Suchfunktion
Filter
Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz
Bildaufnahmetechnik
Fachliche Vorbemerkungen
Foto- und medientechnische Assistentinnen und Assistenten können fotografische Aufnahmen aller Art technisch und gestalterisch planen und durchführen. In der Herstellung interaktiver Animationen, der Druckvorstufenprodukte-Herstellung und deren Bearbeitungstechniken und im Bereich der Videoaufnahmetechnik und Videoverarbeitungstechnik werden foto- und medientechnische Assistentinnen und Assistenten ausgebildet.
Die Schülerinnen und Schüler setzen Sicherheitsbestimmungen und Verhaltensregeln im Studio um. Sie setzen Aufnahmesysteme aufgabengemäß ein und bedienen diese. Sie ermitteln selbstständig die erforderlichen Kameraeinstellungen sowie die benötigten Aufnahmesystemkomponenten. Sie setzen verschiedene Beleuchtungssysteme ein und erarbeiten die gewünschte Lichtwirkung. Ebenso ermitteln sie die korrekte Belichtung.
Im Fach „Bildaufnahmetechnik“ steht die Anwendung der Verfahren und Techniken im Vordergrund, welche in der Aufnahmepraxis häufig vorkommen. Foto- und medientechnische Assistentinnen und Assistenten erwerben die Fähigkeit, erlernte Techniken auf neue Aufgabenstellungen zu übertragen und sich eigenständig in neue Techniken einzuarbeiten.
Grundlegende Aufnahmetechniken werden in folgenden Bereichen erlernt: Werbe- und Produktaufnahmen, Materialaufnahmen, Landschaftsaufnahmen, Porträtaufnahmen, Nahaufnahmen, Außen- und Innenarchitekturaufnahmen, Industrieaufnahmen, Reproduktionen, Texturen und Backplates für CGI, HDRI-Panoramen, Reportagen, Bildserien, Video- und Audioaufnahmen.
Die Ausgabe von digital erstelltem Bildmaterial erfolgt auf verschiedenen Ausgabesystemen.
Die Schülerinnen und Schüler werden mit den gängigen Aufnahmesystemen und deren Komponenten vertraut gemacht. Sie lernen diese zu bedienen und aufgabenbezogen einzusetzen.
Sowohl fotografische Aufnahmen als auch Video- und Audioaufnahmen werden geplant und umgesetzt. Die unterschiedlichen Arbeitsabläufe werden geübt und anhand verschiedener Aufgabenstellungen vertieft.
Die Struktur der Bildungsplaneinheiten im Fach „Bildaufnahmetechnik“ zielt auf einen stufenweise aufbauenden Kompetenzerwerb in den Bereichen Aufnahmeplanung und Ablauf, Kamera- und Lichttechnik sowie Beleuchtung und Belichtung ab. Die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten werden in den verschiedenen Aufnahmetechniken vertieft und darauf angepasst. Neue Techniken werden vorgestellt.
Ebenso werden neben der Fachkompetenz, Kompetenzbereiche wie Sozialkompetenz, und berufliche Handlungskompetenz vermittelt.
Kreativität und Flexibilität werden neben den rein technischen Aspekten vermittelt und gefördert.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
80 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 1 |
Themenübergreifende Techniken |
100 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler setzen die Sicherheitsbestimmungen und Verhaltensregeln um. Sie informieren sich über Aufnahmesysteme und wenden diese an. Sie entwickeln die gewünschte Lichtwirkung und ermitteln die Belichtung. Die Schülerinnen und Schüler bestimmen die Einflussfaktoren der fotografischen Wiedergabe. Sie formulieren und realisieren eine auftragsbezogene Bildaussage.
|
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler fassen die Verhaltensregeln und Sicherheitsbestimmungen zusammen. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler planen fotografische Aufnahmen und führen diese durch. |
||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren verschiedene Beleuchtungsarten und vergleichen verschiedene Arten der Lichtführung. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.4 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen die Einflussgrößen auf die Belichtung und berechnen diese in Abhängigkeit zueinander. Sie führen die Belichtungsmessung durch. |
||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.5 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen Farbtemperatur von Lichtquellen und bewerten diese. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.6 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern Aufnahmeeinstellungen für farbrichtige Darstellungen und leiten Voreinstellungen ab. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.7 |
Die Schülerinnen und Schüler werten die Grauwerte und die Farbwiedergabe von Aufnahmen aus. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.8 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Bildkonzeptionen und skizzieren Bildgestaltungen. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.9 |
Die Schülerinnen und Schüler planen Aufnahmen und Projekte. |
||
---|---|---|---|
|
BPE 2 |
Grundlegende Aufnahmetechniken |
100 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler fertigen Werbe‑, Landschafts‑, und Porträtaufnahmen, Nahaufnahmen, Reproduktionen und Texturen für CGI an. Sie realisieren Außen- und Innenarchitekturaufnahmen. Sie fertigen HDRI-Panoramen sowie Backplates für die CGI-Bearbeitung an. Die Schülerinnen und Schüler fertigen Reportagen, Bildserien und Videos an.
|
BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler bauen Aufnahmeplätze auf und führen die Arbeitsschritte bis zur fertigen Aufnahme durch. |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler übertragen die erlernten Techniken auf die Aufnahme von Porträts. |
||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler planen Architektur-/Industrieaufnahmen und führen diese durch. |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten Werbe- und Produktaufnahmen. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.5 |
Die Schülerinnen und Schüler führen Reproduktionen und Nahaufnahmen durch. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.6 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden spezielle Techniken an. |
||
---|---|---|---|
|
Zeit für Leistungsfeststellung
40
280
320
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
90 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 3 |
Berufsbezogene Aufnahmetechnik |
225 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler setzen projekthaft Themenbereiche fotografisch um. Sie erstellen Bildmaterialien als Standbild und Bewegtbild zur Einbindung in (multimediale) Produktionen. Sie bearbeiten digital erstellte Bilder für den entsprechenden Auftragszweck. Die Schülerinnen und Schüler lernen Sondergebiete der Fototechnik kennen. Eine auftragsbezogene Bildaussage realisieren die Schülerinnen und Schüler durch konzeptionelles eigenständiges Arbeiten.
|
BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten selbstständig fotografische Aufnahmen aus den Bereichen Porträt, Werbung, Produktfotografie, Architektur-/Industriefotografie und Reportage. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler planen Video- und Audioaufnahmen und führen diese durch. |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erschließen aktuelle und zukünftige Verfahren und Aufnahmesysteme. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
Zeit für Leistungsfeststellung
45
315
360
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
|
I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
|
I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für foto- und medientechnische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.