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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz

Informatik und Datenverarbeitung

Vorbemerkungen

Fachliche Vorbemerkungen
Im Informatikunterricht des Berufskollegs für biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten mit dem Schwerpunkt „Biologie und Biotechnologie“ sollen die Schülerinnen und Schüler moderne Informations- und Kommunikationstechnik zur Bearbeitung berufsspezifischer Fragestellungen anwenden. Der professionelle Einsatz dieser Medien stellt eine unverzichtbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben dar. Der Einsatz aktueller Soft- und Hardware zur Erfassung, Auswertung, Dokumentation und Präsentation von experimentellen Daten wird eingeübt. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, typische Fragestellungen aus den Bereichen Biologie und Biotechnologie mithilfe geeigneter Anwendungsprogramme selbstständig bearbeiten zu können. Praktische Abläufe von der Erfassung der experimentellen Rohdaten über deren Organisation und Analyse bis zu technologischen Anwendungen werden trainiert.
Ferner sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrer Urteils- und Handlungsfähigkeit gefördert werden, sodass ihnen ein verantwortungsvoller Umgang mit Information und EDV möglich ist. Es soll eine generelle Sensibilisierung für die Probleme der Informationsgesellschaft erfolgen.
Neben technischen Grundkenntnissen der Datenverarbeitung stehen die Verarbeitung von experimentellen Daten und die informationstechnischen und molekularbiologischen Grundlagen von Bioinformatik-Anwendungen aus dem Arbeitsumfeld von labortechnischen Assistenten im Vordergrund.
Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich die Möglichkeiten zur Bearbeitung von Labordaten aus dem labortechnischen Arbeitsumfeld, indem sie typische Laborsoftware zur Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Labordaten sowie zur Organisation und Speicherung von Datenbeständen anwenden. Mithilfe von Textverarbeitungsanwendungen werden Kompetenzen erworben, die zur Protokollierung und Dokumentation von Laborarbeiten erforderlich sind. Tabellenkalkulationsprogramme kommen zum Einsatz, um im Labor anfallende Daten auszuwerten und in anschaulichen Grafiken darzustellen. Präsentationstechniken werden eingeübt, um naturwissenschaftliche Zusammenhänge und Prozesse mithilfe digitaler Medien fach- und sachgerecht darzulegen.
Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich Möglichkeiten, wie verlässliche Informationen beschafft werden können und sind in der Lage, die Qualität der Informationen zu beurteilen.
Die Komplexität und Vielfalt möglicher anwendungsbezogener Fragestellungen macht in allen Bildungsplaneinheiten eine weitgehend exemplarische Vorgehensweise erforderlich.
Dieser Bildungsplan wurde verfasst unter Berücksichtigung des Katalogs der Qualifikationsbeschreibungen gemäß Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum/zur Staatlich geprüften technischen Assistenten/in: Beschluss der KMK vom 30.09.2011 in der jeweils gültigen Fassung.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

20

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Präsentation der eigenen Hobbys
Bearbeitung von Gelbildern
Erstellen einer Homepage
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Beschaffung und Austausch von Informationen in elektronischen Informationsnetzen

6

Die Schülerinnen und Schüler führen Internetrecherchen durch und legen die Gefahren im Internet dar.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler benennen die Möglichkeiten einer optimalen Recherche im Internet.

Browser, Suchmaschinen
Metasuche, erweiterte Suche, boolesche Operatoren
Valide Quellen
Primärdatenbanken, nicht-redundante Datenbanken
Literaturrecherche
Nutzung der Onlinekataloge z. B. Bibliotheken, Primärliteratur

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler zeigen die Gefahren des Internets auf.

Schutz vor Viren, Trojaner und Würmer durch Firewall und Antivirenprogramm
eigener Server, Kennwortgeneratoren, Passwortmanager, Hacker, Botnet
Schutz der Privatsphäre (VPN)
Big Data, sozialer Graph

BPE 2

Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen

10

Die Schülerinnen und Schüler wenden Textverarbeitungsprogramme zur Erstellung von wissenschaftlichen Texten an.

BPE 2.1

Schülerinnen und Schüler entwerfen Texte mit einem geeigneten Textverarbeitungsprogramm.

Textverarbeitung

  • Formatierung
  • Formatvorlagen
  • Gliederung
  • Kopf- und Fußzeile

  • Einfügen von Bildern und Tabellen
Bilder aus den Praktika
  • Literatur‑/ Quellenverzeichnis

BPE 3

Berechnung und Darstellung mittels Tabellenkalkulationsprogrammen

14

Die Schülerinnen und Schüler werten Daten aus und stellen diese in geeigneten Grafiken dar.

BPE 3.1

Die Schüler und Schülerinnen berechnen aus den (Roh-)Daten endgültige Ergebnisse.

Grundlagen der Tabellenkalkulation

  • Zellen und Zeilen
  • Formatierungen und Rahmen

  • Automatisierungshilfen

  • Formeln und Funktionen

  • absolute und relative Bezüge

  • Vergleich von Tabellen anhand eines Suchkriteriums

BPE 3.2

Die Schüler und Schülerinnen bewerten die Ergebnisse aus den Rohdaten.

Statistische Analyse (Regressionsanalyse)
Erstellung von Eichkurven/‑geraden,
vgl. „Mathematik I“ (BPE 1.3.)
Grafische Darstellung (lineare, Säulen- und Kreis- bzw. Kuchendiagramme)
Standardabweichung, Fehlerbalken

BPE 4

Präsentation mit digitalen Medien

10

Die Schülerinnen und Schüler präsentieren wissenschaftliche Ergebnisse.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln eine geeignete Darstellungsform für die Ergebnisse aus dem Labor.

Regeln einer Präsentation, Gestaltungkonzepte für biologische Vorträge
Fachvorträge, Präsentation Projektarbeit
Entwurfsvorlagen, Masterfolie

Erstellen von Postern
Bezug zu den Projektarbeiten

BPE 5

Erstellen und Bearbeiten von Web-Seiten

10

Die Schülerinnen und Schüler planen Internetseiten.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundlagen von HTML und gestalten damit Internetseiten.

HTML 5
Homepage des Ausbildungsbereichs
CSS

Lizenzen
Urheberrecht

Zeit für Leistungsfeststellung

10

70

80

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
anwenden, übertragen
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darstellen, darlegen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
diskutieren, erörtern
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
III
dokumentieren
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren, deuten
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
validieren, testen
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
I
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, Datum
Bildungsplan für das Berufskolleg
hier:
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom Datum
Aktenzeichen

I.

II.

Für das Berufskolleg gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für das Schuljahr 1 am 1. August 2023
für das Schuljahr 2 am 1. August 2024
in Kraft.

Zum Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2008 in diesem Fach veröffentlichte Lehrplan für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule vom 08.08.2008, Band 1 (Az. 45-6512-2220/51) außer Kraft.
Fachname – Bildungsplan zur Erprobung
Bildungsplan für das Berufskolleg
Richtung (z.B. Biologisch technische Assistenten)
Schwerpunkt BIB

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