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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit Berufskollegs Ernährung und Haushaltsmanagement
Handlungsfeld - Verpflegungsmanagement und personenbetreuende Dienstleistungen planen und umsetzen
Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u.a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Der Unterricht in Handlungsfeldern, Lernfeldern und den daraus abgeleiteten Lernsituationen erfordert eine sinnvolle didaktische Jahresplanung; die einzelnen Handlungsfelder sind bestimmten Schuljahren zugewiesen. Inhaltliche Berührungspunkte mit anderen Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern darüber hinaus eine intensive Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen insbesondere auch aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz).
Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Das Handlungsfeld „Verpflegungsmanagement und personenbetreuende Dienstleistungen planen und umsetzen“ gliedert sich in die beiden Schwerpunkte:
- Verpflegungsmanagement und
- Personenbetreuende Dienstleistungen planen und umsetzen.
Im Schwerpunkt Verpflegungsmanagement erwerben die Schülerinnen und Schülern die nötigen Kompetenzen und Fähigkeiten, um eine bedarfsgerechte, vollwertige und nachhaltige Verpflegung zu planen, die entsprechenden Speisen zuzubereiten und anzubieten.
Im Schwerpunkt personenbetreuende Dienstleistungen erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse im Umgang mit unterschiedlichen Personengruppen. Die zu betreuenden Personen und deren biografischen Hintergründe stehen im Mittelpunkt. Eine respektvolle und wertschätzende Haltung bestimmt ihre Handlung.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Das Handlungsfeld „Verpflegungsmanagement und personenbetreuende Dienstleistungen planen und umsetzen“ ist in vier Lernfelder gegliedert. Die Inhalte der Lernfelder werden anhand von praxisorientierten Lernsituationen erarbeitet. Theorie und Praxis sind eng miteinander verzahnt. Das Lernen vollzieht sich in vollständigen Handlungen, wenn möglich selbst ausgeführt oder gedanklich nachvollzogen. Die Handlungen fördern das ganzheitliche Erfassen der beruflichen Wirklichkeit.
In den Praktika und Betriebsbesichtigungen vertiefen die Schülerinnen und Schüler die Lerninhalte entsprechend des Lernfortschritts.
Im Lernfeld - Basiswissen Ernährung und Nahrungszubereitung erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse über die Herkunft, die Zusammensetzung, den ernährungsphysiologischen Wert und die Verarbeitung von Lebensmitteln. Sie beurteilen die Qualität der Lebensmittel unter Berücksichtigung ihres Nährstoffgehalts, ihres Verarbeitungsgrads sowie der enthaltenen Zusatzstoffe und einer möglichen Schadstoffbelastung.
Im Lernfeld - Verpflegung verschiedener Personengruppen beschreiben die Schülerinnen und Schüler die vollwertige Ernährung als Voraussetzung für die Erhaltung der Gesundheit. Dabei orientieren sie sich an den aktuellen Empfehlungen von Fachorganisationen. Bei der Planung und Zubereitung von Speisen berücksichtigen sie den Ernährungszustand und die kulturellen Hintergründe der zu verpflegenden Personen. Sie wenden verschiedene Zubereitungsverfahren an, präsentieren und beurteilen Speisen. Systemische Arbeitsabläufe führen sie unter Einsatz geeigneter Küchen‑/Großküchengeräte durch. Die Verwendung programmierbarer Gargeräte nach aktuellem Küchenstandard ist dabei relevant.
Im Lernfeld - Verpflegung als Dienstleistung steht die Bedeutung von Essen und Trinken für das gesellschaftliche Zusammenleben im Mittelpunkt. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich je nach Zielgruppe für ein geeignetes Speisen- und Getränkeangebot. Dabei gehen sie auf die Bedürfnisse und Wünsche der zu versorgenden Personengruppen ein.
Im Lernfeld personenbetreuende Dienstleistungen planen die Schülerinnen und Schüler biografieorientierte Betreuungs- und Aktivierungsangebote für Einzelpersonen und Gruppen und führen diese praktisch durch. Dabei berücksichtigen sie Aspekte der adressatenspezifischen Kommunikation, der Arbeitssicherheit und die Abgrenzung zum Pflegeberuf. Die erlernten Kompetenzen werden in Rollenspielen durchgeführt, reflektiert, dokumentiert und als Leistungsfeststellung gewertet.
Hierbei erwerben sie grundlegende Kenntnisse im Umgang mit unterschiedlichen Personengruppen sowie der Planung, Durchführung, Reflexion und Dokumentation von Betreuungsangeboten. Dabei nehmen die Wahrnehmung der Personen und die biografischen Hintergründe sowie die respektvolle und wertschätzende Haltung den zu betreuenden Personen gegenüber eine Schlüsselrolle ein.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen im Bildungsgang beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Sozialkompetenz, Personale Kompetenz, Methodenkompetenz, Kognitive Basiskompetenz und Digitale Kompetenz. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung und den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte im Berufsfachlichen Bereich.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie generelle Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Lernfeld - Basiswissen Ernährung und Nahrungszubereitung |
100 |
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Die Schülerinnen und Schüler ordnen den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln anhand der Ernährungspyramide ein. Sie analysieren den Zusammenhang zwischen den Inhaltsstoffen der Lebensmittel und ihren küchentechnischen Eigenschaften. Sie empfehlen in Kenntnis dieser Empfehlungen und Eigenschaften, geeignete Lebensmittel und Rezepturen für die Zubereitung von Speisen und Getränken.
Bei der Herstellung von Speisen wenden sie nährstoffschonende Vor- und Zubereitungstechniken, Grundtechniken der Nahrungszubereitung sowie die erforderlichen Geräte und Maschinen fachgerecht an. Sie führen die Grundlagen der Tischkultur durch. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Qualität von Lebensmittel anhand ihrer potentiellen Schadstoffbelastung und führen Maßnahmen zur Schadstoffminimierung durch. |
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Ernährungspyramide und analysieren anhand dieser ihr eigenes Ernährungsverhalten. Sie bestimmen in Kenntnis dieses Modells geeignete Lebensmittel und Rezepturen für die Zubereitung von Speisen und Getränken. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen kohlenhydratreiche Lebensmittel anhand ihres ernährungsphysiologischen Wertes. Sie bestimmen bei der Zubereitung von Speisen geeignete Getreidesorten und Kartoffeln. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Fette und Öle anhand ihres ernährungsphysiologischen Wertes. Sie wenden geeignete Fette und Öle für die Zubereitung verschiedener Speisen an. |
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BPE 1.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen eiweißhaltige Lebensmittel nach ihrem ernährungsphysiologischen Wert. Bei der Zubereitung von Speisen begründen sie deren Einsatz. |
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BPE 1.5 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die ernährungsphysiologische Bedeutung von Obst und Gemüse. Sie empfehlen saisonale und regionale Sorten und wenden bei der Zubereitung nährstoffschonende Verfahren an. |
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BPE 1.6 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Qualität von Lebensmitteln unter Berücksichtigung ihres Zusatz- und Schadstoffgehalts. Sie erläutern Maßnahmen, den Anteil schädlicher Stoffe in Speisen zu senken und wenden diese an. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
20
140
160
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) |
105 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 2 |
Lernfeld - Verpflegung verschiedener Personengruppen |
87 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über eine vollwertige Ernährung nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Sie entwerfen Kostpläne in Bezug auf Ernährungsformen, diätetische Indikationen und Lebensphasen. Sie stellen entsprechende Speisen und Getränke her und präsentieren diese.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln bedarfsgerechte Kostpläne für gesunde Menschen in verschiedenen Lebensphasen nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Sie stellen die entsprechenden Speisen und Getränke her und bewerten diese. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren einen Zusammenhang zwischen der Gesundheit und einer nährstoffangepassten Kostform. In Kenntnis geeigneter diätetischer Maßnahmen wählen sie entsprechende Lebensmittel und Zubereitungsmethoden aus. Sie unterscheiden verschiedene Lebensmittelunverträglichkeiten, leiten daraus Ernährungsempfehlungen für die Betroffenen ab und entwickeln geeignete Kostpläne. |
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BPE 3 |
Lernfeld - Personenbetreuende Dienstleistungen gestalten |
88 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Individualität und spezielle Situation ihres Gegenübers und leiten daraus einen wertschätzenden Umgang mit ihm ab. Sie entwickeln mit den Personengruppen im Alltag eine angemessene Kommunikation und würdevolle Betreuung. Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich die Bedeutung der Biografiearbeit und entwickeln Betreuungs- und Aktivierungsangebote entsprechend den Erwartungen und Bedürfnissen der Personengruppen.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern Beobachtungsformen und die Möglichkeiten zur Kommunikation und Dokumentation von fachlicher Beobachtung und wenden diese an praktischen Beispielen an. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Betreuungs- und Aktivierungsangebote und planen Aktivierungen für Einzelpersonen und Gruppen. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten biografieorientierte Angebote, um Personen und Gruppen in besonderen Lebenssituationen zu aktivieren, zu fördern und zu betreuen. |
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BPE 4 |
Lernfeld - Verpflegung als Dienstleistung |
88 |
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Die Schülerinnen und Schüler planen und erstellen zielgruppenorientierte und anlassbezogene Verpflegung unter Berücksichtigung regionaler und kultureller Besonderheiten und bewerten diese. Sie koordinieren ihre Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der ihnen zu Verfügung stehenden Ressourcen.
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4.1 |
Die Schülerinnen und Schülerbieten serviceorientierte Dienstleistungen an und binden die zu betreuenden Personen in ihre Planung mit ein. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
52
368
420
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
angeben |
siehe benennen
|
|
anwenden, übertragen |
einen bekannten Inhalt, Zusammenhang, eine bekannte Methode oder Funktion/Anwendung zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen oder unter Berücksichtigung des Adressaten- und Situationsbezugs in eine andere Sprache umsetzen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
ausdrücken |
Im Sprachunterricht Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
|
II |
sich äußern |
siehe sich ausdrücken
|
|
aussprechen |
Aussprache, Intonationsmuster von Wörtern und Sätzen umsetzen
|
I |
(sich) austauschen |
sich im fremdsprachigen Gespräch gegenseitig Fragen stellen, Informationen geben und verstehen
|
I, II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
beweisen |
siehe bestätigen
|
|
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darlegen, darstellen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
darstellen |
siehe darlegen
|
|
deuten, interpretieren |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
diskutieren, erörtern |
sich mit Argumenten zu einer Aussage bzw. Behauptung auseinandersetzen, sie einander gegenüberstellen und z.B. auf ein Für und Wider hin abwägen
|
III |
dokumentieren |
entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
entwerfen |
siehe entwickeln
|
|
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erörtern |
siehe diskutieren
|
|
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
erzählen |
mit einer narrativen Struktur Gehörtes, Gelesenes, Erlebtes, oder Erdachtes ausführen
|
II |
formatieren |
Eine Software unter Berücksichtigung bestehender Konventionen und Regeln (z.B. DIN 5008) korrekt anwenden.
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
gestalten |
siehe entwickeln
|
|
gegenüberstellen |
siehe vergleichen
|
|
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren |
siehe deuten
|
|
kategorisieren |
siehe einordnen
|
|
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
kritisch Stellung nehmen |
siehe bewerten
|
|
koordinieren, aufeinander abstimmen |
verschiedene Abläufe unter Berücksichtigung mehrerer Aspekte aufeinander abstimmen
|
III |
nachweisen |
siehe bestätigen
|
|
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
ordnen |
siehe einordnen
|
|
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
prüfen |
siehe bestätigen
|
|
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
Stellung nehmen |
siehe beurteilen
|
|
strukturieren |
siehe einordnen
|
|
testen, validieren |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
übertragen |
siehe anwenden
|
|
unterscheiden |
siehe vergleichen
|
|
untersuchen |
siehe analysieren
|
|
validieren |
siehe testen
|
|
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
verfassen |
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben
|
II, III |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
(global, detailliert, selektiv) verstehen |
einem fremdsprachigen Text - je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
|
I, II |
wiedergeben |
siehe zusammenfassen
|
|
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zuordnen |
siehe einordnen
|
|
zusammenfassen, wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich
|
I, II |