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Datum: 01.04.2025

Aktenzeichen: 6 Ca 1702/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Vermittlungsprämie in i.H.v.
5.000,00 brutto € zuzüglich Jahreszinsen von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit 03.04.2024 zu bezahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht
zugelassen.