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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz
Betriebswirtschaftslehre
Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Wirtschaftliche Zusammenhänge begegnen uns alltäglich in den unterschiedlichen Lebenswelten, sowohl im privaten Umfeld, im Arbeitsleben, auf Ebene politischer Entscheidungen und hinsichtlich globaler Entwicklungen – oftmals verknüpft mit entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Wir erleben einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandel, der durch die Digitalisierung stetig beschleunigt wird und neue Herausforderungen mit sich bringt. Um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, gehört eine wirtschaftliche Grundbildung zur Allgemeinbildung, insbesondere im Berufskolleg für Technische Assistentinnen und Assistenten. Grundkonzepte der Mitarbeiterführung, verknüpft mit ökonomischen Themenbereichen, sollen die Schülerinnen und Schüler befähigen, zukünftige betriebliche Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Die Themen des Faches umfassen wesentliche wirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen anhand derer sowohl Grundprinzipien und Strukturen ökonomischen Denkens und Handelns erworben als auch allgemeinbildende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden als mündige Bürgerinnen und Bürger in diesem Kontext dazu befähigt, Zeitungsartikel oder Onlinemedien zu verstehen sowie Schaubilder, Karikaturen, Tabellen und Statistiken mit wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten systematisch zu analysieren und zu bewerten.
Im ersten Jahr des Berufskollegs für technische Dokumentation beginnt in diesem Sinne das Fach „Betriebswirtschaftslehre“ mit den Grundlagen ökonomischen Handelns. Die Schülerinnen und Schüler erkennen in der Modellbetrachtung des Wirtschaftskreislaufes die Zusammenhänge ökonomischen Handelns in einer Volkswirtschaft. Insbesondere die Rollen des Einzelnen (private Haushalte) sowie die der Unternehmen und die des Staates werden hier als Teilnehmer im Zusammenwirken begriffen. Die Schülerinnen und Schüler bewerten die gesamtwirtschaftliche Messgröße des Bruttoinlandsprodukts und setzen sich insbesondere mit deren Unschärfe im Zusammenhang mit der Wohlstandsermittlung auseinander. Dazu ziehen sie alternative Indikatoren heran. Ausgehend von der Rolle als Verbraucherin und Verbraucher oder Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer erwerben die Schülerinnen und Schüler unter der Anwendung von Gesetzestexten rechtliche Grundkompetenzen und entwickeln Lösungsstrategien bei Kaufvertragsstörungen. Weiterhin analysieren sie verbraucherschutzrechtliche Regelungen auf ihre gesamtwirtschaftliche Zielsetzung und Wirksamkeit hin. Sie erkennen die Notwendigkeit verbraucherschutzrechtlicher Regelungen auch für den sparsameren Umgang mit Rohstoffen und Energie und das Spannungsfeld zwischen staatlichen Regelungen und der Zuteilung über Wettbewerbsmärkte. Sie diskutieren, wie die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt werden können, ohne dass die Möglichkeiten zukünftiger Generationen im Hinblick auf ökonomische Effizienz, soziale Gerechtigkeit und ökologisch langfristige Tragfähigkeit dadurch eingeschränkt werden.
Im Themenfeld Marketing und Mitarbeiterführung nehmen die Schülerinnen und Schüler die Perspektive einer Unternehmerin oder eines Unternehmers bzw. einer Führungskraft ein. Sie entwickeln in Fallsituationen Lösungsvorschläge für die Ausgestaltung eines geeigneten Marketing-Mixes. Die zunehmende Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten, zielgruppenspezifische Marketing-Maßnahmen durchzuführen. Diese reflektieren sie sowohl aus Verbrauchersicht im Hinblick auf die Gefahren von zielgruppenscharfen Marketing-Maßnahmen als auch aus Unternehmersicht im Hinblick auf die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und den Wandel der eingesetzten Instrumente. Sie erkennen die Notwendigkeit lebenslangen Lernens für langfristigen, beruflichen und unternehmerischen Erfolg. Sie wenden ausgewählte Kommunikations- und Motivationsmodelle an und überprüfen deren Relevanz im beruflichen Kontext. Sie setzen sich mit den Anforderungen an Führungskräfte auseinander und wenden in diesem Zusammenhang Führungsmodelle an. Sie erörtern die komplexe Wechselwirkung zwischen wertebasierter Führung, abgeleitet aus dem jeweiligen Unternehmensleitbild, technischem Wandel und den damit wachsenden Anforderungen und der eigenen Rolle als Führungsperson und den persönlichen Wertmaßstäben.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Zur Erreichung der Bildungsziele sollen in einem wirksamen Unterricht kognitiv aktivierende Lernprozesse angeregt werden. Dieser Unterricht muss problemorientiert gestaltet werden und aktuelle Bezüge aufweisen. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Auseinandersetzung mit den Themen der ökonomischen Grundbildung aus unterschiedlichen Perspektiven dazu befähigt, ökonomische Handlungssituationen angemessen zu bewältigen. Das heißt, sie entscheiden und übernehmen Verantwortung für ihr Handeln. Neben den für die Lösung wirtschaftlicher Probleme typischen Denkweisen und Methoden (prozedurales Wissen) ist dafür eine gesicherte Basis an Begriffen und thematischen Strukturen (deklaratives Wissen) unerlässlich. Ein gut strukturiertes und breites Grundlagenwissen ist unabdingbare Voraussetzung, um Probleme zu erkennen und zu verstehen, darüber zu reflektieren, kreative Lösungen zu finden und sich eine eigene Meinung zu bilden. Um diesen Bildungszielen gerecht zu werden, müssen neben der fachlichen Befähigung auch methodische, personale und soziale Kompetenzen gefördert werden.
Problemlösefähigkeit, Erkenntnisfähigkeit, Kommunikations‑ und Argumentationsfähigkeit werden anhand konkreter wirtschaftlicher Entscheidungssituationen gefördert, wie beispielsweise Ausarbeitung eines geeigneten Marketing-Mixes oder die Reflexion über die Anforderung an gelingendes Führungshandeln. Auch soll der Umgang mit digitalen Medien gefördert und adäquat eingesetzt werden, als Informationsquelle und/oder zur Aufbereitung von Ergebnissen. Der Einsatz von digitalen Medien und Endgeräten im Unterricht kann zudem einen Beitrag zur individuellen Förderung leisten.
Ausgehend von der eigenen individuellen Perspektive werden die folgenden Kompetenzen angestrebt:
- Die Schülerinnen und Schüler analysieren Situationen bzw. gestalten und beurteilen Handlungsmöglichkeiten in ihrer Rolle als Verbraucherin und Verbraucher in der Sozialen Marktwirtschaft. Persönliche Erlebnisse und Wahrnehmungen bilden die Grundlage und Ausgangssituation für ökonomisches Denken und Handeln.
- Als Führungskraft bzw. Selbstständige in der Sozialen Marktwirtschaft gestalten sie Entscheidungsprozesse und Funktionen im Unternehmen bzw. beurteilen diese in ausgewählten Unternehmensbereichen.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Die Themenauswahl in diesem Bildungsplan stellt deshalb einen gemeinsamen Nenner dar, weshalb insbesondere der VIP-Bereich in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft zur profilbezogenen, handlungsorientierten Umsetzung und fachlichen Vertiefung genutzt werden sollte.
Fachdidaktische Bezugspunkte bei allen ausgewählten Themen sind für die Schülerinnen und Schüler bedeutsame authentische Situationen, die bevorzugt vollständige Handlungen ermöglichen oder diese nachvollziehbar machen. Handlungs- und fachsystematische Aspekte werden dabei verknüpft und reale komplexe Problemstellungen und multiple Perspektiven der Wirklichkeit aufgegriffen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Rahmenbedingungen des Wirtschaftens |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern volkswirtschaftliche Grundbegriffe und erklären deren Zusammenhänge.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das ökonomische Prinzip und nennen Produktionsfaktoren. Sie begründen die Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären das Bruttoinlandsprodukt als Indikator für wirtschaftlichen Wohlstand und nehmen kritisch Stellung zu dessen Aussagegehalt. |
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BPE 2 |
Rechtliche Grundlagen |
24 |
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Die Schülerinnen und Schüler arbeiten rechtliche Grundlagen heraus, die das Handeln als Verbraucherinnen und Verbraucher in der sozialen Marktwirtschaft ermöglichen.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler geben rechtliche Grundbegriffe an und erörtern Sachverhalte mithilfe von Gesetzestexten. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen einen Kaufvertrag und beurteilen die Erfüllung von Verträgen. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren anhand von Gesetzestexten Störungen bei der Erfüllung eines Kaufvertrages und stellen deren rechtliche Folgen dar. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler überprüfen verbraucherschutzrechtliche Regelungen auf ihre Wirksamkeit. |
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BPE 3 |
Marketing |
19 |
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Die Schülerinnen und Schüler begründen den situativen Einsatz der marketingpolitischen Instrumente unter Einbeziehung von Daten aus der Marktforschung sowie von Unternehmensdaten und leiten daraus die Bedeutsamkeit eines abgestimmten Marketing-Mixes ab. Sie konstruieren für Beispielsituationen einen geeigneten Marketing-Mix.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Begrifflichkeiten der Marktforschung und planen eigenständig Anwendungsmöglichkeiten. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen verschiedene Maßnahmen der Produktpolitik und skizzieren deren beabsichtigte Wirkungen. Dabei stellen sie das Konzept des Produktlebenszyklus dar und treffen aufgrund dessen begründete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit einem Produkt. Sie zeigen auf, dass eine strategische Planung der Produktpalette unerlässlich für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens ist. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen die Aufgaben und Instrumente der Kommunikationspolitik. Sie charakterisieren die Notwendigkeit eines systematischen Planungsprozesses und bewerten ausgewählte Werbebeispiele. Sie nehmen dabei kritisch zu den Implikationen der Digitalisierung auf zielgruppenspezifische Maßnahmen Stellung. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Aufgaben und Instrumente der Preispolitik. Sie analysieren die Einflussgrößen auf den Preis und beurteilen den Einsatz verschiedener Preisstrategien in Abhängigkeit vom Produkt, Kundengruppe und von der Marktposition des Unternehmens. |
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BPE 3.5 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen die Ziele einer geeigneten Distributionspolitik und bewerten unterschiedliche Absatzwege sowie Absatzorgane. |
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BPE 4 |
Mitarbeiterführung |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren verschiedene berufliche Situationen. Dabei entwickeln sie unter Berücksichtigung der Motivations- und Kommunikationsprozesse wertebasierte Entscheidungen. Sie können sich selbst und andere führen, betriebliche Prozesse erfolgreich gestalten und anfallende Problemstellungen kreativ und zielorientiert lösen.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären ausgewählte Kommunikationsmodelle und wenden diese an. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Motivationsprozesse mithilfe ausgewählter Motivationsmodelle und bewerten die Auswirkungen einer wertebasierten Leitbildkultur auf die Motivationslage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und vergleichen unterschiedliche Modelle zur Mitarbeiterführung und erörtern die Notwendigkeit einer angemessenen Konfliktkultur in Führungssituationen. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
15
105
120
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
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I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
|
I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für technische Dokumentation
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.