Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Wirtschaftliche Zusammenhänge begegnen uns alltäglich in den unterschiedlichen Lebenswelten, sowohl im privaten Umfeld, im Arbeitsleben, auf Ebene politischer Entscheidungen und hinsichtlich globaler Entwicklungen – oftmals verknüpft mit entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Wir erleben einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandel, der durch die Digitalisierung stetig beschleunigt wird und neue Herausforderungen mit sich bringt. Um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, gehört eine wirtschaftliche Grundbildung zur Allgemeinbildung, insbesondere im Berufskolleg für Technische Assistenz.
Das Fach „Volks- und Betriebswirtschaftslehre“ wird im zweiten Schuljahr im Berufskolleg unterrichtet und baut auf das Fach Betriebswirtschaftslehre aus dem ersten Schuljahr auf. Die Schülerinnen und Schüler werden mit den Grundlagen von unterschiedlichen Wirtschaftsordnungen vertraut gemacht und können die Notwendigkeit und Ziele von staatlichen Eingriffen im Rahmen der Wirtschaftspolitik deuten. In der Rolle als Bürgerin oder Bürger analysieren die Schülerinnen und Schüler das System der sozialen Marktwirtschaft und begreifen, ausgehend von wirtschaftspolitischen Entscheidungen, aktuelle Handlungsfelder. Sie setzen sich mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten einer Unternehmensgründung auseinander und simulieren anhand einer Geschäftsidee einen Gründungsvorgang aus der Perspektive einer Unternehmerin oder eines Unternehmers. Für die Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt der Schülerinnen und Schüler werden Grundlagen des Arbeitsrechtes vermittelt und die Notwendigkeit von Tarifverträgen in Kontext gesetzt.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb
Zur Erreichung der Bildungsziele sollen in einem wirksamen Unterricht kognitiv aktivierende Lernprozesse angeregt werden. Dieser Unterricht muss problemorientiert gestaltet werden und aktuelle Bezüge aufweisen. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Auseinandersetzung mit den Themen der ökonomischen Grundbildung aus unterschiedlichen Perspektiven dazu befähigt, ökonomische Handlungssituationen angemessen zu bewältigen. Das heißt, sie entscheiden und übernehmen Verantwortung für ihr Handeln. Neben den für die Lösung wirtschaftlicher Probleme typischen Denkweisen und Methoden (prozedurales Wissen) ist dafür eine gesicherte Basis an Begriffen und thematischen Strukturen (deklaratives Wissen) unerlässlich. Ein gut strukturiertes und breites Grundlagenwissen ist unabdingbare Voraussetzung, um Probleme zu erkennen und zu verstehen, darüber zu reflektieren, kreative Lösungen zu finden und sich eine eigene Meinung zu bilden. Um diesen Bildungszielen gerecht zu werden, müssen neben der fachlichen Befähigung auch methodische, personale und soziale Kompetenzen gefördert werden.
Ausgehend von der eigenen individuellen Perspektive werden die folgenden Kompetenzen angestrebt:
- Die Schülerinnen und Schüler analysieren Situationen bzw. gestalten und beurteilen Handlungsmöglichkeiten in ihrer Rolle als Verbraucherin und Verbraucher sowie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in der Sozialen Marktwirtschaft.
- Als Unternehmensgründerin oder Unternehmensgründer und Führungskraft bzw. Selbstständige in der sozialen Marktwirtschaft gestalten sie Entscheidungsprozesse und Funktionen im Unternehmen bzw. beurteilen diese in ausgewählten Unternehmensbereichen.
- Die Schülerinnen und Schüler erkennen als Bürgerinnen und Bürger in der sozialen Marktwirtschaft den Staat als regulierendes System und Ordnung einer Volkswirtschaft. Aus Sicht des Staates analysieren sie dessen Handlungsmöglichkeiten in konkreten Situationen und beurteilen die Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Die Themenauswahl in diesem Bildungsplan stellt deshalb einen gemeinsamen Nenner dar, weshalb insbesondere der VIP-Bereich in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft zur profilbezogenen, handlungsorientierten Umsetzung und fachlichen Vertiefung genutzt werden sollte.
Fachdidaktische Bezugspunkte bei allen ausgewählten Themen sind für die Schülerinnen und Schüler bedeutsame authentische Situationen, die bevorzugt vollständige Handlungen ermöglichen oder diese nachvollziehbar machen. Handlungs- und fachsystematische Aspekte werden dabei verknüpft und reale komplexe Problemstellungen und multiple Perspektiven der Wirklichkeit aufgegriffen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.