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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz

Programmiertechnik

Vorbemerkungen

Fachliche Vorbemerkungen

1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die Programmiertechnik liefert einen entscheidenden Beitrag für die Welt von morgen, denn die Schülerinnen und Schüler gestalten mit einer eindeutigen und kreativen Denk- und Arbeitsweise Anwendungen, die einer zukunftssicheren und modernen Gesellschaft zuträglich sind. Darüber hinaus ist die Programmiertechnik für die ökologische und ökonomische Entwicklung unserer Gesellschaft, vor dem Hintergrund der Automatisierung und künstlicher Intelligenz, für viele Berufe im Wandel von besonderer Bedeutung.
Die Programmiertechnik zeichnet aus, dass komplexe Abläufe und Aufgaben systematisch in klar strukturierte und logische Algorithmen übersetzt werden können. Hierfür nutzt die Programmiertechnik zumeist eine grafische Strukturierung zur Reduktion und Isolation des Problems, ehe die Schülerinnen und Schüler daraus ein Programm entwerfen. Die Anwendung der im Programmierunterricht vermittelten Inhalte spiegelt sich in nahezu jedem Lebens- und Technik-Bereich einer Schülerin und eines Schülers wider. Dabei transferieren sie u. a. Alltagsfragen und nutzen die erworbenen Denk- und Arbeitsweisen, um Algorithmen abzubilden.
Die Schülerinnen und Schüler wachsen in einer Welt heran, welche von Informationen und deren Aufbereitung sowie Verarbeitung zunehmend beeinflusst wird. Der Programmierunterricht im Berufskolleg stellt sich diesem Wandel und sensibilisiert die Schülerinnen und Schüler im Umgang mit digitalen Medien und Produkten hinsichtlich des Datenschutzes und Urheberrechtes. Die erlernten Programmierkenntnisse ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, sich der ethischen Problematiken hinsichtlich algorithmischer Entscheidungen bewusst zu werden.
Die Informatik hat einen immer größer werdenden Einfluss auf den lebenslangen individuellen Kompetenzaufbau und stellt einen zunehmend wichtigen Bereich der Allgemeinbildung dar. Schülerinnen und Schüler begegnen in ihrer Lebenswelt vielen Anwendungen der Informatik, deren Einfluss auf die aktuellen gesellschaftspolitischen Herausforderungen kritisch hinterfragt werden sollte. Ein wichtiges Ziel des zeitgemäßen Programmierunterrichts ist es, jeden Einzelnen zu befähigen, seiner Verantwortung in der informationstechnisch geprägten Lebenswelt bewusst nachzukommen.

2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Kompetenzorientierter Unterricht bietet die Möglichkeit, Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten selbstständig und nachhaltig aufzubauen, zu reflektieren und in verschiedenen Situationen verantwortungsvoll einzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben und vertiefen im Fach „Programmiertechnik“ eine umfassende Handlungskompetenz mit den Dimensionen der Sachkompetenz, Erkenntnisgewinnkompetenz, Kommunikationskompetenz und Bewertungskompetenz. Diese vier Kompetenzbereiche sind ineinander verflochten und bilden gemeinsam die Fachkompetenz. Darüber hinaus wird das Spektrum der sachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenz weiterentwickelt.
Die Sachkompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Kenntnis programmiertechnischer Konzepte, Theorien und Verfahren sowie der Fähigkeit, diese unter Zuhilfenahme geeigneter Methoden zu beschreiben und zu erläutern. Sie begründen ihre Wahl in einem Abwägungsprozess und stellen den Nutzen bestimmter Sachverhalte aus fach- und alltagsbezogenen Anwendungsbereichen differenziert dar.
Die Erkenntnisgewinnkompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Kenntnis von algorithmischen Denk- und Arbeitsweisen, welche logischen und strukturierten Abläufen folgen. Dabei werden diese beschrieben, erklärt und verknüpft, um Erkenntnisprozesse nachvollziehen oder gestalten zu können und deren Möglichkeiten und Grenzen zu reflektieren. Die Bewertungskompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Kenntnis von fachlichen und überfachlichen Perspektiven und Bewertungsverfahren. Ferner zeigt sie sich in der Fähigkeit, diese überfachlichen Perspektiven und Bewertungsverfahren zu nutzen, um Algorithmen anhand verschiedener Kriterien zu beurteilen, sich dazu begründet Meinungen zu bilden, Entscheidungen auch auf ethischer Grundlage zu treffen und Entscheidungsprozesse und deren Folgen zu reflektieren.
Die Kommunikationskompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Kenntnis von Fachsprache, Argumentationsstrukturen und fachtypischen Darstellungen sowie in der Fähigkeit diese zu verstehen und zu nutzen. Damit können die Schülerinnen und Schüler fachbezogene Informationen erschließen, adressaten- und situationsgerecht darstellen und austauschen. Zusätzlich fördert der Umgang mit den meist englischsprachigen Referenzen in der Programmiertechnik die Sprachkompetenz. Gemeinsam erarbeiten die Schülerinnen und Schüler ihre Ergebnisse. Hierdurch wird die soziale und persönliche Kompetenz weiterentwickelt. Gemeinsam kommunizieren sie fachsprachlich und setzen grafische Darstellungen und Fachtermini ein, um methodisch die Problemlösekompetenz zu fördern. Dadurch wird die Entwicklung algorithmischer Denkstrukturen gestärkt. Es werden Ergebnisse bei sensiblem Umgang mit digitalen Medien und Produkten präsentiert. Daneben werden Haftung, Urheberrecht und eine ökologische Technologiefolgenabschätzung berücksichtigt.
Für nachhaltig gewinnbringendes Lernen ist es von großer Bedeutung, dass alle Kompetenzbereiche im Unterricht bewusst und austariert gefördert werden. Die Schülerinnen und Schüler werden im Fach Programmiertechnik kontinuierlich mit einer klar definierten und systematischen Denk- und Arbeitsweise konfrontiert, welche sukzessiv unterstützend gefördert werden sollte.

3. Ergänzende fachliche Hinweise
Realistische und zukunftsorientierte Betrachtung der Programmiertechnik ist die Grundvoraussetzung für den nachhaltigen Erwerb programmiertechnischer Fachkompetenzen. Beim Entwurf verschiedener Inhalte sind die grundlegenden Basiskonzepte der Programmiertechnik zu berücksichtigen. Den Schülerinnen und Schülern erleichtert es den Zugang zur systematischen Wissensaneignung, die sich nicht vorrangig an den Inhalten, sondern an den Konzepten der Programmiertechnik orientiert.
Der Programmierunterricht leistet durch die Gestaltung verschiedener Lehr- und Lernarrangements seinen Beitrag dazu,
  • bei den Schülerinnen und Schülern Interesse an der Informatik zu wecken,
  • die Schülerinnen und Schüler zu motivieren Algorithmen aus programmiertechnischer Perspektive im Alltag zu entdecken und zunehmend abstrakt und komplex, aber klar strukturiert zu betrachten,
  • in systematischer Weise durch die Erstellung von Modellen den Charakter der Programmiertechnik zu verdeutlichen,
  • programmiertechnische Sachverhalte darzustellen, zu diskutieren und zu argumentieren sowie dabei eine korrekte Fachsprache einzufordern,
  • die ethischen Folgen von Algorithmen zu erkennen und in übergreifenden Kontexten zu betrachten und zu bewerten,
  • bei den Schülerinnen und Schülern die Fähigkeit zu entwickeln, Inhalte verschiedener Quellen auszuwählen und hinsichtlich Gültigkeit, Urheberrecht, Haftung und Datenschutz zu beurteilen,
  • durch die Nutzung digitaler Medien Kompetenzen für das Lernen und Leben in einer digitalen Welt zu entwickeln,
  • zu erkennen und zu reflektieren, wie die Informatik unser Leben und die Gesellschaft in materieller, intellektueller und kultureller Hinsicht ständig verändert,
  • die Schülerinnen und Schüler zu einem sicheren, zeitgemäßen und nachhaltigen Umgang mit der Umwelt zu erziehen.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Programmiertechnik ist eine äußerst enge Verzahnung dieses Fachs mit dem zugehörigen Praktikumsfach unabdingbar. Dies erfordert u. a. sehr detaillierte Absprachen zwischen den unterrichtenden Lehrkräften.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

20

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Bubblesort
Quicksort
Lineare Suche
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Einführung in die Programmierung

10

Die Schülerinnen und Schüler erklären und entwerfen kurze Programme unter Verwendung einfacher Datentypen.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler benennen und ordnen die Bedeutung und Aufgaben von Programmiersprachen ein.

Bedeutung von Programmiersprachen

Anwendungsbereiche unterschiedlicher Programmiersprachen
Geschichte, Popularität
Programmierwerkzeuge
Editor, Compiler, Debugger, Interpreter, Linker

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler erklären die grundlegenden Sprachelemente und ihre Eigenschaften.

Programmaufbau
Kommentare, Formatierung, EVA-Prinzip
Einfache Datentypen
Wertebereiche, Regeln für die Schreibweise von Bezeichnern (formal, selbsterklärend)
Operatoren

Typenumwandlung

BPE 1.3

Die Schülerinnen und Schüler entwerfen einfache Programme mit Ein- und Ausgaben.

Datenausgabe
Ausgabeformatierung
Dateneingabe
Verhalten bei Fehlern

BPE 2

Grundlagen der Programmentwicklung

14

Die Schülerinnen und Schüler entwerfen und dokumentieren einfache Algorithmen mit den Grundelementen einer höheren Programmiersprache. Sie stellen diese mit einer geeigneten Darstellungsform grafisch dar und überprüfen die Algorithmen auf logische Fehler.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler übertragen als Aufgabentexte formulierte Problemstellungen in grafische Darstellungen und umgekehrt.

Verzweigung
logische Operatoren
  • ein- und zweiseitige Auswahl

  • Mehrfachauswahl
Fallauswahl mit switch/case
Schleife
Anzahl der Durchläufe
Eintritts- und/oder Austrittsbedingung

Grafische Darstellung des Programmablaufs
Struktogramm, Flussdiagramm, Pseudocode
  • UML Activity Diagram

Sprunganweisungen
z. B. break, continue

BPE 3

Fehlersuche

4

Die Schülerinnen und Schüler untersuchen verschiedene Verfahren zur Prüfung von Software. Sie planen die Durchführung von Tests.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler analysieren verschiedene Verfahren zur Prüfung von Software. Sie planen die Durchführung von Tests.

Verfahren zur Prüfung von Software
Softwarereviews
  • statische Testmethoden
Schreibtischtest/Tracetabelle
  • dynamische Testmethoden
Blackbox Testing/Whitebox Testing
Stärken und Schwächen von Softwaretests
Zweig‑/Pfadabdeckung

BPE 4

Unterprogramme

6

Die Schülerinnen und Schüler erörtern die Zweckmäßigkeit von Unterprogrammen und gehen dabei u. a. auf die Wiederverwendbarkeit, Wartbarkeit und Lesbarkeit ein. Sie bestimmen anhand von Fließtext-Problemstellungen geeignete Unterprogramme.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler entwerfen Unterprogramme.

Namensgebung
Styleguide, Regeln für die Schreibweise von Bezeichnern (formal, selbsterklärend)
Parameterübergabe und Rückgabe
Signatur, Rumpf
Gültigkeitsbereiche von Variablen
global, lokal
Lesen der Dokumentation von Bibliotheken
überladen

BPE 5

Datenstrukturen

4

Die Schülerinnen und Schüler analysieren Datenstrukturen.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Datenstrukturen zur Problemlösung.

Erzeugung und Initialisierung
z. B. Zeichenketten
Index, Länge

Zugriff auf Elemente

Verhalten beim Einfügen und Löschen von Elementen

BPE 5.2

Die Schülerinnen und Schüler erläutern einfache Standard-Datenstrukturen.

Standard-Datenstrukturen und deren Operationen
z. B. Stack, Queue

BPE 6

Objektorientierter Entwurf – Einführung

12

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln objektorientierte Lösungen für einfache Probleme.

BPE 6.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundlagen der Objektorientierung.

Begriffe der Objektorientierung
Klasse, Objekt, Methode, Attribut
Erzeugen und Lebenszeit von Objekten
Konstruktor, Destruktor
Datenkapselung
Accessor-Methoden
Zugriffsmodifizierer
private, public

BPE 6.2

Die Schülerinnen und Schüler entwerfen objektorientierte Modelle und stellen diese in Unified Modeling Language (UML) dar.

Einführung in die Objektorientierte Analyse und Design
Use-Case-Diagramm
Darstellung in UML-Notation

  • Klassendiagramm

Modellbildung und Problemlösung

Zeit für Leistungsfeststellung

10

70

80

Schuljahr 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

30

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Warenwirtschaftssystem
UPN-Taschenrechner
Gewinnstrategien für Brettspiele
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 7

Objektorientierter Entwurf – Vertiefung

18

Die Schülerinnen und Schüler modellieren eine Klasse mit fortgeschrittenen objektorientierten Techniken.

BPE 7.1

Die Schülerinnen und Schüler wenden UML zur Modellierung einer Klasse mit fortgeschrittenen Techniken an.

Darstellung von Konstruktoren, Methoden und Attributen
Überladen
Darstellung und Bedeutung von Klassenattributen und ‑methoden

BPE 8

Nicht-hierarchische Beziehungen zwischen Klassen

18

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Beziehungen zwischen Klassen.

BPE 8.1

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden nicht-hierarchische Beziehungen zwischen Klassen und stellen sie in UML dar.

Assoziation

Aggregation

Komposition

Darstellung im UML-Diagramm
Kardinalität, Richtung
  • Deutung

  • grafischer Lösungsentwurf

BPE 9

Vererbung

21

Die Schülerinnen und Schüler erkennen und übertragen die Vererbung auf verschiedene Darstellungsformen.

BPE 9.1

Die Schülerinnen und Schüler erläutern und entwickeln Modelle mit Basis- und Unterklassen.

Wirkung von Zugriffsmodifikatoren bei der Vererbung
private, protected, public
Abstrakte Klassen und Methoden
Interface
Darstellung im UML-Diagramm
Kardinalität, Richtung
  • Deutung

  • grafischer Lösungsentwurf
OOA, OOD
Polymorphie

BPE 10

Datencontainer

18

Die Schülerinnen und Schüler wählen geeignete Datencontainer mit dynamischer Größe zur Problemlösung.

BPE 10.1

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln geeignete Datencontainer zur Implementierung aus.

Auswahl geeigneter Datencontainer
Vektor, Verkettete Liste, Assoziative Liste

Zeit für Leistungsfeststellung

15

105

120

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
anwenden, übertragen
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darstellen, darlegen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
diskutieren, erörtern
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
III
dokumentieren
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren, deuten
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
validieren, testen
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
I
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, Datum
Bildungsplan für das Berufskolleg
hier:
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom Datum
Aktenzeichen

I.

II.

Für das Berufskolleg gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für das Schuljahr 1 am 1. August 2023
für das Schuljahr 2 am 1. August 2024
in Kraft.

Zum Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2008 in diesem Fach veröffentlichte Lehrplan für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule vom 08.08.2008, Band 1 (Az. 45-6512-2220/51) außer Kraft.
Fachname – Bildungsplan zur Erprobung
Bildungsplan für das Berufskolleg
Richtung (z.B. Biologisch technische Assistenten)
Schwerpunkt BIB

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