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Fototechnik
Vorbemerkungen
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Fachliche Vorbemerkungen
Die Foto- und Medientechnische Assistentinnen und Assistenten arbeiten als Selbstständige oder Angestellte überwiegend in handwerklichen Betrieben, Betrieben der Medienbranche, Industriebetrieben, Behörden sowie wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen. Sie konzipieren fotografische Aufnahmen, bereiten diese vor, setzen sie fototechnisch um und arbeiten sie zum Endprodukt aus. Hierbei berücksichtigen sie die Gestaltungsanforderungen und ‑bedingungen fotografischer Darstellung ebenso wie die fototechnischen Anforderungen und den Verwendungszweck fotografischer Aufnahmen. Dazu gehört in der Fototechnik:- die technische korrekte Auswahl der Kamera
- die technisch korrekte Auswahl von Objektiven
- eine angemessene Beleuchtung mit Belichtungsmessung
- ein farbtreues Arbeiten am Arbeitsplatz
- eine angemessene Bildverarbeitung
- das Anwenden auftragsbezogener Dateiformate
- das Beachten der Rechtsgrundlagen im Fotorecht
Die Zielformulierungen beschreiben die Mindestanforderungen der zu vermittelnden Kompetenzen und den Qualifikationsstand am Ende der Berufsausbildung. Folgende Ziele verfolgt der Bildungsplan:- Im Fach „Fototechnik“ werden die Schülerinnen und Schüler mit den Grundbegriffen und Gesetzmäßigkeiten der Fototechnik vertraut gemacht. Sie lernen aktuelle Verfahren und Techniken im Bereich Fototechnik kennen und verfolgen neue Entwicklungen.
- Die Schülerinnen und Schüler werden mit den gängigen Aufnahmesystemen und deren Komponenten vertraut gemacht. Sie überprüfen und beurteilen die Zusammenhänge zwischen Lichtsituation, Kamerasystem und Kameraeinstellung. Sie ermitteln selbstständig die erforderlichen Kameraeinstellungen sowie die benötigten Aufnahmesystemkomponenten.
- Die Schülerinnen und Schüler beurteilen fremde sowie ihre selbst erstellten Bilder nach technischen Qualitätskriterien und kundenspezifischen und technischen Anforderungen. Sie beschreiben grundlegende Aspekte des Urheberrechts und die rechtlichen Grundlagen der Veröffentlichung von Werken sowie wesentliche Bestandteile des Datenschutzes.
Der Bildungsplan orientiert sich an der Berufs- und Arbeitswelt der Fotografen. Seine Zielformulierungen sind didaktisch-methodisch so umzusetzen, dass sie zur beruflichen Handlungskompetenz führen.
Die Struktur der Bildungsplaneinheiten in Fototechnik spiegelt einen sich stufenweise aufbauenden Kompetenzerwerb in Bereichen Gerätetechnik, Farbe, Daten, Bildverarbeitung und Recht. In jeder Bildungsplaneinheit sind Kompetenzbereiche wie Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz, Lernkompetenz sowie kommunikative Kompetenz zu berücksichtigen, unabhängig davon, welcher der Bereiche im Vordergrund steht.
Die Entwicklung von Kreativität, Flexibilität, Improvisationsfähigkeit, bewusstes fotografisches Sehen und Wahrnehmen sowie die Förderung von Kundenorientierung und Teamfähigkeit durchziehen die Ausbildung zum Foto- und medientechnischen Assistenten als durchgängige Prinzipien. Gegenüber den Handlungen und Werken anderer ist stets eine wertschätzende Haltung einzunehmen.
Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Ökonomie, der Ökologie sowie der Qualitätssicherung sind in den Bildungsplaneinheiten grundsätzlich zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Schuljahr 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 30 | |||
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40 | ||||
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20 | ||||
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15 | 105 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 15 | ||||
120 | |||||
Schuljahr 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 20 | |||
|
40 | ||||
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10 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 |
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Gerätetechnik |
40 |
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Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit der fotografischen Optik und mit Kamerasystemen vertraut. Sie vergleichen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Kamera- und Lichtsysteme. Sie überprüfen und beurteilen die Zusammenhänge zwischen Lichtsituation, Kamerasystem und Kameraeinstellung.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau und die Funktion von Kameras. Sie beurteilen den Einfluss des Objektivs auf die Bildwiedergabe. Die Schülerinnen und Schüler wenden die Belichtungsermittlung und -steuerung an. Sie erklären die Beeinflussung der Lichtquelle hinsichtlich der Spektralverteilung auf die Bildaufnahme. |
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BPE 2 |
Farbe |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und unterscheiden verschiedene Farbmischsysteme. Sie vergleichen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Farbräume. Sie überprüfen und beurteilen die Zusammenhänge zwischen Lichtsituation, Kamerasysteme und Kameraeinstellung.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundlagen der Farblehre. Sie vergleichen die Farbordnungssysteme und beurteilen die Notwendigkeit des Colormanagements. |
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BPE 3 |
Daten |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler vergleichen verschiedene Dateiformate. Sie beurteilen verschiedene Dateiformate bezüglich ihrer Vor- und Nachteile. Sie ordnen Dateiformate verschiedenen Aufgabengebieten zu.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Eigenschaften der verschiedenen Dateiformate und wenden diese aufgabenbezogen an. |
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Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 4 |
Bildverarbeitung |
40 |
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Um Bilder in Medienprodukten zu verwenden, bearbeiten die Schülerinnen und Schüler die Bilder mit einer Bearbeitungssoftware. Sie beurteilen die technische Qualität der Bilder im Hinblick auf deren Einsatz in Printmedien und digitalen Medien.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundbegriffe der Bildverarbeitung. Für die Weiterverarbeitung und Ausgabe führen die Schülerinnen und Schüler eine Bilderoptimierung durch. Sie beurteilen die technische Bildqualität im Hinblick auf den geforderten Einsatzzweck. |
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BPE 5 |
Recht |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben grundlegende Aspekte des Urheberrechts und die rechtlichen Grundlagen der Veröffentlichung von Werken. Sie berücksichtigen diese bei der Erstellung eigener Medienprodukte. Die Schülerinnen und Schüler benennen wesentliche Bestandteile des Datenschutzes.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundfragen des Urheberrechts bezüglich Werkbegriff und Schutzdauer, ebenso die Möglichkeiten der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die rechtlich relevanten Fragestellungen bei Bildern. Sie diskutieren Möglichkeiten und Risiken beim Umgang mit personenbezogenen Daten und erklären, wie diese Daten geschützt werden. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
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I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
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II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
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II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
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I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
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I, II |