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Medientechnik
Fachliche Vorbemerkung
Die Foto- und Medientechnischen Assistentinnen und Assistenten arbeiten als Selbstständige oder Angestellte überwiegend in handwerklichen Betrieben, Betrieben der Medienbranche, Industriebetrieben, Behörden sowie wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen.
Die Foto- und Medientechnischen Assistentinnen und Assistenten werden darauf vorbereitet, im Team zu arbeiten und einen gemeinschaftlichen Arbeitsauftrag in Teilaspekten oder als Ganzes zu realisieren. Sie sollen deshalb neben ihrem theoretischen Wissen und den erforderlichen praktischen Fertigkeiten ein umsichtiges Verhalten in der Gruppe erhalten.
Die Arbeiten im Multimediabereich fordern von den Foto- und Medientechnischen Assistentinnen und Assistenten ein interdisziplinäres Wissen und dazu entsprechende Fertigkeiten. Dies wird im Theorie- und Praxisunterricht fächer- und lernfeldübergreifend, ganzheitlich und handlungsorientiert vermittelt. Eine enge Beziehung der allgemeinbildenden Fächer zur Berufsausbildung ist erwünscht.
Im Unterricht werden die gestalterischen und medientechnischen Grundlagen gelegt. Zusätzlich wird die Einsicht vermittelt, dass die Realisierung von Gestaltungskonzepten von einer Vielzahl von Faktoren und gestalterischen Regeln abhängt. Dazu gehören:
- die Wahrnehmung
- technologischen Möglichkeiten
- Zielgruppenanalyse und
- die gesellschaftliche Akzeptanz
Gleichzeitig wird ein reflektierter Umgang mit Medien initiiert. Analysen von moderner Print- und Filmwerbung sollen an die Techniken und die Gestaltungsführung aktueller Gestaltung heranführen. Diese Erkenntnisse fließen in eigene Bildkonzepte ein.
In der Medientechnik werden die digitale Bildaufzeichnung und die zugehörige Bildtechnik und Bildausgabetechnik behandelt. Die Grundlagen der Drucktechnik und das Wissen über die Druckvorstufenarbeit sind ebenfalls Inhalte der Ausbildung.
Die audiovisuelle Kommunikationstechnik beinhaltet auch die Kenntnis über die Zusammenhänge beim Bewegtbild und Grundlagen der Tonaufzeichnung und deren jeweilige Verarbeitung. Der Umgang mit Autorensystemen verlangt neben der Einführung in die technischen Gegebenheiten auch die systematische Heranführung an konzeptionelles Arbeiten.
Im Fach „Medientechnik“ werden auch virtuelle digitale Artefakte wie Computer Generated Imagery (CGI) und Immersive Medien behandelt. Die Schülerinnen und Schüler erweitern hier ihre Kenntnisse im Bereich der virtuellen Bilderstellung und erstellen einfache virtuelle digitale Medien.
Die Schülerinnen und Schüler werden durch den Unterricht befähigt, geeignete Software sach- und aufgabenbezogen anzuwenden.
Das Lösen komplexer gestalterischer Probleme fordert interdisziplinäres Denken und Arbeiten. Teamorientierung und arbeitsteiliges Vorgehen sind erforderlich, wodurch soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft gefördert werden. Die Entwicklung von Kreativität, Flexibilität, Improvisationsfähigkeit, bewusstem Sehen und Wahrnehmen sowie die Förderung von Kundenorientierung durchziehen die Berufsausbildung als durchgängige Prinzipien. Gegenüber den Handlungen und Werken anderer ist stets eine wertschätzende Haltung einzunehmen.
In jeder Bildungsplaneinheit sind Kompetenzbereiche wie Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz, Lernkompetenz sowie kommunikative Kompetenz zu berücksichtigen, unabhängig davon, welcher der Bereiche im Vordergrund steht.
Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Ökonomie, der Ökologie sowie der Qualitätssicherung sind in den Bildungsplaneinheiten grundsätzlich zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind. Das Fach „Medientechnik“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt dieses anwendungsbezogen um.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Gestaltung I |
60 |
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Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit dem Vorgang der visuellen Wahrnehmung vertraut. Sie nennen Wahrnehmungs- und Gestaltgesetze und wenden diese bei der Analyse vorgegebener und beim Entwurf eigener Medienprodukte an. Die Schülerinnen und Schüler gestalten mediale Produkte hinsichtlich Farben, Formen und Typografie. Sie planen exemplarische kleine Filmprojekte.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die visuelle Wahrnehmung, deren Gesetzmäßigkeiten und Merkmale. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Grundlagen der Gestaltung und wenden sie an. Sie analysieren gegebene und eigene gestalterische Arbeiten, beschreiben deren formale Gestaltung und diskutieren deren Bedeutungen und Wirkungen. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler planen ein Filmprojekt. Sie erstellen dafür ein Storyboard und einen Drehplan. |
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BPE 2 |
Digitale Bildaufzeichnung |
20 |
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Um das Prinzip der digitalen Bildentstehung zu verstehen, beschreiben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Begriffe und Zusammenhänge der digitalen Bildtechnik. Sie beschreiben die Funktion von digitalen Aufnahmesystemen und erklären den Aufbau von digitalen Bildern.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau und die Funktion von digitalen Aufnahmesystemen. Sie erklären wichtige Bildparameter und berechnen die Bildauflösung und Datenmenge. |
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BPE 3 |
Bildausgabetechnik |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die grundlegenden produktspezifischen und produktionstechnischen Anforderungen des Printworkflows.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen und beschreiben Bildausgabetechniken der elektronischen Bildbearbeitung. Sie erklären Grundbegriffe der Drucktechnik. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
20
140
160
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 4 |
Gestaltung II |
40 |
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Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen die Kenntnisse aus BPE 1 bei der Konzeption, Gestaltung und Analyse von Printmedien und digitalen Medien. Sie analysieren Printmedien und digitale Medien und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Zusammenhang von formalästhetischen Kriterien und inhaltlichen Aussagen. Sie analysieren und bewerten fremde und eigene Bilder oder Filme unter dem Aspekt technischer und gestalterischer Mittel. Sie entwickeln aus diesen Erkenntnissen eine persönliche Bildsprache. |
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BPE 5 |
Video- und Audiotechnik |
40 |
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Die Schülerinnen und Schülern planen und realisieren exemplarisch kleine Videoprojekte. Sie beschreiben die erforderliche Hardware sowie die technischen Grundlagen der Video- und Audioproduktion.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundlagen der Technik des Bewegtbildes. Sie erklären Grundlagen der Videoaufzeichnung, -bearbeitung und- wiedergabe in Bild und Ton und wenden sie an. |
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BPE 6 |
Computer Generated Imagery (CGI) und Immersive Medien |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre Kenntnisse im Bereich der virtuellen Bilderstellung und erstellen einfache virtuelle digitale Medien. Sie setzen hierfür eine geeignete Software ein und beachten die spezifischen Anforderungen.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Möglichkeiten der virtuellen Bilderstellung. Sie erklären die Grundlagen in den Bereichen Computer Generated Imagery und Immersive Medien und gestalten einfache virtuelle digitale Medienprodukte. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
20
140
160
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
|
I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für foto- und medientechnische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.