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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit Berufskollegs Ernährung und Haushaltsmanagement

Handlungsfeld - Verpflegungsmanagement und personenbetreuende Dienstleistungen planen und umsetzen

Vorbemerkungen

Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u.a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Der Unterricht in Handlungsfeldern, Lernfeldern und den daraus abgeleiteten Lernsituationen erfordert eine sinnvolle didaktische Jahresplanung; die einzelnen Handlungsfelder sind bestimmten Schuljahren zugewiesen. Inhaltliche Berührungspunkte mit anderen Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern darüber hinaus eine intensive Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen insbesondere auch aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz).

Fachbezogene Vorbemerkungen

1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Das Handlungsfeld „Verpflegungsmanagement und personenbetreuende Dienstleistungen planen und umsetzen“ gliedert sich in die beiden Schwerpunkte:
  • Verpflegungsmanagement und
  • Personenbetreuende Dienstleistungen planen und umsetzen.

Im Schwerpunkt Verpflegungsmanagement erwerben die Schülerinnen und Schülern die nötigen Kompetenzen und Fähigkeiten, um eine bedarfsgerechte, vollwertige und nachhaltige Verpflegung zu planen, die entsprechenden Speisen zuzubereiten und anzubieten.
Im Schwerpunkt personenbetreuende Dienstleistungen erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse im Umgang mit unterschiedlichen Personengruppen. Die zu betreuenden Personen und deren biografischen Hintergründe stehen im Mittelpunkt. Eine respektvolle und wertschätzende Haltung bestimmt ihre Handlung.

2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Das Handlungsfeld „Verpflegungsmanagement und personenbetreuende Dienstleistungen planen und umsetzen“ ist in vier Lernfelder gegliedert. Die Inhalte der Lernfelder werden anhand von praxisorientierten Lernsituationen erarbeitet. Theorie und Praxis sind eng miteinander verzahnt. Das Lernen vollzieht sich in vollständigen Handlungen, wenn möglich selbst ausgeführt oder gedanklich nachvollzogen. Die Handlungen fördern das ganzheitliche Erfassen der beruflichen Wirklichkeit.
In den Praktika und Betriebsbesichtigungen vertiefen die Schülerinnen und Schüler die Lerninhalte entsprechend des Lernfortschritts.
Im Lernfeld - Basiswissen Ernährung und Nahrungszubereitung erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse über die Herkunft, die Zusammensetzung, den ernährungsphysiologischen Wert und die Verarbeitung von Lebensmitteln. Sie beurteilen die Qualität der Lebensmittel unter Berücksichtigung ihres Nährstoffgehalts, ihres Verarbeitungsgrads sowie der enthaltenen Zusatzstoffe und einer möglichen Schadstoffbelastung.
Im Lernfeld - Verpflegung verschiedener Personengruppen beschreiben die Schülerinnen und Schüler die vollwertige Ernährung als Voraussetzung für die Erhaltung der Gesundheit. Dabei orientieren sie sich an den aktuellen Empfehlungen von Fachorganisationen. Bei der Planung und Zubereitung von Speisen berücksichtigen sie den Ernährungszustand und die kulturellen Hintergründe der zu verpflegenden Personen. Sie wenden verschiedene Zubereitungsverfahren an, präsentieren und beurteilen Speisen. Systemische Arbeitsabläufe führen sie unter Einsatz geeigneter Küchen‑/Großküchengeräte durch. Die Verwendung programmierbarer Gargeräte nach aktuellem Küchenstandard ist dabei relevant.
Im Lernfeld - Verpflegung als Dienstleistung steht die Bedeutung von Essen und Trinken für das gesellschaftliche Zusammenleben im Mittelpunkt. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich je nach Zielgruppe für ein geeignetes Speisen- und Getränkeangebot. Dabei gehen sie auf die Bedürfnisse und Wünsche der zu versorgenden Personengruppen ein.
Im Lernfeld personenbetreuende Dienstleistungen planen die Schülerinnen und Schüler biografieorientierte Betreuungs- und Aktivierungsangebote für Einzelpersonen und Gruppen und führen diese praktisch durch. Dabei berücksichtigen sie Aspekte der adressatenspezifischen Kommunikation, der Arbeitssicherheit und die Abgrenzung zum Pflegeberuf. Die erlernten Kompetenzen werden in Rollenspielen durchgeführt, reflektiert, dokumentiert und als Leistungsfeststellung gewertet.
Hierbei erwerben sie grundlegende Kenntnisse im Umgang mit unterschiedlichen Personengruppen sowie der Planung, Durchführung, Reflexion und Dokumentation von Betreuungsangeboten. Dabei nehmen die Wahrnehmung der Personen und die biografischen Hintergründe sowie die respektvolle und wertschätzende Haltung den zu betreuenden Personen gegenüber eine Schlüsselrolle ein.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen im Bildungsgang beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Sozialkompetenz, Personale Kompetenz, Methodenkompetenz, Kognitive Basiskompetenz und Digitale Kompetenz. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung und den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte im Berufsfachlichen Bereich.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie generelle Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP)

40

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektkompetenz

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen

z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
Internetrecherche


z. B.
Arbeitspläne
gegenseitige Anleitung
Erklärvideos
Betriebsbesichtigung/Exkursion
Ernährungsprotokoll

Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Lernfeld - Basiswissen Ernährung und Nahrungszubereitung

100

Die Schülerinnen und Schüler ordnen den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln anhand der Ernährungspyramide ein. Sie analysieren den Zusammenhang zwischen den Inhaltsstoffen der Lebensmittel und ihren küchentechnischen Eigenschaften. Sie empfehlen in Kenntnis dieser Empfehlungen und Eigenschaften, geeignete Lebensmittel und Rezepturen für die Zubereitung von Speisen und Getränken.
Bei der Herstellung von Speisen wenden sie nährstoffschonende Vor- und Zubereitungstechniken, Grundtechniken der Nahrungszubereitung sowie die erforderlichen Geräte und Maschinen fachgerecht an. Sie führen die Grundlagen der Tischkultur durch.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Qualität von Lebensmittel anhand ihrer potentiellen Schadstoffbelastung und führen Maßnahmen zur Schadstoffminimierung durch.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Ernährungspyramide und analysieren anhand dieser ihr eigenes Ernährungsverhalten. Sie bestimmen in Kenntnis dieses Modells geeignete Lebensmittel und Rezepturen für die Zubereitung von Speisen und Getränken.

Ernährungspyramide
aktuelle DGE-Empfehlungen
Lebensmittelgruppen
Überblick über die Inhaltsstoffe der Lebensmittel

  • Aufgaben der energieliefernden Nährstoffe

  • Aufgaben der nicht-energieliefernden Nährstoffe

  • Wasser

Auswahl von Lebensmitteln und Getränken
Mahlzeitengestaltung und Menüplanung
Zubereitungstechniken
küchentechnische Eigenschaften von Lebensmitteln und Lebensmittelinhaltsstoffen;
vgl. BP Grundlagen hauswirtschaftlichen Handelns
Vergleich und Aufbau von Rezepturen
exemplarisch: Grundrezepte
Grundlagen der Tischkultur
vgl. BPE 2.1 und BPE 3
Präsentieren von Speisen
Anrichten und Garnieren

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler beurteilen kohlenhydratreiche Lebensmittel anhand ihres ernährungsphysiologischen Wertes. Sie bestimmen bei der Zubereitung von Speisen geeignete Getreidesorten und Kartoffeln.

Ernährungsphysiologischer Wert von Kohlenhydraten

  • Kohlenhydratarten

  • Ballaststoffe

Getreidesorten und Mehltypen

  • Vollkornprodukte

Kartoffel

Teige und Massen
exemplarisch Grundrezepte
Pflanzliche Bindemittel
Versuche zur Löslichkeit von pflanzlichen Bindemitteln

BPE 1.3

Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Fette und Öle anhand ihres ernährungsphysiologischen Wertes. Sie wenden geeignete Fette und Öle für die Zubereitung verschiedener Speisen an.

Ernährungsphysiologischer Wert von Fetten und Ölen
native und raffinierte Öle
Butter, Margarinesorten
  • Fettsäuremuster
essentielle Fettsäuren
Küchentechnischen Eigenschaften von Nahrungsfetten
vgl. Bildungsplan Chemie
  • Hitzebeständigkeit im Hinblick auf Garverfahren
Schmelz- und Rauchpunkte
Acrolein
Eiweißgehalt
Wassergehalt
  • Emulgierbarkeit
vgl. BP Chemie und BP Serviceorientierte Dienstleistungen
Fett-in-Wasser-Emulsion / Wasser-in-Fett-Emulsion
  • Haltbarkeit / Lagerung

BPE 1.4

Die Schülerinnen und Schüler beurteilen eiweißhaltige Lebensmittel nach ihrem ernährungsphysiologischen Wert. Bei der Zubereitung von Speisen begründen sie deren Einsatz.

Ernährungsphysiologischer Wert von Proteinen

  • Biologische Wertigkeit

  • Ergänzungswert

Milch, Milchprodukte und pflanzliche Alternativen
Fettgehaltsstufen
Mineralstoff Calcium
Nährstoffdichte
Fleisch
geeignete Garverfahren,
Fleischteile
  • Hackfleisch
Hygiene-VO
  • Gelatine als Bindemittel
vgl. BPE 1.2 pflanzliche Bindemittel
  • Mineralstoff Eisen

Fisch
Frischemerkmale
3-S-Regel
  • Klassifizierung
Fett- und Magerfisch, Omega-3-Fettsäuren
Süßwasser- und Salzwasserfische
  • Mineralstoff Jod

Eier und Eiersatzprodukte
Hygiene-VO
Binden, Emulgieren, Lockern
  • Kennzeichnung
vgl. BPE 2.1
Hülsenfrüchte
Bedeutung in der vegetarischen / veganen Kost

BPE 1.5

Die Schülerinnen und Schüler erklären die ernährungsphysiologische Bedeutung von Obst und Gemüse. Sie empfehlen saisonale und regionale Sorten und wenden bei der Zubereitung nährstoffschonende Verfahren an.

Obst- und Gemüsesorten
exemplarisch an regionalen und saisonalen Obst- und Gemüsesorten
Inhaltsstoffe in Obst und Gemüse:
Ballaststoffe vgl. BPE 1.2
  • Vitamine
    wasserlöslich: Vitamin C
    fettlöslich: β-Carotin

Vitamin B1, Vitamin B12, Folsäure
Vitamin D, Vitamin E und K
  • Mineralstoffe
vgl. BPE 1.4
  • Sekundäre Pflanzenstoffe

  • Schadstoffe in Obst- und Gemüse
vgl. BPE 1.6
Nährstoffschonende Verarbeitung
vgl. BPE 1.1
  • geeignete Verfahren und Geräte

  • Haltbarmachung

Würzmittel und Kräuter in der Nahrungs-zubereitung

BPE 1.6

Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Qualität von Lebensmitteln unter Berücksichtigung ihres Zusatz- und Schadstoffgehalts. Sie erläutern Maßnahmen, den Anteil schädlicher Stoffe in Speisen zu senken und wenden diese an.

Zusatzstoffe
Konservierungsmittel, Farbstoffe, Geschmacksverstärker, Süßungsmittel
Schadstoffe

  • Primäre Toxine
Solanin, Oxalsäure
  • Sekundäre Toxine
Nitrat, Nitrit, Nitrosamine
Acrylamid, Acrolein vgl. BPE 1.3
  • Fremdstoffe
Rückstände aus der Landwirtschaft z.B. Pestizide, Antibiotika
Umweltgifte z.B. Schwermetalle, Dioxine
Maßnahmen zur Schadstoffreduktion in der Küche

Zeit für Leistungsfeststellung

20

140

160

Schuljahr 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP)

105

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektkompetenz

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen

z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
Internetrecherche


z. B.
Veranstaltungen planen und ausführen
gegenseitige Anleitung
Erklärvideos
Betriebsbesichtigung/Exkursion
Produktanalyse

BPE 4
z. B.
Rollenspiele
Drehbücher
Dokumentation
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 2

Lernfeld - Verpflegung verschiedener Personengruppen

87

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über eine vollwertige Ernährung nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Sie entwerfen Kostpläne in Bezug auf Ernährungsformen, diätetische Indikationen und Lebensphasen. Sie stellen entsprechende Speisen und Getränke her und präsentieren diese.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln bedarfsgerechte Kostpläne für gesunde Menschen in verschiedenen Lebensphasen nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Sie stellen die entsprechenden Speisen und Getränke her und bewerten diese.

Lebensmittelkennzeichnung
Nutriscore
Energiebedarf
D-A-CH-Referenzwerte
Mahlzeitenverteilung

Nährstoffbedarf
D-A-CH-Referenzwerte
  • energieliefernde Nährstoffe / Nährstoffrelation

  • nicht-energieliefernder Nährstoffe

Wasser- und Flüssigkeitszufuhr
Beurteilung verschiedener Getränke
Ernährungsformen
Speise- und Kostpläne
  • Vollwertige Ernährung
10 Regeln der DGE
  • pflanzenbasierte Ernährung
Planetary Health Diet, Vegetarismus, Veganismus
  • Convenience-Produkte
verzehrfertige und küchenfertige Produkte,
sensorische Vergleiche
Ernährung in verschiedenen Lebensphasen
Speise- und Kostpläne
Anpassung von Rezepturen
  • Erwachsene

  • Kinder
Kleinkinder, Jugendliche
  • Menschen in höherem Lebensalter
Berücksichtigung altersbedingter Veränderungen

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler analysieren einen Zusammenhang zwischen der Gesundheit und einer nährstoffangepassten Kostform. In Kenntnis geeigneter diätetischer Maßnahmen wählen sie entsprechende Lebensmittel und Zubereitungsmethoden aus. Sie unterscheiden verschiedene Lebensmittelunverträglichkeiten, leiten daraus Ernährungsempfehlungen für die Betroffenen ab und entwickeln geeignete Kostpläne.

Über- und Unterernährung

  • Body Mass Index

  • Ursachen und Folgen

  • energiereduzierte Mischkost laut DGE

Aufbaukost
Menschen in höherem Lebensalter
Nahrungsmittelunverträglichkeiten und ‑allergien

  • Lactoseintoleranz
Fructoseintoleranz, Histaminunverträglichkeit
  • Glutenunverträglichkeit
Zöliakie
  • deklarationspflichtige Allergene
Speiseplankennzeichung, Lebensmittelkennzeichnungs-VO
  • Leichte Vollkost
Obstipation
Diarrhoe

BPE 3

Lernfeld - Personenbetreuende Dienstleistungen gestalten

88

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Individualität und spezielle Situation ihres Gegenübers und leiten daraus einen wertschätzenden Umgang mit ihm ab. Sie entwickeln mit den Personengruppen im Alltag eine angemessene Kommunikation und würdevolle Betreuung. Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich die Bedeutung der Biografiearbeit und entwickeln Betreuungs- und Aktivierungsangebote entsprechend den Erwartungen und Bedürfnissen der Personengruppen.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler erläutern Beobachtungsformen und die Möglichkeiten zur Kommunikation und Dokumentation von fachlicher Beobachtung und wenden diese an praktischen Beispielen an.

Unterscheidung zwischen Wahrnehmung und Beobachtung

  • Beobachtungsmethoden
Offene/ Verdeckte Beobachtung
  • Beobachtungsfehler (Primacy-Effekt, Halo-Effekt)

  • Selbstwahrnehmung
  • Fremdwahrnehmung
  • Nähe und Distanz
Nicht- / Teilnehmende Beobachtung
Freie Dokumentation / Dokumentationsbogen
Emotionale Professionalität / Distanzzone
Beobachtung und Wahrnehmung von Personengruppen

  • Junge Erwachsene und Erwachsene im höheren Lebensalter
  • Personen mit physischen und psychischen Einschränkungen
Personen mit und ohne Migrationshintergrund
Rollenspiele
Dokumentation und Reflexion
Vgl. DV/TV
  • Fragebogen / Anamnese
  • Verhaltensprotokoll
  • Beobachtungsbogen
  • AKV – Aktivierung, Dokumentation, Reflexion
Stichwortprotokoll vgl. Deutsch
Kommunikation
Vgl.: HF Grundlagen hauswirtschaftlichen Handelns erfahren und anwenden / Deutsch mit betrieblicher Kommunikation
Grundlagen Kommunikationsarten (verbal, nonverbal)
Gesprächsführung (Kommunikationsregeln, Schultz von Thun)
Inselmodell von Vera Birkenbihl
  • Gesprächsführung
Informationsgespräch, Anleitungsgespräch, Konfliktgespräch, Teamgespräch
  • Respekt / Wertschätzung

Adressatengerechte Kommunikation

  • Junge Erwachsene und Erwachsene im höheren Lebensalter
  • Personen mit physischen und psychischen Einschränkungen

BPE 3.2

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Betreuungs- und Aktivierungsangebote und planen Aktivierungen für Einzelpersonen und Gruppen.

Unterschied: Unterstützung und Betreuung/ Aktivierung

Rechtliche Vorgaben

  • Abgrenzung zur Pflege
Pflegenahe Dienstleistungen, z.B. Grundpflege, Behandlungspflege, Anordnungs- und Durchführungsverantwortung
  • Arbeiten im multidisziplinären Team
Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften, Pflegehilfskräften, therapeutischem und pädagogischem Personal, etc.
  • Schweigepflicht

  • Dankbarkeitsgesten
Geldgeschenke, Sachgeschenke
Betreuungsangebote, Aktivierungen

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, z.B. Wäschepflege
Einzelaktivierung, 10 Minuten-Aktivierung, Aktivierung im Bett, jahreszeitliche Feste und Feiern
  • Bewegung

  • Entspannung

  • Kreative Beschäftigungsangebote
Muskelentspannung nach Jacobson, Fantasiereise
Rahmenbedingungen und Planung einer Betreuung / Aktivierung

  • Raum
10 W-Fragen, 3-Phasen-Modell
  • Material

  • Zeit

  • Auseinandersetzung mit der Biografie einzelner Personen

  • Bedürfnisse

  • Sicherheit
Arbeitssicherheit für Klienten und Fachkräfte, rückenschonendes Arbeiten für Fachkräfte, Sturzprävention für Klienten
  • Hygiene

  • Unterstützungsmöglichkeiten

  • Erfassung von Dokumenten
Vgl. TV/DV
  • Zielformulierung / SMART

  • Reflexion

BPE 3.3

Die Schülerinnen und Schüler gestalten biografieorientierte Angebote, um Personen und Gruppen in besonderen Lebenssituationen zu aktivieren, zu fördern und zu betreuen.

Planung und praktische Durchführung unter Berücksichtigung der Biografie und Rahmenbedingungen

  • individuelle Bedürfnisse
z.B. Krankheitsbild
  • familiäre Bedürfnisse
z.B. Familienstand
  • kulturelle Bedürfnisse
z.B. Nationalität
Reflexion

Dokumentation

BPE 4

Lernfeld - Verpflegung als Dienstleistung

88

Die Schülerinnen und Schüler planen und erstellen zielgruppenorientierte und anlassbezogene Verpflegung unter Berücksichtigung regionaler und kultureller Besonderheiten und bewerten diese. Sie koordinieren ihre Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der ihnen zu Verfügung stehenden Ressourcen.

4.1

Die Schülerinnen und Schülerbieten serviceorientierte Dienstleistungen an und binden die zu betreuenden Personen in ihre Planung mit ein.

Adressatengerechte Planung von Festen und Feiern
Jugendgästehäuser, Kita, Seniorenheim
Verknüpfung BPE 3
Lebensmittelangebot und Essgewohnheiten in verschiedenen Kulturen
landestypische Gerichte
kulturelle Aspekte
Serviceorientierte Dienstleistungen

Verpflegungssysteme
Kaltverteilersysteme, Warmverteilersysteme, Cook and Chill
Vermarktung

Tische eindecken für verschiedene Anlässe
Vertiefung BPE1 und 2
Tafelformen, Kaffeegedeck, Grundgedeck, erweitertes Grundgedeck
  • Ressourcen für Dienstleistungen planen und anbieten
Personaleinsatz, Budget
(siehe BP WuM: Kostenberechnung))

Zeit für Leistungsfeststellung

52

368

420

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
angeben
siehe benennen
anwenden, übertragen
einen bekannten Inhalt, Zusammenhang, eine bekannte Methode oder Funktion/Anwendung zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen oder unter Berücksichtigung des Adressaten- und Situationsbezugs in eine andere Sprache umsetzen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
ausdrücken
Im Sprachunterricht Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
II
sich äußern
siehe sich ausdrücken
aussprechen
Aussprache, Intonationsmuster von Wörtern und Sätzen umsetzen
I
(sich) austauschen
sich im fremdsprachigen Gespräch gegenseitig Fragen stellen, Informationen geben und verstehen
I, II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
beweisen
siehe bestätigen
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darlegen, darstellen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
darstellen
siehe darlegen
deuten, interpretieren
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
diskutieren, erörtern
sich mit Argumenten zu einer Aussage bzw. Behauptung auseinandersetzen, sie einander gegenüberstellen und z.B. auf ein Für und Wider hin abwägen
III
dokumentieren
entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
entwerfen
siehe entwickeln
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erörtern
siehe diskutieren
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
erzählen
mit einer narrativen Struktur Gehörtes, Gelesenes, Erlebtes, oder Erdachtes ausführen
II
formatieren
Eine Software unter Berücksichtigung bestehender Konventionen und Regeln (z.B. DIN 5008) korrekt anwenden.
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
gestalten
siehe entwickeln
gegenüberstellen
siehe vergleichen
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren
siehe deuten
kategorisieren
siehe einordnen
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
kritisch Stellung nehmen
siehe bewerten
koordinieren, aufeinander abstimmen
verschiedene Abläufe unter Berücksichtigung mehrerer Aspekte aufeinander abstimmen
III
nachweisen
siehe bestätigen
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
ordnen
siehe einordnen
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
prüfen
siehe bestätigen
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
Stellung nehmen
siehe beurteilen
strukturieren
siehe einordnen
testen, validieren
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
übertragen
siehe anwenden
unterscheiden
siehe vergleichen
untersuchen
siehe analysieren
validieren
siehe testen
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
verfassen
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben
II, III
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
(global, detailliert, selektiv) verstehen
einem fremdsprachigen Text - je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
I, II
wiedergeben
siehe zusammenfassen
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zuordnen
siehe einordnen
zusammenfassen, wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich
I, II

Fußleiste