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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz

Technisches Englisch

Vorbemerkungen

Fachliche Vorbemerkungen
Englisch ist die gemeinsame Sprache im internationalen Forschungs- und Wirtschaftsleben, besonders auch in den Bereichen, die für Mediendesign und technische Dokumentation von Bedeutung sind. Daher ist ein wichtiges Hauptziel des Unterrichts im technischen Englisch die Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten, die im Beruf benötigt werden.
Zum einen erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, in der Fremdsprache über fachspezifische Fragen zu kommunizieren und in Kommunikationssituationen im beruflichen Kontext angemessen zu agieren. Zum anderen lernen sie, englische und amerikanische Texte aus Wissenschaft und Industrie zu verstehen und die für sie relevanten Informationen zu erschließen bzw. bei Arbeitsanleitungen in die Tat umzusetzen. Zudem leistet das technische Englisch zusätzlich zum berufsbezogenen fremdsprachigen Kompetenzerwerb auch einen Beitrag zur interkulturellen Verständigung und Handlungsfähigkeit.
Für einen ansprechenden, zeitgemäßen und fachbezogenen Fremdsprachenunterricht ist ein sinnvoller und unterstützender Einsatz moderner digitaler Medien unumgänglich. Die Text- und Medienarbeit erfordert von den Schülerinnen und Schülern einen Umgang mit Texten, der über die reine Rezeption hinausgeht. Sie erfordert, dass Schülerinnen und Schüler Texte zunehmend tiefer durchdringen und sich analysierend und produktiv mit ihnen auseinandersetzen.
Die für die Vertiefung, Individualisiertes Lernen und Projektunterricht (VIP) vorgesehenen Stunden dienen der Durchführung von kleineren Projekten, die den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit geben, ihre Teamfähigkeit zu erproben und Arbeitsprozesse selbstständig und eigeninitiativ durchzuführen. Die Unterrichtsform und Unterrichtsinhalte folgen dabei dem Prinzip des Selbstorganisierten Lernens (SOL) im Rahmen der Individuellen Förderung um die berufsorientierte Handlungskompetenz zu erweitern.
Die Schülerinnen und Schüler müssen zudem in ihrer Sprachkompetenz langfristig gefördert werden, um das eigene Sprachenlernen zielgerichtet zu steuern. Sie erwerben Strategien und Methoden, die sie dazu befähigen, ihr Lernen selbstständig zu organisieren und nach Ende ihrer Schulzeit im Sinne des lebenslangen Lernens ihre fachbezogenen Kompetenzen im außerschulischen Umfeld zu erweitern.
Mit Abschluss der Ausbildung am Berufskolleg für Technische Dokumentation (Technischer Kommunikationsassistent/Technische Kommunikationsassistentin) wird im "Technischen Englisch" in allen Kompetenzbereichen das Referenzniveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Rahmen (GER) erreicht.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

10

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Erstellung von Inhalten für Websites
Erstellung von Lernvideos (bspw. Gebrauchsanleitung, Warnhinweise)
Workshops
Rollenspiele (bspw. Bewerbungsgespräch)
Online-Kollaboration
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Sprachliche Fertigkeiten

5

Die Schülerinnen und Schüler analysieren englischsprachige, arbeitsweltbezogene Texte aus Wissenschaft und Industrie. Sie wenden dabei verschiedene Methoden zur Texterschließung und Textproduktion an.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler untersuchen und bewerten sprachliche und inhaltliche Aspekte von englischen und amerikanischen Medienbeiträgen und Texten.

Englische und amerikanische Beiträge und Texte
Methoden: Skimming, Scanning, Note-taking
  • Leseverstehen
z. B. zu Themen wie Websites, Hardware, Software, Produkt- und Medienanalyse
  • Hör‑/Sehverstehen

  • Sprechen
z. B. zu Themen wie technische Dokumentation, Gesetze und Normen, Text- und Bildbearbeitung

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler formulieren und präsentieren englischsprachige Texte mit einem angemessenen sprachlichen Ausdruck.

Englische und amerikanische Gebrauchs‑, Sach- und Theorietexte

Sprachproduktion

  • Vorlesen
  • Wiedergeben
  • Zusammenfassen
  • Übersetzen
technische Anleitungen und Erklärungen, Webdesign, Medienrecht, technische Dokumentation (Montage- und Gebrauchsanleitung, Versuchsbeschreibung, Wartungsanweisung, Garantieerklärung, Warnhinweise)

BPE 2

Fachbezogene Kenntnisse

5

Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren neues Fachvokabular aus den berufsbezogenen Fächern und strukturieren Begriffe für einen produktiven Wortschatz, um sich über technische und berufsbezogene Themen weitgehend korrekt schriftlich und mündlich zu verständigen. Darüber hinaus verfügen sie über einen umfangreichen rezeptiven Wortschatz zu den ausgewiesenen Themen.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler erschließen den fachbezogenen Wortschatz mit verschiedenen Hilfsmitteln und Methoden.

Fachvokabular

  • technische Dokumentation
Montage- und Gebrauchsanleitung, Versuchsbeschreibung, Wartungsanweisung, Garantieerklärung, Warnhinweise
  • Hardware, Software

  • Websites: Normen & Gesetze

  • Kommunikation
Präsentation und Präsentationstechniken, Bewerbungsgespräch, E-Mail, Telefonat
  • Produkt- und Medienanalyse

  • Bild- und Textbearbeitung
Verwendung von Bildmaterial (Piktogramme)
  • Arbeitssicherheit
Sicherheitszeichen und ‑vorschriften

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler erschließen exakte und eindeutige Formulierungen aus den Naturwissenschaften und der Technologie.

Naturwissenschaftliche und technische Formulierungen

  • Flächen & Formen

  • Farben
Farbkontrast und ‑wirkung
  • Typografie
Layout
  • Zahlen, Maße, Gewichte
Pixelmaße, Maßangaben
  • Werkzeuge und Maschinen
Drucker, Plotter, Bindegeräte, Schneidegeräte
  • Hardware, Software
Computer, Betriebssysteme

BPE 3

Arbeitswelt

8

Die Schülerinnen und Schüler präsentieren berufsbezogene Themen. Sie sprechen weitestgehend flüssig und sprachlich korrekt sowie zusammenhängend und teilweise spontan über den Bereich Mediendesign und die technische Dokumentation.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler benennen und beschreiben Tätigkeiten und Abläufe im Berufsalltag.

Berufliche Kommunikation
Kennenlernen und Einführen neuer Mitarbeiter, Tätigkeiten und Prozesse im Büroalltag
  • Bewerbungsgespräch
  • Small Talk im Büro
  • E-Mails
  • Telefonat

BPE 3.2

Die Schülerinnen und Schüler präsentieren berufsbezogene Themen.

Informationsbeschaffung und Präsentation

  • Beschaffung und Auswertung berufsrelevanter Themen
Fachliteratur und Internetrecherche, Spezialwörtersuche in einer (Online‑)Bibliothek,
  • Darstellung der eigenen Tätigkeit
Gebrauchsanleitungen, Warnhinweise
  • Bericht aus der Berufspraxis
Vorstellung eines Projektes oder einer Methode aus dem Praktikum

BPE 4

Fachbezogene Themenbereiche

7

Die Schülerinnen und Schüler übertragen deutsch- und englischsprachige Gebrauchs- und Fachtexte sinngemäß in die entsprechende Zielsprache.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler übertragen Gebrauchstexte sinngemäß in beide Sprachrichtungen.

Gebrauchstexte

  • Übersetzung oder Mediation
Montage- und Gebrauchsanleitung, Versuchsbeschreibung, Wartungsanweisung, Garantieerklärung, Warnhinweise

BPE 4.2

Die Schülerinnen und Schüler übertragen Fachtexte sinngemäß in beide Sprachrichtungen und stellen die Sachverhalte dar.

Fachtexte

  • Übersetzung oder Mediation
  • Sprechen
  • Schreiben
z. B. zu den Themen Medienrecht, Webdesign, Social Media Design, Hardware/Software, Internet of Things (IoT)

Zeit für Leistungsfeststellung

5

35

40

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
anwenden, übertragen
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darstellen, darlegen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
diskutieren, erörtern
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
III
dokumentieren
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren, deuten
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
validieren, testen
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
I
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, Datum
Bildungsplan für das Berufskolleg
hier:
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom Datum
Aktenzeichen

I.

II.

Für das Berufskolleg gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für die Eingangsklasse am 1. August 2021
für die Jahrgangsstufe 1 am 1. August 2022
für die Jahrgangsstufe 2 am 1. August 2023
in Kraft.

Zum Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2008 in diesem Fach veröffentlichte Lehrplan für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule vom 08.08.2008, Band 1 (Az. 45-6512-2220/51) außer Kraft.
Fachname – Bildungsplan zur Erprobung
Bildungsplan für das Berufskolleg
Richtung (z.B. Biologisch technische Assistenten)
Schwerpunkt BIB

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