Fachliche Vorbemerkungen
Im Fach „Mathematik I“ wiederholen und festigen die Schülerinnen und Schüler zunächst grundlegende algebraische Fähigkeiten. Diese Fähigkeiten benötigen die Schülerinnen und Schüler zum Teil in anderen Fächern, z. B. „Betriebswirtschaft“ oder „Computeranwendung“.
Sie lernen Probleme, wie z. B. die Berechnung des Materialbedarfs, mit mathematischen Methoden zu lösen und die Ergebnisse darzustellen, zu interpretieren und zu präsentieren.
Wann immer möglich, vor allem aber in den Bildungsplaneinheiten „Geometrie I“ und „Geometrie II“, soll ein Technologie- und Praxisbezug hergestellt werden. Deshalb ist hier eine Abstimmung mit anderen Fächern, insbesondere „Modellbautechniken“ und „Computeranwendung“ sinnvoll und notwendig. Die Schülerinnen und Schüler sollen z. B. befähigt werden, gestreckte Längen bei Biegeteilen, Verschnitt bei Blechen oder Volumina von Körpern zu berechnen.
Außerdem wiederholen, vertiefen und erweitern die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen über den Funktionsbegriff und die linearen und quadratischen Funktionen und die Lösung solcher Gleichungen aus der Sekundarstufe I. Neu hinzu kommen Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen sowie trigonometrische Funktionen und deren Gleichungen. Dies ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, weitere Erscheinungen und Phänomene der Wirklichkeit zu verstehen und in mathematischer Sprache zu formulieren. Somit können sie funktionale Zusammenhänge erkennen, grafisch darstellen, erklären und ggf. Berechnungen durchführen. In anderen Fächern können sie z. B. Daten erheben und in Wertetabellen und Schaubildern darstellen. Umgekehrt können sie solche Schaubilder lesen, verstehen und beschreiben.
Die Bildungsplaneinheiten zu den Funktionen und deren Gleichungen überschneiden sich mit denen des Fachs „Mathematik II“ und bilden die Voraussetzung für die Einführung des Differenzial- und Integralrechnens in „Mathematik II“.
An geeigneten Stellen können als Lernhilfe und als Hilfe zur Visualisierung Tabellenkalkulationsprogramme und digitale Mathematikwerkzeuge sinnvoll eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Schaubilder von Funktionen gezeichnet oder wenn sie gestreckt, gespiegelt oder verschoben werden sollen.
Hinweis zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.