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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit Berufskollegs Ernährung und Haushaltsmanagement

Handlungsfeld - Grundlagen hauswirtschaftlichen Handelns erfahren und anwenden

Vorbemerkungen

Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u.a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Der Unterricht in Handlungsfeldern, Lernfeldern und den daraus abgeleiteten Lernsituationen erfordert eine sinnvolle didaktische Jahresplanung; die einzelnen Handlungsfelder sind bestimmten Schuljahren zugewiesen. Inhaltliche Berührungspunkte mit anderen Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern darüber hinaus eine intensive Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen insbesondere auch aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz).

Fachbezogene Vorbemerkungen
Das Handlungsfeld „Grundlagen hauswirtschaftlichen Handelns erfahren und anwenden“ bildet die Basis für den Einstieg in die Berufswelt. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels nimmt die Hauswirtschaft eine bedeutende Rolle ein.
Die Schülerinnen und Schüler vollziehen den Perspektivwechsel von der Schülerin/dem Schüler hin zur/zum Beschäftigten und entwickeln berufliche Handlungskompetenz. Sie erwerben Basiswissen, das sie in vielfältigen Handlungsfeldern anwenden.
Die Inhalte richten den Blick auf:
  • differenzierte Kenntnisse über Berufsbilder, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Hauswirtschaft
  • rechtliche Rahmenbedingungen zu Hygiene, Unfall- und Gesundheitsschutz
  • wertschätzende Kommunikation
  • Reflexionsfähigkeit
  • teamorientiertes Arbeiten
  • Arbeiten nach ergonomischen Grundsätzen
  • ökonomisches Denken
  • nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln
  • eigenverantwortliches Handeln.

Der Unterricht ist praxisorientiert ausgerichtet und vermittelt auf diese Weise berufliche Handlungskompetenz. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist ein grundsätzliches Anliegen des Bildungsganges. Grundlegende Kenntnisse zu vollständigen beruflichen Handlungsabläufen werden implementiert.
Das Handlungsfeld wird in zwei Lernfelder gegliedert. Daraus werden für den Unterricht Lernsituationen abgeleitet. Inhaltliche Berührungspunkte mit anderen Handlungsfeldern und Fächern erfordern eine intensive Kooperation mit anderen Kolleginnen und Kollegen.
Die Wechselwirkung zwischen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen fördert die Fähigkeit zur Selbstwahrnehmung und Reflexion.
Der Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden unter Verwendung digitaler Medien ist essenziell, um die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie den Arbeitsalltag im hauswirtschaftlichen Bereich abzubilden.
Das Handlungsfeld wird von möglichst wenigen Lehrkräften unterrichtet, um eine enge didaktische und pädagogische Zusammenarbeit sowie eine optimale Verzahnung zwischen berufsfachlichen und berufspraktischen Inhalten zu gewährleisten.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen im Bildungsgang beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Sozialkompetenz, Personale Kompetenz, Methodenkompetenz, Kognitive Basiskompetenz und Digitale Kompetenz. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung und den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte im Berufsfachlichen Bereich.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie generelle Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP)

35

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektkompetenz

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Erklärvideos
Rollenspiele
Plakatgestaltung
SQ3R-Methode
Grundlagen der Präsentation
Lerntagebuch
Betriebsbesichtigung
Hygieneschulung
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Lernfeld – Analysieren des Berufsbildes, der Arbeitsbereiche und Rahmenbedingungen des hauswirtschaftlichen Einsatzgebietes

34

Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Berufsbild Hauswirtschaft. Sie zeigen die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung auf. Sie skizzieren die Fachräume ihres Arbeitsgebietes. Die Schülerinnen und Schüler erläutern die rechtlichen Hygienevorgaben und begründen die Notwendigkeit von Arbeits-, Gesundheits-, und Umweltschutz. Sie wenden Hygienevorgaben und Regeln für den Arbeits‑, Gesundheits‑, und Umweltschutz an und leiten daraus qualitätssichernde Maßnahmen für ihre fachpraktischen Tätigkeiten ab. Sie entwickeln Hygienepläne. Die Schülerinnen und Schüler übertragen die Regeln der Arbeitsorganisation auf ihre Arbeitsbereiche. Sie gestalten ihren Arbeitsplatz aufgrund von ergonomischen und hygienischen Aspekten.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Berufsfeld der Hauswirtschaft und beurteilen ihre Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie wenden die Regeln der Fachräume und Sicherheitsbestimmungen an. Sie führen Entsorgung und Recycling im Sinne der Nachhaltigkeit durch.

Berufliche Einsatzorte
Betriebsbesichtigung
Aufgabenbereiche
Dienstleistungsgedanke, Kundenorientierung
Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung
weitere Zusatzqualifikationen
  • Hauswirtschaftsassistenz
  • Staatl. geprüfte Assistenz Ernährung und Haushaltsmanagement
  • Hauswirtschaftliche Betriebsleitung
  • Hauswirtschaftsmeister bzw. Hauswirtschaftsmeisterin
  • Technische Lehrkraft
2BK1EH
1BK2EH
Fachräume

  • Fachraumordnung
  • Sicherheitsbestimmungen

  • Arbeitsplatzgestaltung
Greifräume, Ergonomie
  • Arbeitsorganisation

  • Entsorgung und Recycling
Ressourcen, Nachhaltigkeit

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler erläutern qualitätssichernde Maßnahmen, um mikrobielle Verunreinigungen in Lebensmitteln zu minimieren. Sie zeigen die Bedeutung der Hygiene für die Gesundheit des Menschen auf und wenden entsprechende Hygienemaßnahmen an.

Hygiene

  • Erstbelehrung nach IfSG
  • HACCP
  • Mikroorganismen und Schädlinge
  • Lebensmittelüberwachung
Personalhygiene, Betriebshygiene, Produkthygiene
Lebensmittelinfektionen, Lebensmittelvergiftung
Abklatschprobe

BPE 1.3

Die Schülerinnen und Schüler nennen die gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie leiten Maßnahmen und Methoden zur Vermeidung arbeitsbedingter Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung ab und begründen diese.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Arbeitssicherheit
  • Unfallschutz
Unfallanzeige, Sicherheitskennzeichen, Erste Hilfe


BPE 2

Lernfeld – Grundlagen für das Arbeiten in hauswirtschaftlichen Betrieben

54

Die Schülerinnen und Schüler erkennen und beurteilen die Kommunikation als Grundlage für Beziehungsgestaltung. Sie leiten daraus ihren persönlichen Einfluss auf das Arbeiten mit anderen Menschen ab und entwickeln Kompetenzen und Fähigkeiten für das Arbeiten im Team. Sie charakterisieren sich als Gruppenmitglied, benennen Mechanismen der Gruppendynamik und erkennen dabei ihre Verantwortung innerhalb einer Gruppe. Sie entwickeln kommunikationsförderliches Verhalten. Die Schülerinnen und Schüler führen Feedback und Reflexionen durch und bewerten deren Bedeutung für das Arbeiten in Gruppen. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Produktion und Beschaffung von Lebensmitteln in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht. Die Schülerinnen und Schüler planen den fachgerechten Einsatz von Arbeitsgeräten und Maschinen zur Lebensmittelverarbeitung. Sie wenden verschiedene Techniken unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit an.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Modelle der Kommunikation. Sie bewerten deren Wirkung auf die Beziehung mit ihren Mitmenschen. Sie entwickeln eine wertschätzende personen- und situationsgerechte Kommunikation. Sie leiten daraus Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung ab.

Kommunikation

  • Kommunikationsmodell nach
    Schulz von Thun
vgl. Bildungsplan Deutsch
  • personen- und situationsorientierte Kommunikation
interkulturelle Unterschiede
  • kommunikationsförderliches Verhalten
nonverbale Kommunikation, vgl. Bildungsplan Deutsch
Inselmodell nach Birkenbihl (vgl. HF Personenbetreuende Dienstleistungen gestalten, BPE 4.1)
  • Konflikte
Strategien zur Prävention und Lösung von Konflikten, Gewaltfreie Kommunikation

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler analysieren mit Hilfe ausgewählter Methoden ihre Verantwortung innerhalb einer Gruppe und leiten beziehungsfördernde Verhaltensregeln ab. Sie beschreiben unterschiedliche Gruppen und untersuchen die eigene Rolle innerhalb einer Gruppe. Sie werten die Bedeutung von Feedback und Reflexion für den Gruppenprozess aus. Die Schülerinnen und Schüler führen exemplarisch das Modell der vollständigen Handlung durch.

Persönliche Voraussetzungen und Regeln für das Arbeiten im Team

  • Rollen im Team
Position, Status, Rollenstruktur, Aufgabenverteilung, Bedürfnisse

  • Selbst- und Fremdwahrnehmung
Auftreten, Erscheinungsbild
  • Gruppenprozesse

  • Feedback
  • Reflexion
Einsatz von Apps/digitalen Werkzeugen
Modell der vollständigen Handlung

BPE 2.3

Die Schülerinnen und Schüler vergleichen den ökonomischen Wert bei der Lebensmittelbeschaffung. Sie werten die Einflüsse auf die Umwelt aus, die von der Erzeugung und Vermarktung der Lebensmittel ausgehen. Die Schülerinnen und Schüler leiten den sozialen Wert von Lebensmitteln ab.

Lebensmittelbeschaffung

  • Ökonomischer Wert
  • Ökologischer Wert
  • Sozialer Wert
vgl. BPE 2.1 Wirtschaft und Management
regional und saisonal, Gütesiegel, CO2-Bilanz
Fair Trade

BPE 2.4


Die Schülerinnen und Schüler wenden grundlegende Vorbereitungstechniken und
-methoden der Lebensmittelverarbeitung unter Berücksichtigung der Hygiene, der Ergonomie und Arbeitsschutz ressourcenschonend an. Sie planen den fachgerechten Einsatz von küchentechnischen Geräten und übertragen ihre Kenntnisse in die praktischen Abläufe.

Vorbereitungstechniken und ‑methoden
Erklärvideos, digitaler Kochordner
  • Messen und Wiegen

  • Schneidewerkzeuge

  • Arbeits- und Hilfsmittel

  • Vorbereitungs- und Zerkleinerungstechniken
Ergonomie, Ressourcenschonung, Arbeitsschutz, Hygiene, (vgl. HF Verpflegungsmanagement)
  • küchentechnische Vorgänge
  • küchentechnische Maschinen und Geräte
Energieeffizienz
Online-Betriebsanleitungen und Videos

Zeit für Leistungsfeststellung

17

123

140

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
angeben
siehe benennen
anwenden, übertragen
einen bekannten Inhalt, Zusammenhang, eine bekannte Methode oder Funktion/Anwendung zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen oder unter Berücksichtigung des Adressaten- und Situationsbezugs in eine andere Sprache umsetzen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
ausdrücken
Im Sprachunterricht Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
II
sich äußern
siehe sich ausdrücken
aussprechen
Aussprache, Intonationsmuster von Wörtern und Sätzen umsetzen
I
(sich) austauschen
sich im fremdsprachigen Gespräch gegenseitig Fragen stellen, Informationen geben und verstehen
I, II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
beweisen
siehe bestätigen
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darlegen, darstellen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
darstellen
siehe darlegen
deuten, interpretieren
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
diskutieren, erörtern
sich mit Argumenten zu einer Aussage bzw. Behauptung auseinandersetzen, sie einander gegenüberstellen und z.B. auf ein Für und Wider hin abwägen
III
dokumentieren
entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
entwerfen
siehe entwickeln
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erörtern
siehe diskutieren
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
erzählen
mit einer narrativen Struktur Gehörtes, Gelesenes, Erlebtes, oder Erdachtes ausführen
II
formatieren
Eine Software unter Berücksichtigung bestehender Konventionen und Regeln (z.B. DIN 5008) korrekt anwenden.
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
gestalten
siehe entwickeln
gegenüberstellen
siehe vergleichen
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren
siehe deuten
kategorisieren
siehe einordnen
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
kritisch Stellung nehmen
siehe bewerten
koordinieren, aufeinander abstimmen
verschiedene Abläufe unter Berücksichtigung mehrerer Aspekte aufeinander abstimmen
III
nachweisen
siehe bestätigen
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
ordnen
siehe einordnen
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
prüfen
siehe bestätigen
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
Stellung nehmen
siehe beurteilen
strukturieren
siehe einordnen
testen, validieren
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
übertragen
siehe anwenden
unterscheiden
siehe vergleichen
untersuchen
siehe analysieren
validieren
siehe testen
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
verfassen
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben
II, III
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
(global, detailliert, selektiv) verstehen
einem fremdsprachigen Text - je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
I, II
wiedergeben
siehe zusammenfassen
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zuordnen
siehe einordnen
zusammenfassen, wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, 27. Juli 2024
Lehrplanheft 1/2023
Bildungsplan für das Berufskolleg – Erprobungsbildungsplan;
hier:
Berufskolleg Ernährung und Haushaltsmanagement für den berufsfachlichen Bereich
Vom 27. Juli 2024
KM4x–xxxx-xx/x/x

I.

II.

Für das Berufskolleg Ernährung und Haushalts-management gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan – Erprobungsbildungsplan – tritt für die Schuljahre 1, 2 und 3 mit Wirkung vom 1. August 2024 zur Erprobung in Kraft.
Handlungsfeld - Grundlagen hauswirtschaftlichen Handelns erfahren und anwenden
Berufskolleg Ernährung und Haushaltsmanagement

27.07.2024

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