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Praktikum Informationstechnik
Vorbemerkungen
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Fachliche Vorbemerkungen
In der Arbeitswelt und im privaten Umfeld nimmt die Digitalisierung eine bedeutende Rolle ein. Es wird in Zukunft immer wichtiger sein, mit digitalen Endgeräten und Programmen arbeiten zu können. Abgesehen von einer kompetenten Nutzung geht es darum, deren technische Funktionsweise zu begreifen.
Diese Kompetenzen werden im Unterricht des Faches „Praktikum Informationstechnik“ gefördert, indem die Schülerinnen und Schüler die Grundlagen der Webseitenprogrammierung, der Programmierung von Software oder Apps und die Erstellung von Datenbanken erlernen.
Im ersten Schuljahr steht der Erwerb der Grundlagen im Bereich Webseitenprogrammierung im Vordergrund. Außerdem werden die Grundfunktionen von unterschiedlichen Betriebssystemen thematisiert. Das Erstellen von Tabellenkalkulationen wird erlernt.
Im zweiten Schuljahr geht es um die Erstellung und Anwendung von Datenbanken. Normalisierte Datenbanken, welche im Fach „Informationstechnik“ entwickelt werden, werden praktisch umgesetzt. Der Schwerpunkt im zweiten Schuljahr liegt auf der Programmierung von Software. Es werden serverseitige oder clientseitige Programme erstellt.
Durch die Programmierung von Apps für mobile Endgeräte (beispielsweise Smartphones) findet eine starke Orientierung an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler statt. Dabei besteht die Möglichkeit, eigene Geräte der Schülerinnen und Schüler zu verwenden. Dies entspricht dem Konzept des BYOD – bring your own device, welches die Motivation in hohem Maße fördert und sich somit positiv auf den Kompetenzerwerb auswirkt.
Die enge Verzahnung der Fächer „Informationstechnik“ und „Praktikum Informationstechnik“ ermöglicht es, theoretisch erworbene Kenntnisse praktisch umzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben umfassende Kompetenzen bei der Erstellung von Webseiten, Programmierung von Software und dem Aufbau von Datenbanken. Die Schülerinnen und Schüler lernen, Programmierbefehle anzuwenden, Benutzeroberflächen aufzubauen und zu layouten, Anforderungsprofile von Software zu erstellen und Zusammenhänge von Entitäten zu erfassen.
Über konkrete Projekte werden eigene Problemlösungen entwickelt und praktisch umgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler stärken somit ihre analytischen und produktiven Kompetenzen.
Fachübergreifendes Lernen findet statt, indem z. B. grafische Inhalte für die Erstellung der Webseiten in den Fächern „Praktikum Kommunikationsdesign“ gestaltet werden. Zudem werden illustrative Icons für die programmierten Apps erstellt.
Durch die fachübergreifende Bearbeitung von Projekten (Erstellen eigener Webseiten/Apps) erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in die Produktionsabläufe der Medienagenturen: Die Arbeit mit unterschiedlichen Dateiformaten, das Abspeichern von Dateien sowie die Verwendung verschiedener Programme entspricht den Anforderungen der Arbeitswelt. Handlungskompetenz und problemlösendes Denken werden gefördert.
Eine enge Zusammenarbeit der Lehrkräfte ist für das fachübergreifende Lernen notwendig. Absprachen sind erforderlich.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Schuljahr 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 30 | |||
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5 | ||||
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30 | ||||
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35 | ||||
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5 | 105 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 15 | ||||
120 | |||||
Schuljahr 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 30 | |||
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50 | ||||
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25 | 105 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 15 | ||||
120 |
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Grundlagen Betriebssysteme |
5 |
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Die Schülerinnen und Schüler erklären Aufgabe und Funktion von Betriebssystemen und zeigen deren Unterschiede auf.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Grundfunktionen eines Betriebssystems dar. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler führen Programminstallationen durch und bauen Verbindungen zwischen Geräten eines Computersystems auf. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren eine Datensicherung und übertragen diese auf ein Computersystem. |
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BPE 2 |
Grundlagen HTML |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler benennen den Aufbau von Webseiten mit HTML und CSS. Sie entwickeln eigene Webseiten mit flexiblen Layouts.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Aufbau von HTML-Dokumenten. Sie entwickeln eigene Webseiten mit HTML. |
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BPE 3 |
Grundlagen Cascading Style Sheets (CSS) |
35 |
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Die Schülerinnen und Schüler benennen den Aufbau von Webseiten mit HTML und CSS. Sie entwickeln eigene Webseiten mit flexiblen Layouts.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Auswirkung von CSS-Dokumenten. Sie gestalten eigene Webseiten mit CSS. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten eigene Webseiten mit flexiblen Layouts. |
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BPE 4 |
Tabellenkalkulation |
5 |
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Die Schülerinnen und Schüler erstellen Tabellenkalkulationen anhand praxisnaher Aufgaben.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen den Aufbau und die Formatierungsarten von Tabellen. Sie übertragen dieses Wissen auf eigene Tabellen. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler entwerfen Kalkulationen mit mehreren Bezügen. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen den Aufbau verschiedener Funktionen. Sie übertragen dieses Wissen auf eigene Tabellen. |
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Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 5 |
Programmierung |
50 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen die Grundprinzipien der Programmierung. Sie layouten eigene Benutzeroberflächen und entwickeln eigene Programme zur Verarbeitung von Eingaben. Die Ergebnisse werden ausgegeben und eventuell grafisch dargestellt.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen die Grundelemente und die Entwicklungsumgebung, um Programme zu entwickeln. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren ein Programmgrundgerüst und übertragen das EVA-Prinzip. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler entwerfen Benutzeroberflächen mit verschiedenen Eingabe- und Ausgabemöglichkeiten. |
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BPE 5.4 |
Die Schülerinnen und Schüler werten die Eingaben von verschiedenen Datentypen aus. |
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BPE 5.5 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren vorgegebene Aufgabenstellungen für Computerprogramme, entwickeln eigene Lösungsansätze und Programme. |
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BPE 6 |
Datenbanken |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler erstellen Datenbanken anhand praxisnaher Aufgaben.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln einfache Datenbanken. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden einfache Abfragen an. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |