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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz

Informationstechnik

Vorbemerkungen

Fachliche Vorbemerkung
Die Entwicklung der Informationstechnologien durchdringt mit zunehmender Geschwindigkeit alle Bereiche der Lebenswelt in der Gesellschaft. Digitalisierung und Vernetzung aller Lebens- und Arbeitsbereiche verändern unsere Gesellschaft entscheidend. Studium und Beruf setzen Kenntnisse und Fertigkeiten der Datennutzung zwingend voraus.
Die Schülerinnen und Schüler stehen vor der Herausforderung, sich in einer ständig wandelnden Welt zurechtzufinden, die von Informationssystemen geprägt ist. Sie sollen die darin enthaltenen Chancen erkennen, einen geeigneten Umgang mit möglichen Risiken finden und die Gesellschaft und ihre Werte in dieser Dynamik konstruktiv begleiten und weiterentwickeln.
Die reflektierte Nutzung von Informatiksystemen beinhaltet ein grundlegendes Verständnis der Funktionalitäten, gibt Einblick in die Wirkungsweisen digitaler Medien und macht deutlich, welchen spezifischen Beitrag Informatiksysteme gegenüber anderen Medien leisten können. Somit trägt die informationstechnische Bildung wesentlich zu einer zeitgemäßen digitalen Bildung bei.
Im Fach „Informationstechnik“ gewinnen die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen, Einsichten und erwerben Fähigkeiten, die ihnen die Denk- und Arbeitsweisen der Technik am Beispiel der Informationstechnik vermitteln. Das Ziel des Berufskollegs Foto- und Medientechnischen Assistentinnen und Assistenten liegt dabei im Erwerb von technischem Grundlagenwissen und Fertigkeiten und unterstützt dadurch Schülerinnen und Schüler bei ihrer Bewerbung um einen Arbeits- oder Studienplatz. Die medientechnischen Berufe nutzen Computer, um mit unterschiedlicher Anwendungssoftware berufsspezifische Arbeiten zu erledigen und Informationen zielgruppengerecht in verschiedenen Medien darzustellen.
Inhalte der Informationstechnik und der Medientechnik basieren auf den gleichen Grundlagen, daher bezieht sich die Informationstechnik zum Teil auf Grundlagen aus dem Teilbereich der Medientechnik und umgekehrt.
Im Fach „Informationstechnik“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie bei den am Computer zu lösenden foto- und medientechnischen Aufgabenstellungen einsetzen müssen. Dazu gehören die Grundlagen der digitalen Daten- und Signalverarbeitung sowie der Aufbau und die Arbeitsweise eines Computers. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Schnittstellen und periphere Geräte kennen. Einen Schwerpunkt bilden die Kenntnisse über den Umgang mit dem Internet, Netzwerken und das Thema Datensicherheit und Datensicherung.
In jeder Bildungsplaneinheit sind Kompetenzbereiche wie Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz, Lernkompetenz sowie kommunikative Kompetenz zu berücksichtigen, unabhängig davon, welcher der Bereiche im Vordergrund steht.
Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Ökonomie, der Ökologie sowie der Qualitätssicherung sind in den Bildungsplaneinheiten grundsätzlich zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind. Mathematische Inhalte sind integrativ zu vermitteln.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

10

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Aufbau einer Datenbank
Zusammenstellen eines Computers
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Grundlagen der Datenverarbeitung

7

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden zwischen Betriebssystemen für stationäre und für mobile Endgeräte. Sie wenden geeignete Strategien zur Datenorganisation und Dateiverwaltung an.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene Betriebssysteme von unterschiedlichen Rechnersystemen und beschreiben deren Strukturen und Prinzipien. Sie wenden geeignete Strategien zur Datenorganisation und Dateiverwaltung an und erklären die Bedeutung von Datenbanken.

EVA-Prinzip

Datenmanagement
Datei- und Ordnerbenennung
Datenbanken
SQL

BPE 2

Aufbau und Funktion eines Rechners

10

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein Grundverständnis für den Aufbau eines Rechners und die Funktionsweise seiner wesentlichen Komponenten. Sie unterscheiden verschiedene Speichermedien und deren Formatierung.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler erklären die Hardware-Anforderungen an Computer zur Medienproduktion. Sie unterscheiden verschiedene Speichermedien und deren Formatierung.

Hauptplatine

  • Prozessor
  • I/O-Ports
  • Schnittstellen
  • Chipsatz
  • RAM

Speichermedien
verschiedene Speicherarten: optische, magnetische, elektronische
Partitionierung
z. B. Maßnahmen zur Sicherung von Daten
Formatierung
z. B. verschiedene Dateisysteme
Hardwareanforderung eines Rechners an 3-D und Computer Generated Imagery (CGI) Anwendungen
Grafikkarte, Schnittstellen, Renderserver

BPE 3

Grundlagen der digitalen Signalverarbeitung

8

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Zahlensysteme der Computertechnik und grenzen die Begriffe Bit und Byte voneinander ab. Sie verknüpfen Zeichen mit digitalen Codes.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die in der Medientechnik relevanten Zahlensysteme und erklären den Zusammenhang zwischen Speichereinheiten und Datenmenge einer Datei.

Zahlensysteme: dezimal, dual, hexadezimal mit Umrechnung

Bit, Byte
Speichergrößen von Daten
Zeichensätze
ASCII-Code, UNI-Code

Zeit für Leistungsfeststellung

5

35

40

Schuljahr 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

20

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Simulation eines Netzwerks
Programmieren einer Website
Erstellen einer Checkliste für die Datensicherung und Datenschutz
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 4

Webtechnologien

40

Die Schülerinnen und Schüler zeigen exemplarisch, wie die digital vernetzte Welt, das Internet, funktioniert. Sie beschreiben die grundlegenden Konzepte der Netzwerkstruktur und setzen sich mit aktuellen technischen Standards in diesem Bereich auseinander.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler erklären das Internet, wenden Internetdienste an und beschreiben die Vernetzung von Computern.

Internet

  • Aufbau
Netzwerkkomponenten, Switch, Router, Proxy
  • Struktur
Client-Server-Prinzip, Topologien
  • Dienste
Clouddienste, rechtliche Aspekte, Hosting
  • Protokolle

  • Einsatzbereiche
Webseiten, Auszeichnungssprache, Skriptsprache, CMS, Datenbanken
Aktuelle Technologien

BPE 5

Datensicherheit

10

Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Einblick in die Grundlagen der Datensicherung, des Datenschutzes und die verschiedenen Schutzziele. Sie erkennen die Wichtigkeit, aktuelle Schadsoftware abzuwehren sowie geeignete Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit zu ergreifen. Sie untersuchen passende Verschlüsselungssoftware und machen sich bewusst, dass menschliches Handeln bei den zu ergreifenden Gegenmaßnahmen ein wichtiger Faktor ist und zum Erreichen der Schutzziele beiträgt.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler erklären Maßnahmen zur Sicherung von Daten und digitalem Bildmaterial gegenüber Manipulation und Verlust. Sie entwerfen geeignete Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit.

Datensicherheit

Risikofaktoren
verschiedene Arten von Schadsoftware
Schutzstrategien

  • Verschlüsselung

  • digitale Unterschrift

  • sichere Passwörter

Umgang mit persönlichen und betrieblichen Daten
Datenworkflow
Datenarchivierung

Datenschutz
Datenschutz-Grundverordnung
Datensicherung
3-2-1-Regel, Sicherungsmedien, Vollsicherung und inkrementelle Datensicherung

Zeit für Leistungsfeststellung

10

70

80

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
anwenden, übertragen
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darstellen, darlegen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
diskutieren, erörtern
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
III
dokumentieren
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren, deuten
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
validieren, testen
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
I
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, Datum
Bildungsplan für das Berufskolleg
hier:
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom Datum
Aktenzeichen

I.

II.

Für das Berufskolleg gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für das Schuljahr 1 am 1. August 2023
für das Schuljahr 2 am 1. August 2024
in Kraft.

Zum Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2008 in diesem Fach veröffentlichte Lehrplan für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule vom 08.08.2008, Band 1 (Az. 45-6512-2220/51) außer Kraft.
Fachname – Bildungsplan zur Erprobung
Bildungsplan für das Berufskolleg
Richtung (z.B. Biologisch technische Assistenten)
Schwerpunkt BIB

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