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Wirtschaft und Management
Vorbemerkungen
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Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u.a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Inhaltliche Berührungspunkte aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz) mit den Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern eine intensive Kooperation und Vernetzung mit den Kolleginnen und Kollegen, dies schließt den Prozess der Entwicklung der Handlungskompetenz mit ein.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Wirtschaftliche Zusammenhänge begegnen uns alltäglich in den unterschiedlichen Lebenswelten, sowohl im privaten Umfeld, im Arbeitsleben, auf Ebenen politischer Entscheidungen und hinsichtlich globaler Entwicklungen – oftmals verknüpft mit entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Wir erleben einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandel, der durch die Digitalisierung stetig beschleunigt wird und neue Herausforderungen mit sich bringt. Dies erfordert, dass die Schülerinnen und Schüler sich kritisch mit diesen Herausforderungen auseinandersetzten und damit zugleich ihre Handlungskompetenzen erweitern mit den Dimensionen der fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenz.
Die Themen des vorliegenden Bildungsplanes für Wirtschaft und Management umfassen wesentliche wirtschaftliche Sach- und Problemverhalte anhand derer allgemeinbildende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden als mündige Bürgerinnen und Bürger in diesem Kontext dazu befähigt, Schaubilder, Karikaturen, Tabellen, Statistiken und Gesetzestexte mit rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten systematisch zu analysieren und zu bewerten.
Die Komplexität der Herausforderungen erfordern Handlungskompetenz und Managementfähigkeiten, um in hauswirtschaftlichen Betrieben zukunftsfähig zu sein und Verantwortung zu übernehmen. Der stetige und schnelle Wandel der Arbeitswelt setzt ein hohes Maß an digitaler Kompetenz voraus, in hauswirtschaftlichen Einrichtungen ebenso wie in allen anderen Lebensbereichen.
Der vorliegende Bildungsplan für Wirtschaft und Management verknüpft die wirtschaftlichen Inhalte mit den Handlungsfeldern. Diese inhaltlichen Berührungspunkte mit den Handlungsfeldern erfordern eine intensive Kooperation mit anderen Kolleginnen und Kollegen. Denn in der Wechselwirkung praktischer Erfahrungen und theoretischer Erkenntnisse sollen wirtschaftlich verantwortungsbewusstes Handeln, Reflexionsfähigkeit und Selbsterkenntnis gefördert werden.
Fachdidaktische Bezugspunkte bei allen ausgewählten Themen sind für die Schülerinnen und Schüler bedeutsame authentische Situationen, die bevorzugt vollständige Handlungen ermöglichen oder diese nachvollziehbar machen.
Durch den inhaltlichen Perspektivwechsel werden die Rollen des Einzelnen, der Unternehmen, sowie die des Staates als Teilnehmer im Zusammenwirken deutlich.
Im ersten Schuljahr erwerben die Schülerinnen und Schüler unter der Anwendung von Gesetzestexten rechtliche Grundkompetenzen. Aus der Sicht eines hauswirtschaftlichen Betriebes vollziehen sie einen Beschaffungsprozess in einer vollständigen Handlung nach und wenden dabei die erworbenen rechtlichen Kenntnisse an.
Sie sind sich bewusst, dass durch die Entscheidung für bestimmte Beschaffungs- und Lagerhaltungsprozesse eine Mitverantwortung für Umwelt und Gesellschaft übernommen wird.
Im zweiten Schuljahr wird das Fach Wirtschaft und Management durch Einsatz von computergestützten Anwendungsprogrammen ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Grundkenntnisse in den Managementteilgebieten Marketing und Controlling, führen Kostenrechnungen durch und treffen unternehmerische Entscheidungen im Bereich der Absatzpolitik.
In der Rolle als Bürgerin oder Bürger analysieren die Schülerinnen und Schüler das System der Sozialen Marktwirtschaft und begreifen, ausgehend von rechtlichen Grundlagen, wirtschaftspolitische Entscheidungen und aktuelle Entwicklungen. Sie erklären die Wirkungsweise dieser wirtschaftspolitischen Handlungen und beurteilen die Eignung ausgewählter staatlicher Instrumente zur Zielerreichung auch unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und wirtschaftsethischer Aspekte. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen den Umgang mit ihren Finanzen, setzen sich mit der Entgeltabrechnung auseinander und führen eine einfache Einkommenssteuererklärung durch.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen am Bildungsplan beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Kommunikation, Kooperation, Arbeitsweise und Selbststeuerung. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung, den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gesprächen umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Schuljahr 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) | 20 | |||
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15 | ||||
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35 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 | |||||
Schuljahr 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) | 40 | |||
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15 | ||||
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25 | ||||
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15 | ||||
|
15 | ||||
|
30 | 140 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 20 | ||||
160 |
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Rechtliche Grundlagen |
15 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten rechtliche Grundlagen heraus, die ihnen das Handeln als Verbraucherinnen und Verbraucher sowie als Unternehmerinnen und Unternehmer in einer Sozialen Marktwirtschaft ermöglichen.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären wichtige rechtliche Grundbegriffe und erläutern die Voraussetzungen für die Abgabe einer rechtswirksamen Willenserklärung. In diesem Zusammenhang beurteilen sie einfache Rechtsfälle exemplarisch mit Gesetzestexten. |
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BPE 2 |
Beschaffungsmanagement |
35 |
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Die Schülerinnen und Schüler erschließen bei der Planung von Beschaffungsprozessen, dass neben den ökonomischen Faktoren auch soziale und ökologische Aspekte in einem hauswirtschaftlichen Betrieb zu berücksichtigen sind. Sie beschreiben den Beschaffungsprozess in einer vollständigen Handlung.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler planen die Beschaffung von Materialien unter Berücksichtigung von nachhaltigen Aspekten. Sie vergleichen verschiedene Angebote. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das Zustandekommen von Verträgen und zeigen die rechtlichen Möglichkeiten bei Vertragsstörungen auf. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Aufgaben und Arten der Lagerhaltung. Sie stellen die Lagerrisiken und -kosten im Überblick dar, ermitteln die optimale Bestellmenge mit Hilfe einer Tabelle und beurteilen diese. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen den Beschaffungsprozess mit alternativen Beschaffungsverfahren und bewerten diese unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten. |
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Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 3 |
Marketing |
15 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler treffen unternehmerische Entscheidungen im Bereich der Absatzpolitik. Sie begründen den situativen Einsatz der marketingpolitischen Instrumente und leiten daraus deren Bedeutsamkeit ab. Dabei vergleichen sie verschiedene Maßnahmen der Produktpolitik, Preispolitik und Kommunikationspolitik. Sie gestalten Werbemittel mithilfe digitaler Medien.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Bedeutung des Marketings. Sie formulieren Marketingziele in der Abhängigkeit von der Zielgruppe. Sie vergleichen Unternehmensleitbilder verschiedener hauswirtschaftlichen Einrichtungen. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene Maßnahmen der Produktpolitik und analysieren deren beabsichtigten Wirkungen. |
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---|---|---|---|
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Aufgaben und Instrumente der Preispolitik. Sie unterscheiden und beurteilen den Einsatz verschiedener Preisstrategien. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern wichtige Instrumente der Kommunikationspolitik und wenden diese zielgruppenorientiert an. Sie analysieren die beabsichtigten Wirkungen und bewerten deren Einsatz unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten. |
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BPE 4 |
Internes Rechnungswesen |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Aufgaben und Ziele der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie führen auch unter Zuhilfenahme eines Tabellenkalkulationsprogrammes unternehmensbezogene Berechnungen im Rahmen der Voll- und Teilkostenrechnung durch und analysieren deren Ergebnisse.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Aufgaben und wichtige Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie analysieren das Verhalten der Kosten bei Änderung des Beschäftigungsgrades. Sie ermitteln die Gewinnschwelle und erklären deren Bedeutung für das Unternehmen. |
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BPE 4.2 |
Im Rahmen der Kostenstellenrechnung stellen die Schülerinnen und Schüler Zusammenhänge zwischen verschiedenen Bezugsgrößen und entsprechenden Gemeinkosten dar. Sie ermitteln anhand eines Betriebsabrechnungsbogens die Gemeinkostenzuschlagssätze, die sie zur Kalkulation der Selbstkosten anwenden. |
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BPE 4.3 |
Anhand der Kostenträgerstückrechnung wenden die Schülerinnen und Schüler die Zuschlagskalkulation an, zusätzlich führen sie die vereinfachte Handelskalkulation durch. |
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BPE 4.4 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln das Betriebsergebnis des Unternehmens mithilfe der Teilkostenrechnung in Form der Deckungsbeitragsrechnung. Sie wenden diese für ausgewählte produktions- und absatzpolitische Fragestellungen als Entscheidungshilfe an. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen die beiden Kostenrechnungssysteme und beurteilen deren Bedeutung für das Unternehmen. |
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BPE 5 |
Wirtschaftsordnung am Beispiel der Sozialen Marktwirtschaft |
15 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Notwendigkeit eines staatlichen Ordnungsrahmens als Teil der Gesellschaftsordnung. Dabei arbeiten sie die relevanten Vorgaben des Grundgesetzes heraus. Beispielhaft werden Elemente der Sozialen Marktwirtschaft dargestellt und deren Bedeutung diskutiert. Sie beurteilen aktuelle Probleme und Herausforderungen der Sozialen Marktwirtschaft, die sich aus der Globalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft sowie der demografischen Entwicklung der Bevölkerung ergeben.
|
BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären Merkmale und Ziele der Sozialen Marktwirtschaft und beurteilen deren Wert für die Gesellschaft. Sie beschreiben die Sozialversicherungen als Element der sozialen Marktwirtschaft und beurteilen die zukünftigen Herausforderungen für die Gesellschaft und die Träger hauswirtschaftlicher Betriebe. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten die Bedeutung des Marktes als Mittelpunkt der Sozialen Marktwirtschaft heraus, analysieren staatliche Eingriffe in die Preisbildung und beurteilen deren Auswirkungen. |
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BPE 6 |
Wirtschaftspolitische Ziele und Instrumente in der Sozialen Marktwirtschaft |
15 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erläutern verschiedene wirtschaftspolitische Ziele und erkennen Wechselwirkungen und Folgen der Zielerreichung. Sie erklären die Wirkungsweise verschiedener wirtschaftspolitischer Handlungen und beurteilen die Eignung ausgewählter Instrumente zur Zielerreichung auch unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und wirtschaftsethischer Aspekte.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Notwendigkeit und Ziele von staatlichen Eingriffen im Rahmen der Wirtschaftspolitik und diskutieren mögliche Folgen dieser Maßnahmen. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Weiterentwicklung wirtschaftspolitischer Zielsetzungen aufgrund veränderter Anforderungen. Sie diskutieren mögliche staatliche Eingriffe zur Zielerreichung und deren Auswirkungen. |
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BPE 7 |
Finanzen und Steuern |
30 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln eine Entgeltabrechnung und führen eine einfache Einkommenssteuererklärung durch. Sie beurteilen den Umgang mit ihren Finanzen, prüfen die Notwendigkeit privater Zusatzversicherungen, leiten einerseits die Gefahr der Überschuldung und andererseits die Möglichkeiten zur Geldanlage ab.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die verschiedenen Abzüge einer Entgeltabrechnung und berechnen das auszuzahlende Entgelt. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler führen eine einfache Einkommensteuererklärung durch und erläutern die Grundsätze der Einkommensbesteuerung. |
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BPE 7.3 |
Die Schülerinnen und Schüler diskutieren die Notwendigkeit privater Zusatzversicherungen und analysieren den individuellen Bedarf. In diesem Zusammenhang erklären sie das Grundprinzip von Versicherungen. |
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BPE 7.4 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Ursachen von Überschuldung privater Haushalte, beschreiben die Folgen und erarbeiten mögliche Lösungsansätze. |
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BPE 7.5 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Sparmotive und Möglichkeiten der Geldanlage. Sie beurteilen unter Berücksichtigung verschiedener Sparertypen unterschiedliche Anlageformen. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
angeben |
siehe benennen
|
|
anwenden, übertragen |
einen bekannten Inhalt, Zusammenhang, eine bekannte Methode oder Funktion/Anwendung zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen oder unter Berücksichtigung des Adressaten- und Situationsbezugs in eine andere Sprache umsetzen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
ausdrücken |
Im Sprachunterricht Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
|
II |
sich äußern |
siehe sich ausdrücken
|
|
aussprechen |
Aussprache, Intonationsmuster von Wörtern und Sätzen umsetzen
|
I |
(sich) austauschen |
sich im fremdsprachigen Gespräch gegenseitig Fragen stellen, Informationen geben und verstehen
|
I, II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
beweisen |
siehe bestätigen
|
|
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darlegen, darstellen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
darstellen |
siehe darlegen
|
|
deuten, interpretieren |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
diskutieren, erörtern |
sich mit Argumenten zu einer Aussage bzw. Behauptung auseinandersetzen, sie einander gegenüberstellen und z.B. auf ein Für und Wider hin abwägen
|
III |
dokumentieren |
entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
entwerfen |
siehe entwickeln
|
|
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erörtern |
siehe diskutieren
|
|
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
erzählen |
mit einer narrativen Struktur Gehörtes, Gelesenes, Erlebtes, oder Erdachtes ausführen
|
II |
formatieren |
Eine Software unter Berücksichtigung bestehender Konventionen und Regeln (z.B. DIN 5008) korrekt anwenden.
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
gestalten |
siehe entwickeln
|
|
gegenüberstellen |
siehe vergleichen
|
|
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren |
siehe deuten
|
|
kategorisieren |
siehe einordnen
|
|
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
kritisch Stellung nehmen |
siehe bewerten
|
|
koordinieren, aufeinander abstimmen |
verschiedene Abläufe unter Berücksichtigung mehrerer Aspekte aufeinander abstimmen
|
III |
nachweisen |
siehe bestätigen
|
|
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
ordnen |
siehe einordnen
|
|
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
prüfen |
siehe bestätigen
|
|
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
Stellung nehmen |
siehe beurteilen
|
|
strukturieren |
siehe einordnen
|
|
testen, validieren |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
übertragen |
siehe anwenden
|
|
unterscheiden |
siehe vergleichen
|
|
untersuchen |
siehe analysieren
|
|
validieren |
siehe testen
|
|
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
verfassen |
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben
|
II, III |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
(global, detailliert, selektiv) verstehen |
einem fremdsprachigen Text - je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
|
I, II |
wiedergeben |
siehe zusammenfassen
|
|
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zuordnen |
siehe einordnen
|
|
zusammenfassen, wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich
|
I, II |