Fachliche Vorbemerkungen
Die Technische Dokumentation umfasst alle Dokumente, die zu einem (technischen) Produkt existieren. Von der Idee des Produkts bis zu seiner Entsorgung fällt Technische Dokumentation an. Somit umfasst die Technische Dokumentation technische Zeichnungen, Montageanleitungen, Gebrauchsanleitungen, Marktberichte, Transportunterlagen, Werbebroschüren, usw. Sie beinhaltet alle Informationen und Instruktionen, die der Nutzer des Produkts, aber auch der Hersteller, benötigt.
Im Fach „Technische Dokumentation“ werden die theoretischen Grundlagen geschaffen, die dann im Fach „Praktikum Technische Dokumentation“ im 2. Schuljahr praktisch am Computer mit den entsprechenden Programmen umgesetzt und übertragen werden.
Wichtig dabei ist, dass die technischen Dokumentationen rechtssicher und verständlich sind. Gerade im Hinblick auf die Globalisierung ist es immer von größerer Bedeutung, dass der Hersteller von Produkten auch internationale Sicherheitsstandards und Normen einhält. Und die technische Dokumentation/Gebrauchsanleitung ist dabei immer, laut Produkthaftungsgesetz, Teil des Produkts. Sollte diese Fehler aufweisen, handelt es sich somit auch um einen Produktfehler, für den der Hersteller haften muss. Somit ist es die Aufgabe der Technischen Dokumentation, die Produktsicherheit auf dem europäischen und internationalen Markt zu unterstützen.
Deshalb ist es von immenser Bedeutung, dass beim Schreiben von technischen Dokumentationen Gesetze, Richtlinien und Normen eingehalten werden und die Sprache verständlich ist. Zudem dienen technische Dokumentationen nicht nur dem Schutz vor Sach- und Personenschäden, sondern selbstverständlich auch dem Gesundheits-, Umwelt- und Arbeitsschutz.
Die Schülerinnen und Schüler werden in ihren zukünftigen technischen Berufen immer häufiger mit dem Schreiben und Gestalten von Dokumentationen konfrontiert werden. Im Fach „Technische Dokumentation“ erwerben sie die Kompetenzen, die notwendig sind, um diese Aufgabe verantwortungsbewusst zu meistern. Nach abgeschlossener Fachhochschulreife ist auch ein Studium der technischen Redaktion möglich. Der Beruf des Technischen Redakteurs ist stark gefragt und bietet sehr gute Berufsaussichten.
Im Fach „Technische Dokumentation“ erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, die nötig sind, um rechtlicher, zielgruppengerechte und verständliche technische Dokumentationen/Gebrauchsanleitungen zu erstellen und gestalten.
Im ersten Schuljahr werden allgemeine Grundlagen zum Aufbau und Inhalt von Gebrauchsanleitungen vermittelt. Die fachliche Kompetenz, die hier vermittelt wird, ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern Gebrauchsanleitungen inhaltlich richtig zu strukturieren. Die sprachliche Kompetenz wird in Form einer kontrollierten Sprache gefördert und beim Analysieren von Texten und Entwickeln von eigenen Gebrauchsanleitungen nachhaltig gefestigt. Dieser für die Schülerinnen und Schüler ganz neue Zugang zur deutschen Sprache bietet die Möglichkeit, auch im Studium oder im Arbeitsleben darauf zurückzugreifen. Im Zuge der Auseinandersetzung mit gehirnphysiologischen Themen wird die Reflexionsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler gefördert. Sie setzen sich mit ihrem eigenen Lernverhalten auseinander.
Im zweiten Schuljahr werden die Grundlagenkenntnisse vertieft und ausgebaut, wobei nun vor allem rechtliche Kenntnisse (Gesetze und Normen) erworben werden. Beim Untersuchen von Rechtsfällen zeigt sich die Kommunikationskompetenz. Die Schülerinnen und Schüler argumentieren, urteilen und bilden sich eine Meinung aufgrund von Rechtsgrundlagen. Im Bereich der Gestaltung von Gebrauchsanleitungen werden nun allgemeine Kenntnisse zur Nutzung von Bildern und Regeln zur Gestaltung und dem Layout vermittelt.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.