Fachliche Vorbemerkungen
Im Informatikunterricht des Berufskollegs für biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten mit dem Schwerpunkt „Biologie und Biotechnologie“ sollen die Schülerinnen und Schüler moderne Informations- und Kommunikationstechnik zur Bearbeitung berufsspezifischer Fragestellungen anwenden. Der professionelle Einsatz dieser Medien stellt eine unverzichtbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben dar. Der Einsatz aktueller Soft- und Hardware zur Erfassung, Auswertung, Dokumentation und Präsentation von experimentellen Daten wird eingeübt. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, typische Fragestellungen aus den Bereichen Biologie und Biotechnologie mithilfe geeigneter Anwendungsprogramme selbstständig bearbeiten zu können. Praktische Abläufe von der Erfassung der experimentellen Rohdaten über deren Organisation und Analyse bis zu technologischen Anwendungen werden trainiert.
Ferner sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrer Urteils- und Handlungsfähigkeit gefördert werden, sodass ihnen ein verantwortungsvoller Umgang mit Information und EDV möglich ist. Es soll eine generelle Sensibilisierung für die Probleme der Informationsgesellschaft erfolgen.
Neben technischen Grundkenntnissen der Datenverarbeitung stehen die Verarbeitung von experimentellen Daten und die informationstechnischen und molekularbiologischen Grundlagen von Bioinformatik-Anwendungen aus dem Arbeitsumfeld von labortechnischen Assistenten im Vordergrund.
Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich die Möglichkeiten zur Bearbeitung von Labordaten aus dem labortechnischen Arbeitsumfeld, indem sie typische Laborsoftware zur Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Labordaten sowie zur Organisation und Speicherung von Datenbeständen anwenden. Mithilfe von Textverarbeitungsanwendungen werden Kompetenzen erworben, die zur Protokollierung und Dokumentation von Laborarbeiten erforderlich sind. Tabellenkalkulationsprogramme kommen zum Einsatz, um im Labor anfallende Daten auszuwerten und in anschaulichen Grafiken darzustellen. Präsentationstechniken werden eingeübt, um naturwissenschaftliche Zusammenhänge und Prozesse mithilfe digitaler Medien fach- und sachgerecht darzulegen.
Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich Möglichkeiten, wie verlässliche Informationen beschafft werden können und sind in der Lage, die Qualität der Informationen zu beurteilen.
Die Komplexität und Vielfalt möglicher anwendungsbezogener Fragestellungen macht in allen Bildungsplaneinheiten eine weitgehend exemplarische Vorgehensweise erforderlich.
Dieser Bildungsplan wurde verfasst unter Berücksichtigung des Katalogs der Qualifikationsbeschreibungen gemäß Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum/zur Staatlich geprüften technischen Assistenten/in: Beschluss der KMK vom 30.09.2011 in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.