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Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz

Mathematik I

Vorbemerkungen

Fachliche Vorbemerkungen
Das Fach „Mathematik I“ fördert strukturiertes Denken und Darstellen. Die Inhalte sind im Wesentlichen auf fachliche Fragestellungen der Chemie und der Chemietechnik bezogen. Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis stellt eine Basis für die Bearbeitung beruflich relevanter problemorientierter Aufgabenstellungen dar und wird durch die fächerübergreifende Zusammenarbeit mit allen fachtheoretischen und fachpraktischen Fächern verwirklicht. Durch den Praxisbezug unterscheidet sich dieses Fach von der allgemeinen Mathematik. Zugleich bildet das Fach „Mathematik I“ die Voraussetzung für den Zusatzunterricht zur Fachhochschulreife im Wahlfachbereich („Mathematik II“).
Im Fach „Mathematik I“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, chemisch-technische Zusammenhänge mithilfe mathematischer Darstellungs- und Lösungsverfahren zu erfassen. Die gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten werden auf berufsbezogene Aufgabenstellungen übertragen. Die Entwicklung mathematischer Kompetenzen wird zusätzlich durch den sinnvollen Einsatz digitaler Mathematikwerkzeuge unterstützt.
Die Kenntnis mathematischer Grundlagen und die Beherrschung der Gesetze der Algebra sind Voraussetzung für die Lösung quantitativer Aufgaben aus dem naturwissenschaftlichen Bereich. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln die Fähigkeit, im Rahmen der Labortätigkeit Messergebnisse richtig auszuwerten. Hierbei werden die theoretischen Grundlagen anderer Unterrichtsfächer vertieft. Der Einsatz binnendifferenzierter Methoden und Aufgaben ermöglicht die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichem Leistungsniveau.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

40

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Daten erheben, auswerten und interpretieren
Modellierung, Regression,
Interpolation
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Ganzrationale Funktionen

40

Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihre Kenntnisse über den Funktionsbegriff als zentrales Element der Analyse und bauen ihr Vorwissen anhand von Beispielen aus.
Sie erweitern ihre Kenntnisse über lineare und quadratische Funktionen und lernen wichtige Eigenschaften von Polynomfunktionen über deren Schaubilder kennen. Sie vertiefen ihre Kenntnisse unter Zuhilfenahme eines Computeralgebrasystems (CAS).

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler überprüfen den Funktionsbegriff an Beispielen aus dem Alltag. Darüber hinaus erläutern sie die Begriffe Definitionsbereich und Wertebereich und ermitteln den Definitions- und den Wertebereich einer grafisch oder algebraisch gegebenen Funktion. Sie stellen algebraisch gegebene Funktionen mithilfe von Wertetabellen dar und zeichnen Schaubilder.

Funktionsbegriff
Zuordnungen: eindeutig/nicht eindeutig
Definitions- und Wertebereich

Darstellung von Funktionen

  • verbal
z. B. Zuordnung von Kreisfläche zu jedem Kreisradius
  • tabellarisch
z. B. Messwerte
  • grafisch
z. B. Gefäßformen – Füllhöhe
  • algebraisch
z. B. \(f(x)=x^{2}+1\)

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler interpretieren Geraden als Graphen linearer Funktionen. Sie untersuchen die Lagebeziehung zweier Geraden hinsichtlich Parallelität, gemeinsamer Punkte sowie Orthogonalität. Weiterhin ermitteln sie aus gegebenen Informationen Geradengleichungen.

Geraden als Graphen linearer Funktionen
Proportionalität
Ermittlung von Geradengleichungen
Differenzenquotient
Lagebeziehung zweier Geraden

Orthogonalitätsbedingung
\(m_{g}\cdot m_{h}=-1\)

BPE 1.3

Die Schülerinnen und Schüler interpretieren Parabeln als Graphen quadratischer Funktionen. Sie beurteilen Parabeln hinsichtlich Symmetrie und Scheitelpunkt. Sie berechnen Schnittpunkte mit Koordinatenachsen sowie anderen Parabeln. Weiterhin beschreiben sie Parabeln mithilfe unterschiedlicher Darstellungsformen und berechnen aus gegebenen Informationen die Funktionsterme quadratischer Funktionen.

Parabeln als Schaubilder quadratischer Funktionen

Achsenschnittpunkte, Scheitel, Symmetrie

Verschiedene Darstellungsformen
Scheitelform, Produktform
Aufstellung von Parabelgleichungen

Schnittprobleme
z. B. Schnittpunkte Parabel – Gerade

BPE 1.4

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Polynomfunktionen mithilfe unterschiedlicher Darstellungsformen. Darüber hinaus zeichnen sie einen Funktionsgraphen mithilfe einer Wertetabelle. Sie interpretieren die Schaubilder von Polynomfunktionen hinsichtlich ihrer Symmetrie zum Koordinatenursprung und zur y-Achse. Die Schülerinnen und Schüler bestimmen die Lösung von Polynomgleichungen algebraisch und begründen die Auswahl der jeweiligen Lösungsstrategie. Sie interpretieren die berechneten Lösungen grafisch als Nullstellen einer Funktion beziehungsweise als Schnittstellen zweier Funktionen.

Potenzfunktionen mit natürlichen Zahlen als Exponenten

Funktionsgraphen von Polynomfunktionen
z. B. Einsatz von CAS
Punktsymmetrie zum Ursprung
Achsensymmetrie zur y-Achse
gerade und ungerade Polynomfunktionen
Globales Verhalten

  • Lösen von Gleichungen
  • Umkehrung von Rechenoperationen
  • Faktorisieren, Satz vom Nullprodukt
  • Lösungsformel für quadratische Gleichungen
  • Substitution
Achsenschnittpunkte, Schnittprobleme
z. B. \(x^{5}=2\)
z. B. \(2x^{4}-8x^{2}=0\)

BPE 2

Funktionen in Anwendungen

10

Die Schülerinnen und Schüler lernen wichtige Eigenschaften weiterer elementarer Funktionen wie Potenz‑, Wurzel‑, Exponential- und Logarithmusfunktionen über deren Schaubilder kennen. Sie wenden Rechengesetze für Potenzen und Logarithmen an und linearisieren Schaubilder durch die Verwendung nicht linearer Koordinatenmaßstäbe.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler zeichnen und beschreiben den Kurvenverlauf wichtiger elementarer Funktionen (Potenz-, Wurzel-, Exponential- und Logarithmusfunktion).

Elementare Funktionen

  • Schaubilder von Potenzfunktionen mit ganzzahligen Exponenten
  • Wurzelfunktionen
  • Exponentialfunktionen
  • Logarithmusfunktionen
z. B. Einsatz von CAS

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler wenden Rechengesetze für Potenzen und Logarithmen an.

Rechengesetze für Potenzen

Rechengesetze für Logarithmen

BPE 2.3

Die Schülerinnen und Schüler werten nicht lineare Daten mithilfe linearisierter Schaubilder aus.

Nicht lineare Koordinatenmaßstäbe
z. B. logarithmische und reziproke Maßstäbe

BPE 3

Grundlagen des Fachrechnens

20

Die Schülerinnen und Schüler wenden mathematische Grundlagen im chemischen Fachrechnen an. Sie ermitteln die für die Berechnungen notwendigen Stoffdaten und Konstanten aus den Tabellenwerken und berechnen mit diesen Daten die maßgebenden chemischen Grundgrößen. Durch Herleitung und Anwendung der verschiedenen Gehaltsgrößen berechnen sie die im Laborunterricht relevanten Anteile und Konzentrationen. Sie formulieren Reaktionsgleichungen und führen anhand dieser Gleichungen Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durch.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler übertragen die allgemeinen mathematischen Grundlagen des Potenzrechnens und des Lösens von Gleichungen auf die im chemischen Fachrechnen relevanten Berechnungen. Sie wenden das Rechnen mit Zahlenwert und Einheit auf chemische Berechnungen an. Sie bestimmen Stoffdaten durch Interpolation.

Mathematische Grundlagen

Rechnen mit Zahlenwerten und Einheiten

Rechnen mit Potenzen

Lösen von Gleichungen

BPE 3.2

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Stoffdaten und Konstanten aus den Tabellenwerken. Sie beschreiben die Zusammenhänge der chemischen Grundgrößen Masse, Volumen, Teilchenzahl und Stoffmenge und führen anhand dieser Zusammenhänge Umrechnungen zwischen mengenartigen Größen durch.

Tabellendaten

  • Konstanten und Stoffgrößen

Chemische Grundgrößen

  • Masse
  • Volumen
  • Teilchenzahl
  • Stoffmenge

BPE 3.3

Die Schülerinnen und Schüler formulieren Gehaltsgrößen von Mischungen und führen anhand chemischer Grundgrößen, Stoffdaten und konstanten Umrechnungen zwischen Anteilen und Konzentrationen durch und wenden die erworbenen Kenntnisse auf praktische Beispiele im Labor an.

Gehaltsgrößen
Interpolieren
  • Anteile
  • Konzentrationen

Herstellen von Lösungen

  • Mischungsrechnen

BPE 3.4

Die Schülerinnen und Schüler formulieren Reaktionsgleichungen. Sie führen anhand der Reaktionsgleichungen stöchiometrische Berechnungen durch und ermitteln Umsatz und Ausbeute bei chemischen Reaktionen und übertragen die erworbenen Kenntnisse auf praktische Beispiele im Labor.

Reaktionsgleichungen

Grundlagen der Stöchiometrie

Umsatz und Ausbeute

  • Berechnungen beim Einsatz reiner Stoffe
  • Berechnungen bei Einsatz verunreinigter oder gelöster Stoffe

BPE 4

Auswertung von Analysen

20

Die Schülerinnen und Schüler werten quantitative nass-chemische Bestimmungsmethoden aus. Sie berechnen und bewerten den Gehalt von Proben, die gravimetrisch bzw. volumetrisch analysiert wurden.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler bestimmen den Gehalt von Proben durch gravimetrische Analysen und übertragen die erworbenen Kenntnisse auf reale Beispiele im Labor. Sie formulieren Reaktionsgleichungen und ermitteln die Stoffumsätze auf Basis von Stoffmengenverhältnissen. Sie wenden den stöchiometrischen Faktor an und berechnen die Masse bzw. den Gehalt des Analyten in der Probe.

Gravimetrische Bestimmungen
z. B. Cyclamatbestimmung als Bariumsulfat,
Aluminiumbestimmung als Oxinat
  • Stoffmengen- und Massenverhältnis
  • stöchiometrischer (analytischer) Faktor
  • Aliquotierfaktor

BPE 4.2

Die Schülerinnen und Schüler bestimmen den Titer von Maßlösungen und bewerten damit deren Qualität. Für die volumetrischen Titrationen formulieren sie Reaktionsgleichungen und ermitteln die Stoffumsätze auf der Basis von Stoffmengenverhältnissen. Über die stöchiometrischen Zusammenhänge berechnen sie den Gehalt des Analyten in der Probe.

Volumetrische Bestimmungen
Neutralisationstitration, Redoxtitration, Fällungstitration, komplexometrische Titration
  • Verdünnungsfaktor
  • Titer

BPE 5

Gleichgewichtsberechnungen

10

Die Schülerinnen und Schüler wenden das chemische Gleichgewicht auf Protolyse- und Löslichkeitsgleichgewichte an. Am Beispiel von Säuren, Basen und Puffersystemen lernen sie die unterschiedlichen Berechnungen von pH-Werten durch die Modifizierung des Massenwirkungsgesetzes. Durch die Herleitung und Anwendung des Löslichkeitsprodukts lernen sie mögliche Fehler, die in der Gravimetrie gemacht werden, kennen.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Säure-Base-Gleichgewichte und ordnen damit Säuren und Basen nach ihrer Stärke. Sie interpretieren den Zusammenhang zwischen dem pH-Wert und der Autoprotolyse des Wassers. Sie ermitteln die pH-Werte und Stoffmengenkonzentrationen der Oxonium- und Hydroxidionen von Lösungen starker und schwacher Säuren und Basen sowie Salzen und Puffersystemen rechnerisch.

Protolysegleichgewichte

  • Massenwirkungsgesetz
  • Kc-Wert
  • Autoprotolyse des Wassers
  • Ionenprodukt des Wassers
  • pKW‑, pH- und pOH-Wert
  • KS- und KB-Werte, pKS-und pKB-Werte
  • Dissoziationsgrad \( \alpha \)
  • starke Säuren und Basen
  • schwache Säuren und Basen
  • mehrprotonige Säuren
  • Salze
  • Puffersysteme

BPE 5.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das Löslichkeitsgleichgewicht von Salzen mithilfe des Massenwirkungsgesetzes und wenden dieses auf das Löslichkeitsprodukt von schwer löslichen Salzen an. Sie ermitteln damit Ionenkonzentrationen in gesättigten Lösungen von Salzen.

Löslichkeitsgleichgewichte

  • Löslichkeit
  • Löslichkeitsprodukt
Gravimetrie, Fällungsmittelüberschuss, gleichionige Waschlösung

Zeit für Leistungsfeststellung und zur möglichen Vertiefung

20

140

160

Schuljahr 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

10

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Validierung einer Messmethode
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 6

Rechnen mit Messwerten und statistischen Größen

8

Schülerinnen und Schüler kennen die Unsicherheit von Messmethoden und der daraus erzielten Messwerte. Sie lernen statistische Verfahren zur Beurteilung von Messwerten kennen. Statistische Kenngrößen ermöglichen es ihnen, die Messergebnisse einzuordnen.

BPE 6.1

Die Schülerinnen und Schüler bestimmen die Genauigkeit ihrer erzielten Messwerte bei analytischen Verfahren und berechnen mit diesen ihre Ergebnisse.

Messgenauigkeit

Messunsicherheit

Messbereich

Signifikante Stellen

Runden

BPE 6.2

Die Schülerinnen und Schüler berechnen Kennwerte zur Charakterisierung von Messreihen und wenden statistische Prüfverfahren an. Damit beurteilen sie die Genauigkeit und Richtigkeit ihrer Messverfahren.

Mittelwerte
arithmetisches Mittel
Median
harmonisches Mittel
geometrisches Mittel
Streuung von Stichprobenwerten
absoluter und relativer Fehler
Normalverteilung
Standardabweichung
Variationskoeffizient
Signifikanztests
t-Test
F-Test
Chi-Quadrat-Test
Richtigkeit
Wiederfindungsrate
Sollwert
Vertrauensbereich

BPE 7

Auswertungsverfahren

17

Die Schülerinnen und Schüler lernen analytische Verfahren kennen, mit denen sie ihre Ergebnisse bei unterschiedlichen physikalischen und physikalisch-chemischen Untersuchungen auswerten.

BPE 7.1

Schülerinnen und Schüler werten chemisch-technische und physikalisch-technische Untersuchungen aus.

Chemisch-technische und physikalisch-technische Untersuchungen
Dichtebestimmung
Refraktometrie
Polarimetrie
Spektrometrie
Elektrometrie
Kalorimetrie
Chromatografie
Gasgesetze

Zeit für Leistungsfeststellung

5

35

40

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
anwenden, übertragen
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darstellen, darlegen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
diskutieren, erörtern
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
III
dokumentieren
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren, deuten
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
validieren, testen
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
I
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, Datum
Bildungsplan für das Berufskolleg
hier:
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom Datum
Aktenzeichen

I.

II.

Für das Berufskolleg gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für das Schuljahr 1 am 1. August 2023
für das Schuljahr 2 am 1. August 2024
in Kraft.

Zum Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2008 in diesem Fach veröffentlichte Lehrplan für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule vom 08.08.2008, Band 1 (Az. 45-6512-2220/51) außer Kraft.
Fachname – Bildungsplan zur Erprobung
Bildungsplan für das Berufskolleg
Richtung (z.B. Biologisch technische Assistenten)
Schwerpunkt BIB

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