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Praktikum Automatisierungstechnik
Vorbemerkungen
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Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die Automatisierungstechnik gehört zu den schnell wachsenden und sich stetig entwickelnden Bereichen der Elektrotechnik. Sie ist in den meisten Lebensbereichen ein wichtiger Faktor, von industriellen Produktionsprozessen (Industrie 4.0) bis zur Home-Automation (Smart Home). Sie leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Arbeits- und Lebenswelt.
Zu den Teildisziplinen der Automatisierungstechnik gehören die Regelungstechnik, Sensorik, Aktorik, Softwareentwicklung und die klassische Steuerungstechnik (Verbindungsprogrammierbare Steuerungen). Durch die Verknüpfung der einzelnen Teilbereiche ergibt sich ein komplexes Arbeitsfeld, das eine Vielzahl von fach- und prozessbezogenen Kompetenzen abverlangt.
Ziel der Automatisierungstechnik ist es, auch zukünftig ökonomische Prozesse zu vereinfachen, zu optimieren und damit den Standort Deutschland im globalen Wettbewerb zukunftssicher zu machen. Durch den effizienten Einsatz von Ressourcen leistet die Automatisierungstechnik einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Handeln unserer Gesellschaft.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Das Unterrichtsfach „Praktikum Automatisierungstechnik“ vertieft handlungsorientiert die theoretischen Inhalte des Faches Automatisierungstechnik.
Zur Lösung von Problemstellungen aus dem Bereich der Automatisierungstechnik benötigen die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, die sie neu erlernen oder vertiefen:- Strukturieren und Vernetzen
- Modellieren und Implementieren
- Kommunizieren und Kooperieren
- Analysieren und Bewerten
Diese Kompetenzen bereiten die Schülerinnen und Schüler sowohl auf ihr zukünftiges Berufsleben als auch auf ein Studium vor.
Die Themen und Inhalte orientieren sich am aktuellen Stand der Steuerungstechnik, wie sie im industriellen Umfeld angewendet und eingesetzt werden.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Schuljahr 1
Die Schwerpunkte im ersten Schuljahr liegen auf der Vermittlung der Grundlagen der Verbindungsprogrammierten Steuerung sowie dem Aufbau und der Programmierung von Steuerungssystemen, die mittels einer Speicherprogrammierbaren Steuerung angesteuert werden. Als Lernsituationen werden dabei konkrete Anwendungsbeispiele aus dem Alltag der Schüler sowie klassische Beispiele industrieller Automatisierungsaufgaben bearbeitet. Die Simulation und praktische Umsetzung (Verdrahtung) der Anwendungen ergänzen die theoretischen Grundlagen und vermitteln den Umgang und die Handhabung steuerungstechnischer Betriebs- und Hilfsmittel.
Schuljahr 2
Die Schwerpunkte im zweiten Schuljahr konzentrieren sich auf die Implementierung von Programmstrukturen in Speicherprogrammierbaren Steuerungen sowie der Analyse und Umsetzung regelungstechnischer Anwendungen. Zusätzlich wird mit der Vermittlung der Vorgehensweise einer strukturierten Fehleranalyse von SPS-Programmen eine weitere essenzielle Grundkompetenz eines Automatisierungstechnikers bzw. einer Automatisierungstechnikerin gefördert.
4. Hinweise zum fächerübergreifenden Arbeiten- Das Fach „Praktikum Automatisierungstechnik“ dient der Vermittlung der Inhalte. Die fachpraktische Umsetzung und Transferleistung der erworbenen Kenntnisse erfolgt im Fach „Praktikum Automatisierungstechnik“.
- Das Fach „Automatisierungstechnik“ sowie „Praktikum Automatisierungstechnik“ sind eng verknüpft mit dem Fach Informationstechnik und setzen eine Absprache der beteiligten Lehrkräfte voraus. Die Grundlagen der Digitaltechnik, die für die SPS-Programmierung benötigt werden, werden im Fach Informationstechnik vermittelt. Diese Kenntnisse werden ab der BPE 3 vorausgesetzt.
- Ab der BPE 3 sind nur die in der IEC-61131-3 definierten Programmiersprachen „Funktionsplan (FUP)“ und „Structured Text“(ST) bzw. „Structured Control Language (SCL) anzuwenden.
- Die Programmierung im industriellen Umfeld erfordert eine bibliotheksfähige Programmerstellung, um eine hohe Wiederverwendbarkeit der POE zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass alle zu erstellenden Programme ab der BPE 3.3 allen Anforderungen der Bibliotheksfähigkeit entsprechen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Schuljahr 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 20 | |||
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24 | ||||
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8 | ||||
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18 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 | |||||
Schuljahr 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 20 | |||
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16 | ||||
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12 | ||||
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22 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 |
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Verbindungsprogrammierte Steuerungen |
24 |
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Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Grundlagen der Verbindungsprogrammierten Steuerung (VPS). Sie bauen Schaltungen auf oder simulieren diese mit einer Software. Zusätzlich überprüfen sie deren Funktion und beseitigen auftretende Steuerungsfehler. Darüber hinaus nutzen sie Zeitglieder zur Umsetzung zeitabhängiger Schaltfunktionen.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler bauen erste Grundgliedverschaltungen auf und verdrahten diese nach Stromlaufplan. Über Anzeigeelemente ermitteln die Schülerinnen und Schüler die Funktionalität der Verschaltungen. |
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BPE 1.2 |
Durch Aufbau oder Simulation der im Theoriefach entworfenen Schaltungen überprüfen die Schülerinnen und Schüler diese auf deren Funktionalität. Sie dokumentieren ihre Ergebnisse, bewerten diese und führen Fehleranalysen durch. |
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BPE 1.3 |
Durch Aufbau oder Simulation der im Theoriefach entworfenen Zeitglied-Schaltungen überprüfen die Schülerinnen und Schüler diese auf deren Funktionalität. Sie dokumentieren ihre Ergebnisse, bewerten diese und führen Fehleranalysen durch. |
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BPE 2 |
Elektropneumatik |
8 |
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Die Schülerinnen und Schüler eignen sich den grundlegenden Aufbau elektropneumatischer Steuerungen und deren Funktionalität an.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler bauen entworfene Schaltungen auf oder implementieren diese in einer geeigneten Simulationssoftware und überprüfen diese auf die geforderte Funktionalität. |
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BPE 3 |
Speicherprogrammierbare Steuerungen 1 |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler programmieren Speicherprogrammierbare Steuerungen, setzen sie in Betrieb und führen Fehleranalysen durch. Prozesse und Automatisierungsanlagen können in Kombination mit einer Anlagensimulation getestet werden.
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BPE 3.1 |
Die Schüler und Schülerinnen führen eine Hardwarekonfiguration für eine vorgegebene Steuerung durch. Sie verdrahten periphere Betriebsmittel an die Ein-und Ausgänge der SPS unter Zuhilfenahme eines Anschlussplans und ordnen symbolische Bezeichnungen absoluten Adressen zu. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler implementieren binäre Operationen in der Funktionsbausteinsprache. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler implementieren Programmorganisationseinheiten an einfachen Aufgabenstellungen zur Strukturierung der SPS-Programme. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden IEC-Zeitfunktionen in der Funktionsbausteinsprache an. |
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Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 4 |
Speicherprogrammierbare Steuerungen 2 |
16 |
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Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in der SPS-Programmerstellung durch Verwendung von erweiterten Operationen. Sie wenden grundlegende Prinzipien der Analogwertverarbeitung an und sind dadurch in der Lage, normierte physikalische Größen in der SPS abzubilden und zu verarbeiten.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler übertragen die im Theoriefach erworbenen Kenntnisse zu IEC-Zählglieder. Sie wenden die erforderlichen Datentypen zur Realisierung der Aufgaben zielgemäß an. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler implementieren logische und mathematische Operatoren in ihren SPS-Programmen. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler führen Normierungen analoger Ein- und Ausgangssignale in Verbindung mit praxisbezogenen Aufgabenstellungen im SPS-Programm durch. |
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BPE 5 |
Ablaufsteuerungen |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen entworfene Ablaufpläne für mechatronische Systeme in Steuerungsprogramme um. Sie testen die Programme und beheben Fehler.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler übertragen Funktionsablaufpläne in ein lauffähiges SPS-Programm. |
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BPE 6 |
Regelungstechnik |
22 |
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Die Schülerinnen und Schüler erfassen experimentell den Unterschied zwischen steuern und regeln. Sie erkennen das Verhalten unterschiedlicher Regelstrecken und Regler. Sie vergleichen einfache Reglerprinzipien und optimieren das Verhalten von Regelkreisen.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Verhalten von Regelstrecken. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren und optimieren messtechnisch oder über Simulationsprogramme unterschiedliche Regler und Regelkreise auf ihre Eigenschaften. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
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I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
|
I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |