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Bildungsstandards
Der Bildungsplan 2004 beschreibt für jedes Fach und jeden Fächerverbund Bildungsstandards. Bildungsstandards legen fest, über welche fachlichen, personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende einer bestimmten Klassenstufe verfügen müssen. Nachfolgend finden Sie die Bildungsstandards für das Gymnasium als Download.
Bildungsplan des Gymnasiums (pdf)
INFORMATION FÜR LEHRKRÄFTE MIT DEM FACH EVANGELISCHE RELIGIONSLEHRE ODER KATHOLISCHE RELIGIONSLEHRE: UNTERRICHT IN DER KURSSTUFE
In den Fächern Evangelische Religionslehre sowie Katholische Religionslehre sind zusätzlich die Kompetenzen der Bildungspläne der gymnasialen Kursstufe von 2001 maßgeblich:
Bis zum Abitur 2022 findet der Unterricht im zwei- und im vierstündigen Kurs auf der Grundlage des „Bildungsplans 2004 Allgemein bildendes Gymnasium“ mit seinem Rückbezug auf den „Bildungsplan für die Kursstufe des Gymnasiums“ aus dem Jahr 2001 statt (siehe Bildungsplan 2004, Seite 36 bzw. Seite 50). Der Bildungsplan von 2001 bildet die verbindlichen Lerninhalte auf der linken Spalte ab.
Bis zum Abitur 2022 bleibt auch das System der rollierenden Schwerpunktthemen der Themenpaare I, II und III bestehen (siehe Bildungsplan 2004, Seite 36 bzw. Seite 50). Die Schwerpunktthemen sind im zwei- und vierstündigen Kurs verpflichtend auf der Grundlage des Bildungsplans von 2001 zu unterrichten.
Zum Bildungsplan für die Kursstufe des Gymnasiums (2001)
BILDUNGSPLAN FÜR DEN SYRISCH-ORTHODOXEN RELIGIONSUNTERRICHT
Der Bildungsplan für den syrisch-orthodoxen Religionsunterricht wurde im Jahr 2005 verfasst und trat zum 1. August 2005 in Kraft.
Bildungsplan für den syrisch-orthodoxe Religionsunterricht (pdf)