Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Wirtschaftliche Zusammenhänge begegnen uns alltäglich in den unterschiedlichen Lebenswelten, sowohl im privaten Umfeld, im Arbeitsleben, auf Ebene politischer Entscheidungen und hinsichtlich globaler Entwicklungen – oftmals verknüpft mit entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Wir erleben einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandel, der durch die Digitalisierung stetig beschleunigt wird und neue Herausforderungen mit sich bringt. Um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, gehört eine wirtschaftliche Grundbildung zur Allgemeinbildung, insbesondere im Berufskolleg für Technische Assistentinnen und Assistenten. Grundkonzepte der Mitarbeiterführung, verknüpft mit ökonomischen Themenbereichen, sollen die Schülerinnen und Schüler befähigen, zukünftige betriebliche Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Die Themen des Faches umfassen wesentliche wirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen anhand derer sowohl Grundprinzipien und Strukturen ökonomischen Denkens und Handelns erworben als auch allgemeinbildende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden als mündige Bürgerinnen und Bürger in diesem Kontext dazu befähigt, Zeitungsartikel oder Onlinemedien zu verstehen sowie Schaubilder, Karikaturen, Tabellen und Statistiken mit wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten systematisch zu analysieren und zu bewerten.
Im ersten Jahr des Berufskollegs für technische Dokumentation beginnt in diesem Sinne das Fach „Betriebswirtschaftslehre“ mit den Grundlagen ökonomischen Handelns. Die Schülerinnen und Schüler erkennen in der Modellbetrachtung des Wirtschaftskreislaufes die Zusammenhänge ökonomischen Handelns in einer Volkswirtschaft. Insbesondere die Rollen des Einzelnen (private Haushalte) sowie die der Unternehmen und die des Staates werden hier als Teilnehmer im Zusammenwirken begriffen. Die Schülerinnen und Schüler bewerten die gesamtwirtschaftliche Messgröße des Bruttoinlandsprodukts und setzen sich insbesondere mit deren Unschärfe im Zusammenhang mit der Wohlstandsermittlung auseinander. Dazu ziehen sie alternative Indikatoren heran. Ausgehend von der Rolle als Verbraucherin und Verbraucher oder Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer erwerben die Schülerinnen und Schüler unter der Anwendung von Gesetzestexten rechtliche Grundkompetenzen und entwickeln Lösungsstrategien bei Kaufvertragsstörungen. Weiterhin analysieren sie verbraucherschutzrechtliche Regelungen auf ihre gesamtwirtschaftliche Zielsetzung und Wirksamkeit hin. Sie erkennen die Notwendigkeit verbraucherschutzrechtlicher Regelungen auch für den sparsameren Umgang mit Rohstoffen und Energie und das Spannungsfeld zwischen staatlichen Regelungen und der Zuteilung über Wettbewerbsmärkte. Sie diskutieren, wie die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt werden können, ohne dass die Möglichkeiten zukünftiger Generationen im Hinblick auf ökonomische Effizienz, soziale Gerechtigkeit und ökologisch langfristige Tragfähigkeit dadurch eingeschränkt werden.
Im Themenfeld Marketing und Mitarbeiterführung nehmen die Schülerinnen und Schüler die Perspektive einer Unternehmerin oder eines Unternehmers bzw. einer Führungskraft ein. Sie entwickeln in Fallsituationen Lösungsvorschläge für die Ausgestaltung eines geeigneten Marketing-Mixes. Die zunehmende Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten, zielgruppenspezifische Marketing-Maßnahmen durchzuführen. Diese reflektieren sie sowohl aus Verbrauchersicht im Hinblick auf die Gefahren von zielgruppenscharfen Marketing-Maßnahmen als auch aus Unternehmersicht im Hinblick auf die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und den Wandel der eingesetzten Instrumente. Sie erkennen die Notwendigkeit lebenslangen Lernens für langfristigen, beruflichen und unternehmerischen Erfolg. Sie wenden ausgewählte Kommunikations- und Motivationsmodelle an und überprüfen deren Relevanz im beruflichen Kontext. Sie setzen sich mit den Anforderungen an Führungskräfte auseinander und wenden in diesem Zusammenhang Führungsmodelle an. Sie erörtern die komplexe Wechselwirkung zwischen wertebasierter Führung, abgeleitet aus dem jeweiligen Unternehmensleitbild, technischem Wandel und den damit wachsenden Anforderungen und der eigenen Rolle als Führungsperson und den persönlichen Wertmaßstäben.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Zur Erreichung der Bildungsziele sollen in einem wirksamen Unterricht kognitiv aktivierende Lernprozesse angeregt werden. Dieser Unterricht muss problemorientiert gestaltet werden und aktuelle Bezüge aufweisen. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Auseinandersetzung mit den Themen der ökonomischen Grundbildung aus unterschiedlichen Perspektiven dazu befähigt, ökonomische Handlungssituationen angemessen zu bewältigen. Das heißt, sie entscheiden und übernehmen Verantwortung für ihr Handeln. Neben den für die Lösung wirtschaftlicher Probleme typischen Denkweisen und Methoden (prozedurales Wissen) ist dafür eine gesicherte Basis an Begriffen und thematischen Strukturen (deklaratives Wissen) unerlässlich. Ein gut strukturiertes und breites Grundlagenwissen ist unabdingbare Voraussetzung, um Probleme zu erkennen und zu verstehen, darüber zu reflektieren, kreative Lösungen zu finden und sich eine eigene Meinung zu bilden. Um diesen Bildungszielen gerecht zu werden, müssen neben der fachlichen Befähigung auch methodische, personale und soziale Kompetenzen gefördert werden.
Problemlösefähigkeit, Erkenntnisfähigkeit, Kommunikations‑ und Argumentationsfähigkeit werden anhand konkreter wirtschaftlicher Entscheidungssituationen gefördert, wie beispielsweise Ausarbeitung eines geeigneten Marketing-Mixes oder die Reflexion über die Anforderung an gelingendes Führungshandeln. Auch soll der Umgang mit digitalen Medien gefördert und adäquat eingesetzt werden, als Informationsquelle und/oder zur Aufbereitung von Ergebnissen. Der Einsatz von digitalen Medien und Endgeräten im Unterricht kann zudem einen Beitrag zur individuellen Förderung leisten.
Ausgehend von der eigenen individuellen Perspektive werden die folgenden Kompetenzen angestrebt:
- Die Schülerinnen und Schüler analysieren Situationen bzw. gestalten und beurteilen Handlungsmöglichkeiten in ihrer Rolle als Verbraucherin und Verbraucher in der Sozialen Marktwirtschaft. Persönliche Erlebnisse und Wahrnehmungen bilden die Grundlage und Ausgangssituation für ökonomisches Denken und Handeln.
- Als Führungskraft bzw. Selbstständige in der Sozialen Marktwirtschaft gestalten sie Entscheidungsprozesse und Funktionen im Unternehmen bzw. beurteilen diese in ausgewählten Unternehmensbereichen.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Die Themenauswahl in diesem Bildungsplan stellt deshalb einen gemeinsamen Nenner dar, weshalb insbesondere der VIP-Bereich in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft zur profilbezogenen, handlungsorientierten Umsetzung und fachlichen Vertiefung genutzt werden sollte.
Fachdidaktische Bezugspunkte bei allen ausgewählten Themen sind für die Schülerinnen und Schüler bedeutsame authentische Situationen, die bevorzugt vollständige Handlungen ermöglichen oder diese nachvollziehbar machen. Handlungs- und fachsystematische Aspekte werden dabei verknüpft und reale komplexe Problemstellungen und multiple Perspektiven der Wirklichkeit aufgegriffen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.