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Organische Chemie
Fachliche Vorbemerkungen
Das Fach „Organische Chemie“ vermittelt zusammen mit dem Fach „Allgemeine und anorganische Chemie“ die Grundlagen für das Verständnis chemischer Verbindungen sowie deren Reaktionsweisen und bereitet so zur eigenverantwortlichen Lösung berufsspezifischer Aufgaben vor. Insbesondere die Kenntnisse über die organischen Stoffklassen sind für die Schülerinnen und Schüler grundlegende Voraussetzung zum Planen, Durchführen und Auswerten organisch-präparativer Arbeiten, aber auch für instrumentell-analytische Arbeitsmethoden. Darüber hinaus erläutern die Schülerinnen und Schüler die große Bedeutung organischer Stoffe im Alltag (z. B. Arzneimittel, Kunststoffe, Waschmittel und Farbstoffe) und in der Natur (z. B. Fette, Kohlenhydrate, Proteine und Nukleinsäuren).
Die Ausbildung zu Umweltschutztechnischen Assistentinnen und Assistenten verfolgt in den ersten Monaten – bei der oft großen Heterogenität der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf ihre chemische Vorbildung – das Ziel, eine allgemeine Grundausbildung zu vermitteln. Durch die Grundausbildung – parallel in mehreren Fächern – erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler das folgende Basiswissen schon innerhalb weniger Monate: Im Fach „Organische Chemie“ werden die Grundlagen von Atombau (BPE 1) und Bindungslehre (BPE 2) vermittelt. Parallel behandelt das Fach „Allgemeine und anorganische Chemie“ die Einteilung der Stoffe und die typischen Reaktionen der anorganischen Stoffklassen (wie Säuren, Laugen, Salze, Metalle). In den Fächern „Analytische Chemie/Umweltanalytik“ und „Mathematik I“ werden die quantitativen Aspekte dazu betrachtet. Dabei sind die Fächer inhaltlich miteinander verzahnt, was z. B. durch gemeinsame Stoffverteilungspläne und die stetige Abstimmung zwischen den Lehrkräften optimiert werden kann. Erst mit der Bildungsplaneinheit 3 beginnen die eigentlichen organischen Inhalte.
Im Fach „Organische Chemie“ strukturieren die Schülerinnen und Schüler die Vielfalt der organischen Verbindungen. Sie erklären die Eigenschaften der Stoffklassen und beschreiben Reaktionswege, um die Stoffklassen ineinander zu überführen. Dabei sollen in der Regel keine industriellen Prozesse ausführlich behandelt werden, sondern nur prinzipielle Methoden. Die Reaktionsmechanismen wichtiger Reaktionstypen dienen der Erklärung der Reaktion (z. B. der Regioselektivität, der Racemat-Bildung oder der Funktionsweise eines Katalysators). Grundlagen aus dem Fach „Allgemeine und anorganische Chemie“ (z. B. Säure- und Basenstärke, zwischenmolekulare Wechselwirkungen und chemisches Gleichgewicht) werden vertieft.
Die organischen Verbindungen und die Verfahren ihrer Herstellung und Umsetzung stellen häufig eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar. Die Schülerinnen und Schüler werden für diese Problematik sensibilisiert, ebenso für eine nachhaltige Produktion (sparsamer Einsatz von Rohstoffen und Energie, Verwendung nachwachsender Rohstoffe und umweltfreundlicher Synthesemethoden sowie klimafreundlicher Energiequellen).
Die Schülerinnen und Schüler nutzen in dem Fach „Organische Chemie“ digitale Angebote, z. B. zur Darstellung von Molekülen und Reaktionen (z. B. Molekülzeichenprogramme, 3-D-Animation von Molekülen), zur Informationsbeschaffung und zur Vertiefung der Lerninhalte. Sie lernen, aus einer Vielzahl digitaler Informationsangebote geeignete Informationen auszuwählen und zu verwenden – auch als Vorbereitung auf ihre berufliche Weiterbildung.
Das Fach „Organische Chemie“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt diese anwendungsbezogen um.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Atombau und Periodensystem |
9 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von Atomen mithilfe geeigneter Atommodelle. Sie interpretieren die Eigenschaften wichtiger Elemente im Periodensystem der Elemente aufgrund ihrer Elektronenstruktur.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Aufbau der Atome mit unterschiedlichen Modellen. Sie geben hierfür geeignete Experimente wieder und interpretieren die Ergebnisse. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler geben die Eigenschaften ausgewählter Elemente wieder, erklären und deuten diese anhand der Stellung im Periodensystem der Elemente und ihrer Elektronenkonfiguration. |
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BPE 2 |
Chemische Bindung |
20 |
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Schülerinnen und Schüler erklären das Zustandekommen der verschiedenen Arten der chemischen Bindung und ordnen den entsprechenden Verbindungen die jeweils typischen Eigenschaften zu.
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BPE 2.1 |
Schülerinnen und Schüler nennen und erläutern die verschiedenen Arten der chemischen Bindung. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die zwischen Molekülen auftretenden Kräfte und leiten daraus physikalische Stoffeigenschaften ab. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren die in organischen Verbindungen auftretenden Kohlenstoff-Kohlenstoff- und Kohlenstoff-Wasserstoff-Bindungen. |
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BPE 3 |
Gesättigte Kohlenwasserstoffe |
13 |
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Die Schülerinnen und Schüler strukturieren die Stoffklasse der gesättigten Kohlenwasserstoffe anhand der Nomenklatur. Sie erläutern den Zusammenhang zwischen den physikalischen Eigenschaften und der Struktur. Sie stellen chemische Reaktionen durch Reaktionsgleichungen und Reaktionsmechanismen dar.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Struktur gesättigter Kohlenwasserstoffe. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Zusammenhang zwischen Molekülstruktur, zwischenmolekularen Kräften und Stoffeigenschaften. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die systematische Nomenklatur an. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler geben die Zusammensetzung der fossilen Energie- und Rohstoffträger Erdgas und Erdöl wieder. |
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BPE 3.5 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen für wichtige Reaktionen der Alkane die Reaktionsgleichungen auf und deuten die Halogenierung anhand des Reaktionsmechanismus. |
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BPE 4 |
Alkene und Alkine |
16 |
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Die Schülerinnen und Schüler ordnen Alkene und Alkine in die Systematik organischer Verbindungen ein und beschreiben Gemeinsamkeiten sowie typische Unterschiede zu den Alkanen.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Eigenschaften der Alkene und erläutern die Besonderheit der C-C-Doppelbindung. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die typischen Reaktionen der Alkene und deuten die Regioselektivität. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Eigenschaften und typischen Reaktionen der Alkine. |
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BPE 5 |
Alkohole und Ether |
17 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Herstellung, Eigenschaften und Reaktionen der Alkohole und Ether.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern und interpretieren die Darstellungsmethoden von Alkoholen. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von Alkoholen und leiten daraus die Eigenschaften der Stoffklasse ab. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler formulieren die Reaktionsgleichungen für charakteristische Reaktionen der Alkohole. |
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BPE 5.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von Ethern und leiten daraus die Eigenschaften der Stoffklasse ab. |
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BPE 5.5 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Gefahren von Ethern. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
15
105
120
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 6 |
Aromatische Verbindungen |
11 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Eigenschaften der Aromaten und ihrer Derivate und erläutern deren chemische Reaktionen.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von aromatischen Molekülen und leiten daraus die Eigenschaften der Stoffklasse ab. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären charakteristische Reaktionen aromatischer Moleküle und charakterisieren aromatische Moleküle als Umweltgifte und für die Synthese. |
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BPE 7 |
Amine und Aminosäuren |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Eigenschaften und chemischen Reaktionen der Amine und Aminosäuren.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von Aminen und leiten daraus die Eigenschaften der Stoffklasse ab. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler deuten die unterschiedliche Basizität von Aminen. |
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BPE 7.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von Aminosäuren und leiten daraus die Eigenschaften und Reaktivität ab. Sie stellen deren Bedeutung für die Natur dar. |
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BPE 8 |
Aldehyde und Ketone |
7 |
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Die Schülerinnen und Schüler erklären die Eigenschaften und chemischen Reaktionen der Aldehyde und Ketone.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von Aldehyden und Ketonen und leiten daraus die Eigenschaften der Stoffklasse ab. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die nucleophile Addition von Aldehyden und Ketonen und übertragen das Grundprinzip auf die verschiedenen Nucleophile. Sie unterscheiden Aldehyde und Ketone anhand typischer Redoxreaktionen. |
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BPE 9 |
Carbonsäuren und Derivate |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler stellen die chemischen Reaktionen der Carbonsäuren dar und leiten deren Eigenschaften ab.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von Carbonsäuren und leiten daraus die Eigenschaften der Stoffklasse ab. Sie deuten die Acidität von Carbonsäuren. |
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BPE 9.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären charakteristische Reaktionen von Carbonsäuren und deren Derivaten. Sie ordnen die Fette der Stoffklasse der Carbonsäureester zu und beschreiben deren Eigenschaften. |
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BPE 9.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben substituierte Carbonsäuren und erklären das Phänomen der Spiegelbildisomerie. |
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BPE 10* |
Anwendungsgebiete |
10 |
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Von den nachfolgenden Wahlgebieten ist eines zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler wenden das Basiswissen standortspezifisch auf vertiefende Themen an. Sie übertragen und kombinieren ihr Wissen über die einzelnen Stoffklassen auf ausgewählte Beispiele verschiedener Anwendungsgebiete. |
BPE 10.1* |
Arzneimittel |
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BPE 10.2* |
Kohlenhydrate |
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BPE 10.3* |
Kunststoffe |
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BPE 10.4* |
Nucleinsäuren, Gentechnik |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
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ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
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II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
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II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
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II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
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I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
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III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
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I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
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II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
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II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
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II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
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III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
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II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
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II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
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I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für umweltschutztechnische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.