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Handlungsfeld - Serviceorientierte Dienstleistungen anbieten
Vorbemerkungen
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Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u.a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Der Unterricht in Handlungsfeldern, Lernfeldern und den daraus abgeleiteten Lernsituationen erfordert eine sinnvolle didaktische Jahresplanung; die einzelnen Handlungsfelder sind bestimmten Schuljahren zugewiesen. Inhaltliche Berührungspunkte mit anderen Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern darüber hinaus eine intensive Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen insbesondere auch aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz).
Fachbezogene Vormerkungen
Das Handlungsfeld ‚Serviceorientierte Dienstleistungen anbieten‘ orientiert sich an den anforderungsbezogenen Bedürfnissen und Gewohnheiten von Kunden in verschiedenen Wohn- und Funktionsbereichen. Diese kundenspezifischen Bedürfnisse wahrzunehmen und mit den betrieblichen Gegebenheiten abzustimmen ist die Aufgabe der Schülerinnen und Schüler in diesem Handlungsfeld.
Schwerpunktmäßig wird in diesem Handlungsfeld im ersten Schuljahr die Reinigung und im zweiten Schuljahr die Textilreinigung und Textilpflege durchgeführt. Die Vermittlung der Lerninhalte des Handlungsfeldes orientiert sich grundsätzlich am Handlungskreislauf. Bei der didaktisch-methodischen Planung steht das grundlegende hauswirtschaftliche Handeln unter Einbindung der Schüleraktivität im Vordergrund. Hierbei ist der Austausch mit den Unterrichtsfächern Chemie, Daten- und Textverarbeitung, sowie Wirtschaft und Management bzw. den Handlungsfeldern von elementarer Bedeutung. Im Bereich der serviceorientierten Dienstleistungen ist das Aneignen von Schlüsselqualifikationen für konkrete berufliche Situationen das vorrangige Ziel.
Im Schwerpunkt Reinigung werden Grundlagen handlungsorientiert und schüleraktiv umgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Reinigungsmethoden für Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände sowie Flächen in Wohn- und Funktionsbereichen. Sie sind in der Lage Reinigungsmethoden ergonomisch, wirtschaftlich und materialgerecht je nach Verschmutzungsgrad auszuwählen. Sie beurteilen Reinigungs, Desinfektions- und Pflegemittel nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen die Einsatzmöglichkeiten der Reinigungsgeräte für spezielle Reinigungsverfahren, wobei sie vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Hierbei sind die Kundenwünsche zu berücksichtigen.
Im Schwerpunkt Textilreinigung und Textilpflege vergleichen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Textilrohstoffe und Textilen hinsichtlich Eigenschaften, Behandlungsmittel und Instandsetzungsmaßnahmen. Dabei orientieren sie sich am Wäschekreislauf und an den betrieblichen Standards. Handlungsleitend sind hierbei die Kundenwünsche.
Die Inhalte des Handlungsfeldes befähigen die Schülerinnen und Schüler ressourcenschonend und verantwortungsvoll zu agieren. Sie reflektieren kritisch den Materialeinsatz und die Verwendung in Bezug auf die Nachhaltigkeit. Gesellschaftliche Diskussionen und wissenschaftlichen Entwicklungen tragen zu einer Weiterentwicklung dieses Handlungsfeldes bei.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen am Bildungsplan beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Kommunikation, Kooperation, Arbeitsweise und Selbststeuerung. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung, den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gesprächen umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Schuljahr 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) | 40 | |||
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40 | ||||
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20 | ||||
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40 | 140 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 20 | ||||
160 | |||||
Schuljahr 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) | 34 | |||
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24 | ||||
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30 | ||||
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34 | 122 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 18 | ||||
140 |
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Lernfeld - Grundlagen der serviceorientierten Dienstleistungen: Reinigung und Pflege von Wohn- und Funktionsbereichen |
40 |
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Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Reinigungs- und Desinfektionsarten. Sie analysieren objektbezogene Bedingungen und kundenspezifische Anforderungen zur Reinigung und Desinfektion von Wohn- und Funktionsbereichen. Sie erarbeiten Eigenschaften von Reinigungs‑, Desinfektions- und Pflegemitteln sowie deren Inhaltsstoffe. Dabei berücksichtigen sie die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzgesetze.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren anforderungsbezogen die Bedürfnisse und Gewohnheiten der Kunden in verschiedenen Wohn- und Funktionsbereichen im Hinblick auf die Reinigung und Desinfektion zur Steigerung der Lebensqualität. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen die unterschiedlichen Materialien, ihre Eigenschaften und der Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsverfahren in den Wohn- und Funktionsbereichen. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln geeignete Behandlungsmittel und deren Inhaltsstoffe auf Grundlage wassersparender nachhaltiger Reinigungskonzepte. |
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BPE 1.4 |
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzgesetze, deren Umgang mit und Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. |
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BPE 2 |
Lernfeld – Basiswissen zur Durchführung der Reinigungs- und Desinfektionsabläufe |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Durchführung der Reinigungs- und Desinfektionsabläufe von Wohn- und Funktionsbereichen. Sie lernen verschiedene Verfahren und Behandlungsmittel abhängig von Materialien, Verschmutzung und betrieblichen Standards kennen.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen die Bedeutung der Reinigung von Wohn- und Funktionsbereichen. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen den sachgerechten Einsatz von Behandlungsmitteln. Sie dokumentieren Kostenberechnungen und Hygienepläne nach geltendem Recht. |
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BPE 3 |
Lernfeld – Reinigen und Pflegen von Wohn- und Funktionsräumen |
40 |
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Die Schülerinnen und Schüler planen die Durchführung der Reinigung und Pflege je nach Art der Verschmutzung. Sie wenden Reinigungs‑, Desinfektions- und Pflegeverfahren rationell und umweltbewusst an. Die Reinigungsgeräte und ‑maschinen werden situationsgerecht eingesetzt.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wählen Verfahren und Mittel abhängig von Werkstoffen, Verschmutzung, betrieblichen Standards sowie Kundenwünschen aus. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler führen die Reinigung, Desinfektion und Pflege der Wohn- und Funktionsbereiche unter Berücksichtigung des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch. Sie reinigen und pflegen eingesetzte Geräte und Maschinen. Sie überprüfen ihr Reinigungsergebnis, dokumentieren dieses entsprechend der betrieblichen Vorgabe und führen ggf. Nacharbeiten durch. Sie bewerten das Ergebnis und reflektieren ihren Arbeitsablauf. |
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Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) |
34 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 4 |
Lernfeld – Grundlagen der serviceorientierten Dienstleistungen: Reinigung und Pflege von Textilien |
24 |
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Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Bedürfnisse der Kunden und analysieren einrichtungsspezifische Anforderungen an Textilien. Sie informieren sich über textile Rohstoffe, verschiedene Textilien und deren Eigenschaften.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Art der anfallenden Wäsche der Kunden und ermitteln die Eigenschaften textiler Rohstoffe. Sie skizzieren den Prozess der Beschaffung von Textilien. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Kennzeichnung von Textilien und analysieren die Faserausrüstung. Sie bestimmen diese und ordnen deren Eignung für unterschiedliche Verwendungszwecke zu. |
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BPE 5 |
Lernfeld – Basiswissen zur Durchführung der Reinigung und Pflege von Textilien |
30 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die verschiedenen Aspekte der Durchführung der Reinigung und Pflege von Textilien. Sie planen den rationellen Einsatz verschiedener Verfahren unter Berücksichtigung des Wäschekreislaufes und des Umweltschutzes.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Instandsetzungsmöglichkeiten und die verschiedenen Behandlungsmittel der Textilreinigung und Textilpflege in Abhängigkeit von Material, Verschmutzung und betrieblichen Standards. Sie implementieren die vorhandenen Geräte in den betrieblichen Ablauf. |
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BPE 6 |
Lernfeld – Reinigen und Pflegen von Textilien |
34 |
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Die Schülerinnen und Schüler führen die Reinigung und Pflege von Textilien im Rahmen des Wäschekreislaufs ressourcenschonend durch. Dabei berücksichtigen sie hygienische und qualitätssichernde Maßnahmen. Sie reinigen und pflegen eingesetzte Geräte und Maschinen und dokumentieren dieses. Die Schülerinnen und Schüler bereiten die gereinigten Textilen ausgabefertig unter Berücksichtigung der Kundenwünsche sowie Hygiene- und der betrieblichen Standards vor. Sie kontrollieren die Ergebnisse und bewerten diese.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden den Wäschekreislauf praxisorientiert an. Sie führen die Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch. Sie entscheiden sich für Mittel und Verfahren zur Reinigung und Pflege. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler führen die Fertigstellung der gereinigten Textilien unter Berücksichtigung der Kundenwünsche durch. Sie übertragen die festgelegten Qualitätsstandards auf die Arbeitsprozesse und die Wirtschaftlichkeit. Sie prüfen die Verfahren der Instandsetzung zur Werterhaltung. Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren die Ergebnisse, bewerten diese und erfassen die Kundenzufriedenheit. Sie erfassen Fehler und Mängel bei der Arbeitsplanung und -durchführung. Die daraus entwickeln Strategien dienen der Optimierung der Arbeitsprozesse. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
angeben |
siehe benennen
|
|
anwenden, übertragen |
einen bekannten Inhalt, Zusammenhang, eine bekannte Methode oder Funktion/Anwendung zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen oder unter Berücksichtigung des Adressaten- und Situationsbezugs in eine andere Sprache umsetzen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
ausdrücken |
Im Sprachunterricht Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
|
II |
sich äußern |
siehe sich ausdrücken
|
|
aussprechen |
Aussprache, Intonationsmuster von Wörtern und Sätzen umsetzen
|
I |
(sich) austauschen |
sich im fremdsprachigen Gespräch gegenseitig Fragen stellen, Informationen geben und verstehen
|
I, II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
beweisen |
siehe bestätigen
|
|
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darlegen, darstellen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
darstellen |
siehe darlegen
|
|
deuten, interpretieren |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
diskutieren, erörtern |
sich mit Argumenten zu einer Aussage bzw. Behauptung auseinandersetzen, sie einander gegenüberstellen und z.B. auf ein Für und Wider hin abwägen
|
III |
dokumentieren |
entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
entwerfen |
siehe entwickeln
|
|
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erörtern |
siehe diskutieren
|
|
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
erzählen |
mit einer narrativen Struktur Gehörtes, Gelesenes, Erlebtes, oder Erdachtes ausführen
|
II |
formatieren |
Eine Software unter Berücksichtigung bestehender Konventionen und Regeln (z.B. DIN 5008) korrekt anwenden.
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
gestalten |
siehe entwickeln
|
|
gegenüberstellen |
siehe vergleichen
|
|
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren |
siehe deuten
|
|
kategorisieren |
siehe einordnen
|
|
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
kritisch Stellung nehmen |
siehe bewerten
|
|
koordinieren, aufeinander abstimmen |
verschiedene Abläufe unter Berücksichtigung mehrerer Aspekte aufeinander abstimmen
|
III |
nachweisen |
siehe bestätigen
|
|
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
ordnen |
siehe einordnen
|
|
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
prüfen |
siehe bestätigen
|
|
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
Stellung nehmen |
siehe beurteilen
|
|
strukturieren |
siehe einordnen
|
|
testen, validieren |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
übertragen |
siehe anwenden
|
|
unterscheiden |
siehe vergleichen
|
|
untersuchen |
siehe analysieren
|
|
validieren |
siehe testen
|
|
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
verfassen |
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben
|
II, III |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
(global, detailliert, selektiv) verstehen |
einem fremdsprachigen Text - je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
|
I, II |
wiedergeben |
siehe zusammenfassen
|
|
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zuordnen |
siehe einordnen
|
|
zusammenfassen, wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich
|
I, II |