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Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz

Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka

Vorbemerkungen

Fachliche Vorbemerkungen

1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Das Fach „Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka“ vermittelt anatomische, morphologische und systematische botanische Kenntnisse als Grundlage für die Untersuchung von pflanzlichen Drogen nach dem Arzneibuch und leistet somit seinen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit.
Außerdem stellt es anwendungsbereites Wissen über pflanzliche Drogen und Phytopharmaka für die Beratungstätigkeit in der Apotheke bereit. Die Inhalte des Faches „Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka“ schaffen eine solide Basis für die Beratung zur korrekten Anwendung von Teedrogen und Phytopharmaka und sind dementsprechend praxisorientiert und aktuell unter Verwendung digitaler Medien umzusetzen.

2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler erkennen und benennen analytisch relevante morphologische und mikroskopische Merkmale apothekenüblicher Drogen und leisten so einen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit. Dafür ist die Kenntnis der Fachterminologie erforderlich.
Diese erlangen die Schülerinnen und Schüler, indem sie zunächst die Zelle beschreiben. Aufbauend darauf benennen sie die einzelnen Gewebe und erläutern deren Funktion. Diese ordnen sie anschließend den pflanzlichen Organen zu. Basierend darauf beschreiben sie die morphologischen und anatomischen Bestandteile der pflanzlichen Organe.
Um die Pflanzen ihrer Lebens- und Erfahrungswelt gemäß den Grundzügen der Pflanzensystematik einordnen zu können, wenden die Schülerinnen und Schüler die erlernten morphologischen Merkmale an. Sie unterscheiden die charakteristischen Merkmale wichtiger Pflanzenfamilien und benennen verschiedene Pflanzenarten. In diesem Kontext wenden sie analoge und digitale Bestimmungsschlüssel an. Sie erörtern den nachhaltigen Umgang mit Pflanzen und deren Bedeutung für die Umwelt.
Da die Phytotherapie eine sehr große Bedeutung im Gesundheitswesen hat, kennen Schülerinnen und Schüler Arzneidrogen, ihre Nomenklatur und wichtigsten Inhaltsstoffe, deren Wirksamkeit bei Störungen und Erkrankungen des menschlichen Organismus belegt ist.
Darauf aufbauend beurteilen die Schülerinnen und Schüler die Zusammensetzung von Phytopharmaka hinsichtlich der für die Wirksamkeit maßgeblichen Inhaltsstoffe und wählen evidenzbasiert für die Patienten geeignete Produkte und Darreichungsformen aus. Sie geben geeignete Abgabehinweise und informieren über Risiken, die eine Selbstmedikation limitieren. Diese Kompetenzen ermöglichen eine qualifizierte Beratung der Kunden in der Apotheke.

3. Ergänzende fachliche Hinweise
Für den nachhaltigen Erwerb der aufgeführten Fachkompetenzen werden die fachlichen Kontexte mit alltagsbezogenen und berufsbezogenen Lebens- und Erfahrungswelten verknüpft.
Im Fach „Grundlagen des Gesundheitswesens, Berufskunde und Gesetzeskunde“ wird die Fachterminologie der Bezeichnung von Pflanzen aufgegriffen.
Eine enge Abstimmung mit dem Fach „Übungen zur Drogenkunde“ ist erforderlich. Zum einen ermöglicht dieses den Schülerinnen und Schülern, Pflanzen und Drogen hinsichtlich mikroskopischer Merkmale genauer zu untersuchen, zum anderen die erworbenen makroskopischen Kenntnisse bei der Analyse von Teegemischen einzusetzen.
Im Fach „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“, und im Fach „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“, haben Phytopharmaka bei diversen Erkrankungen wie beispielsweise Magen-Darm-Erkrankungen oder als Auslöser von Interaktionen einen Stellenwert.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

20

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Herbarium
Schulgarten
Exkursion
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Pflanzliche Zelle

6

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Bau und die Funktionen der pflanzlichen Zelle.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Bau und die Funktionen der pflanzlichen Zelle.

Pflanzliche Zelle

  • Strukturen
  • Zellorganellen
  • Funktionen
Biomembran
Photosynthese, Osmose

BPE 2

Pflanzliche Gewebe und Organe

24

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und unterscheiden pflanzliche Gewebe und Organe und erläutern ihre Funktion. Sie beschreiben den Bau der Organe aus verschiedenen Geweben und erläutern deren Funktion für die Pflanze.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und unterscheiden die pflanzlichen Grundstrukturen.

Zelle

Gewebe

Organ

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und unterscheiden die pflanzlichen Gewebe und erläutern ihre Funktion.

Bildungsgewebe

Dauergewebe
vgl. „Übungen zur Drogenkunde“ (BPE 2.2)
  • Grundgewebe
  • Festigungsgewebe
  • Leitgewebe
  • Abschlussgewebe mit Haaren und Spaltöffnungen
  • Ausscheidungsgewebe mit Drüsenhaaren

BPE 2.3

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Anatomie und Morphologie der pflanzlichen Organe.

Wurzel
Wasseraufnahme, Metamorphosen
Sprossachse
sekundäres Dickenwachstum, Metamorphosen
Blatt
Blattränder
Blüte
Blütenformel
Frucht
Samen

BPE 3

Systematik

6

Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Grundzüge der botanischen Systematik und wenden die botanische Nomenklatur an. Sie benennen die Merkmale wichtiger Pflanzenfamilien und ordnen den Familien übliche Wild- und Arzneipflanzen zu.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Grundzüge der botanischen Systematik und wenden die botanische Nomenklatur an.

Grundlagen der Systematik

Binäre Nomenklatur

BPE 3.2

Die Schülerinnen und Schüler benennen die Merkmale wichtiger Pflanzenfamilien und ordnen den Familien Wild- und Arzneipflanzen zu.

Wichtige Pflanzenfamilien
Apiaceae, Asteraceae, Lamiaceae
  • Merkmale
  • Wild- und Arzneipflanzen

BPE 4

Einführung in Drogen und Phytopharmaka

8

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Phytopharmaka von anderen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen. Sie beurteilen den therapeutischen Stellenwert und die Grenzen der Phytopharmaka jeweils in Abhängigkeit von ihrem Zulassungsstatus und der verfügbaren Evidenz.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und unterscheiden wichtige Therapierichtungen.

Droge

Phytotherapie

Besondere Therapierichtungen
Homöopathie, TCM, Anthroposophie

BPE 4.2

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die traditionelle Anwendung von Phytopharmaka von evidenzbasierter Phytotherapie und beurteilen dies mit Standardwerken und aktuellen Studien.

Zulassung

Registrierung

Vergleichbarkeit von Phytopharmaka
DEV, Standardisierung
Evidenz
Kommission E, ESCOP, HMPC

BPE 5

Drogen mit primären Inhaltsstoffen

6

Die Schülerinnen und Schüler benennen Arzneidrogen mit apothekenüblichen Namen, ordnen diese ihren Stoffgruppen zu und erklären die Wirkung und Anwendung.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler benennen Arzneidrogen, deren primäre Inhaltsstoffe pharmazeutisch relevant sind, mit apothekenüblichen Namen, ordnen diese ihren Stoffgruppen zu und erklären die Wirkung und Anwendung.

Primäre Inhaltsstoffe

  • Schleime
  • fette Öle

Zeit für Leistungsfeststellung

10

70

80

Schuljahr 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

10

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Aktuelle Studien
Exkursionen
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 6

Drogen mit sekundären Inhaltsstoffen

15

Die Schülerinnen und Schüler benennen Arzneidrogen mit apothekenüblichen Namen, ordnen diese ihren Stoffgruppen zu und erklären die Wirkung und Anwendung.

BPE 6.1

Die Schülerinnen und Schüler benennen Arzneidrogen, deren sekundäre Inhaltsstoffe pharmazeutisch relevant sind, mit apothekenüblichen Namen, ordnen diese ihren Stoffgruppen zu und erklären die Wirkung und Anwendung.

Sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe
Senfölglykoside, Phytosterole, Cannabinoide
  • Alkaloide
  • Anthrachinone
  • Bitterstoffe
  • Etherische Öle
  • Flavonoide
  • Gerbstoffe
  • Phenolglykoside
  • Saponine

BPE 7

Gebräuchliche Phytopharmaka, deren Anwendung und Risiken

10

Die Schülerinnen und Schüler verknüpfen die Indikationen von Phytopharmaka mit deren Drogeninhaltsstoffen. Sie unterscheiden die Handelspräparate bezüglich der Indikationen, Anwendung und Risiken und informieren darüber. Sie beurteilen Phytopharmaka mithilfe wissenschaftlicher digitaler Recherche und gehen sicher mit apothekenüblicher Fachliteratur um. Sie schätzen neue Phytopharmaka und Trends ein. Sie empfehlen im Rahmen der Selbstmedikation geeignete Handelspräparate und formulieren Beratungsgespräche zur Abgabe und Anwendung von Phytopharmaka. Sie klären über mögliche Risiken auf.

BPE 7.1

Die Schülerinnen und Schüler ordnen Drogeninhaltsstoffe den Indikationen von Phytopharmaka zu.

Indikationen von Phytopharmaka
weitere relevante Indikationen
vgl. „Arzneimittelkunde einschließlich
Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“
  • Atemwegserkrankungen
  • Erkrankungen der ableitenden Harnwege
  • Hauterkrankungen
  • Magen-Darm-Beschwerden
  • psychische und neurovegetative Störungen

BPE 7.2

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Handelspräparate bezüglich der
Indikation, Anwendung und Risiken. Sie empfehlen im Rahmen der Selbstmedikation geeignete Handelspräparate und entwickeln Beratungsgespräche zur Abgabe und Anwendung von Phytopharmaka. Sie informieren über mögliche Risiken.

Qualität von Handelspräparaten

  • standardisierte Präparate
  • DEV
  • Darreichungsformen
  • Anwendungsformen

Risiken in der Phytotherapie
Kontraindikation, Wechselwirkung, UAW
Beratungsgespräche
vgl. „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“

Zeit für Leistungsfeststellung

5

35

40

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
anwenden, übertragen
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darstellen, darlegen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
diskutieren, erörtern
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
III
dokumentieren
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren, deuten
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
validieren, testen
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
I
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, Datum
Bildungsplan für das Berufskolleg
hier:
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom Datum
Aktenzeichen

I.

II.

Für das Berufskolleg gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für das Schuljahr 1 am 1. August 2023
für das Schuljahr 2 am 1. August 2024
in Kraft.

Zum Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2008 in diesem Fach veröffentlichte Lehrplan für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule vom 08.08.2008, Band 1 (Az. 45-6512-2220/51) außer Kraft.
Fachname – Bildungsplan zur Erprobung
Bildungsplan für das Berufskolleg
Richtung (z.B. Biologisch technische Assistenten)
Schwerpunkt BIB

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