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Berufsbezogene Datenverarbeitung
Vorbemerkungen
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Fachliche Vorbemerkungen
Der Beruf der Chemisch-technischen Assistentin und des Chemisch-technischen Assistenten erfordert in seiner hoch technisierten Umgebung in zunehmendem Maße digitale Handlungskompetenz. Ein großer Teil der im Arbeitsumfeld der Chemisch-technischen Assistentinnen und Assistenten verwendeten Apparaturen wird digital gesteuert und verlangt den sicheren Umgang mit grundlegenden Operationen der Datenverarbeitung.
Der Unterricht im Fach „Berufsbezogene Datenverarbeitung“ hat unter anderem die Aufgabe, die heterogenen DV-Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler auf ein Niveau anzugleichen, das als Basis für EDV-Anwendungen in den berufsbezogenen Fächern dient. Anhand praxisbezogener Problemstellungen werden Grundkenntnisse über aktuelle soft- und hardwaretechnische Strukturen der Informations- und Kommunikationstechnik vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln dabei die Fähigkeit und Fertigkeit, Probleme zu lösen und verschiedene Software-Programme zu nutzen.
Sie bearbeiten unter Verwendung der notwendigen Standardsoftware fachspezifische Dokumente. Dabei werden die grundlegenden Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms angewendet und auf die Erstellung von Laborberichten übertragen. Zur Auswertung laborpraktischer Aufgabenstellungen setzen die Schülerinnen und Schüler Tabellenkalkulationsprogramme ein. Darüber hinaus wird im zweiten Ausbildungsjahr in fachübergreifender Zusammenarbeit mit den Fächern „Instrumentell-analytisches Praktikum“, „Physikalisch und physikalisch-chemisches Praktikum“ und „Präparatives Praktikum“ gerätespezifische Software verwendet. Ferner lernen die Schülerinnen und Schüler in Verknüpfung mit den laborpraktischen Fächern berufsbezogene Aufgaben unter Verwendung geeigneter Software digital zu präsentieren. Sie kennen Grundlagen und Struktur von Datenbanken, führen einfache Operationen aus und können unter Anwendung chemischer Datenbanken selbstständig relevante Informationen für die Versuchsplanung, ‑durchführung und ‑auswertung recherchieren.
Prozessbezogene Kompetenzen wie die digitale Kommunikation, aber auch das Anfertigen, Verarbeiten, Gestalten und Veröffentlichen von Informationen und Wissen, werden im beruflichen Alltag benötigt. Die zielgerichtete Nutzung elektronischer Medien mit der zugehörigen Software/Applikation befähigt die Schülerinnen und Schüler, Informationen zu beschaffen und aufzubereiten.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die potenziellen Chancen und Risiken der digitalen Kommunikation und wenden Strategien zum Schutz und zur Sicherung von Daten an. Die Vermittlung erfolgt anhand der fachlichen Inhalte gemeinsam mit den inhaltsbezogenen Kompetenzen und setzt eine entsprechende fachdidaktische Unterrichtsgestaltung voraus. Durch eigenverantwortliche Einzelarbeit sowie lösungsorientierte Gruppenarbeit werden die Schülerinnen und Schüler kognitiv aktiviert und individuell gefördert.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Schuljahr 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 20 | |||
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4 | ||||
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24 | ||||
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12 | ||||
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10 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 | |||||
Schuljahr 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 10 | |||
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25 | 35 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 5 | ||||
40 |
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Aufbau eines Computers |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Bestandteile eines Computers und erläutern die Funktionsweise. Sie beschreiben Objekte eines Betriebssystems und gestalten und verwalten eine eigene Benutzeroberfläche.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen und beschreiben den Aufbau der Komponenten eines Computers und erläutern ihr Zusammenwirken. Sie beschreiben grundlegende Funktionen eines Betriebssystems und wenden diese an. |
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BPE 2 |
Dokumentation von naturwissenschaftlichen Versuchen |
24 |
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Die Schülerinnen und Schüler planen, dokumentieren und werten unter Verwendung der notwendigen Standardsoftware fachspezifische Dokumente aus.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die grundlegenden Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms an und übertragen diese auf die Erstellung von Laborberichten. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden zur Versuchsauswertung Tabellenkalkulationsprogramme an. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von Datenbanken und wenden einfache Datenbankoperationen an. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler planen und erstellen berufsbezogene Präsentationen. |
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BPE 3 |
Messtechnische Anwendungen |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler erlernen den Umgang mit Datenerfassungssystemen, übertragen die Daten auf einen Computer und führen Auswertungen durch.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler übertragen Messpunkte eines Datenerfassungssystems auf einen Computer und werten diese aus. |
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BPE 4 |
Umgang mit Informationen |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen elektronische Informations- und Kommunikationssysteme kennen und ordnen diese ein.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden elektronische Informations- und Kommunikationssysteme an und bewerten diese. |
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Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
10 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 5 |
Auswertesoftware |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Methoden, prüfen Messergebnisse und werten unter Verwendung der im jeweiligen Praktikum eingesetzten Software berufsbezogene Daten/Messwerte aus.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden berufsbezogene Software an. Sie werten Messwerte aus und stellen diese dar. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
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III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
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I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
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I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
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I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
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II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
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II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
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I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
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I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |