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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz

Fototechnik

Vorbemerkungen

Fachliche Vorbemerkungen
Die Foto- und Medientechnische Assistentinnen und Assistenten arbeiten als Selbstständige oder Angestellte überwiegend in handwerklichen Betrieben, Betrieben der Medienbranche, Industriebetrieben, Behörden sowie wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen. Sie konzipieren fotografische Aufnahmen, bereiten diese vor, setzen sie fototechnisch um und arbeiten sie zum Endprodukt aus. Hierbei berücksichtigen sie die Gestaltungsanforderungen und ‑bedingungen fotografischer Darstellung ebenso wie die fototechnischen Anforderungen und den Verwendungszweck fotografischer Aufnahmen. Dazu gehört in der Fototechnik:
  • die technische korrekte Auswahl der Kamera
  • die technisch korrekte Auswahl von Objektiven
  • eine angemessene Beleuchtung mit Belichtungsmessung
  • ein farbtreues Arbeiten am Arbeitsplatz
  • eine angemessene Bildverarbeitung
  • das Anwenden auftragsbezogener Dateiformate
  • das Beachten der Rechtsgrundlagen im Fotorecht

Die Zielformulierungen beschreiben die Mindestanforderungen der zu vermittelnden Kompetenzen und den Qualifikationsstand am Ende der Berufsausbildung. Folgende Ziele verfolgt der Bildungsplan:
  • Im Fach „Fototechnik“ werden die Schülerinnen und Schüler mit den Grundbegriffen und Gesetzmäßigkeiten der Fototechnik vertraut gemacht. Sie lernen aktuelle Verfahren und Techniken im Bereich Fototechnik kennen und verfolgen neue Entwicklungen.
  • Die Schülerinnen und Schüler werden mit den gängigen Aufnahmesystemen und deren Komponenten vertraut gemacht. Sie überprüfen und beurteilen die Zusammenhänge zwischen Lichtsituation, Kamerasystem und Kameraeinstellung. Sie ermitteln selbstständig die erforderlichen Kameraeinstellungen sowie die benötigten Aufnahmesystemkomponenten.
  • Die Schülerinnen und Schüler beurteilen fremde sowie ihre selbst erstellten Bilder nach technischen Qualitätskriterien und kundenspezifischen und technischen Anforderungen. Sie beschreiben grundlegende Aspekte des Urheberrechts und die rechtlichen Grundlagen der Veröffentlichung von Werken sowie wesentliche Bestandteile des Datenschutzes.

Der Bildungsplan orientiert sich an der Berufs- und Arbeitswelt der Fotografen. Seine Zielformulierungen sind didaktisch-methodisch so umzusetzen, dass sie zur beruflichen Handlungskompetenz führen.
Die Struktur der Bildungsplaneinheiten in Fototechnik spiegelt einen sich stufenweise aufbauenden Kompetenzerwerb in Bereichen Gerätetechnik, Farbe, Daten, Bildverarbeitung und Recht. In jeder Bildungsplaneinheit sind Kompetenzbereiche wie Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz, Lernkompetenz sowie kommunikative Kompetenz zu berücksichtigen, unabhängig davon, welcher der Bereiche im Vordergrund steht.
Die Entwicklung von Kreativität, Flexibilität, Improvisationsfähigkeit, bewusstes fotografisches Sehen und Wahrnehmen sowie die Förderung von Kundenorientierung und Teamfähigkeit durchziehen die Ausbildung zum Foto- und medientechnischen Assistenten als durchgängige Prinzipien. Gegenüber den Handlungen und Werken anderer ist stets eine wertschätzende Haltung einzunehmen.
Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Ökonomie, der Ökologie sowie der Qualitätssicherung sind in den Bildungsplaneinheiten grundsätzlich zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

30

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Bau einer „Camera Obscura“
Erstellung einer Broschüre von verschiedenen Kamerasystemen
Untersuchung der Bildqualität von Objektiven
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Gerätetechnik

40

Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit der fotografischen Optik und mit Kamerasystemen vertraut. Sie vergleichen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Kamera- und Lichtsysteme. Sie überprüfen und beurteilen die Zusammenhänge zwischen Lichtsituation, Kamerasystem und Kameraeinstellung.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau und die Funktion von Kameras. Sie beurteilen den Einfluss des Objektivs auf die Bildwiedergabe. Die Schülerinnen und Schüler wenden die Belichtungsermittlung und -steuerung an. Sie erklären die Beeinflussung der Lichtquelle hinsichtlich der Spektralverteilung auf die Bildaufnahme.

Fotografische Optik
Funktionsweise optischer Systeme
  • Prinzip der fotografischen Abbildung
Geschichte der Fotografie im Überblick
  • Linsenoptik
Vergleich mit menschlichem Sehprozess
  • Blende

  • Verschlüsse
Schlitz‑, Zentral-Verschluss, elektronischer Verschluss
  • Schärfentiefe

  • Linsenformen
Sammellinse, Zerstreuungslinse
  • Objektivarten
Normal‑, Weitwinkel‑, Tele‑, Makro- und Zoomobjektiv
  • Objektiv-Eigenschaften
Bildwinkel, Brennweite, Lichtstärke
  • Objektiv-Qualitätskriterien
Abbildungsfehler, Datenblätter, Modulations- oder Kontrastübertragungsfunktion
Belichtung

  • Zeit, Blende und Empfindlichkeit

  • Belichtungsmessung
Licht- und Objektmessung, Spot‑, mittenbetonte Integral- und Mehrfeldmessung, Fehlermöglichkeiten
Licht

  • Beleuchtung, Blitz
Dauerlicht, Blitzlicht
  • Weißabgleich
  • Filter

Kamerasysteme

  • Kameratypen
Aufbau und Vergleich typischer Kamerasysteme
  • Sensorgrößen

  • Crop-Faktor

  • Sensortypen

BPE 2

Farbe

20

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und unterscheiden verschiedene Farbmischsysteme. Sie vergleichen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Farbräume. Sie überprüfen und beurteilen die Zusammenhänge zwischen Lichtsituation, Kamerasysteme und Kameraeinstellung.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundlagen der Farblehre. Sie vergleichen die Farbordnungssysteme und beurteilen die Notwendigkeit des Colormanagements.

Farbenlehre

  • Licht und Farben
RGB, CMYK
  • additive und subtraktive Farben

  • Farbordnungssysteme
HLS, LAB, Webfarben
  • Colormanagement
Profilierung, Kalibrierung, Farbprofile,
Rendering Intent, Farbabstand (Delta E)

BPE 3

Daten

15

Die Schülerinnen und Schüler vergleichen verschiedene Dateiformate. Sie beurteilen verschiedene Dateiformate bezüglich ihrer Vor- und Nachteile. Sie ordnen Dateiformate verschiedenen Aufgabengebieten zu.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler erklären die Eigenschaften der verschiedenen Dateiformate und wenden diese aufgabenbezogen an.

Dateiformate
JPG, TIF, PDF, RAW und proprietäres Dateiformat von Bildbearbeitungsprogrammen
Anwendungsbereiche
Printmedien, digitale Medien
  • Kenndaten
Raster, Vektor, Datentiefe, Ebenen, Transparenz
  • Kodierung

  • Kompression
JPEG, MPEG, Lauflängenkodierung (RLE), Huffmann, LZW, JPG, JPG 2000, HEIF

Zeit für Leistungsfeststellung

15

105

120

Schuljahr 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

20

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Retusche von Fotografien
Composing
Panorama-Stitching
Kalibrierung und Profilierung von Monitoren
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 4

Bildverarbeitung

40

Um Bilder in Medienprodukten zu verwenden, bearbeiten die Schülerinnen und Schüler die Bilder mit einer Bearbeitungssoftware. Sie beurteilen die technische Qualität der Bilder im Hinblick auf deren Einsatz in Printmedien und digitalen Medien.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundbegriffe der Bildverarbeitung. Für die Weiterverarbeitung und Ausgabe führen die Schülerinnen und Schüler eine Bilderoptimierung durch. Sie beurteilen die technische Bildqualität im Hinblick auf den geforderten Einsatzzweck.

Farbkorrektur

Gradationskennlinie

Histogramm

Digitale Filter

Interpolation

Dynamikumfang

  • Belichtungsspielraum
High Dynamic Range Image (HDRI), Tonemapping
Spezielle Aufnahmeverfahren
Panorama, Stitching, Stacking
Kombination von Fotografie mit Computer Generated Imagery (CGI)
Backplates, HDRI Panorama, sphärische und kubische Panoramen
Composing

BPE 5

Recht

10

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben grundlegende Aspekte des Urheberrechts und die rechtlichen Grundlagen der Veröffentlichung von Werken. Sie berücksichtigen diese bei der Erstellung eigener Medienprodukte. Die Schülerinnen und Schüler benennen wesentliche Bestandteile des Datenschutzes.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundfragen des Urheberrechts bezüglich Werkbegriff und Schutzdauer, ebenso die Möglichkeiten der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken.

Urheberrecht
Urhebergesetz (UrHG)
Werkarten
Lichtbild, Lichtbildwerk, Kunstwerk, Sprachwerk, Musikwerk
  • Schöpfungshöhe
  • Schutzdauer, Gemeinfreiheit

Nutzungsrechte
einfach oder ausschließlich, räumlich, zeitlich
Lizenzmodelle
Creative Commons

BPE 5.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die rechtlich relevanten Fragestellungen bei Bildern. Sie diskutieren Möglichkeiten und Risiken beim Umgang mit personenbezogenen Daten und erklären, wie diese Daten geschützt werden.

Persönlichkeitsrecht
Kunsturhebergesetz
Recht am eigenen Bild

Datenschutz

Mediensensibilisierung
rechtliche Betrachtung von Deepfakes
Panoramafreiheit

Zeit für Leistungsfeststellung

10

70

80

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
anwenden, übertragen
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darstellen, darlegen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
diskutieren, erörtern
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
III
dokumentieren
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren, deuten
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
validieren, testen
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
I
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, Datum
Bildungsplan für das Berufskolleg
hier:
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom Datum
Aktenzeichen

I.

II.

Für das Berufskolleg gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für das Schuljahr 1 am 1. August 2023
für das Schuljahr 2 am 1. August 2024
in Kraft.

Zum Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2008 in diesem Fach veröffentlichte Lehrplan für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule vom 08.08.2008, Band 1 (Az. 45-6512-2220/51) außer Kraft.
Fachname – Bildungsplan zur Erprobung
Bildungsplan für das Berufskolleg
Richtung (z.B. Biologisch technische Assistenten)
Schwerpunkt BIB

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