Fachliche Vorbemerkungen
Foto- und medientechnische Assistentinnen und Assistenten können fotografische Aufnahmen aller Art technisch und gestalterisch planen und durchführen. In der Herstellung interaktiver Animationen, der Druckvorstufenprodukte-Herstellung und deren Bearbeitungstechniken und im Bereich der Videoaufnahmetechnik und Videoverarbeitungstechnik werden foto- und medientechnische Assistentinnen und Assistenten ausgebildet.
Die Schülerinnen und Schüler setzen Sicherheitsbestimmungen und Verhaltensregeln im Studio um. Sie setzen Aufnahmesysteme aufgabengemäß ein und bedienen diese. Sie ermitteln selbstständig die erforderlichen Kameraeinstellungen sowie die benötigten Aufnahmesystemkomponenten. Sie setzen verschiedene Beleuchtungssysteme ein und erarbeiten die gewünschte Lichtwirkung. Ebenso ermitteln sie die korrekte Belichtung.
Im Fach „Bildaufnahmetechnik“ steht die Anwendung der Verfahren und Techniken im Vordergrund, welche in der Aufnahmepraxis häufig vorkommen. Foto- und medientechnische Assistentinnen und Assistenten erwerben die Fähigkeit, erlernte Techniken auf neue Aufgabenstellungen zu übertragen und sich eigenständig in neue Techniken einzuarbeiten.
Grundlegende Aufnahmetechniken werden in folgenden Bereichen erlernt: Werbe- und Produktaufnahmen, Materialaufnahmen, Landschaftsaufnahmen, Porträtaufnahmen, Nahaufnahmen, Außen- und Innenarchitekturaufnahmen, Industrieaufnahmen, Reproduktionen, Texturen und Backplates für CGI, HDRI-Panoramen, Reportagen, Bildserien, Video- und Audioaufnahmen.
Die Ausgabe von digital erstelltem Bildmaterial erfolgt auf verschiedenen Ausgabesystemen.
Die Schülerinnen und Schüler werden mit den gängigen Aufnahmesystemen und deren Komponenten vertraut gemacht. Sie lernen diese zu bedienen und aufgabenbezogen einzusetzen.
Sowohl fotografische Aufnahmen als auch Video- und Audioaufnahmen werden geplant und umgesetzt. Die unterschiedlichen Arbeitsabläufe werden geübt und anhand verschiedener Aufgabenstellungen vertieft.
Die Struktur der Bildungsplaneinheiten im Fach „Bildaufnahmetechnik“ zielt auf einen stufenweise aufbauenden Kompetenzerwerb in den Bereichen Aufnahmeplanung und Ablauf, Kamera- und Lichttechnik sowie Beleuchtung und Belichtung ab. Die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten werden in den verschiedenen Aufnahmetechniken vertieft und darauf angepasst. Neue Techniken werden vorgestellt.
Ebenso werden neben der Fachkompetenz, Kompetenzbereiche wie Sozialkompetenz, und berufliche Handlungskompetenz vermittelt.
Kreativität und Flexibilität werden neben den rein technischen Aspekten vermittelt und gefördert.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.