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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2021
Französisch, neu beginnende Fremdsprache
Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2
Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die besondere Bedeutung des Französischen ergibt sich aus seiner alle Kontinente umfassenden Verbreitung, seiner internationalen Stellung als Weltsprache, als zweiter Sprache der Diplomatie und aus seiner kulturprägenden Rolle für die europäische Geschichte und Zivilisation. Seit dem Elysée-Vertrag von 1963 ist auf politischer Ebene festgehalten, die persönlichen und institutionellen Kontakte zwischen Frankreich und Deutschland zu intensivieren und das Erlernen der Partnersprache besonders zu fördern. Mit der im Jahre 2010 verabschiedeten Deutsch-Französischen Agenda 2020 und mit dem Aachener Vertrag vom 22.01.2019 wurde dieses politische Ziel erneut bekräftigt. Dabei wurde der Wille festgehalten, den Austausch und die Kooperation zwischen den beiden Staaten in politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereichen zu stärken.
Die engen Beziehungen beider Länder haben viele Städte-Partnerschaften entstehen lassen und manifestieren sich unter anderem in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Tourismus. Vor diesem Hintergrund entwickeln die Schülerinnen und Schüler besonderes Interesse an politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorgängen und am kulturellen Leben in Frankreich und der frankophonen Welt. In der Auseinandersetzung mit anderen Denk- und Verhaltensweisen bauen sie ihre interkulturelle Kommunikationskompetenz auf.
Der Französischunterricht am Beruflichen Gymnasium sieht seine Aufgabe in der Förderung der soziokulturellen Kompetenz und in der Förderung der Bereitschaft zu Sachlichkeit, Offenheit und Toleranz. Neben der Vermittlung von funktionaler kommunikativer Sprachkompetenz werden die Schülerinnen und Schüler folglich auch mit jenen interkulturellen Unterschieden bekannt gemacht, die für eine erfolgreiche Kommunikation mitentscheidend sind.
Vor dem Hintergrund des kulturellen Lebens kennen die Schülerinnen und Schüler aktuelle politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorgänge in der Welt und reflektieren diese zunehmend kritisch. Sie begreifen und bewerten sie in Verbindung mit Kenntnissen aus anderen Fachgebieten.
Der Französischunterricht am Beruflichen Gymnasium ermöglicht den Schülerinnen und Schülern insbesondere, in Frankreich und der frankophonen Welt einen Praktikumsplatz zu suchen oder sich über Studienbedingungen zu informieren und sich zu bewerben.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Französischunterricht trägt den Bedürfnissen der Lernenden Rechnung und legt von Anfang an besonderen Wert auf die funktionale kommunikative Kompetenz, die eine sinnvolle Kommunikation in Wort und Schrift sicherstellt. Die Schülerinnen und Schüler lernen schon sehr früh, Kontakte zu knüpfen, Informationen zu erfragen, situativ angemessen zu handeln und Gefühle in der Fremdsprache zu äußern. Sie erreichen ein sprachliches Niveau, das ihnen ermöglicht, ihre Französischkenntnisse für private und berufliche Zwecke eigenständig zu erweitern und ihre interkulturelle kommunikative Kompetenz zu vertiefen. Mit fortschreitenden Kenntnissen verfügen sie über eine größere sprachliche Variabilität und sind in der Lage, das français familier vom français standard zu unterscheiden, wobei das français familier auf Grund seiner Verbreitung in Frankreich angemessen berücksichtigt werden muss.
Wie in allen modernen Fremdsprachen definiert der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) die Standards der zu erreichenden Kompetenzen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Schülerleistungen innerhalb Deutschlands und Europas sichergestellt. Im Fach Französisch als neu beginnende Fremdsprache (Niveau N) wird mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife bei Erfüllung der Vorgaben das Referenzniveau B1 erreicht.
Die funktionalen kommunikativen Kompetenzen sind Voraussetzung für die prozessbezogenen Kompetenzen. Als solche werden Sprachbewusstheit und Sprachlernkompetenz ausgewiesen. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Sprachlernkompetenz gefördert, um das eigene Sprachenlernen zielgerichtet zu steuern.
Der kommunikative Anspruch an das schulische Fremdsprachenlernen sieht vor, dass der Unterricht in der Zielsprache nach dem Prinzip der funktionalen Einsprachigkeit erfolgt: Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Fremdsprache als Unterrichtssprache im Umgang miteinander und mit der Lehrperson. Für die Vermittlung komplexer Inhalte, insbesondere der Grammatik, kann auf das Deutsche zurückgegriffen werden.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten zunehmend eigenständig in Teamarbeit. Sie präsentieren und erklären ihren Mitschülerinnen und Mitschülern das Erarbeitete in der Fremdsprache unter Einsatz moderner Medien.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Umgang mit analogen und digitalen Medien zur Informationsbeschaffung zunehmend Methoden‑, Medien- und Sprachkompetenz. Der Einsatz digitaler Endgeräte ist zur Förderung des Hör- und Hörsehverstehens, der Sprechkompetenz sowie beim Üben sinnvoll.
Bei der Leistungsbeurteilung ist auf allen Stufen darauf zu achten, dass Kompetenzen durch möglichst vielseitige und handlungsorientierte Aufgabenstellungen abgeprüft werden. Die Aufgabenformate umfassen sowohl reproduktives als auch eigenständiges Anwenden von Strukturen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Prozessbezogene Kompetenzen (FS)
Sprachbewusstheit | |
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Die Schülerinnen und Schüler reflektieren beim Erwerb der sprachlichen Mittel die spezifischen Ausprägungen des Französischen auch im Vergleich zu ihrer Erstsprache und/oder anderen Sprachen. Sie nutzen komplexe Ausdrucksmittel des Französischen bewusst und zielgerichtet, setzen dabei Stil, Register sowie kulturell bestimmte Formen des Sprachgebrauchs, zum Beispiel Formen der Höflichkeit, sensibel ein und gestalten auch interkulturelle Kommunikationssituationen sicher. Ihrem Gegenüber begegnen sie respektvoll und tolerant, unabhängig davon, ob dessen Identität anders geprägt ist als ihre eigene. Die Schülerinnen und Schüler erkennen sprachliche Kommunikationsprobleme und sind in der Lage, vielfältige Kompensationsstrategien anzuwenden. Darüber hinaus reflektieren sie die Rolle und Verwendung von Sprachen in der Welt.
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Sprachlernkompetenz | |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren und gestalten das eigene Sprachenlernen selbstständig. Dabei greifen sie auf ihr Wissen über Sprache und auf individuelle Sprachlernerfahrungen zurück, zum Beispiel, indem sie Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Beziehungen zwischen verschiedenen Sprachen reflektieren und für ihr Sprachenlernen gewinnbringend einsetzen.
Zur Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen nutzen sie authentische Begegnungen mit der Fremdsprache, die direkt beziehungsweise medial vermittelt oder simuliert sein oder auch an außerschulischen Lernorten stattfinden können. Die Schülerinnen und Schüler verfügen über ein angemessenes Repertoire an sprachbezogenen Lernmethoden und Strategien. Sie verwenden digitale und analoge Hilfsmittel (z. B. zweisprachige Wörterbücher) zunehmend zielgerichtet und weitgehend eigenständig. Die Schülerinnen und Schüler schätzen ihre Sprachlernprozesse und ‑ergebnisse alters- und niveauangemessen ein und ziehen daraus Konsequenzen für ihr sprachliches Handeln und die Gestaltung weiterer Lernschritte. |
Eingangsklasse
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Funktionale kommunikative Kompetenzen |
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Die Schülerinnen und Schüler verfügen über kommunikative Fertigkeiten zur elementaren Sprachverwendung entsprechend der Stufe A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Sie reagieren in einfachen Alltags- und teils beruflichen Situationen sprachlich angemessen, indem sie das Hörverstehen, die mündliche Ausdrucksfähigkeit, das Verstehen und Verfassen einfacher Texte sowie die Sprachmittlung üben.
Über die verpflichtenden Themenbereiche hinaus können Themen aus den Jahrgangsstufen 1 und 2 vorgezogen werden, wenn es die kommunikative Absicht erfordert. |
BPE 1.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
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BPE 1.2 |
Leseverstehen |
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BPE 1.3 |
Schreiben |
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BPE 1.4 |
Sprechen |
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BPE 1.5 |
Sprachmittlung |
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BPE 1.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
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---|---|---|---|
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BPE 1.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
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BPE 1.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
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BPE 2 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine interkulturelle Handlungskompetenz, um mit Menschen anderer Kulturen angemessen und respektvoll zu interagieren.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ihrer Alltagswelt und der Alltagswelt in Frankreich wahr. Sie erschließen sich ihr Wissen vorwiegend anhand didaktisierter Dokumente. |
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BPE 3 |
Text- und Medienkompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler gehen zunehmend eigenständig und kritisch mit Texten und Medien um. Sie verstehen sprachlich und inhaltlich einfache Texte und verfassen unter Anleitung strukturierte und adressatenorientierte Texte, die sich im Rahmen ihres Alltagslebens abspielen. Sie erkennen in Grundzügen kulturelle Eigenheiten, die sie in Ansätzen gewinnbringend in diese Texte einbauen.
Die dabei verwendeten Texte sind mündliche, schriftliche oder visuelle Dokumente, die analog oder digital vermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die Interessens- und Erfahrungsbereiche der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Als Texte werden alle mündlichen, schriftlichen und visuellen Produkte in ihrem jeweiligen kulturellen und medialen Kontext verstanden, die analog oder digital vermittelt werden. |
BPE 3.1 |
Text- und Medienkompetenz |
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BPE 4 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
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Das soziokulturelle Orientierungswissen gibt den Schülerinnen und Schülern im Zusammenspiel mit dem Ausbau der interkulturellen und funktionalen kommunikativen Kompetenz die Möglichkeit, internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Schule und Privatleben gelenkt zu bewältigen.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler kennen das Alltagsleben in der französischen Familie, Schule und Freizeit. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
20
140
160
Jahrgangsstufen 1 und 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
72 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 5 |
Funktionale kommunikative Kompetenzen |
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Die Schülerinnen und Schüler erweitern die kommunikativen Kompetenzen zur zunehmend selbstständigen Sprachverwendung entsprechend der Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.
Basierend auf Themen aus den Bildungsplaneinheiten zum soziokulturellen Orientierungswissen, zur Arbeitswelt und zum Profilbereich festigen sie ihre bisher erworbenen Kenntnisse, verstehen nun auch zunehmend längere Texte und reagieren in verschiedenen Situationen eigenständiger und flexibler. Des Weiteren verfassen sie längere, zusammenhängende Texte und agieren sprachmittelnd in einfachen Alltags- und beruflichen Situationen. |
BPE 5.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
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BPE 5.2 |
Leseverstehen |
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BPE 5.3 |
Schreiben |
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BPE 5.4 |
Sprechen |
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BPE 5.5 |
Sprachmittlung |
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BPE 5.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
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BPE 5.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
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BPE 5.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
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BPE 6 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine interkulturelle Handlungskompetenz, um mit Menschen anderer Kulturen angemessen und respektvoll zu interagieren und um Missverständnisse zu vermeiden.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ihrer Alltagswelt und der Alltagswelt in Frankreich. Sie erschließen sich ihr Wissen vorwiegend anhand didaktisierter und authentischer Dokumente. |
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BPE 7 |
Text- und Medienkompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler gehen eigenständig und kritisch mit Texten und Medien sowie mit fiktionalen und nichtfiktionalen Dokumenten um.
Die Schülerinnen und Schüler verstehen sprachlich und inhaltlich komplexe Texte. Sie analysieren und verfassen zunehmend eigenständig fiktionale und nichtfiktionale Texte, deuten sie in Ansätzen in ihrem kulturellen Kontext und belegen ihre Deutungshypothesen am Text. Sie verfassen strukturierte Texte zu vertrauten Themen. Sie nutzen zunehmend selbstständig ausgewählte analoge und digitale Medien der Informationsverarbeitung und ‑verbreitung kritisch und reflektieren ihren Gebrauch. |
BPE 7.1 |
Text- und Medienkompetenz |
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BPE 8 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
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Das soziokulturelle Orientierungswissen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern im Zusammenspiel mit dem Ausbau der interkulturellen und funktionalen kommunikativen Kompetenz, internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Schule und Privatleben vorzubereiten und zu bewältigen.
Im profilbezogenen Bereich (zweites Halbjahr der Jahrgangsstufe 2) wird die Kommunikationsfähigkeit anhand von entsprechenden Themenbereichen erweitert. Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre Kenntnisse der französischen Sprache als Kultursprache mithilfe literarischer Texte. |
BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ihrer Alltagswelt und der Alltagswelt in Frankreich. Sie erschließen sich ihr Wissen über den französischen/frankophonen Kulturraum vorwiegend anhand didaktisierter und authentischer Dokumente. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundzüge der politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Wirklichkeit in Frankreich und wenden ihre interkulturellen, sprachlichen und medialen Kompetenzen in diesem Bereich an. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Kompetenzen im Bereich der Arbeitswelt an. Sie erschließen sich ihre Kenntnisse vorwiegend anhand didaktisierter und authentischer Dokumente. |
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BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihre landeskundlichen Kenntnisse mithilfe literarischer Texte (Lieder/chansons, Gedichte, Kurzgeschichten, Auszüge aus Ganzschriften). Dadurch erschließen sie sich die französische Sprache als Kultursprache. Die Schülerinnen und Schüler geben wichtige Fakten aus dem Leben der Autorinnen und Autoren der gelesenen Werke wieder. |
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BPE 8.4 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Kompetenzen im profilbezogenen Bereich an. Sie erschließen sich ihre Kenntnisse vorwiegend anhand didaktisierter und authentischer Dokumente. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
36
252
288
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Reproduktion und Textverstehen. Er umfasst die sprachlich angemessene Wiedergabe des Inhalts von vorgelegten Materialien auf der Grundlage von Sachverhalten und Kenntnissen aus einem begrenzten Gebiet, die im Lehrplan verbindlich vorgegeben und im Unterricht vermittelt worden sind.
Anforderungsbereich II bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Reorganisation und Analyse. Er umfasst das Erklären, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte mithilfe neuer Fragestellungen und unter Anwendung fach- und sachadäquater Methoden sowie das selbstständige Übertragen von Gelerntem auf vergleichbare fachbezogene Gegenstände hinsichtlich der Sachzusammenhänge, Verfahren, sprachlichen Mittel und Darstellungsformen.
Anforderungsbereich III bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Werten und Gestalten. Er umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Sachverhalte und Materialien mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
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abstimmen (auf) |
einzelne Inhalte einer vorgegebenen Kategorie zuweisen
|
I |
abwägen |
die Vor- und Nachteile eines Sachverhalts aufzeigen, eine vorgegebene Problemstellung unter Abwägung von Argumenten diskutieren und zu einem begründeten Urteil kommen
|
I |
analysieren, deuten |
inhaltliche und/oder sprachliche Aspekte eines Textes (zum Beispiel Strukturen, Motive, Intention) herausarbeiten und erklären
|
II, III |
aufzählen, notieren |
Sachverhalte präzise bezeichnen, benennen und auflisten
|
I |
ausdrücken, sich äußern |
Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
|
I, II |
sich austauschen |
sich im Gespräch gegenseitig Fragen stellen und Informationen über Sachverhalte, Meinungen, Positionen geben
|
I, II, III |
(be-)nennen, notieren |
Sachverhalte präzise bezeichnen, aufzählen und auflisten
|
I |
beschreiben, umschreiben, charakterisieren |
Gegenstände, Personen und Vorgänge sachlich und präzise darstellen
|
I, II |
einen Bezug herstellen zu |
Verbindungen zwischen einzelnen Punkten aufzeigen
|
II, III |
darstellen, darlegen, erklären |
Sachverhalte, Positionen sachbezogen ausführen, verständlich machen
|
II |
erkennen, wahrnehmen |
(gelernte) sprachliche und inhaltliche Sachverhalte (auch Strukturen und Sprechintentionen) in Texten erfassen
|
I |
erschließen |
einen sprachlichen und inhaltlichen Sachverhalt aus dem Kontext heraus und/oder unter Anwendung textexternen Wissens herleiten
|
II, III |
erzählen |
Erlebtes, Erdachtes, Gehörtes oder Gelesenes in narrativer Weise ausführen
|
II, III |
formulieren (vgl. ausdrücken) |
Inhalte, Sachverhalte mit eigenen Worten und unter Beachtung sprachlicher Regeln zum Ausdruck bringen
|
I |
kommentieren, einschätzen (evaluieren) |
seine eigene Meinung zu einem Sachverhalt begründet zum Ausdruck bringen, Bilanz ziehen
|
II, III |
eine Perspektive übernehmen, einen Perspektivwechsel vornehmen, in andere Rollen schlüpfen |
sich in eine bestimmte Person oder Rolle hineinversetzen
|
III |
präsentieren, vorstellen, darstellen |
Sachverhalte unterschiedlicher Komplexität der Klasse oder einem Publikum vorstellen, gegebenenfalls unter Einsatz geeigneter Präsentationstechniken und ‑medien
|
II, III |
reagieren auf, erwidern, antworten auf |
sich in Gesprächssituationen aktiv und mitgestaltend einbringen
|
I, II, III |
Stellung beziehen, den eigenen Standpunkt vertreten, Position beziehen / vertreten, (s)eine Meinung vertreten |
den eigenen Standpunkt mit geeigneten Argumenten begründet darlegen, beziehungsweise in einer Diskussion verteidigen
|
III |
strukturieren |
nach vorgegebenen oder eigenen Kriterien ordnen
|
II |
übertragen, vermitteln |
Inhalte von Texten sach‑, adressaten- und situationsgerecht zusammenfassen und sinngemäß in der jeweils anderen Sprache wiedergeben
|
II |
einen Text verfassen / entwerfen |
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben (zum Beispiel innerer Monolog, Tagebucheintrag, Brief)
|
III |
vergleichen |
gemeinsame Aspekte und Unterschiede aufzeigen und benennen
|
II, III |
verstehen (global, detailliert, selektiv) |
einem Text – je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
|
I |
wiedergeben |
Textinhalte mit eigenen Worten ausführen
|
I |
zusammenfassen |
Texte beziehungsweise einzelne Textaspekte sachbezogen, strukturiert und auf das Wesentliche begrenzt wiedergeben
|
II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 1/2020
hier:
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211
I.
II.
für die Eingangsklasse am 1. August 2021
für die Jahrgangsstufe 1 am 1. August 2022
für die Jahrgangsstufe 2 am 1. August 2023
in Kraft.
Im Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2014 veröffentlichte Lehrplan im Fach Französisch/Niveau B vom 29. Juli 2014 (Az. 45-6512-240/144) außer Kraft.