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Gestaltung

Vorbemerkungen

Fachliche Vorbemerkungen
Das Fach „Gestaltung“ ist gegenüber „Präsentationstechnik“, „Technologie“ und den praktischen Fächern „Darstellungstechniken“, „Modellbautechniken“ und „Computeranwendung“ das Leitfach. Der enge Bezug aller zuvor genannten Fächer zueinander bedingt eine ebenso enge Kooperation der Unterrichtenden in diesen Fächern. Für einen fächerverbindenden und handlungsorientierten Unterricht im Fach „Gestaltung“ ist eine selbstständige Lernorganisation mit möglichst freier Zeiteinteilung eine wichtige Voraussetzung für die Schülerinnen und Schüler.
Des Weiteren wird das Fach „Gestaltung“ sowohl durch theoretische als auch praktische Inhalte der Fächer „Präsentationstechnik“, „Technologie“, „Darstellungstechniken“, „Modellbautechniken“ und „Computeranwendung“ ergänzt, erweitert und vertieft. Ebenso denkbar ist es, den Bezug zu einem Wahlpflichtfach herzustellen.
In dem fächerübergreifenden Unterricht lernen die Schülerinnen und Schüler, Aufgabenstellungen aus der Produktgestaltung strukturiert und zielgerichtet zu bewältigen. Die vollständige Handlung, von der Idee bis zum (End‑)Produkt, wird so eingeübt und abgebildet. Zu dieser gehört auch, Gestaltung von einer dem individuellen Geschmack unterworfenen Beliebigkeit zu unterscheiden und nachhaltige sowie ethische Aspekte zu berücksichtigen.
Die übergreifende Bildungsplaneinheit BPE 1 „Gestaltungsprozess“ dient als theoretische Einführung in die Produktgestaltung und wird in projektbezogener Form in BPE 4 „Typografie und Layout“, BPE 5 „Produktgestaltung I“ und BPE 7 „Produktgestaltung II“ praktisch angewendet. Mindestens ein fächerverbindendes Projekt ist im Fach „Gestaltung“ im ersten Schuljahr begleitet durchzuführen. Eine schrittweise Herangehensweise der Schülerinnen und Schüler dient der Einführung in die projekthafte Arbeitsweise des Produktdesigns und als Vorbereitung auf die Projektarbeit im zweiten Schuljahr. Eine Dokumentation ist dabei fester Bestandteil. In dieser dokumentieren und reflektieren die Schülerinnen und Schüler ihre Arbeitsweise und ihre Ergebnisse. Um die eigene Leistung kritisch zu hinterfragen, ist ein enger Kontakt zu Unternehmen aus dem Designbereich und fachspezifische Exkursionen, wie im VIP-Bereich genannt, hilfreich.
Erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit digitalen Medien werden in den Fächern „Computeranwendung“ und „Präsentationstechnik“ vermittelt. Die aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung in der Produktgestaltung sind bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.
Bei der Auseinandersetzung mit Designgeschichte reflektieren die Schülerinnen und Schüler einen bedeutenden Teil des europäischen Kulturguts. Dabei ordnen sie Designprodukte zeitlich und stilistisch in den geschichtlichen Kontext ein und reflektieren unsere heutige Konsumwelt und deren Entstehung.
Zusammenfassend schafft der Unterricht im ersten Schuljahr die gestalterischen Grundlagen, die im zweiten Schuljahr erweitert werden, in dem fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft werden. Die Schülerinnen und Schüler werden durch das Fach „Gestaltung“ auf den Einstieg in eine fachspezifische Berufsausbildung vorbereitet und in ihrer Studierfähigkeit gefördert.
Die Merkblätter „Anforderungen an Skizzen und Darstellungen in Gestaltungs- und Medientechnik (TGG) und Berufskolleg für Produktdesign (BKPD)“ und „Unterschiede und Anforderungen im Modellbau in BKPD“ in der jeweils gültigen Fassung dienen als Orientierung für Unterricht, Leistungsfeststellung und Prüfungserstellung.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

40

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Fächerübergreifende Projekte
Designwettbewerbe
Firmenkooperationen
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Gestaltungsprozess

10

Die Schülerinnen und Schüler erklären Ausbildung und Beruf im Designbereich. Sie benennen verschiedene Designdisziplinen und unterscheiden Design und Kunst. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Kreativität und kennen den Einsatz von Kreativitätstechniken. Sie erklären die Phasen des Gestaltungsprozesses und übertragen die theoretischen Inhalte auf nachfolgende Bildungsplaneinheiten.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler benennen verschiedene Designdisziplinen und unterscheiden Design und Kunst. Sie beschreiben Kreativität und den Einsatz von Kreativitätstechniken.

Design und Kreativität

  • Design in Beruf und Studium
Ausbildung, Berufsbild
  • Designdisziplinen
Produktdesign, Kommunikationsdesign, Transportation Design, Modedesign
  • Begriffsklärung und Abgrenzung: Design, Kunst
Handwerk, Kunsthandwerk, Styling, industrielle Fertigung
  • Kreativität und Kreativitätstechniken
Definition, kreativer Prozess, Methoden der Ideenfindung

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler benennen wesentliche Merkmale von Projekten, beschreiben die Phasen des Gestaltungsprozesses und übertragen die Kenntnisse auf ihnen gestellte Aufgaben nachfolgender Bildungsplaneinheiten.

Projekteinführung

  • Merkmale von Projekten
z. B. DIN 69901
  • Projektphasen

Phasen des Gestaltungsprozesses
Entwicklungsspirale, Rückkopplungsschleifen
  • Projektauftrag und Projektorganisation

  • Recherche und Analyse

  • Konzeption

  • Entwurf

  • Ausarbeitung: Optimierung, Konstruktion

  • Realisation

Dokumentation
z. B. inhaltlicher und formaler Aufbau
vgl. „Deutsch“
Präsentation
vgl. „Präsentationstechnik“

BPE 2

Grundlagen zwei- und dreidimensionaler Gestaltung

25

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Vorgang von Wahrnehmung anhand vorgegebener und eigener Beispiele. Sie benennen und unterscheiden zwei- und dreidimensionale Grundelemente. Sie setzen geometrische Grundkörper zeichnerisch um und analysieren deren Beziehung und Wirkung.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Vorgang von Wahrnehmung.

Wahrnehmung

  • Sinne und Reize

  • räumliches Wahrnehmen
Größe, Lage/Position, Überschneidung
  • Wahrnehmungsphänomene
Erfahrungen, kulturelle Hintergründe, Erwartungen

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler benennen die Grundelemente zweidimensionaler Gestaltung, beschreiben deren Wirkung und analysieren ihre Beziehung zueinander. Sie zeigen die Entwicklung von zwei- zu dreidimensionaler Gestaltung auf.

Gestaltungselemente
vgl. „Darstellungstechniken“ (BPE 1)
  • Punkt, Linie, Fläche, Körper
Form, Proportion, Position, Anzahl, Struktur, Helligkeit
  • Wirkung
Archetypen, Eigenschaften der Formen
  • Komposition
Asymmetrie, visuelles Gleichgewicht, geometrische/optische Mitte, Proportion
Entwicklung von Punkt zu Körper
Ein‑, Zwei- und Dreidimensionalität

BPE 2.3

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden geometrische Grundkörper und charakterisieren deren Wirkung auf den Betrachter. Sie analysieren und zeichnen aus geometrischen Grundkörpern zusammengesetzte Produkte.

Geometrische Grundkörper
vgl. „Darstellungstechniken“ (BPE 4)
  • Würfel, Quader, Pyramide, Zylinder, Kugel, Kegel

  • Wirkung

Einfache Produkte aus geometrischen Grundkörpern

  • Gestaltkonzept: additiv, integrativ, integral
Primärform, Sekundärform

BPE 3

Farbe

15

Die Schülerinnen und Schüler erklären Farbwahrnehmung und Farbordnung. Sie analysieren Farben hinsichtlich ihrer Eigenschaften. Sie wenden Farbe in Entwürfen anderer Bildungsplaneinheiten an und berücksichtigen dabei Farbwirkung und Einsatzzweck.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler erklären Wahrnehmung und Eigenschaften von Farben. Sie wenden Farbe unter Berücksichtigung von Farbwirkung und Einsatzzweck produktbezogen an.

Farbwahrnehmung

  • physiologische Grundlagen
Augenaufbau, Stäbchen und Zapfen
  • physikalische Grundlagen
Lichtspektrum, Absorption, Reflexion
Farbordnung

  • Farbmischsysteme
additiv, subtraktiv, Licht‑, Körperfarben
  • RGB, CMYK
Farbkreis, Farbkugel, Farbfächer
vgl. „Computeranwendung“
Farbeigenschaften
vgl. „Computeranwendung“
  • Farbton

  • Helligkeit

  • Sättigung

Farbwirkung
emotional, symbolisch

BPE 3.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Farbkontraste und zeigen ihre Wirkung anhand von Produkten auf.

Farbkontraste

  • Hell-Dunkel-Kontrast

  • Kalt-Warm-Kontrast

  • Farbe-an-sich-Kontrast

  • Komplementärkontrast

  • Quantitätskontrast

  • Qualitätskontrast

BPE 4

Typografie und Layout

20

Die Schülerinnen und Schüler nennen grundlegende typografische Regeln zur Verbesserung der Lesbarkeit. Darüber hinaus empfehlen sie Schriften für die Verwendung in Printmedien und auf Produkten. Die Schülerinnen und Schüler benennen Grundelemente von Layouts und skizzieren einfache Layouts. Sie unterscheiden Zeichenarten und deren Einsatz bei Produkten. Bei ihrem Vorgehen berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler Inhalt, Zweck und Zielgruppe sowie die in der Bildungsplaneinheit 1 Gestaltungsprozess erlernten Inhalte.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Schriften hinsichtlich Lesbarkeit und begründen ihren Einsatz.

Schrift
vgl. „Computeranwendung“
  • Schriftauswahl
Serifen‑, serifenlose Schriften, sonstige Schriftarten, Schriftwirkung, Schrifteinsatz, Schriftmischung
  • Lesbarkeit
Zeilenabstand, Zeilenlänge, Laufweite
  • Schriftgröße
Textgliederung
  • Schriftschnitte
bold, regular, light
  • Satzarten
Flattersatz, Blocksatz, Mittelachsensatz

BPE 4.2

Die Schülerinnen und Schüler benennen und unterscheiden Grundelemente von Layouts. Sie erklären den Aufbau eines Gestaltungsrasters.

Layout
vgl. „Computeranwendung“
  • Grundelemente von Layouts
Text, Bild, Grafik
  • Bestandteile eines Gestaltungsrasters
Format, Satzspiegel, Grundlinienraster, Spalten, Zellen

BPE 4.3

Die Schülerinnen und Schüler führen einen Layoutprozess durch. Sie stellen einfache Layouts mithilfe eines Gestaltungsrasters unter Berücksichtigung von Inhalt, Zweck und Zielgruppe dar.

Layoutprozess
vgl. „Computeranwendung“
  • Scribble

  • Reinzeichnung

Einfaches Layout
z. B. Praktikumsbericht, Dokumentation

BPE 4.4

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Arten grafischer Zeichen und wenden selbstentwickelte Zeichen oder Vorlagen unter Berücksichtigung von Inhalt, Zweck und Zielgruppe an.

Arten grafischer Zeichen
vgl. „Computeranwendung“
  • Piktogramm

  • Logo
Wortmarke, Wort-Bildmarke, Bildmarke
Produktgrafik
Firmennamen, Bedien- und Gebrauchshinweise auf Produkten/Modellen

BPE 5

Produktgestaltung I

30

Die Schülerinnen und Schüler führen einen einfachen Gestaltungsprozess schrittweise durch und entwerfen Produkte. Dabei unterscheiden und ordnen sie Fachbegriffe einzelnen Phasen des Gestaltungsprozesses zu. Die Schülerinnen und Schüler analysieren Produkte anhand gegebener Kriterien und wenden diese auch zur kritischen Reflexion eigener Ideen und Entwürfe an. Sie dokumentieren ihre Vorgehensweise und präsentieren ihre Ergebnisse. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren anhand eigener oder vorgegebener Produkte das Produktleben.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler führen einen Gestaltungsprozess schrittweise durch. Sie entwerfen parallel dazu Produkte. Sie dokumentieren ihre Vorgehensweise und präsentieren ihre Ergebnisse.

Phasen des Gestaltungsprozesses
vgl. BPE 1
  • Projektauftrag und Projektorganisation: Briefing, Lastenheft, Anforderungskatalog, Zeitplanung
Muss‑, Soll‑, Kann-Kriterien, Gantt-Diagramm
  • Recherche und Analyse: klassische Zielgruppenanalyse und Personas, Marktrecherche, Rebriefing, Pflichtenheft
Moodboard, Szenario, Sinus-Milieus
vgl. BPE 7
  • Konzeption: Produktfunktionen, Scribble, Ideenfindung, Kreativitätstechniken
Konzeptvarianten, Kreativitätstechniken: Matrix, ABC-Methode, Kopfstand-Methode
  • Entwurf: Entwurfsskizze
vgl. „Modellbautechniken“ (BPE 5)
  • Ausarbeitung: Optimierung und Konstruktion
vgl. „Technologie“ (BPE 2)
  • Dokumentation und Präsentation
vgl. „Deutsch“
vgl. „Präsentationstechnik“

BPE 5.2

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene Produktfunktionen und untersuchen Produkte anhand gegebener Kriterien. Sie wenden diese zur kritischen Reflexion eigener Ideen und Entwürfe an.

Produktfunktionen
vgl. BPE 7
  • ästhetische Funktionen, Betrachterebene
Form, Farbe, Werkstoff, Oberfläche, Dekor/Ornament, Produktgrafik
  • praktische Funktionen, Benutzerebene, Ergonomie
Einsatzmöglichkeiten, Basis- und Zusatzfunktion, Handhabung, Bedienung, Sicherheit, Materialqualität, Technik, Umfeld
  • Anzeichenfunktionen
bezüglich praktischer Funktionen: Abgrenzung, Gruppenbildung, Ausrichtung Oberflächenstrukturen, Farbkontraste,
  • symbolische Funktionen, Besitzerebene
Wertigkeit, Image, Produktversprechen, persönliche und soziale Symbolik, Wertvorstellungen

BPE 5.3

Die Schülerinnen und Schüler erklären das Produktleben anhand eigener oder vorgegebener Produkte.

Produktleben

  • lineares Produktleben

  • Produktlebenszyklus
vgl. „Betriebswirtschaft“ (BPE 5)
vgl. „Technologie“ (BPE 8)

Zeit für Leistungsfeststellung

20

140

160

Schuljahr 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

30

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Fächerübergreifende Projekte
Designwettbewerbe
Firmenkooperationen
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 6

Designgeschichte

25

Die Schülerinnen und Schüler nennen Epochen der handwerklichen und industriellen Gestaltung. Als Sehschule beschreiben sie Designobjekte (Syntaktik) und ordnen diese den Designepochen und Stilrichtungen zu. Sie begründen ihre Zuordnungen anhand stilistischer und technologischer Merkmale. Die Schülerinnen und Schüler übertragen das Beschriebene in den Kontext der Designepoche oder Stilrichtung und stellen einen historischen und gesellschaftlichen Bezug her. Sie nennen zu Designepochen und Designtendenzen passende Designerinnen und Designer sowie Institutionen.

BPE 6.1

Die Schülerinnen und Schüler erklären Grundbegriffe für die Betrachtung und Einordnung von Designobjekten.

Begriffsklärung und Abgrenzung

  • Design, Kunst, Handwerk
z. B. Produktions- und Herstellungsweise, Funktion, Attraktivität, Zielgruppe, Arbeitsteilung
Betrachtung von Designobjekten

  • stilistische Merkmale
z. B. Formen, Motive, Ornamente, Farbigkeit
  • technologische Merkmale: Werkstoffe und Fertigungsverfahren
z. B. Thonet – Bugholz, Pop-Design – Kunststoff, Bauhaus – Stahlrohr, Glas
  • Designepochen
Zeitraum, historische und gesellschaftliche Bezüge, Zeitgeschehen, Zielgruppen
  • Designtendenzen
z. B. funktional, dekorativ, symbolisch, sozial, repräsentativ, nachhaltig, kritisch

BPE 6.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Stilmerkmale der Designepochen und Stilrichtungen. Sie ordnen diesen Designobjekte zu und begründen ihre Zuordnung anhand stilistischer und technologischer Merkmale. Sie stellen den zeitlichen und gesellschaftlichen Bezug dar und nennen zu Designepochen oder Stilrichtungen passende Designerinnen und Designer sowie Institutionen.

Überblick vorindustrieller Epochen
grundlegende Stilmerkmale, Antike, Romanik, Gotik, Renaissance, Barock
Frühindustrielle Gestaltung

  • Produktionsweise: Handwerk, Manufaktur und frühindustrielle Produktion

  • Klassizismus, Biedermeier, Shaker, Thonet

  • Historismus und industrielle Produktion

  • Jugendstil
z. B. Vorläufer Morris, Olbrich, Hoffmann, Mackintosh, Lalique, Tiffany, Guimard
Die Moderne
Spannungsfeld von Funktion und Dekoration
z. B. Deutscher Werkbund, AEG (Behrens)
  • Bauhaus
z. B. Gropius, Mies van der Rohe, Breuer, Brandt
  • Streamline
z. B. Loewy
  • Organic Design
z. B. Eames, Jacobsen, Nierenform
  • Hochschule für Gestaltung Ulm
z. B. Bill, Aicher, Gugelot, Gute Form
Nach der Moderne

  • Pop-Design
z. B. Panton
  • Postmoderne
z. B. Alchimia, Memphis
  • Neues Design bis heute
z. B. Starck, Arad, Stiletto, Grcic, Morrison, Droog, Apple (Ive), nachhaltiges Design

BPE 6.3

Die Schülerinnen und Schüler nennen Designtendenzen, erklären deren Bedeutung und zeigen den Bezug zu Designobjekten, Designepochen oder Stilrichtungen auf.

Designtendenzen, deren Gestaltungsmerkmale und Intentionen

  • Funktionsdesign
z. B. Nutzen, Anzeichenfunktion bei z. B. Bauhaus, HfG Ulm, Gute Form, Morrison, Apple-Design (Ive)
  • dekoratives Design
z. B. symbolischer Wert, Dekoration, Repräsentation bei z. B. Historismus, Jugendstil, Memphis
  • Konsumdesign
Styling bei z. B. Historismus, Streamline, Pop-Design
  • Autorendesign
z. B. Starck, Colani, Memphis, Neues Design
  • Designkritik
z. B. Arts and Crafts, Loos, Alchimia, Neues Design”
  • Ökodesign
z. B. nachhaltiges Design, Shaker

BPE 7

Produktgestaltung II

50

Die Schülerinnen und Schüler führen Produktanalysen anhand von Produktfunktionen schriftlich durch. Sie charakterisieren Zielgruppen mithilfe geeigneter Modelle und berücksichtigen Ergebnisse von Marktrecherchen. Die gewonnenen Erkenntnisse sowie Inhalte aus der Bildungsplaneinheit 1 Gestaltungsprozess übertragen die Schülerinnen und Schüler auf das Design betreffende Fragestellungen, Re-Designs oder auf die Gestaltung neuer Produkte. Sie visualisieren ihre Ergebnisse anhand von Scribbles und Entwurfsskizzen. Die Schülerinnen und Schüler erörtern Kriterien der Designethik und beschreiben aktuelle Entwicklungen in der Produktgestaltung. Bei Planung und Reflexion eigener Entwürfe berücksichtigen sie dies.

BPE 7.1

Die Schülerinnen und Schüler führen Produktanalysen durch. Unter Berücksichtigung von Zielgruppe und Ergebnissen der Marktrecherche analysieren sie semiotische und funktionale Aspekte. Die daraus resultierenden Optimierungen stellen die Schülerinnen und Schüler in Scribbles und Entwurfsskizzen dar.

Zielgruppenanalyse

  • klassische Zielgruppendefinition: soziodemografische und psychografische Merkmale

  • Personas

  • eine weitere Zielgruppendefinition
z. B. Sinus-Milieu, Nielsen, Lewis
  • Moodboard

  • Szenario

Marktrecherche
Analyse des Wettbewerbs, gesellschaftliche Bedeutung
Produktanalyse

  • semiotische Analyse
Syntaktik, Semantik, Pragmatik
  • Dienstleistung, Zweck
z. B. Aufgabe, Nutzen
  • Aufbau, Produktfunktionen und Technik
z. B. Bauteile, Funktionselemente
  • Werkstoffe und Fertigungsverfahren
Überblick Fertigungsverfahren (additive, generative und subtraktive Fertigungsverfahren)
vgl. „Technologie“ (BPE 2)
vgl. „Modellbautechniken“ (BPE 5)
vgl. „Modellbautechniken“ (BPE 12)
  • Ergonomie
z. B. Interaktion, Perzentile
  • Benutzerführung: Produktsprache, Anzeichenfunktionen, Barrierefreiheit, Blickführung
z. B. Benutzerebene, Usability
Anforderungsliste
Muss‑, Soll‑, Kann-Kriterien
Zeichnerische Optimierung
Varianten, Detailvarianten, Prinziplösungen
Entscheidungsmatrix
Nutzwertanalyse, vergleichende Analyse

BPE 7.2

Die Schülerinnen und Schüler erörtern wesentliche Aspekte der Designethik und Nachhaltigkeit. Unter Berücksichtigung dieser gestalten sie Produkte.

Designethik

  • Designer zwischen Auftraggeber und Nutzer

  • moralische Verantwortung
Plagiate, Privatsphäre, Transparenz
Nachhaltigkeit

  • ökonomische Verantwortung
Kosten-Nutzen-Analyse
vgl. „Betriebswirtschaft“ (BPE 4)
vgl. „Technologie“ (BPE 8)
  • gesellschaftliche Verantwortung
Respekt der Menschenrechte, Nutzbarkeit, Barrierefreiheit
  • ökologische Verantwortung
Drei-Säulen-Modell, Produktlebenszyklus, Reparaturfähigkeit, Vorrangmodell der Nachhaltigkeit
vgl. „Technologie“ (BPE 8)

BPE 7.3

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben aktuelle Entwicklungen in der Produktgestaltung.

Design und Technik
generative Fertigungsverfahren, Automatisierung
Digitalisierung und Miniaturisierung
Vernetzung, Industrie 4.0, Internet of Things (IoT)
Virtuelle Welten
Augmented Reality, Virtual Reality

Zeit für Leistungsfeststellung

15

105

120

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
anwenden, übertragen
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darstellen, darlegen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
diskutieren, erörtern
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
III
dokumentieren
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren, deuten
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
validieren, testen
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
I
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, Datum
Bildungsplan für das Berufskolleg
hier:
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom Datum
Aktenzeichen

I.

II.

Für das Berufskolleg gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für das Schuljahr 1 am 1. August 2023
für das Schuljahr 2 am 1. August 2024
in Kraft.

Zum Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2008 in diesem Fach veröffentlichte Lehrplan für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule vom 08.08.2008, Band 1 (Az. 45-6512-2220/51) außer Kraft.
Fachname – Bildungsplan zur Erprobung
Bildungsplan für das Berufskolleg
Richtung (z.B. Biologisch technische Assistenten)
Schwerpunkt BIB

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