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Wirtschaft und Management
Vorbemerkungen
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Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u. a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Inhaltliche Berührungspunkte aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz) mit den Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern eine intensive Kooperation und Vernetzung mit den Kolleginnen und Kollegen der unterschiedlichen Fächer, dies schließt den Prozess der Entwicklung der Handlungskompetenz mit ein.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Wirtschaftliche Zusammenhänge begegnen uns täglich in den unterschiedlichen Lebenskontexten sowohl im privaten Umfeld, im Arbeitsleben, auf Ebenen politischer Entscheidungen und hinsichtlich globaler Entwicklungen – oftmals verknüpft mit entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Wir erleben einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandel, der durch die Digitalisierung beschleunigt wird und neue Herausforderungen mit sich bringt. Dies erfordert, dass die Schülerinnen und Schüler sich kritisch mit diesen Herausforderungen auseinandersetzen und damit zugleich ihre Handlungskompetenzen in den Dimensionen der fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenz erweitern.
Die Themen des vorliegenden Bildungsplanes für Wirtschaft und Management umfassen wesentliche wirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen, anhand derer allgemeinbildende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden in diesem Kontext dazu befähigt, Schaubilder, Karikaturen, Tabellen, Statistiken und Gesetzestexte mit rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten systematisch zu analysieren und zu bewerten. Die damit einhergehende Methoden- und Informationskompetenz fördert die Schülerinnen und Schüler darin, als mündige Bürgerinnen und Bürger agieren zu können, und leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Demokratiebildung.
Die Komplexität der Herausforderungen erfordern Handlungskompetenz und Managementfähigkeiten, um in hauswirtschaftlichen Betrieben zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen. Der stetige und schnelle Wandel der Arbeitswelt setzt ein hohes Maß an digitaler Kompetenz voraus, in hauswirtschaftlichen Einrichtungen ebenso wie in allen anderen Lebensbereichen.
Der vorliegende Bildungsplan verknüpft die wirtschaftlichen Inhalte mit den Handlungsfeldern. Diese inhaltlichen Berührungspunkte erfordern eine intensive Kooperation mit anderen Kolleginnen und Kollegen. In der Wechselwirkung praktischer Erfahrungen und theoretischer Erkenntnisse sollen wirtschaftlich verantwortungsbewusstes Handeln, Reflexionsfähigkeit und Selbsterkenntnis gefördert werden.
Fachdidaktische Bezugspunkte bei allen ausgewählten Themen sind für die Schülerinnen und Schüler bedeutsame authentische Situationen, die bevorzugt vollständige Handlungen ermöglichen oder diese nachvollziehbar machen. Durch den inhaltlichen Perspektivwechsel werden die Rollen des Einzelnen, der Unternehmen sowie die des Staates transparent, wobei zugleich deutlich wird, dass die genannten Akteure auf unterschiedliche Weise zusammenwirken.
Im ersten Schuljahr erwerben die Schülerinnen und Schüler durch die Anwendung von Gesetzestexten rechtliche Grundkompetenzen. Aus der Sicht eines hauswirtschaftlichen Betriebes vollziehen sie einen Beschaffungsprozess in einer vollständigen Handlung nach und wenden dabei die erworbenen rechtlichen Kenntnisse an.
Sie sind sich bewusst, dass durch die Entscheidung für bestimmte Beschaffungs- und Lagerhaltungsprozesse eine Mitverantwortung für Umwelt und Gesellschaft übernommen wird.
Im zweiten Schuljahr wird das Fach Wirtschaft und Management durch Einsatz von computergestützten Anwendungsprogrammen ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Grundkenntnisse in den Managementteilgebieten Marketing und Controlling, führen Kostenrechnungen durch und treffen unternehmerische Entscheidungen im Bereich der Absatzpolitik.
In der Rolle als Bürgerin oder Bürger analysieren die Schülerinnen und Schüler das System der sozialen Marktwirtschaft und begreifen, ausgehend von rechtlichen Grundlagen, wirtschaftspolitische Entscheidungen und aktuelle Entwicklungen. Sie erklären die Wirkungsweise dieser wirtschaftspolitischen Handlungen und beurteilen die Eignung ausgewählter staatlicher Instrumente zur Zielerreichung auch unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und wirtschaftsethischer Aspekte. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen den Umgang mit ihren Finanzen, setzen sich mit der Entgeltabrechnung auseinander und führen eine einfache Einkommenssteuererklärung durch.
Im dritten Schuljahr agieren die Schülerinnen und Schüler in ausgewählten Unternehmensbereichen (Finanzierung und Marketing), welche gezielte Anknüpfungspunkte an die aktuellen Herausforderungen der hauswirtschaftlichen Betriebe haben. Dabei analysieren Sie verschiedene Finanzierungsformen. Darüber hinaus findet eine Vertiefung im Bereich Marketing statt, indem die Schülerinnen und Schüler verschiedene Marketinginstrumente anwenden.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen im Bildungsgang beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Sozialkompetenz, Personale Kompetenz, Methodenkompetenz, Kognitive Basiskompetenz und Digitale Kompetenz. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung und den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte im Berufsfachlichen Bereich.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie generelle Feedback-Gespräche umfassen.
Alle Bildungsplaneinheiten, die ein * aufweisen, sind für die Abschlussprüfung des Berufskollegs für Ernährung und Haushaltsmanagement II relevant.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Schuljahr 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) | 20 | |||
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15 | ||||
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35 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 | |||||
Schuljahr 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) | 40 | |||
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12 | ||||
|
20 | ||||
|
12 | ||||
|
10 | ||||
|
26 | ||||
|
20 | 140 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 20 | ||||
160 | |||||
Schuljahr 3 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) | 20 | |||
|
25 | ||||
|
25 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 |
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Rechtliche Grundlagen |
15 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren rechtliche Grundlagen, die ihnen das Handeln als Verbraucherinnen und Verbraucher sowie als Unternehmerinnen und Unternehmer in einer sozialen Marktwirtschaft ermöglichen.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären wichtige rechtliche Grundbegriffe und erläutern die Voraussetzungen für die Abgabe einer rechtswirksamen Willenserklärung. In diesem Zusammenhang beurteilen sie einfache Rechtsfälle exemplarisch anhand von Gesetzestexten. |
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BPE 2 |
Beschaffungsmanagement |
35 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler begründen bei der Planung von Beschaffungsprozessen, dass in einem hauswirtschaftlichen Betrieb neben den ökonomischen Faktoren auch soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen sind. Sie beschreiben den Beschaffungsprozess in einer vollständigen Handlung.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler planen die Beschaffung von Materialien unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit. Sie vergleichen verschiedene Angebote. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das Zustandekommen von Verträgen und zeigen die rechtlichen Möglichkeiten bei Vertragsstörungen auf. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Aufgaben und Arten der Lagerhaltung. Sie stellen die Lagerrisiken und Lagerkosten im Überblick dar. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen den Beschaffungsprozess mit alternativen Beschaffungsverfahren und bewerten diese unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten. |
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Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 3* |
Marketing* |
12 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen unternehmerische Entscheidungen im Bereich der Absatzpolitik. Sie begründen den situativen Einsatz der marketingpolitischen Instrumente und leiten daraus deren Bedeutsamkeit ab. Dabei vergleichen sie verschiedene Maßnahmen der Produktpolitik, Preispolitik und Kommunikationspolitik. Sie gestalten Werbemittel mithilfe digitaler Medien.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Bedeutung des Marketings. Sie formulieren Marketingziele in Abhängigkeit von der Zielgruppe und verschiedener hauswirtschaftlicher Einrichtungen. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene Maßnahmen der Produktpolitik und analysieren deren beabsichtigte Wirkungen. |
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---|---|---|---|
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Aufgaben und Instrumente der Preispolitik. Sie unterscheiden und beurteilen den Einsatz verschiedener Preisstrategien. |
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---|---|---|---|
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern wichtige Instrumente der Kommunikationspolitik und wenden diese zielgruppenorientiert an. Sie analysieren deren beabsichtigten Wirkungen und bewerten ihren Einsatz unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten. |
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---|---|---|---|
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BPE 4* |
Internes Rechnungswesen* |
20 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Aufgaben und Ziele der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie führen unter Zuhilfenahme eines Tabellenkalkulationsprogrammes unternehmensbezogene Berechnungen im Rahmen der Voll- und Teilkostenrechnung durch und analysieren deren Ergebnisse.
|
BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Aufgaben und wichtige Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie analysieren das Verhalten der Kosten bei Änderung des Beschäftigungsgrades. Sie ermitteln die Gewinnschwelle und erklären deren Bedeutung für das Unternehmen. |
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BPE 4.2 |
Im Rahmen der Kostenstellenrechnung stellen die Schülerinnen und Schüler Zusammenhänge zwischen verschiedenen Bezugsgrößen und entsprechenden Gemeinkosten dar. Sie ermitteln anhand eines Betriebsabrechnungsbogens die Gemeinkostenzuschlagssätze, die sie zur Kalkulation der Selbstkosten anwenden. |
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---|---|---|---|---|---|
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BPE 4.3 |
Anhand der Kostenträgerstückrechnung wenden die Schülerinnen und Schüler die Zuschlagskalkulation an. |
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---|---|---|---|---|---|
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BPE 4.4 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln das Betriebsergebnis des Unternehmens mithilfe der Teilkostenrechnung in Form der Deckungsbeitragsrechnung. Sie wenden diese für ausgewählte produktions- und absatzpolitische Fragestellungen als Entscheidungshilfe an. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen die beiden Kostenrechnungssysteme und beurteilen deren Bedeutung für das Unternehmen. |
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BPE 5* |
Wirtschaftsordnung am Beispiel der Sozialen Marktwirtschaft* |
12 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Notwendigkeit eines staatlichen Ordnungsrahmens als Teil der Gesellschaftsordnung. Beispielhaft werden Elemente der sozialen Marktwirtschaft dargestellt und deren Bedeutung diskutiert. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen aktuelle Probleme und Herausforderungen der sozialen Marktwirtschaft, die sich aus der Globalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft sowie der demografischen Entwicklung der Bevölkerung ergeben.
|
BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären Merkmale und Ziele der sozialen Marktwirtschaft und beurteilen deren Wert für die Gesellschaft. Sie beschreiben die Sozialversicherungen als Element der sozialen Marktwirtschaft und beurteilen die zukünftigen Herausforderungen für die Gesellschaft und die Träger hauswirtschaftlicher Betriebe. |
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---|---|---|---|---|---|
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten die Bedeutung des Marktes als Mittelpunkt der sozialen Marktwirtschaft heraus, analysieren staatliche Eingriffe in die Preisbildung und beurteilen deren Auswirkungen. |
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BPE 6* |
Wirtschaftspolitische Ziele und Instrumente in der sozialen Marktwirtschaft * |
10 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erläutern verschiedene wirtschaftspolitische Ziele und erkennen Wechselwirkungen und Folgen der Zielerreichung. Sie erklären die Wirkungsweise verschiedener wirtschaftspolitischer Handlungen und beurteilen die Eignung ausgewählter Instrumente zur Zielerreichung, auch unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und wirtschaftsethischer Aspekte.
|
BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Notwendigkeit und Ziele von staatlichen Eingriffen im Rahmen der Wirtschaftspolitik und diskutieren mögliche Folgen dieser Maßnahmen. |
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---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Weiterentwicklung wirtschaftspolitischer Zielsetzungen aufgrund veränderter Anforderungen. Sie diskutieren mögliche staatliche Eingriffe zur Zielerreichung und deren Auswirkungen. |
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BPE 7 |
Finanzen und Steuern |
26 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler prüfen eine Entgeltabrechnung und führen eine einfache Einkommenssteuererklärung durch. Sie beurteilen den Umgang mit ihren Finanzen, prüfen die Notwendigkeit privater Zusatzversicherungen, leiten einerseits die Gefahr der Überschuldung und andererseits die Möglichkeiten zur Geldanlage ab.
|
BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die verschiedenen Abzüge einer Entgeltabrechnung und berechnen das auszuzahlende Entgelt. |
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---|---|---|---|
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler führen eine einfache Einkommensteuererklärung durch und erläutern die Grundsätze der Einkommensbesteuerung. |
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|
BPE 7.3 |
Die Schülerinnen und Schüler diskutieren die Notwendigkeit privater Zusatzversicherungen und analysieren den individuellen Bedarf. In diesem Zusammenhang erklären sie das Grundprinzip von Versicherungen. |
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---|---|---|---|---|---|
|
BPE 7.4 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Ursachen von Überschuldung privater Haushalte, beschreiben die Folgen und erarbeiten mögliche Lösungsansätze. |
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---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 7.5 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Sparmotive und Möglichkeiten der Geldanlage. Sie beurteilen unter Berücksichtigung verschiedener Sparertypen unterschiedliche Anlageformen. |
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---|---|---|---|---|---|
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BPE 8 |
Tabellenkalkulation anwenden |
20 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler wenden Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogrammes zur Lösung von Problemstellungen an.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden grundlegende Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogrammes an. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Lösungen mit den programmspezifischen Funktionen. Sie führen verschiedene Adressierungsarten durch und begründen deren Notwendigkeit. |
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---|---|---|---|---|---|
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BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen Daten in geeigneten Diagrammen dar. |
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---|---|---|---|
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Schuljahr 3
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) |
20 |
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|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1* |
Finanzierung* |
25 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erlangen einen Überblick über die Finanzierung eines hauswirtschaftlichen Betriebes. Sie analysieren verschiedene Finanzierungsformen und beurteilen deren Eignung anhand von Entscheidungskriterien für die Finanzierung.
|
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln unter Beachtung der Kosten und der Sicherheiten selbstständig Finanzierungsmöglichkeiten anhand konkreter Finanzierungsanlässe. Sie vergleichen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und deren Absicherung. In diesem Zusammenhang diskutieren die Schülerinnen und Schüler Sonderformen der Finanzierung. |
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BPE 2* |
Vertiefung und Anwendung der Marketinginstrumente* |
25 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler treffen unternehmerische Entscheidungen im Bereich des Marketings. Sie erkennen die Bedeutsamkeit eines abgestimmten Marketing-Mixes.
|
BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen Instrumente der Produktpolitik einander gegenüber und analysieren die jeweiligen Lebensphasen einzelner Produkte sowie die Marktsituation des Unternehmens. Mithilfe der Ergebnisse beurteilen sie verschiedene Unternehmenssituationen und erschließen sich selbstständig Handlungsempfehlungen für Produkte. Sie entwickeln einen einfachen Werbeplan und gestalten ein eigenständiges Konzept zur Realisierung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage vorhandener/bekannter Merkmale, Erkenntnisse bzw. Ergebnisse oder Daten eigene Schlussfolgerungen ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
relevante Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften kriteriengeleitet erschließen und ggf. ihre Beziehungen zueinander aufzeigen
|
II |
angeben, benennen, nennen |
Elemente, Regeln, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen bzw. zielgerichtet Informationen zusammentragen, ohne diese zu kommentieren
|
I |
anleiten |
andere Personen schulen und befähigen, eine Handlung durchzuführen
|
III |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Inhalt, Zusammenhang, eine bekannte Methode oder Funktion/Anwendung zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen oder unter Berücksichtigung des Adressaten- und Situationsbezugs in eine andere Sprache übersetzen
|
II, III |
argumentieren, diskutieren, erörtern |
sich mit Argumenten zu einer Aussage bzw. Behauptung auseinandersetzen, sie einander gegenüberstellen und z. B. auf ein Für und Wider hin abwägen
|
III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
aufzeigen, zeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
ausdrücken, (sich) äußern |
Im Sprachunterricht Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
|
I, II |
ausfüllen, vervollständigen |
eine Vorlage durch sachgerechte Angaben ergänzen
|
I,II |
(sich) äußern |
siehe ausdrücken
|
|
aussprechen |
Aussprache, Intonationsmuster von Wörtern und Sätzen umsetzen
|
I |
(sich) austauschen |
sich im fremdsprachigen Gespräch gegenseitig Fragen stellen, Informationen geben und verstehen
|
I, II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse, Beobachtungen o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen oder zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen
|
II, III |
begründen |
für einen Sachverhalt oder Aussagen kausale Zusammenhänge herstellen oder auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen |
siehe angeben
|
|
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Beobachtungen Strukturen, Situationen, Sachverhalte, Zusammenhänge, Prozesse, Methoden, Verfahren, Vorgänge oder Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen, ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung je nach Vorgabe z. B. rechnerisch, grafisch oder experimentell finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt, einer Aussage, einem Prozess oder einer literarischen Figur eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position zu deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit, Richtigkeit, Akzeptabilität oder Berechtigung eines Sachverhalts oder einer Aussage durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche bzw. kriterienorientierte Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftliche oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position zu deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifische Eigenheiten von Sachverhalten, Vorgängen, Personen etc. herausstellen
|
II |
darlegen, darstellen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich aufzeigen
|
I, II |
darstellen |
siehe darlegen
|
|
definieren |
Wesentliches eines Begriffs so formulieren, dass er von anderen Begriffen möglichst eindeutig abgegrenzt wird
|
|
deuten, interpretieren |
vor dem Hintergrund einer Aufgaben- oder Fragegestellung sowie damit einhergehender Annahmen und auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
diskutieren |
siehe argumentieren
|
|
dokumentieren |
entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
etwas in der für das angestrebte Ergebnis erforderlichen Weise oder gemäß einer vorgegebenen oder eigenen Anleitung bzw. Anweisung vornehmen
|
I, II |
einordnen, kategorisieren, ordnen, zuordnen, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale begründet und systematisch einteilen und ggf. mit entsprechenden Oberbegriffen versehen
|
II |
empfehlen, vorschlagen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht unterbreiten
|
II |
entwerfen, entwickeln, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Reaktion auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
entwickeln |
siehe entwerfen
|
|
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches von Materialien, Sachverhalten, Gegen-ständen, Vorgängen, Thesen oder Zusammenhängen mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch (zusätzliche) Informationen verdeutlichen bzw. in einen Begründungszusammenhang stellen
|
II |
ermitteln |
siehe bestimmen
|
|
erörtern |
siehe argumentieren
|
|
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
erstellen Sie den Buchungssatz |
Anmerkung: Da die Prüfungsteilnehmenden in einer Prüfungssituation nicht tatsächlich „buchen“, muss der Arbeitsauftrag so formuliert werden.
|
|
erzählen |
mit einer narrativen Struktur Gehörtes, Gelesenes, Erlebtes, oder Erdachtes ausführen
|
II |
formatieren |
eine Software unter Berücksichtigung bestehender Konventionen oder Regeln (z. B. DIN 5008) korrekt anwenden.
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
gegenüberstellen, unterscheiden, vergleichen |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln
|
II |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
gestalten |
siehe entwerfen
|
|
herleiten |
mithilfe bekannter Gesetzmäßigkeiten/Regeln einen Zusammenhang zwischen verschiedenen (z. B. chemischen bzw. physikalischen) Größen herstellen
|
II |
identifizieren |
wesentliche, typische oder gefragte sprachliche oder inhaltliche Sachverhalte, Strukturen, Merkmale oder Intentionen erfassen
|
I, II |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
in Beziehung setzen |
Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen
|
II |
(jemanden) informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren |
siehe deuten
|
|
kategorisieren |
siehe einordnen
|
|
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
kritisch Stellung nehmen |
siehe bewerten
|
|
koordinieren, aufeinander abstimmen |
verschiedene Abläufe unter Berücksichtigung mehrerer Aspekte aufeinander abstimmen
|
III |
markieren |
bestimmte Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse in einem Text oder einer Abbildung hervorheben oder wie gefordert kenntlich machen
|
I |
nachweisen |
siehe beweisen
|
|
nennen |
siehe angeben
|
|
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
ordnen |
siehe einordnen
|
|
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II, III |
prüfen |
siehe beweisen
|
|
skizzieren, verdeutlichen |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen, Prozesse oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und unter einem leitenden Gesichtspunkt übersichtlich darstellen – je nach fachlicher Maßgabe ggf. grafisch
|
I |
Stellung nehmen |
siehe beurteilen
|
|
strukturieren |
siehe einordnen
|
|
testen, validieren |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/ein Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
|
I |
überprüfen |
siehe beweisen
|
|
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
übertragen |
siehe anwenden
|
|
unterscheiden |
siehe gegenüberstellen
|
|
untersuchen |
siehe analysieren
|
|
validieren |
siehe testen
|
|
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdeutlichen |
siehe skizzieren
|
|
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
verfassen |
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben
|
II, III |
vergleichen |
siehe gegenüberstellen
|
|
(global, detailliert, selektiv) verstehen |
einem fremdsprachigen Text - je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
|
I,II |
vervollständigen |
siehe ausfüllen
|
|
vorschlagen |
siehe empfehlen
|
|
wiedergeben |
siehe zusammenfassen
|
|
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) sowie Anforderungen an die Genauigkeit darstellen
|
I, II |
zeigen |
siehe aufzeigen
|
|
zuordnen |
siehe einordnen
|
|
zusammenfassen, wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten zum Ausdruck bringen
|
I, II |