Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Entsprechend dem Bildungsauftrag des Beruflichen Gymnasiums vermittelt das Profilfach Volks- und Betriebswirtschaftslehre Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine ökonomische Allgemeinbildung; gleichzeitig erfolgt eine berufliche Orientierung für Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung. Die Erlangung grundlegender Einsichten in das System einer arbeitsteiligen Wirtschaft erschließt jungen Menschen mit entsprechender Neigung und Aufgeschlossenheit den Bildungswert, der ökonomischen Zusammenhängen und Problemstellungen innewohnt. Dabei werden verstärkt die Fähigkeiten gefördert, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, wirtschaftliche Sachverhalte geistig zu durchdringen sowie Zusammenhänge zu durchschauen, zuordnen und praktisch umsetzen zu können. Dies qualifiziert Schülerinnen und Schüler zunehmend zur aktiven, rationalen und kritisch reflektierenden Bewältigung von Lebenssituationen im privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Bereich. Im Einklang mit Artikel 12 der Landesverfassung und § 1 des Schulgesetzes beinhaltet dies auch die Befähigung zur politischen Beteiligung sowie die Erziehung zu verantwortungsbewussten Wirtschaftsbürgerinnen und Wirtschaftsbürgern, die dazu hingeführt werden, vorurteilsfrei zu denken, wertorientiert zu handeln und wirtschaftliches Handeln zu verantworten.
Inhalte und Methoden
Zur Erreichung der Bildungsziele muss der Unterricht problemorientiert gestaltet werden und aktuelle Bezüge aufweisen. Die Analyse von Strukturzusammenhängen und Zielkonflikten ermöglicht das Aufzeigen von Problemlösungsansätzen aus ganzheitlicher Sicht und vernetztes Denken. Neben den für die Lösung wirtschaftlicher Probleme typischen Denkweisen und Methoden ist dafür eine gesicherte Basis an Begriffen und thematischen Strukturen unerlässlich. Ein gut strukturiertes und breites Grundlagenwissen ist unabdingbare Voraussetzung, um Probleme zu erkennen und zu verstehen, darüber zu reflektieren, kreative Lösungen zu finden und sich eine eigene Meinung zu bilden. Über eine fachliche Befähigung hinaus müssen die Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer methodischen, personalen und sozialen Kompetenzen gefördert werden, um den Bildungszielen gerecht zu werden.
Insbesondere der Unterricht im berufsbezogenen Profilfach wirkt an geeigneter Stelle berufsorientierend, sodass die Schülerinnen und Schüler sich in den entsprechenden beruflichen Bereichen im Hinblick auf ihre beruflichen Interessen und Potenziale orientieren. Ausgehend vom Profilfach vermittelt die Schule Kenntnisse über Berufs-, Ausbildungs- und Studienfelder, informiert über Strukturen der Berufswelt sowie Anforderungen und Perspektiven der beruflichen und akademischen Bildung. Die Lehrkräfte ergreifen geeignete Maßnahmen der beruflichen Orientierung, damit die Schülerinnen und Schüler ihre beruflichen Interessen und Potenziale entdecken, prüfen und gezielt entwickeln können. Dies zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler für ihren anschließenden bzw. späteren Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf eine qualifizierte Entscheidung treffen können. Ein wichtiges Element hierfür sind die Praxiserfahrungen. Deren Vor- und Nachbereitung trägt dazu bei, das Potenzial ihrer berufsorientierenden Wirkung maximal zu entfalten. Sie erfolgt im jeweils dazu geeigneten Fach und ggf. Fächer übergreifend.
Deshalb sieht die Bildungsplanstruktur vor, das Profilfach Volks- und Betriebswirtschaftslehre sehr stark praxisorientiert zu unterrichten. Von den vier Unterrichtsstunden sind zwei Stunden im Klassenverband vorgesehen. In den beiden weiteren Stunden kann die Klasse geteilt und getrennt unterrichtet werden. Diese sind eng mit den im Klassenverband unterrichteten Stunden verzahnt. Sie dienen der Vertiefung und Übung des Stoffes bzw. schaffen insbesondere Raum zum Herstellen von aktuellen Bezügen sowie für die Projektarbeit.
Aufbau des Bildungsplans
Die Bildungsplanstruktur sieht vor, entsprechend des Sektorenmodells, ausgehend vom Haushaltssektor, sukzessive die einzelnen Wirtschaftssubjekte einzuführen. In Klasse 8 werden zunächst wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge aus dem Blickwinkel der jugendlichen Konsumentinnen und Konsumenten betrachtet, um den Jugendlichen die enge Verzahnung ihres Alltagslebens mit wirtschaftlichen Abläufen deutlich zu machen. Zentraler Anker der Klasse 8 ist das individuell geführte Haushaltsbuch. Die hierbei gesammelten Daten sind Ausgangspunkt für die Erarbeitung weiterer wesentlicher wirtschaftlicher Inhalte und Erkenntnisse.
In Klasse 9 gründen die Schülerinnen und Schüler fiktive Unternehmen, die sie dazu befähigen, unternehmerisch zu denken und zu handeln. Die Schülerinnen und Schüler vollziehen einen Perspektivenwechsel und betrachten das Unternehmen als ein weiteres Subjekt wirtschaftlichen Handelns. Die Schülerinnen und Schüler gestalten ihr Unternehmen eigenständig und erstellen für ihr fiktives Unternehmen einen Businessplan. Im Mittelpunkt stehen neben der Existenzgründung die vier Geschäftsprozesse Absatz, Beschaffung, Jahresabschluss und Personalwirtschaft, wobei der letzte Teilbereich auch zur Vorbereitung des Betriebspraktikums genutzt werden kann. Die Grundlagen der Buchhaltung sollten möglichst parallel zu den Geschäftsprozessen innerhalb der fiktiven Unternehmen unterrichtet werden, um das Verständnis der Schülerinnen und Schüler für die Buchführung als Dokumentationsinstrument zu fördern. Empfohlen wird die Gründung eines Handels- bzw. Dienstleitungsunternehmens.
Um einen Übergang zu den Themenbereichen Investition, Kündigung und Sozialversicherungen herzustellen, können die fiktiven Unternehmen in Klasse 10 weitergeführt werden. Ebenfalls in Klasse 10 wird der einfache Wirtschaftskreislauf um die Rolle der Banken und des Staates erweitert, sodass der Übergang von der Konsumenten- über die Unternehmens- zur gesamtwirtschaftlichen Sicht vollzogen wird.
Das selbstständige Erarbeiten der Inhalte in der Bildungsplaneinheit 8 eignet sich für eine Hinführung zum späteren Arbeiten im Seminarkurs.