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Apothekenpraxis, Qualitätsmanagement, Digitale
Vorbemerkungen
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Fachliche Vorbemerkungen
1. Allgemeine Vorbemerkungen (Bildungswert des Fachs)
Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen führen pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers aus. Inhaltlich bilden die pharmazeutischen Tätigkeiten den Schwerpunkt in einzelnen, anderen Fächern. Im Fach „Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien“ werden sie nun zusammengeführt. Im Mittelpunkt steht deren Organisation im Apothekenbetrieb, deren Qualitätssicherung durch Qualitätsmanagement (QMS) und deren Dokumentation gemäß Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).
Die Entwicklung der Informationstechnologien durchdringt mit zunehmender Geschwindigkeit alle Bereiche der Lebenswelt in der Gesellschaft. Viele Entwicklungen, die zukünftig bedeutsam sein werden, sind noch nicht bekannt. Die Schülerinnen und Schüler stehen vor der Herausforderung, sich in einer ständig wandelnden Welt zurechtzufinden, die von Informationssystemen geprägt ist, und sollen die darin enthaltenen Chancen erkennen, sowie einen geeigneten Umgang mit möglichen Risiken finden. Im Fach Apothekenpraxis ist ein offener, reflektierter, aber auch kritischer Umgang mit Informationstechnologien und ihren Auswirkungen notwendig. Voraussetzung dafür ist ein Verständnis für die grundlegenden Funktionsweisen und wesentlichen Merkmale der apothekenüblichen digitalen Technologien. Deshalb ist es wichtig, die Schülerinnen und Schüler für den anwendungsbezogenen und rechtskonformen Einsatz mit diesen Technologien und ihren Funktionsweisen zu befähigen. Eine wichtige Zielsetzung des Bildungsplans ist es daher, anschauliche und berufsbezogene Zugänge zu eröffnen. Die Schülerinnen und Schüler weisen eine Heterogenität in ihren digitalen Kompetenzen, in der Altersstruktur und der Schulbildung auf. Deshalb ist insbesondere zu Beginn des ersten Schuljahres Zeit für eine Angleichung in digitalen Grundkenntnissen einzuplanen.
Jede Apotheke muss ein QMS betreiben (§2a Apothekenbetriebsordnung). Insofern müssen die Schülerinnen und Schüler die Grundlagen, die Philosophie, die Struktur und die Elemente eines QMS kennen und auf den jeweiligen Apothekenbetrieb sachgerecht anwenden können. Des Weiteren sollen die Schülerinnen und Schüler am Betrieb und der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems verantwortlich mitwirken mit dem Ziel der Nachhaltigkeit.
Um den sich ständig verändernden fachwissenschaftlichen Entwicklungen anzupassen, soll im Unterricht auf eine praxisnahe Ausbildung geachtet werden. Unabdingbar ist der Einsatz aktueller apothekenüblicher Hard- und Software. So sollen die Schülerinnen und Schüler z. B. befähigt werden, Prüfungen an Fertigarzneimitteln und sämtliche Dokumentationen durchzuführen sowie einfache Bestimmungen physiologischer Parameter sachgemäß und richtig durchzuführen und fachgerecht zu beraten.
Im gesamten Fach „Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien“ werden die Klassen geteilt und in Gruppen unterrichtet, sodass durch diese Rahmenbedingungen eine handlungsorientierte Themenbearbeitung und ein fächerübergreifender Ansatz durchgängig zu verfolgen möglich ist.
2. Hinweise zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Digitale Grundkompetenzen sind vorangestellt, sodass die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schülern spiralcurricular erfolgen kann. Neues Wissen kann je nach Vorwissen konsolidiert bzw. aufgebaut, in Realsituationen sinnvoll und vielfältig miteinander vernetzt und dann in Anwendungs- und Verwendungssituationen genutzt werden. Die digitale Mündigkeit und gesellschaftliche Teilhabe der Schülerinnen und Schüler soll gefördert werden.
Lernarrangements ermöglichen es den Lernenden ihre Ziele und ihre Arbeitsprozesse selbstständig zu planen, zielorientiert zu kontrollieren und gewonnene Kenntnisse zu übertragen, wobei sie die hierfür erforderlichen digitalen Ressourcen sachgerecht einschätzen können. Sie können bewusst ausgewählte Lösungsstrategien einsetzen und ihre Ergebnisse dokumentieren. Im Teilgebiet „Qualitätsmanagement“ entwickeln und vertiefen die Schülerinnen und Schüler eine verantwortungsvolle und selbstreflektierte Arbeitsweise als Grundlage und Grundhaltung für alle Tätigkeiten in der Apotheke. Der Unterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler zur Einsicht in Notwendigkeit für lebenslanges Lernen. Die Lernenden übernehmen Verantwortung für ihr Lernen und Handeln.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Schuljahr 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 20 | |||
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20 | ||||
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14 | ||||
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16 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 | |||||
Schuljahr 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 20 | |||
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22 | ||||
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22 | ||||
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6 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 |
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Digitale Grundkompetenzen in der Apotheke |
20 |
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Heterogene Lernvoraussetzungen in Bezug auf digitale Grundkompetenzen der Schülerinnen und Schüler werden angeglichen und auf pharmazeutische Gegebenheiten im Apothekenalltag erweitert. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen ersten Einblick in pharmazeutisch relevante digitale Anwendungen. Die BP-Einheit legt die Grundlagen für eine Vertiefung in späteren BPE.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben apothekenübliche Hardware und Betriebssysteme. Sie unterscheiden diese nach ihrer Funktion. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler führen die Speicherung von Informationen und Daten in verschiedenen Formaten durch. Sie benennen und strukturieren diese. Dabei wenden sie Regeln für die Benennung von Ordnern und Dateien sinnvoll und einheitlich an. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Standardprogramme und deren Funktionsumfang. Sie wenden Grundfunktionen an exemplarischen Fällen aus dem Apothekenbetrieb an. |
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BPE 1.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern Regeln für die digitale Kommunikation und Kooperation an Beispielen aus dem Apothekenbetrieb. Sie wenden die Regeln fallbezogen an. |
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BPE 1.5 |
Die Schülerinnen und Schüler schätzen Risiken von externen Speichermedien und Schadsoftware ab. Sie werten Warnungen aus und begründen ihr Handeln. Die Schülerinnen und Schüler zeigen den Schutz von personenbezogenen Daten auf. |
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BPE 1.6 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen verschiedene digitale Informationsquellen und charakterisieren ihre Vor- und Nachteile. Sie führen Informationsrecherchen unter Anwendung von Suchstrategien zielgerichtet durch. Sie werten themenrelevante Informationen und Daten adressatenbezogen aus. |
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BPE 1.7 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden Standards der Quellen- und Lizenzangaben beim Produzieren und Präsentieren von eigenen und fremden Inhalten anhand von ausgewählten pharmazeutischen Beispielen an. |
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BPE 2 |
Nutzung digitaler Technologien zur Informationsbeschaffung in der Apotheke |
14 |
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Die Schülerinnen und Schüler tragen unter Nutzung der digitalen Technologien fallbezogen Informationen zusammen und übertragen diese auf die Auswahl und die Abgabe von Arzneimitteln sowie die kundenspezifische Beratung.
Die BP-Einheit legt die Grundlagen für eine Vertiefung in späteren BPE, vor allem BPE 4. |
BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln fallbezogen Informationen v. a. aus digitalen Quellen zur Arzneimittelwirkung und Arzneimittelsicherheit. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln mithilfe der apothekenspezifischen Software fallbezogen Arzneimittelinteraktionen und führen Arzneimittelrisikoprüfungen durch. Sie bewerten diese und zeigen entsprechende Maßnahmen zum Umgang mit den ermittelten Interaktionen und Risiken auf. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich mithilfe konkreter heilberuflicher Websites zu speziellen Fragestellungen. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler geben unterschiedliche Arbeitshilfen und rechtliche Grundlagen für die Auswahl und Abgabe eines Arzneimittels an und wenden die Informationsquellen fallbezogen an. |
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BPE 3 |
Nutzung digitaler Technologien in der Warenwirtschaft |
16 |
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Die Schülerinnen und Schüler kennen die Aufgaben, Einsatzbereiche und Konfiguration von Apothekensystemen. Sie arbeiten mit Programmen zur Warenbewirtschaftung und führen Tätigkeiten im Rahmen des Warenkreislaufs durch. Sie kennen Produktgruppen der Apotheke und deren Lagerbedingungen.
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BPE 3.1. |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die verschiedenen Produktgruppen des Apothekensortiments und ordnen diesen entsprechende Lagerorte zu. Sie ermitteln Basisinformationen in der Artikelübersicht der Warenwirtschaft. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben POS-orientierte Warenwirtschaftssysteme und führen den Abverkauf durch. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler führen mit dem Warenwirtschaftssystem Bestellungen durch und beschreiben Vorgänge der Datenfernübertragung. |
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BPE 3.4. |
Die Schülerinnen und Schüler führen mit einem Warenwirtschaftssystem die Warenannahme durch. |
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Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 4 |
Durchführung pharmazeutischer Tätigkeiten mit digitaler Unterstützung |
22 |
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Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihre erworbenen Grundkenntnisse (BPE 2). Sie wenden Soft- und Hardware aus dem Apothekenalltag an, um pharmazeutische Standardsituationen zu lösen.
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BPE 4.1 |
Schülerinnen und Schüler nennen die technischen Voraussetzungen und beschreiben die Abläufe von der Ausstellung bis zur Belieferung von Rezepten. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die aktuell geltenden Rechtsvorschriften und digitalen Technologien bei der Rezeptbelieferung an. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler führen die Speicherung von Kundendaten durch und überprüfen Risiken und Interaktionen im Rahmen der Selbstmedikation. Sie beschreiben Inhalt und Zweck von Medikationsplänen für die Therapiesicherheit. |
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BPE 4.4 |
Die Schülerinnen und Schüler planen die Herstellung, Prüfung und Dokumentation von Stoffen bzw. Zubereitungen unter Anwendung pharmazeutischer Software. Darüber hinaus berechnen sie die Verkaufspreise. |
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BPE 5 |
Qualitätsmanagement |
22 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Nutzen, Aufbau und Pflege von Qualitätsmanagementsystemen. Unterstützt durch digitale Technologien planen, dokumentieren, prüfen und korrigieren sie pharmazeutische und andere Kernprozesse.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern Grundsätze und Ziele des Qualitätsmanagements. Sie unterscheiden Kernprozesse von anderen Prozessen in Unternehmen und beschreiben den PDCA-Zyklus als zentrale Grundlage im kontinuierlichen Verbesserungsprozess eines Qualitätsmanagementsystems. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben apothekengemäße Instrumente des Qualitätsmanagements. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau, die Erstellung und Pflege der QM-Dokumentation. Sie entwerfen eine Ordnerstruktur für die Einordnung der QM-Dokumentation und führen die Speicherung QMS-konform durch. |
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BPE 5.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären Nutzen und Ablauf einer Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen in öffentlichen Apotheken und bewerten die Güte von Qualitätssiegeln. |
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BPE 5.5 |
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BPE 5.6 |
Die Schülerinnen und Schüler planen pharmazeutische Kernprozesse und entwerfen Vorgabedokumente. Hierbei wenden sie digitale Werkzeuge bedarfsgerecht an. Die Speicherung führen sie QM-konform durch. Die Schülerinnen und Schüler nehmen kritische Stellung zu ihren Arbeitsergebnissen. Sie prüfen die Prozesse mit Instrumenten des QM, vor allem der Messung der Kundenzufriedenheit und des Fehlermanagements. |
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BPE 6 |
Physiologische Parameter als apothekenübliche Dienstleistungen |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Aufbau und die Funktionsweise von verschiedenen Geräten zur Bestimmung physiologischer Parameter und beherrschen den Umgang mit diesen. Sie interpretieren Messwerte und beraten Kundinnen und Kunden diesbezüglich. Dabei gehen sie auf Möglichkeiten der digitalen Messwerterfassung ein.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen für die Apothekenpraxis relevante Geräte zur Bestimmung von physiologischen Parametern und erklären deren Aufbau und Funktionsweise. Sie führen die Bestimmungen unter Berücksichtigung der aktuellen Leitlinien durch. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler zeigen Normwerte der physiologischen Parameter auf, bewerten die erhaltenen Messwerte und leiten davon eine Handlungsempfehlung für die Kundin oder den Kunden ab. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
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II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
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II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
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III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
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II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
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II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
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II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |