Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Technische Probleme und Abläufe verständlich machen, soll die erste Aufgabe der Assistentinnen und Assistenten für technische Dokumentation sein. Diese Dokumentationen helfen in einer Welt im steten Wandel, nachhaltig Wissen zu vermitteln. In diesem Sinn müssen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, technische Sachverhalte in eine begreifbare Darstellung zu bringen. Dazu benötigen die Schülerinnen und Schüler die Grundtechniken der visuellen Kommunikation, die im Fach „Kommunikationsdesign“ mit Rücksicht auf tradierte Erfahrungen gelehrt werden. Dieses Wissen wird im Fach „Praktikum Kommunikationsdesign“ realitätsnah angewendet. Die beiden Fächer ermöglichen eine fundierte berufliche Grundbildung, die jungen Menschen professionelle Werkzeuge an die Hand geben, um überzeugende Ergebnisse zu liefern. „Kommunikationsdesign“ ist ein Prüfungsfach in der Berufstheorie und damit wesentlicher Bestandteil der Ausbildung zum Technischen Kommunikationsassistenten, zur Technischen Kommunikationsassistentin.
Wie betrachten Menschen Bilder und Texte und wie nehmen sie diese auf? Welche Bedeutung haben Farben oder warum erzeugen sie unterschiedliche Emotionen? Wie viel Text braucht man, um eine bestimmte Information zu vermitteln, und wann wählt man eher ein Bild? Diese Probleme tauchen im Alltag von technischen Assistentinnen und Assistenten praktisch ständig auf. Die Antworten darauf werden im Fach „Kommunikationsdesign“ gegeben. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Bestandteile gelungener Medien kennen und nutzen. Sie verstehen die Bedeutung von zielgruppenspezifischer Ansprache und begreifen die Wirkmechanismen von Werbung.
Typische Aufgaben sind die Erstellung von Broschüren und Anleitungen, die Bereitstellung von interaktiven Dokumenten und das Anpassen und Erstellen von Onlinedokumenten. Im Bereich Neue Medien, die allesamt über verschiedene digitale Ausgabegeräte im Alltag präsent sind, kennen die Schülerinnen und Schüler die gestalterischen Unterschiede zum gedruckten Produkt. Aktuelle Social-Media-Angebote werden kritisch analysiert und soweit zum Unterrichtsinhalt passend und DSGVO- konform exemplarisch eingesetzt oder mit Inhalten bestückt. Die Schülerinnen und Schüler sollen vor allem die gestalterischen Gemeinsamkeiten und die technischen Unterschiede kennen. Hier überschneidet sich das Fach „Kommunikationsdesign“ mit dem Fach „Informationstechnik“.
Ein Hauptziel ist die Erkenntnis, dass nicht persönliche Gestaltungsvorlieben und Geschmack die Lösung einer Gestaltungsaufgabe sind, sondern ein funktionelles, durch die Aufgabe spezifiziert sachgerechtes Ergebnis entwickelt werden muss.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Im Fach „Kommunikationsdesign“ werden den Schülerinnen und Schülern Handlungskompetenzen aus den Bereichen der methodischen, der sachlichen und personalen Kompetenz vermittelt. Der soziale Bereich kann durch Projekte in Gruppenarbeit ebenfalls gefördert werden.
Die Arbeit als technische Kommunikationsassistentin oder technischer Kommunikationsassistent erfordert im besonderen Maße die Handlungskompetenz, Kommunikation mithilfe verschiedener Medien inhaltlich richtig und in ansprechender Gestaltung für eine große Zielgruppe zu ermöglichen.
Durch den Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden
- Wahrnehmung und Gestaltgesetze als Basis von funktionierender Gestaltung zu verstehen,
- bei der Wahl von geeigneten Farben und Schriften historische und aktuelle Entwicklungen zu kennen und zu berücksichtigen,
- Gesetzmäßigkeiten von Formen zu analysieren und in eigenen Projekten anzuwenden,
- den gesamten Ablauf einer Druckmedienproduktion zu kennen. Dazu gehören: Planung, Materialsammlung und Sichtung, Gestaltung mit Korrektur- und Änderungsphasen, Druckvorstufe und Drucklegung,
- eigene und fremde Gestaltungen anhand nachvollziehbarer Kriterien bewerten zu können,
- Zielgruppen zu identifizieren und die Gestaltung an diese Zielgruppen anzupassen,
- die Wirkung und die Methoden erfolgreicher Werbung als Teil von Marketing zu verstehen und diese Methoden selbst anzuwenden,
- Corporate Designs als wichtiges Werkzeug für Markenentwicklung (Branding) und Kommunikation zu begreifen und innerhalb eines vorgegebenen oder selbst erstellten Corporate Designs Medienprodukte zu entwickeln,
- zum einen verschiedene Medien vielseitig einsetzen und zum anderen sich mit der Medienwelt kritisch auseinanderzusetzen,
- die eigenen und fremden Medienprodukte hinsichtlich des Medienrechts zu beurteilen.
„Kommunikationsdesign“ und „Praktikum Kommunikationsdesign“ sind Fächer, bei denen überwiegend ein problem-, handlungs-und projektorientiertes Arbeiten im Unterricht zum Tragen kommt. Dazu gehört es, sich in neue Themen einzuarbeiten und bei den jeweiligen Aufgaben intensiv die spezifischen Probleme zu lösen.
Konkretes Ziel ist, den Schülerinnen und Schülern den Unterschied zwischen einer individuellen, den persönlichen Vorlieben unterworfenen Beliebigkeit und guter Gestaltung zu vermitteln. Für sie ist es der Schritt, von einer persönlich gestalteten Botschaft oder Nachricht zu einem massenmedientauglichen Produkt zu gelangen.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Das Fach hat neben den theoretischen Grundlagen einen großen Anteil an praktischen Übungen. Dies verlangt von den Schülerinnen und Schülern sicheren Umgang mit Hard- und Software. Die Grundlagen dieser Fertigkeiten können zum Teil interdisziplinär mit den Fächern Informationstechnik und Technische Dokumentation erarbeitet werden. Das erfordert den Zugang zu Geräten in Computerlaboren und aktueller Software.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.