• Sie sind hier:
  • BK Assistenz
  • BP_2BKFO_Angewandte Physik und Chemie_TBS

Suchfunktion

Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz

Angewandte Physik und Chemie

Vorbemerkungen

Fachliche Vorbemerkungen
Das Fach „Angewandte Physik und Chemie“ vermittelt den Schülerinnen und Schülern Kompetenzen und Grundwissen, welche in den Bereichen Foto- und Medientechnik Anwendung finden.
Die Schülerinnen und Schüler verstehen beruflich relevante physikalische und chemische Prinzipien und gewinnen Einblicke in naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen.
Im Fach „Angewandte Physik und Chemie“ erwerben die Schülerinnen und Schüler in den Bildungsplaneinheiten der Physik die physikalischen Grundkenntnisse, die zum Verständnis der Foto- und Medientechnik notwendig und zur Lösung berufsbezogener Aufgaben hilfreich sind. Die Schwerpunkte liegen bei den Themenbereichen Licht, Optik und Halbleitertechnik. Aus der Wechselwirkung zwischen der fachpraktischen Ausbildung im Studio einerseits und dem im Unterricht erworbenen physikalischen Grundwissen andererseits, erwächst den Schülerinnen und Schülern das notwendige Verständnis für die Anwendung physikalischer Gesetzmäßigkeiten in der Foto- und Medientechnik.
In den Bildungsplaneinheiten der Chemie werden Grundlagen vermittelt, die für das Verständnis chemischer Vorgänge in der Fotografie und deren Gesetzmäßigkeiten notwendig sind. Durch die Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse in der Fototechnik können die dort ablaufenden chemischen Vorgänge besser erkannt und richtig eingeordnet werden.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

50

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Bau einer Lochkamera
Untersuchung des elektromagnetischen Spektrums von LEDs
Säuren und Basen im Alltag
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Angewandte Physik

105

Die Schülerinnen und Schüler festigen die Grundlagen der Physik in den Bereichen der Optik, Elektronik, Magnetismus und des Lichts.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler wenden die Einheitensysteme der Physik an.

Physikalische Größen und ihre Einheit

  • Basisgrößen im SI-System

  • abgeleitete physikalische Größen
elektrische Arbeit und Leistung
  • Umrechnungen

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler erschließen die Prinzipien der geometrischen Optik und wenden diese bei der Konstruktion und Berechnung von Abbildungen durch einfache optische Systeme an.

Lichtausbreitung

Schatten
Kernschatten, Halbschatten
Verhalten von Licht an Grenzflächen

  • Reflexion - Reflexionsgesetz
Reflexion am ebenen Spiegel, Spiegelbild
  • Brechung - Brechungsgesetz

  • Totalreflexion
Lichtleiter
Optische Abbildung

  • Lochkamera

  • Sammellinse, Konstruktion des Strahlenganges, Hauptebenen
Abbildungsgesetze, konkav, konvex, Abbildungsfehler, Schärfentiefe
  • Lupe

  • deutliche Sehweite

  • Standardvergrößerung

Berechnung optischer Abbildungen

  • Linsengleichung

  • Verlängerungsfaktor

BPE 1.3

Die Schülerinnen und Schüler erschließen den Aufbau der Stromkreise einfacher elektrischer Geräte, sie beurteilen die Gefahren bei elektrischer Stromstärke und Spannung und wenden die Handlungsrichtlinien beim Umgang mit elektrischen Geräten an. Sie erklären das elektromotorische und das dynamoelektrische Prinzip.
Sie erklären die Grundlagen der Halbleitertechnik und benennen Bauformen. Sie beschreiben Eigenschaften und Einsatzbereiche optoelektronischer und elektronischer Bauteile.

Elektrizitätslehre und Elektronik

  • elektrische Ladung, elektrische Stromstärke und elektrische Spannung
Umgang mit hohen elektrischen Spannungen,
Verhalten elektronischer Bauteile wie Kondensator, Batterien, Akkus
  • einfacher elektrischer Stromkreis
Widerstands‑, Strom- und Spannungsmessung,
Fehlerschutzschaltung
  • elektrische Energie und elektrische Leistung, elektrischer Wirkungsgrad
Energiekosten, Leistungsberechnung elektronischer Geräte
  • Magnetismus
magnetische Aufzeichnung: Frequenzgang, Bandbreite, Dynamik
  • Induktion
induktives Laden: qualitativ

BPE 1.4

Die Schülerinnen und Schüler skizzieren das elektromagnetische Spektrum und erklären die Wechselwirkung der elektromagnetischen Strahlung mit Materie.
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Aufbau, Eigenschaften und Betriebsverhalten gängiger Lichtquellen.

Elektromagnetisches Spektrum

Elektromagnetische Wellen

  • Emission
Lichterzeugung
  • Absorption

  • Eigenschaften

  • Anwendungen

  • Wechselwirkung mit Materie
Belichtung

BPE 1.5

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Aufbau, Eigenschaften und Betriebsverhalten gängiger Lichtquellen, vergleichen deren Spektren miteinander und legen die Grundbegriffe der Fotometrie und verschiedene Farbmessverfahren dar.

Kontinuierliches Spektrum: Temperaturstrahlung und Farbtemperatur

Linienspektrum

Lichtquellen
Glühlampe, Halogenlampe, Gasentladungslampen, Laser, LED, LCD
Lichtmesstechnik

  • Messtechnik der Farbverfahren
Dreibereichsfotometer, Spektralfotometer, Farbmessung
  • Fotometrie: Lichtstrom, Lichtstärke, Beleuchtungsstärke, Leuchtdichte, fotometrisches Entfernungsgesetz

BPE 2

Angewandte Chemie

20

Die Schülerinnen und Schüler festigen die Grundlagen chemischer Vorgänge.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die chemischen Grundbegriffe. Sie legen dar, dass die Vielfalt von Stoffen auf unterschiedlichen Teilchen beruht. Bei der Beobachtung und Erklärung von Phänomenen erschließen sie die Unterschiede zwischen Stoffebene und Teilchenebene.

Einführung in die Grundlagen der Chemie

  • Stoffe und deren Eigenschaften
Farbe, Geruch, Dichte, Aggregatzustand
  • chemische und physikalische Vorgänge
Verbrennungsvorgang, Destillation
  • Element, Atom, Ion, Molekül
Summenformel, Valenzstrichformel

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Teilchenbegriff, indem sie die Entwicklung von Atommodellen anhand von historischen Experimenten nachvollziehen. Dabei führen sie naturwissenschaftliche Vorgehensweisen durch.
Die Schülerinnen und Schüler wenden das Periodensystem der Elemente als Hilfsmittel an, nachdem sie sich mithilfe der chemischen Betrachtungen und der eingeführten Atommodelle die Zusammenhänge erschlossen haben.

Atombau und Periodensystem

  • Atommodelle
historische Entwicklung bis zum Modell von Bohr
  • Energieniveaus bei Atomen, Metallen, Halbleitern und Isolatoren
Bändermodell, Bsp. Fotodiode, Transistor
  • Aufbau des Periodensystems der Elemente
Hauptgruppen, Nebengruppen
  • Elektronenkonfiguration, Valenzelektronen, Elektronegativität
Edelgase, Halogene, Alkalimetalle

BPE 2.3

Die Schülerinnen und Schüler erschließen die Formelschreibweise für chemische Verbindungen und Reaktionen anhand der atomaren Ebene. Sie strukturieren den Grundaufbau von Verbindungen und deren Eigenschaften.

Chemische Verbindungen

  • polare und unpolare Atombindungen
Wasser, Benzin
  • Ionenbindung

  • Salze
Kochsalz, Mineralien

BPE 2.4

Die Schülerinnen und Schüler erklären chemische Reaktionen. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Säure-Base-Reaktion und stellen für Beispiele der Salzbildung stöchiometrisch korrekte Reaktionsgleichungen in Symbolschreibweise auf.
Sie stellen elektrochemische Vorgänge als Redoxreaktionen dar.

Chemische Reaktionen als Austausch von Teilchen
fotochemische Reaktion bei der Belichtung und Entwicklung von Fotos
  • Protolysereaktion
Salzsäure, Natronlauge
  • Redoxreaktion
Rost, Brennstoffzelle

Zeit für Leistungsfeststellung

25

175

200

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
anwenden, übertragen
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darstellen, darlegen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
diskutieren, erörtern
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
III
dokumentieren
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren, deuten
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
validieren, testen
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
I
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, Datum
Bildungsplan für das Berufskolleg
hier:
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom Datum
Aktenzeichen

I.

II.

Für das Berufskolleg gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für das Schuljahr 1 am 1. August 2023
für das Schuljahr 2 am 1. August 2024
in Kraft.

Zum Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2008 in diesem Fach veröffentlichte Lehrplan für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule vom 08.08.2008, Band 1 (Az. 45-6512-2220/51) außer Kraft.
Fachname – Bildungsplan zur Erprobung
Bildungsplan für das Berufskolleg
Richtung (z.B. Biologisch technische Assistenten)
Schwerpunkt BIB

Fußleiste