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Körperpflegekunde

Vorbemerkungen

Fachliche Vorbemerkungen

1. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Eine kompetente Beratung zu Produkten aus verschiedenen Bereichen der Körperpflege zählt zu den alltäglichen Aufgaben von Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Pharmazeutisch-technischen Assistenten in einer öffentlichen Apotheke. Deshalb nimmt sie im Fach „Körperpflegekunde“ einen hohen Stellenwert ein. Grundvoraussetzung dafür sind fundierte Fachkenntnisse auf diesem Gebiet. Darüber hinaus spielen aber auch andere Qualifikationen, wie z. B. kommunikative Fähigkeiten, Persönlichkeit und Sozialkompetenz eine große Rolle. So tragen Strategien der Gesprächsführung mit gezielten Fragetechniken und ein offener, empathischer, freundlicher sowie respektvoller Umgang mit der Kundschaft nachhaltig zur Zufriedenheit und damit zur Kundenbindung bei.
Im Fach „Körperpflegekunde“ werden gemäß den Anforderungen des PTA-Reformgesetzes die dafür nötigen fachlichen Grundlagen und Handlungskompetenzen vermittelt bzw. gefördert. Mithilfe theoretischer Kenntnisse über die Haut und ihren Anhangsorganen sowie zur Zahn- und Mundhygiene beurteilen die Schülerinnen und Schüler den individuellen Pflegebedarf und beraten über geeignete apothekenübliche Produkte. Bei Funktionsstörungen und bestimmten Erkrankungen informieren sie über mögliche Ursachen sowie Behandlungsmöglichkeiten, empfehlen passende Präparate und motivieren zu einer konsequenten und korrekten Anwendung. Gegebenenfalls weisen sie auf die Notwendigkeit eines Arztbesuchs hin.

2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Um die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Berufsleben in der Apotheke vorzubereiten, ist der Praxisbezug im Fach Körperpflegekunde von zentraler Bedeutung. Auf diese Weise erkennen sie die berufliche Relevanz der Sachinhalte, was zu einer gesteigerten Motivation und Lernbereitschaft führt. Deshalb sind exemplarisch ausgewählte Arbeitssituationen und Fallbeispiele sowie apothekenübliche Produkte aus verschiedenen Bereichen der Körperpflege in das Unterrichtsgeschehen mit einzubinden.
Im Hinblick auf die ständigen Veränderungen im Kosmetikbereich durch Forschung, Entwicklung und Marketingstrategien, ist im Fach Körperpflegekunde stets auf Aktualität zu achten. Dies gilt sowohl für allgemeine Sachinhalte als auch für apothekenübliche Produktbeispiele. Wenn möglich ist bei der Produktauswahl die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, um das Umweltbewusstsein der Auszubildenden zu schulen.
Die Beratung zu kosmetischen Mitteln nimmt im Fach „Körperpflegekunde“ einen hohen Stellenwert ein. Dafür ist neben der Vermittlung theoretischer Fachkenntnisse auch die Förderung überfachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere auf den Gebieten der Bewertungs‑, Kommunikations‑, Personal- und Sozialkompetenz bedeutsam. Auf diese Weise findet eine Verknüpfung von inhaltlichen und prozessbezogenen Kompetenzen statt, was zu einem nachhaltigen Lernerfolg führt. Der Unterricht ist daher überwiegend kompetenzorientiert und interdisziplinär zu gestalten.
Die theoretischen Grundlagen hinsichtlich eines kundenorientierten Beratungsgesprächs mit dem Schwerpunkt auf nonverbaler und verbaler Kommunikation werden in den Fächern „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“, „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ und „Deutsch“ vermittelt. Darauf kann im Fach „Körperpflegekunde“ zurückgegriffen und aufgebaut werden. Anhand praxisbezogener Arbeits- und Beratungssituationen zu Themengebieten der Körperpflege wenden die Schülerinnen und Schüler ihre Vorkenntnisse an und verknüpfen diese fächerübergreifend mit neu erlernten Sachinhalten. Dadurch festigen und erweitern sie ihr Fachwissen sowie ihre Handlungskompetenz, was zu einem Zugewinn an beruflicher Qualifikation führt.
Weitere inhaltliche Überschneidungen bestehen mit den folgenden Fächern, sodass individuelle Absprachen nötig sind:
  • „Galenik“
  • „Medizinproduktekunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“
  • „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“
  • „Ernährungskunde und Diätetik“

Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung in Schule, Alltag und Beruf ist im Fach „Körperpflegekunde“ auf eine Förderung der Medienbildung und insbesondere der digitalen Kompetenz zu achten, zumal die selbstständige und zielorientierte Beschaffung, Strukturierung und Bewertung von Informationen mithilfe vernetzter Technologien zum Aufgabenbereich von Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten zählen. Dafür ist ein sicherer aber auch kritisch reflektierter Umgang mit Informationsquellen aus der digitalen Medienwelt wichtig, weshalb der Einsatz zeitgemäßer Informationstechnologien in das Unterrichtsgeschehen innovativ mit einzubinden ist.
Um die zunehmende Heterogenität innerhalb der PTA-Klassen insbesondere hinsichtlich der Vorkenntnisse, Potenziale, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu berücksichtigen, können Methoden der individuellen Förderung in den Unterricht mit einfließen. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung und ihrem Lernprozess noch gezielter unterstützt. Elemente der Binnendifferenzierung beispielsweise ermöglichen, dass sich die Auszubildenden in ihrem eigenen Lerntempo und/oder basierend auf ihrem eigenen Leistungsniveau den Unterrichtsstoff selbstständig aneignen und ihre Ergebnisse bewerten, wobei überfachliche Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Zielstrebigkeit, aber auch kritische Selbstreflexion gefördert werden.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

10

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Hautanalyse mit persönlicher Pflegeberatung
Beratungstraining bei Hautproblemen (bspw. unreine Haut, Akne, Neurodermitis, Pigmentstörungen)
Gestaltung und Präsentation eines Kundenhandzettels bspw. zum Thema Haare und Haarprobleme
Informationsveranstaltung bspw. zum Thema Sonnenschutz
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Grundlagen der Körperpflege einschließlich Anatomie und physiologische Funktionen der Haut

4

Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Nutzen einer regelmäßigen Körperpflege unter Berücksichtigung physiologischer und sozialer Aspekte und begründen den Einsatz kosmetischer Mittel. Sie haben einen Überblick über die Anatomie sowie Funktionen der Haut und analysieren mithilfe gängiger Methoden den individuellen Hautzustand.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Bedeutung der Körperpflege unter Berücksichtigung gesundheitlicher und sozialer Funktionen und erklären wichtige Fachbegriffe. Sie geben den mehrschichtigen Aufbau der Haut wieder und erläutern die Funktionen.

Bedeutung der Körperpflege

Definitionen
Kosmetikverordnung
  • Körperpflege
  • kosmetische Mittel
Abgrenzung Kosmetika vs. Arzneimittel
Aufbau der Haut
vgl. „Galenik“ (BPE 4.1)
vgl. „Medizinproduktekunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ (BPE 2.1)
  • Epidermis
  • Dermis
  • Subkutis
  • Schweiß- und Talgdrüsen
  • Melanozyten
  • Hydrolipidfilm

Funktionen der Haut

  • Schutzfunktion
  • Barrierefunktion
  • Sinnesfunktion

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene Hautzustände anhand typischer Erscheinungsmerkmale. Sie ermitteln den kundenspezifischen Hautzustand mithilfe gängiger Methoden unter Berücksichtigung des Alters.

Hautzustände

  • normale Haut
  • trockene Haut
  • fettige Haut
  • Mischhaut
empfindliche Haut
Unterschiede zwischen Frauen- und Männerhaut
Differenzierung nach Alter:

  • Baby- und Kinderhaut
  • reife Haut

Methoden zur Ermittlung des Hautzustands
z. B. Hautanalyse mittels Erscheinungsbild und Standardfragen sowie anderer aktuellen Bestimmungsmethoden

BPE 2

Hautreinigung und -pflege

6

Die Schülerinnen und Schüler haben einen Überblick über die verschiedenen Maßnahmen der Körperpflege und erläutern die wesentlichen rechtlichen Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung von Kosmetika. Basierend auf dem jeweiligen Hautzustand ermitteln sie den individuellen Pflegebedarf und beurteilen apothekenübliche Produkte zur Hautreinigung und -pflege von Gesicht und Körper hinsichtlich ihrer Eignung.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler nennen mithilfe geltender Rechtsvorschriften wesentliche Anforderungen an die Kennzeichnung kosmetischer Mittel.

Rechtliche Anforderungen an die Kennzeichnung von Kosmetika
Kosmetikverordnung
Internationale Nomenklatur kosmetischer Inhaltsstoffe (INCI)
weitere Kennzeichnungen: Deklaration von Farb- und Duftstoffen, Haltbarkeitsangaben inklusive entsprechender Symbole auf Packmitteln

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Schritte der Hautreinigung. Sie nennen verschiedene Produktgruppen dazu und informieren über ihre Anwendung sowie Funktionsweise. Anhand der Zusammensetzung und Darreichungsform beraten sie unter Berücksichtigung des Hautzustandes über passende Reinigungsproduke aus der Apotheke.

Hautreinigung von Gesicht und Körper, inklusive Aufbau und Funktionsweise von Tensiden
vgl. „Galenik“ (BPE 3.3)
synthetische Detergenzien: Einteilung sowie Vorteile im Vergleich zu Seifen
Produktgruppen

  • Reinigungsgel, ‑emulsion, ‑schaum
Reinigungsöle, ‑cremes, micellare Reinigung
Masken zur Hautreinigung
Besonderheiten bei Säuglingshaut
  • Gesichtswasser, mit und ohne Alkohol

  • Peeling
Peeling-Arten: mechanisch, chemisch, enzymatisch
Wirk- und Hilfsstoffe
Hautpflege vgl. BPE 2.3

BPE 2.3

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden den Pflegebedarf der Haut je nach vorliegendem Hautzustand. Sie nennen jeweils passende Wirkstoffe und beschreiben deren Funktionsweisen. Unter Berücksichtigung der Zusammensetzung und Darreichungsform empfehlen sie zum individuellen Hautzustand passende Pflegeprodukte aus der Apotheke und beraten kundenorientiert.

Hautpflege von Gesicht und Körper
vgl. „Galenik“ (BPE 4.2)
  • Darreichungsformen: hydrophile und lipophile Emulsionen, Cremes, Gele
Intensivpflege: Ampullen, Sera, Masken
  • Wirkstoffe, passend zu den einzelnen Hautzuständen
Beispiele gängiger Wirkstoffgruppen: Feuchthaltefaktoren, Keratolytika, Antiseptika, Retinoide, Antioxidantien, Fruchtsäuren und andere Hydroxysäuren

BPE 3

Hautfunktionsstörungen sowie besondere Anforderungen an die Hautpflege bei bestimmten Erkrankungen

5

Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Zusammenhang möglicher Hautfunktionsstörungen durch Erkrankungen, Umwelteinflüsse oder unsachgemäße Pflege. Sie begründen bei bestimmten Krankheiten und Leiden die daraus resultierenden besonderen Anforderungen an die Hautpflege und informieren über entsprechende Behandlungsmöglichkeiten. Bedarfsgerecht wählen die Auszubildenden geeignete apothekenübliche Produkte aus, worüber sie kundenorientiert beraten und zu einer korrekten und konsequenten Anwendung motivieren. Dabei erkennen sie die Grenzen der Selbstmedikation.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Ursachen und Merkmale von möglichen Hautfunktionsstörungen und erläutern bei bestimmten Krankheiten und Leiden den besonderen Pflegebedarf. Sie informieren über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, nennen jeweils passende Arzneistoffe und erläutern deren Wirkungsweisen. Sie informieren und beraten über geeignete Produkte aus der Apotheke.

Hautfunktionsstörungen

  • Hautunreinheiten durch Seborrhoe und Hyperkeratose
Wirkstoffe bei fettigem Hautzustand vgl. BPE 2.3
  • Pigmentstörungen

  • Hyperhidrose
Antitranspirantien und Deodorantien
Pflegebedarf der Haut bei bestimmten Krankheiten und Leiden
vgl. „ Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ (BPE 8)
z. B. Akne, Neurodermitis, Couperose, Rosacea, Psoriasis, Warzen, Herpes, Cellulite, Dehnungsstreifen, Fußpflege bei Diabetes mellitus

BPE 4

Sonnenschutz

4

Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Notwendigkeit eines konsequenten Sonnenschutzes. Sie bestimmen den je nach Hautpigmentierungstyp erforderlichen Lichtschutzfaktor und empfehlen entsprechende Sonnenschutzprodukte aus der Apotheke unter Berücksichtigung von Alter und Hautzustand. Darüber hinaus informieren sie über zusätzliche prophylaktische Maßnahmen sowie Verhaltensregeln zur Vermeidung sonnenbedingter Hautschäden.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler nennen verschiedene Arten der Sonnenstrahlung und begründen anhand ihrer negativen Eigenschaften die Notwendigkeit eines konsequenten Hautschutzes. Sie erläutern die natürlichen Schutzmechanismen der Haut, unterscheiden verschiedene Hautpigmentierungstypen und ermitteln kundenorientiert den jeweils notwendigen Lichtschutzfaktor.

Positive und negative Auswirkungen der Solarstrahlung auf den Körper
Polymorphe Lichtdermatose, fotoallergische und fototoxische Reaktionen
Strahlungsarten der Sonne

  • UV A
IR A-Strahlung
  • UV B

Natürliche Schutzmechanismen der Haut bei Sonnenexposition
z. B. Melaninproduktion, indirekte und direkte Pigmentierung, Lichtschwiele
Differenzierung der Hautpigmentierungstypen inklusive Baby- und Kinderhaut hinsichtlich Merkmale und Eigenschutzzeit

Lichtschutzfaktor
UV-Index

BPE 4.2

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden zwischen physikalischen und chemischen Sonnenschutzpräparaten. Sie beschreiben jeweils ihre Funktionsweise sowie Vor- und Nachteile. Unter Berücksichtigung des individuellen Hautzustandes wählen die Auszubildenden eine passende Darreichungsform aus und empfehlen geeignete Sonnenschutzmittel aus der Apotheke. Dazu beraten sie bedarfsgerecht und informieren über zusätzliche Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Vermeidung sonnenbedingter Hautschäden.

Physikalischer Lichtschutz und chemische UV-Filter
Antioxidantien zum Schutz vor IR A-Strahlung
Sonnenschutzmittel für verschiedene Kundenbedürfnisse
z. B. Kinderhaut, reife Haut mit Pigmentflecken, fettige Haut mit Unreinheiten, Sonnenschutz bei Photodermatosen wie Sonnenallergie, Mallorca-Akne
Maßnahmen und Empfehlungen bei Sonnenbrand inklusive Verhaltensregeln zur Prävention
Nahrungsergänzungsmittel, After Sun-Produkte

BPE 5

Hautanhangsorgane

4

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Zustand und Pflegebedarf von Haaren bzw. Nägeln. Sie empfehlen passende apothekenübliche Produkte zu ihrer Reinigung und Pflege. Bei gesundheitlichen Problemen informieren sie über Behandlungsmöglichkeiten und beraten über geeignete Produkte aus der Apotheke, wobei sie die Grenzen der Selbstmedikation erkennen.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler geben den Haaraufbau sowie -zyklus wieder und nennen Produktgruppen zur Reinigung und Pflege von Haaren und Kopfhaut. Sie unterscheiden verschiedene Kopfhauttypen und Haarzustände anhand ihrer Merkmale und beraten über passende apothekenübliche Produkte. Bei bestimmten Kopfhaut- oder Haarproblemen beschreiben sie mögliche Ursachen und empfehlen Präparate zu ihrer Linderung.

Haaraufbau und ‑zyklus
altersbedingte Veränderungen der Haare
Kopfhauttypen
z. B. normal, fettig, trocken
Haarzustände
z. B. fein, trocken, geschädigt, koloriert
Reinigung und Pflege
z. B. Shampoo, Spülung, Kur
Behandlungsmöglichkeiten bei Haar- und Kopfhautproblemen
z. B. Haarausfall, Kopfschuppen Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel

BPE 5.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Aufbau sowie Wachstum der Nägel und unterscheiden zwischen kosmetischen und krankhaften Nagelveränderungen. Bedarfsgerecht empfehlen sie Produkte aus der Apotheke und beraten dazu kundenorientiert.

Aufbau und Funktion von Nägeln
vgl. „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ (BPE 8.5), „Ernährungskunde und Diätetik“ (BPE 4.2, 4.3)
Reinigung, Pflege und Schutz
z. B. Nagelöl, ‑balsam und ‑lack
Nagelhautentferner, Nahrungsergänzungsmittel
Behandlungsmöglichkeiten bei Nagelproblemen
z. B. brüchige Nägel, Wachstumsstörungen, Nagelpilz
Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel

BPE 6

Zahn- und Mundhygiene

2

Die Schülerinnen und Schüler begründen die Notwendigkeit einer regelmäßigen Zahn- und Mundhygiene vom ersten Zahndurchbruch bis zum Zahnersatz. Sie informieren über die Zusammensetzung und Anwendung apothekenüblicher Produkte und bewerten diese hinsichtlich ihrer Eignung für ein konkretes Kundenanliegen. Gegebenenfalls begründen sie die Notwendigkeit eines Arztbesuchs.

BPE 6.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Aufbau sowie Entwicklung der Zähne und begründen die Bedeutung einer regelmäßigen Mund- und Zahnhygiene unter Berücksichtigung gesundheitlicher und sozialer Aspekte. Sie erläutern Maßnahmen zur Reinigung und Pflege der Zähne sowie der Mundschleimhaut und beraten zu entsprechenden Produkten aus der Apotheke, wobei sie zu einer konsequenten Anwendung motivieren.

Zahnaufbau und ‑entwicklung

Gesundheitliche und soziale Bedeutung der Zahn- und Mundhygiene
z. B. Mundgeruch, Spätfolgen mangelnder Reinigung und Pflege (Karies, Parodontitis, Gingivitis, Myokarditis)
Maßnahmen zur Mundhygiene
z. B. Mundspüllösungen, Mundduschen, Zungenreiniger
Maßnahmen zur Reinigung und Pflege der Zähne
z. B. Zahnpasta, Zahnbürstenarten, Reinigung der Zahnzwischenräume, Sonderzubehör bei Zahnspangen, Zahnprothesenreinigung und Haftcremes
Karies- und Parodontitisprophylaxe
systemisch wirksame fluoridhaltige Produkte

Zeit für Leistungsfeststellung

5

35

40

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
anwenden, übertragen
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darstellen, darlegen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
diskutieren, erörtern
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
III
dokumentieren
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren, deuten
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
validieren, testen
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
I
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, Datum
Bildungsplan für das Berufskolleg
hier:
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom Datum
Aktenzeichen

I.

II.

Für das Berufskolleg gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für das Schuljahr 1 am 1. August 2023
für das Schuljahr 2 am 1. August 2024
in Kraft.

Zum Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2008 in diesem Fach veröffentlichte Lehrplan für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule vom 08.08.2008, Band 1 (Az. 45-6512-2220/51) außer Kraft.
Fachname – Bildungsplan zur Erprobung
Bildungsplan für das Berufskolleg
Richtung (z.B. Biologisch technische Assistenten)
Schwerpunkt BIB

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