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Galenik
Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Entsprechend des PTA-Reformgesetzes sind die Schülerinnen und Schüler im Fach „Galenik“ dazu zu befähigen, die theoretischen Grundlagen der Galenik, einschließlich der Herstellung steriler Arzneimittel und die Unterschiede zwischen Rezeptur- und Defekturarzneimitteln zu verstehen.
Das Fach „Galenik“ vermittelt Kenntnisse über die in der öffentlichen Apotheke, der Krankenhausapotheke und in der Industrie hergestellten Arzneiformen. Die Herstellung unterschiedlicher Arzneiformen ist ein zentrales Aufgabengebiet der Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten, wobei der Schwerpunkt im Fach „Galenik“ auf der Tätigkeit in der öffentlichen Apotheke liegt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ebenfalls einen Einblick in ausgewählte industrielle Herstellungsverfahren, da durch das Wissen über den galenischen Aufbau auch von nicht in der Apotheke hergestellten Arzneiformen die Grundlage gelegt wird für die kompetente Beratungstätigkeit in der Apotheke, beispielsweise zur korrekten Anwendung unterschiedlicher Tablettenarten.
Die theoretischen Kenntnisse fließen in das Fach „Galenische Übungen“ ein und werden dort praktisch umgesetzt, indem die Schülerinnen und Schüler Arzneiformen nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln herstellen. Außerdem dienen sie als Grundlage für die Informations- und Beratungstätigkeit bei der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Im Fach „Galenik“ wird den Schülerinnen und Schülern der grundlegende Aufbau und die Eigenschaften der im Bildungsplan aufgeführten Arzneiformen vermittelt, wobei die entsprechenden Monographien der Arzneibücher berücksichtigt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Eigenschaften und Funktionen gängiger Hilfsstoffe kennen und können anhand grundlegender Herstellungstechniken konkrete Herstellungsschritte für Rezepturen und Defekturen selbstständig ableiten und formulieren. Durch den Umgang und das wiederholte Üben mit pharmazeutischen Herstellungsvorschriften entwickeln sie ein Verständnis für Herstellungsprozesse und erlernen diese nachhaltig. Die Schülerinnen und Schüler werden für Instabilitäten und Inkompatibilitäten sensibilisiert und in die Lage versetzt, mithilfe aktueller Nachschlagewerke Lösungsansätze vorzuschlagen. Die theoretischen Lehrinhalte werden unter Einbeziehung digitaler Medien bearbeitet.
Der Unterricht in den Fächern „Galenik“ und „Galenische Übungen“ soll eng miteinander verzahnt werden. Die Lehrplaneinheiten sind in beiden Fächern nach Arzneiformen gegliedert, wobei ein gleichzeitiges Erarbeiten der theoretischen und praktischen Inhalte zur jeweiligen Arzneiform anzustreben ist. Einer engen Abstimmung bedarf es außerdem mit den Fächern „Fachbezogene Mathematik“, „Körperpflegekunde“, „Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde“, „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ und „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“.
Innovative und erklärungsbedürftige Arzneiformen werden praxisorientiert und entsprechend der aktuellen Entwicklung ausgewählt und behandelt.
Bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben bzgl. Hygiene und Gesundheitsschutz, Dokumentation und Kennzeichnung von Rezepturen und Defekturen zu vermitteln.
Die Reihenfolge der Bildungsplaneinheiten kann nach pädagogischen und didaktischen Gesichtspunkten, unter Berücksichtigung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler und des individuellen Schulcurriculums angepasst werden. Insbesondere die Inhalte der BPE 1 können anhand konkreter Praxisbeispiele in die weiteren BPE integriert werden.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Einführung, Arbeitsschutz, Hygiene, rechtliche Bestimmungen, Plausibilitätsprüfung |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden die Hygienevorschriften sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften bei der Herstellung von Arzneimitteln an. Sie benennen den Unterschied zwischen Rezeptur- und Defekturarzneimitteln und wenden die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an. Sie führen die Dokumentation bei der Arzneimittelherstellung durch.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler geben die Definition der Fachbegriffe GMP-Richtlinien und Validierung wieder. Sie erläutern die Bedeutung des Hygienemanagements in der Apotheke. Sie benennen die rechtlichen Grundlagen in der ApBetrO. Sie unterscheiden zwischen Arbeitsschutzmaßnahmen und Hygienemaßnahmen. Sie beschreiben die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der Zytostatikaherstellung. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Rezeptur- und Defekturarzneimittel und leiten daraus resultierende Vorgaben für Dokumentation und Kennzeichnung ab. Sie unterscheiden die Arten der Defektur. Sie beschreiben das Risiko bei der Herstellung ohne Zulassung und zeigen die Risikobewertung auf. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Zweck und grundlegende Inhalte der Plausibilitätsprüfung sowie Informationsquellen für Recherchen. |
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BPE 2 |
Feste Arzneiformen: Teemischungen, Pulver, Kapseln, Granulate, Tabletten |
24 |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse über die Eigenschaften von festen Arzneiformen und lassen diese in die Überlegungen zur Herstellung dieser Arzneiformen einfließen. Sie erarbeiten die theoretischen Grundlagen zur Herstellung und Beurteilung von festen Arzneiformen und geben darreichungsformspezifische Beratungshinweise.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Herstellung von Teemischungen. Sie beschreiben Prüfungen der Arzneiform und werten diese aus. Sie kennzeichnen diese Arzneiform und informieren bezüglich der Anwendung und Lagerung. Sie erläutern Vor- und Nachteile unterschiedlicher Teeformen. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler geben die Einteilung von Pulvern nach dem Arzneibuch wieder, unterscheiden Pulver und beschreiben deren Eigenschaften. Sie beschreiben die einzelnen Herstellungsschritte von Pulvern und planen die Auswahl geeigneter Materialien und Hilfsstoffe. Sie begründen den Einsatz von Stammverreibungen und unterscheiden die verschiedenen Dosiermethoden. Sie beschreiben Prüfungen der Arzneiform und werten diese aus. Sie kennzeichnen diese Arzneiform und informieren bezüglich der Anwendung und Lagerung. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler geben die Einteilung von Kapseln nach dem Arzneibuch wieder und unterscheiden die einzelnen Kapselarten. Sie beschreiben die Arzneiform Kapseln und ordnen sie in die festen Systeme ein. Sie beschreiben die Eigenschaften von Kapseln und nennen die Anforderungen des Arzneibuchs. Sie leiten Vor- und Nachteile von Kapseln ab. Sie nennen pharmazeutisch wichtige Grundstoffe zur Herstellung von Hartkapseln und beschreiben die pharmazeutisch anerkannten Herstellungsmethoden. Sie beschreiben die einzelnen Herstellungsschritte und planen die Auswahl der geeigneten Herstellungsmethode, Materialien und Hilfsstoffe. Sie nennen pharmazeutisch wichtige Grundstoffe zur Herstellung von Weichkapseln und beschreiben die pharmazeutisch anerkannten Herstellungsmethoden. Sie beschreiben die Inprozesskontrollen und Prüfungen für Kapseln und werten diese aus. Sie kennzeichnen diese Arzneiform und informieren bezüglich der Anwendung und Lagerung. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Arzneiform Granulat. Sie geben die Einteilung von Granulaten nach Arzneibuch wieder. Sie nennen pharmazeutisch wichtige Grundstoffe zur Herstellung und ordnen diesen ihre galenischen Funktionen zu. Sie erklären das Prinzip der aufbauenden und abbauenden Granulierung. Sie beschreiben Prüfungen der Arzneiform und werten diese aus. Sie kennzeichnen diese Arzneiform und informieren bezüglich der Anwendung und Lagerung. |
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BPE 2.5 |
Die Schülerinnen und Schüler geben die Einteilung von Tabletten nach dem Arzneibuch wieder und charakterisieren die verschiedenen Tablettenarten nach Arzneibuch. Sie nennen die Anforderungen des Arzneibuchs und leiten Vor- und Nachteile von Tabletten ab. Sie nennen pharmazeutisch wichtige Grundstoffe zur Herstellung und ordnen diesen ihre galenischen Funktionen zu. Sie beschreiben die industriellen Herstellmethoden und die einzelnen Herstellungsschritte. Sie beschreiben Prüfungen der Arzneiform und werten diese aus. Sie kennzeichnen diese Arzneiform und informieren bezüglich der Anwendung und Lagerung. |
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BPE 3 |
Flüssige Arzneiformen: Lösungen, Suspensionen, Emulsionen |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse über die Eigenschaften von flüssigen Arzneiformen und lassen diese in die Überlegungen zur Herstellung der Arzneiformen einfließen. Sie erarbeiten die theoretischen Grundlagen zur Herstellung und Beurteilung von flüssigen Arzneiformen und geben darreichungsformspezifische Beratungshinweise.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Arzneiform Lösung und ordnen sie in die dispersen Systeme ein. Sie beschreiben die Eigenschaften von Lösungen und nennen die Anforderungen des Arzneibuchs. Sie unterscheiden wichtige Lösungsmittel und deren Eigenschaften. Sie beschreiben die Grundoperationen und Regeln zur Herstellung von Lösungen. Sie geben die Definition von Löslichkeit und Lösungsgeschwindigkeit wieder und erläutern Maßnahmen, um diese zu beeinflussen. Sie nennen pharmazeutisch wichtige Grundstoffe zur Herstellung und ordnen diesen ihre galenischen Funktionen zu. Sie beschreiben verschiedene Applikationshilfen. Sie beschreiben Prüfungen der Arzneiform und werten diese aus. Sie kennzeichnen diese Arzneiform und informieren bezüglich der Anwendung und Lagerung. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Arzneiform Suspension und ordnen sie in die dispersen Systeme ein. Sie beschreiben die Eigenschaften von Suspensionen und nennen die Anforderungen des Arzneibuchs. Sie leiten Maßnahmen zur Stabilisierung von Suspensionen ab und erklären den Einsatz von Hilfsstoffen. Sie nennen pharmazeutisch wichtige Grundstoffe zur Herstellung und ordnen diesen ihre galenischen Funktionen zu. Sie beschreiben die für die Herstellung von Suspensionen notwendigen Grundoperationen, Verfahren und Geräte. Sie beschreiben Prüfungen der Arzneiform und werten diese aus. Sie kennzeichnen diese Arzneiform und informieren bezüglich der Anwendung und Lagerung. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Arzneiform Emulsion und ordnen sie in die dispersen Systeme ein. Sie unterscheiden Emulsionstypen. Sie beschreiben die Eigenschaften von Emulsionen und nennen die Anforderungen des Arzneibuchs. Sie leiten Maßnahmen zur Stabilisierung von Emulsionen ab und erklären den Einsatz von Hilfsstoffen. Sie erläutern physikalische Eigenschaften der Emulsionen und erörtern Möglichkeiten zur Stabilisierung. Sie beschreiben die für die Herstellung von Emulsionen notwendigen Grundoperationen, Verfahren und Geräte. Sie erläutern den Einsatz von Hilfsstoffen. Sie beschreiben Prüfungen der Arzneiform und werten diese aus. Sie kennzeichnen diese Arzneiform und informieren bezüglich der Anwendung und Lagerung. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 4 |
Halbfeste Arzneiformen |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse über die therapeutischen Zielsetzungen und die Eigenschaften von halbfesten Zubereitungen. Sie lernen die theoretischen Grundlagen, um diese Arzneiform nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln herstellen und prüfen zu können und um Beratungshinweise zu formulieren.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Begriff „halbfest“ und erläutern die therapeutischen Zielsetzungen von halbfesten Zubereitungen zur kutanen Anwendung. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen die Anforderungen des Arzneibuchs und charakterisieren die im Arzneibuch aufgeführten Untergruppen von halbfesten Zubereitungen zur kutanen Anwendung. Sie beschreiben Eigenschaften und Funktionen von Grundstoffen und ordnen halbfeste Zubereitungen in die Systematik des Arzneibuchs ein. Sie nennen wichtige halbfeste Zubereitungen des Arzneibuchs und des DAC/NRF und beurteilen deren Eigenschaften. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die allgemeinen Regeln zur Herstellung von halbfesten Grundlagen und wenden diese an. |
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BPE 4.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern wesentliche Eigenschaften wichtiger Arzneistoffe und planen deren Einarbeitung in halbfeste Grundlagen. Sie beschreiben Prüfungen der Arzneiform, ordnen diese zu und werten sie aus. |
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BPE 4.5 |
Die Schülerinnen und Schüler überprüfen exemplarisch Instabilitäten und Inkompatibilitäten und leiten Maßnahmen ab. |
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BPE 4.6 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen unterschiedliche Abgabebehältnisse und informieren über deren Anwendung. |
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BPE 5 |
Rektale und vaginale Arzneiformen |
8 |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse über die Eigenschaften von rektalen und vaginalen Arzneiformen und lassen diese in die Überlegungen zur Herstellung der Arzneiformen mit einfließen. Sie erarbeiten die theoretischen Grundlagen zur Herstellung und Beurteilung von rektalen und vaginalen Arzneiformen und geben darreichungsformspezifische Beratungshinweise.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen jeweils rektale und vaginale Darreichungsformen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Anwendung sowie nach Einsatzgebieten. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben wichtige Grundmassen und Hilfsstoffe zur Herstellung von rektalen und vaginalen Darreichungsformen und unterscheiden deren Eigenschaften. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Herstellung von rektalen und vaginalen Darreichungsformen, planen die Auswahl der notwendigen Grundoperationen, Verfahren und Geräte. Sie beschreiben Prüfungen von rektalen und vaginalen Darreichungsformen und werten diese aus. Sie informieren über die Anwendung und Lagerung von rektalen und vaginalen Darreichungsformen. |
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BPE 6 |
Sterile Arzneiformen |
14 |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse über sterile Arzneiformen und erkennen die Bedeutung von Hygienemaßnahmen und der aseptischen Arbeitsweise. Sie erarbeiten die theoretischen Grundlagen zur Herstellung und Beurteilung von Augentropfen, Injektions- und Infusionszubereitungen.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler geben die Definition von Sterilität wieder und nennen Beispiele für sterile Zubereitungen. Sie beschreiben Verfahren zur Verminderung der Keimzahl und die aseptische Herstellung. Sie nennen die Anforderungen an die Herstellung steriler Arzneiformen. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Zubereitungen zur Anwendung am Auge. Sie nennen und begründen die Anforderungen des Arzneibuchs. Sie nennen pharmazeutisch wichtige Grundstoffe zur Herstellung und ordnen diesen ihre galenischen Funktionen zu. Sie beschreiben die Herstellung und Verpackung von Augentropfen. Sie beschreiben Prüfungen der Arzneiform und werten diese aus. Sie kennzeichnen diese Arzneiform und informieren bezüglich der Anwendung und Lagerung. |
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BPE 6.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Parenteralia. Sie nennen und begründen die Anforderungen des Arzneibuchs. Sie beschreiben die Herstellung von Injektions- und Infusionszubereitungen. Sie beschreiben Prüfungen der Arzneiformen und werten diese aus. Sie kennzeichnen diese Arzneiformen und informieren bezüglich der Lagerung. Sie erläutern Besonderheiten der Zytostatikaherstellung. |
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BPE 7 |
Innovative und erklärungsbedürftige Arzneiformen |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau, erläutern die Wirkstofffreisetzung und geben Beratungshinweise zu besonderen galenischen Systemen. Sie beschreiben die Funktionsweise ausgewählter Arzneiformen. Sie recherchieren mithilfe digitaler Medien Hintergrundinformationen zu innovativen und erklärungsbedürftigen Arzneiformen. Sie geben Empfehlungen für die Verwendung von Applikationshilfen.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler geben die Definition der jeweiligen Arzneiform wieder und charakterisieren diese. Sie beschreiben deren Eigenschaften und leiten Vor- und Nachteile ab. Sie informieren bezüglich der Anwendung von innovativen und erklärungsbedürftigen Arzneiformen. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Anwendung gängiger Applikationshilfen und informieren über den Mehrwert für den Kunden. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
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ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
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II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
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II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
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II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
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II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
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II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für pharmazeutisch-technische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.