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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit Berufskollegs Ernährung und Haushaltsmanagement
Handlungsfeld - Grundlagen hauswirtschaftlichen Handelns erfahren und anwenden
Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u.a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Der Unterricht in Handlungsfeldern, Lernfeldern und den daraus abgeleiteten Lernsituationen erfordert eine sinnvolle didaktische Jahresplanung; die einzelnen Handlungsfelder sind bestimmten Schuljahren zugewiesen. Inhaltliche Berührungspunkte mit anderen Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern darüber hinaus eine intensive Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen insbesondere auch aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz).
Fachbezogene Vorbemerkungen
Das Handlungsfeld „Grundlagen hauswirtschaftlichen Handelns erfahren und anwenden“ bildet die Basis für den Einstieg in die Berufswelt. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels nimmt die Hauswirtschaft eine bedeutende Rolle ein.
Die Schülerinnen und Schüler vollziehen den Perspektivwechsel von der Schülerin/dem Schüler hin zur/zum Beschäftigten und entwickeln berufliche Handlungskompetenz. Sie erwerben Basiswissen, das sie in vielfältigen Handlungsfeldern anwenden.
Die Inhalte richten den Blick auf:
- differenzierte Kenntnisse über Berufsbilder, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Hauswirtschaft
- rechtliche Rahmenbedingungen zu Hygiene, Unfall- und Gesundheitsschutz
- wertschätzende Kommunikation
- Reflexionsfähigkeit
- teamorientiertes Arbeiten
- Arbeiten nach ergonomischen Grundsätzen
- ökonomisches Denken
- nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln
- eigenverantwortliches Handeln.
Der Unterricht ist praxisorientiert ausgerichtet und vermittelt auf diese Weise berufliche Handlungskompetenz. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist ein grundsätzliches Anliegen des Bildungsganges. Grundlegende Kenntnisse zu vollständigen beruflichen Handlungsabläufen werden implementiert.
Das Handlungsfeld wird in zwei Lernfelder gegliedert. Daraus werden für den Unterricht Lernsituationen abgeleitet. Inhaltliche Berührungspunkte mit anderen Handlungsfeldern und Fächern erfordern eine intensive Kooperation mit anderen Kolleginnen und Kollegen.
Die Wechselwirkung zwischen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen fördert die Fähigkeit zur Selbstwahrnehmung und Reflexion.
Der Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden unter Verwendung digitaler Medien ist essenziell, um die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie den Arbeitsalltag im hauswirtschaftlichen Bereich abzubilden.
Das Handlungsfeld wird von möglichst wenigen Lehrkräften unterrichtet, um eine enge didaktische und pädagogische Zusammenarbeit sowie eine optimale Verzahnung zwischen berufsfachlichen und berufspraktischen Inhalten zu gewährleisten.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen im Bildungsgang beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Sozialkompetenz, Personale Kompetenz, Methodenkompetenz, Kognitive Basiskompetenz und Digitale Kompetenz. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung und den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte im Berufsfachlichen Bereich.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie generelle Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) |
35 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Lernfeld – Analysieren des Berufsbildes, der Arbeitsbereiche und Rahmenbedingungen des hauswirtschaftlichen Einsatzgebietes |
34 |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Berufsbild Hauswirtschaft. Sie zeigen die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung auf. Sie skizzieren die Fachräume ihres Arbeitsgebietes. Die Schülerinnen und Schüler erläutern die rechtlichen Hygienevorgaben und begründen die Notwendigkeit von Arbeits-, Gesundheits-, und Umweltschutz. Sie wenden Hygienevorgaben und Regeln für den Arbeits‑, Gesundheits‑, und Umweltschutz an und leiten daraus qualitätssichernde Maßnahmen für ihre fachpraktischen Tätigkeiten ab. Sie entwickeln Hygienepläne. Die Schülerinnen und Schüler übertragen die Regeln der Arbeitsorganisation auf ihre Arbeitsbereiche. Sie gestalten ihren Arbeitsplatz aufgrund von ergonomischen und hygienischen Aspekten.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Berufsfeld der Hauswirtschaft und beurteilen ihre Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie wenden die Regeln der Fachräume und Sicherheitsbestimmungen an. Sie führen Entsorgung und Recycling im Sinne der Nachhaltigkeit durch. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern qualitätssichernde Maßnahmen, um mikrobielle Verunreinigungen in Lebensmitteln zu minimieren. Sie zeigen die Bedeutung der Hygiene für die Gesundheit des Menschen auf und wenden entsprechende Hygienemaßnahmen an. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen die gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie leiten Maßnahmen und Methoden zur Vermeidung arbeitsbedingter Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung ab und begründen diese. |
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Lernfeld – Grundlagen für das Arbeiten in hauswirtschaftlichen Betrieben |
54 |
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Die Schülerinnen und Schüler erkennen und beurteilen die Kommunikation als Grundlage für Beziehungsgestaltung. Sie leiten daraus ihren persönlichen Einfluss auf das Arbeiten mit anderen Menschen ab und entwickeln Kompetenzen und Fähigkeiten für das Arbeiten im Team. Sie charakterisieren sich als Gruppenmitglied, benennen Mechanismen der Gruppendynamik und erkennen dabei ihre Verantwortung innerhalb einer Gruppe. Sie entwickeln kommunikationsförderliches Verhalten. Die Schülerinnen und Schüler führen Feedback und Reflexionen durch und bewerten deren Bedeutung für das Arbeiten in Gruppen. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Produktion und Beschaffung von Lebensmitteln in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht. Die Schülerinnen und Schüler planen den fachgerechten Einsatz von Arbeitsgeräten und Maschinen zur Lebensmittelverarbeitung. Sie wenden verschiedene Techniken unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit an.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Modelle der Kommunikation. Sie bewerten deren Wirkung auf die Beziehung mit ihren Mitmenschen. Sie entwickeln eine wertschätzende personen- und situationsgerechte Kommunikation. Sie leiten daraus Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung ab. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren mit Hilfe ausgewählter Methoden ihre Verantwortung innerhalb einer Gruppe und leiten beziehungsfördernde Verhaltensregeln ab. Sie beschreiben unterschiedliche Gruppen und untersuchen die eigene Rolle innerhalb einer Gruppe. Sie werten die Bedeutung von Feedback und Reflexion für den Gruppenprozess aus. Die Schülerinnen und Schüler führen exemplarisch das Modell der vollständigen Handlung durch. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen den ökonomischen Wert bei der Lebensmittelbeschaffung. Sie werten die Einflüsse auf die Umwelt aus, die von der Erzeugung und Vermarktung der Lebensmittel ausgehen. Die Schülerinnen und Schüler leiten den sozialen Wert von Lebensmitteln ab. |
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BPE 2.4 |
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Zeit für Leistungsfeststellung
17
123
140
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
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ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
angeben |
siehe benennen
|
|
anwenden, übertragen |
einen bekannten Inhalt, Zusammenhang, eine bekannte Methode oder Funktion/Anwendung zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen oder unter Berücksichtigung des Adressaten- und Situationsbezugs in eine andere Sprache umsetzen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
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II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
ausdrücken |
Im Sprachunterricht Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
|
II |
sich äußern |
siehe sich ausdrücken
|
|
aussprechen |
Aussprache, Intonationsmuster von Wörtern und Sätzen umsetzen
|
I |
(sich) austauschen |
sich im fremdsprachigen Gespräch gegenseitig Fragen stellen, Informationen geben und verstehen
|
I, II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
beweisen |
siehe bestätigen
|
|
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darlegen, darstellen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
darstellen |
siehe darlegen
|
|
deuten, interpretieren |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
diskutieren, erörtern |
sich mit Argumenten zu einer Aussage bzw. Behauptung auseinandersetzen, sie einander gegenüberstellen und z.B. auf ein Für und Wider hin abwägen
|
III |
dokumentieren |
entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
entwerfen |
siehe entwickeln
|
|
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erörtern |
siehe diskutieren
|
|
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
erzählen |
mit einer narrativen Struktur Gehörtes, Gelesenes, Erlebtes, oder Erdachtes ausführen
|
II |
formatieren |
Eine Software unter Berücksichtigung bestehender Konventionen und Regeln (z.B. DIN 5008) korrekt anwenden.
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
gestalten |
siehe entwickeln
|
|
gegenüberstellen |
siehe vergleichen
|
|
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren |
siehe deuten
|
|
kategorisieren |
siehe einordnen
|
|
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
kritisch Stellung nehmen |
siehe bewerten
|
|
koordinieren, aufeinander abstimmen |
verschiedene Abläufe unter Berücksichtigung mehrerer Aspekte aufeinander abstimmen
|
III |
nachweisen |
siehe bestätigen
|
|
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
ordnen |
siehe einordnen
|
|
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
prüfen |
siehe bestätigen
|
|
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
Stellung nehmen |
siehe beurteilen
|
|
strukturieren |
siehe einordnen
|
|
testen, validieren |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
übertragen |
siehe anwenden
|
|
unterscheiden |
siehe vergleichen
|
|
untersuchen |
siehe analysieren
|
|
validieren |
siehe testen
|
|
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
verfassen |
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben
|
II, III |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
(global, detailliert, selektiv) verstehen |
einem fremdsprachigen Text - je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
|
I, II |
wiedergeben |
siehe zusammenfassen
|
|
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zuordnen |
siehe einordnen
|
|
zusammenfassen, wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 1/2023
hier:
Berufskolleg Ernährung und Haushaltsmanagement für den berufsfachlichen Bereich
Vom 27. Juli 2024
KM4x–xxxx-xx/x/x
I.
II.