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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien
Textverarbeitung
Klasse 8
Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Der Unterricht im Wahlfach Textverarbeitung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Texte nach den geltenden Normen und Standards zu erfassen, gespeicherte Daten aufzubereiten, nach sach- und fachlogischen Gesichtspunkten zu gliedern sowie nach typografischen Aspekten zu gestalten.
Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung gewinnen prozessbezogene Kompetenzen, wie zum Beispiel die digitale Kollaboration und Kommunikation, aber auch das Anfertigen, Verarbeiten, Gestalten und Veröffentlichen von Informationen, immer mehr an Bedeutung. Viele Qualifikationen, die die Schülerinnen und Schüler in diesem Fach erwerben, werden den sogenannten 21st Century Skills zugeordnet. Die zielgerichtete Nutzung multimedialer Endgeräte mit der zugehörigen Software/Applikation soll junge Menschen befähigen, sich unabhängig von Ort und Zeit Informationen zu beschaffen und aufzubereiten. Außerdem ermöglicht sie das zeitgleiche und zeitversetzte kollaborative Arbeiten.
Das 10-Finger-Tastsystem ist Voraussetzung für ergonomisches und ökonomisches Arbeiten am PC. Damit die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenz in einer angemessenen Zeit erreichen, ist eine geeignete Methode und passende Software einzusetzen. Um die Bewegungsabläufe zu automatisieren, sollten die Schülerinnen und Schüler – auch außerhalb des Unterrichts – kontinuierlich üben.
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, schriftliche Ausarbeitungen sach- und fachgerecht zu erstellen. Eine funktionale strukturelle Gliederung sowie eine einheitliche Textgestaltung sind bei Dokumentationen festzulegen und typografische Regeln konsequent anzuwenden. Im Umgang mit den entsprechenden Funktionen der Software und den Gestaltungsregeln werden die Schülerinnen und Schüler auf ein zukünftiges Studium und wissenschaftliches Arbeiten vorbereitet.
Bei der Nutzung von Text, Sprache, Bildern und Videos aus Fremdquellen berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler in allen Bereichen die gesetzlichen Vorgaben. Sie kennen die potenziellen Gefahren der digitalen Kommunikation und Kollaboration und entwickeln Strategien zum Datenschutz und zur Datensicherheit.
Klasse 8
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Datenerfassung und Ergonomie |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass das Tastschreiben eine Kompetenz darstellt, die Voraussetzung für effizientes und ergonomisches Arbeiten ist. Dabei sollen sie situativ entscheiden, ob eine Spracheingabe den Arbeitsprozess unterstützt.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die ergonomischen Grundsätze eigenverantwortlich sowie kontinuierlich an und bedienen die Software fachgerecht und effizient. Sie wenden dabei die Vorgaben einer konsistenten Datensicherung sowie des Datenschutzes an. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler schreiben effizient nach der 10-Finger-Tastmethode. Sie erfassen Informationen normgerecht mithilfe eines Textverarbeitungsprogramms. Dabei wenden sie auch tastsensorische und akustische Eingabehilfen an. |
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BPE 2 |
Textdesign und Dokumentationen |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler gestalten Texte nach funktionalen und strukturellen Aspekten. Sie wenden die Funktionen der Software zur Erstellung schriftlicher Ausarbeitungen (z. B. Hausarbeiten, Facharbeiten, Berichte) an.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten Dokumente nach normativen und typografischen Gestaltungsregeln. Sie gliedern Texte nach sach- und fachlogischen Aspekten, gestalten diese zielgruppengerecht in einem zeitgemäßen Design. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten Dokumentationen, nutzen dabei Automatisierungsfunktionen der eingesetzten Software. Sie überprüfen die verwendeten Materialien auf die Einhaltung des Urheberrechts. |
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BPE 3 |
Kommunikation und Kollaboration |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler nutzen digitale Tools zur Kommunikation und Kollaboration und setzen diese zielgerichtet ein.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Medien zum Austausch von Informationen und wenden diese situativ angemessen an. Dabei überprüfen sie die Vorgaben des Datenschutzes und beurteilen die Sicherheit der Daten. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst das Darstellen von Sachverhalten und Arbeitstechniken in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge und die Beschreibung und Darstellung bekannter Methoden und Prinzipien der Textverarbeitung.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen und die Anwendung bekannter Verfahren, Methoden und Prinzipien der Textverarbeitung zur Lösung eines Problems aus einem bekannten Problemkreis.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, das planmäßige Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel zu selbstständigen Gestaltungen zu gelangen und die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten und Handlungsergebnissen.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
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analysieren |
Materialien oder Sachverhalte systematisch und gezielt untersuchen und auswerten
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II |
anwenden |
Software situativ und effizient einsetzen
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II |
bedienen |
Softwarefunktionen fachgerecht und effizient nutzen
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I |
begründen |
komplexe Grundgedanken argumentativ schlüssig entwickeln und im Zusammenhang darstellen
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II |
beschreiben |
wesentliche Informationen aus vorgegebenem Material oder aus Kenntnissen zusammenhängend und schlüssig wiedergeben
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I |
beurteilen |
Aussagen, Behauptungen, Vorschläge oder Maßnahmen im Zusammenhang auf ihre Stichhaltigkeit bzw. Angemessenheit prüfen und dabei die angewandten Kriterien nennen
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III |
bewerten |
Aussagen, Behauptungen, Vorschläge oder Maßnahmen beurteilen, eine persönliche Stellungnahme abgeben und dabei die eigenen Wertmaßstäbe offenlegen
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III |
darstellen |
Strukturen und Zusammenhänge beschreiben und verdeutlichen
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II |
erklären |
Informationen durch eigenes Wissen und eigene Einsichten begründet in einen Zusammenhang stellen (z. B. Theorie, Modell, Gesetz, Regel)
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II |
erläutern |
Sachverhalte im Zusammenhang beschreiben und anschaulich mit Beispielen oder Belegen erklären
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II |
erörtern |
zu einer vorgegebenen Problemstellung durch Abwägen von Für- und Wider-Argumenten ein begründetes Urteil fällen
|
III |
erstellen |
Sachverhalte inhaltlich und methodisch angemessen grafisch darstellen und mit fachsprachlichen Begriffen beschriften (z. B. Fließschema, Diagramm, Mindmap, Wirkungsgefüge)
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II |
formatieren |
die Funktionen einer Software unter Berücksichtigung der aktuellen DIN 5008-Regeln effizient anwenden
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II |
gestalten |
Struktur und inhaltliche Zusammenhänge erkennen, situative Rahmenvorgaben prüfen und passende Gestaltungsmöglichkeiten der eingesetzten Software unter Berücksichtigung der aktuellen DIN 5008-Regeln effizient und typografisch korrekt einsetzen
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III |
nennen |
entweder Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen oder Kenntnisse ohne Materialvorgabe anführen
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I |
ordnen |
Informationen oder Sachverhalte in die richtige Reihenfolge bringen, die Gewichtung festlegen und eine Struktur schaffen
|
I |
präsentieren, vortragen |
die Wirkung von Sprache und Körpersprache kennen und entsprechend einsetzen
|
III |
schreiben, erfassen |
Tastatur mit der 10-Finger-Tastmethode effizient bedienen und ergonomische Grundsätze beachten
|
I |
sichern |
Ergebnisse an einem geeigneten Speicherort in einer sinnvollen Ordnerstruktur ablegen. Dateiformate und Dateieigenschaften sind dabei zu berücksichtigen
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II, III |
strukturieren |
Texte/Präsentationen hierarchisch, norm- und sachgerecht gliedern sowie in ein gut lesbares, sinnvolles Layout bringen
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II, III |
überprüfen |
vorgegebene Aussagen bzw. Behauptungen an konkreten Sachverhalten und innerer Stimmigkeit messen
|
III |
übertragen |
einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf eine neue Problemstellung beziehen
|
III |
vergleichen |
Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen und ein Ergebnis formulieren
|
II |
zusammenfassen |
Informationen komprimiert, strukturiert und fachsprachlich richtig bündeln
|
III |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 3/2020
hier:
Berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211
I.
II.