Profilübergreifendes Bildungsziel des Technischen Gymnasiums
Wenn Technik als Teilbereich der Kultur mehr und mehr den Alltag und die Zukunft der Arbeit und der Gesellschaft als Ganzes prägt, dann kommt dem Erwerb technischer Kompetenzen, der Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Technik, den sich aus ihrem Einsatz ergebenden Folgen sowie den wirtschaftlichen Aspekten, die in der Technik liegen, eine besondere Rolle zu. Die Schülerinnen und Schüler der Technischen Gymnasien sollen Technik nicht nur als Mittel zu einem Ziel oder als Form methodisch-planvollen Handelns begreifen, sondern befähigt werden, die in der Welt ablaufenden technischen Vorgänge ganzheitlich zu erfassen, um sie in ein zielgerichtetes und verantwortliches Handeln einbinden zu können.
Zukunftsfähige technische Lösungen erfordern neben fundiertem technischem Fachwissen verstärkt Handlungskompetenz, die auf fachlichen, personalen, methodischen und sozialen Kompetenzen beruht, sowie systemische Denk- und Arbeitsweisen, um auch bei komplexen Problemstellungen selbstständig, rational und reflektiert handeln und somit erfolgreiche und nachhaltig wirksame Entscheidungen treffen zu können. Das Technische Gymnasium stellt dies unter Berücksichtigung der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler mit seinem wissenschaftspropädeutischen Ansatz sicher und schafft in diesem Sinne die Voraussetzungen für das Studium an Universitäten. Zudem ermöglicht es eine vertiefte Profilierung für anspruchsvolle Tätigkeiten und Führungspositionen im Bereich naturwissenschaftlich-technischer, gestalterisch-technischer sowie wirtschaftstechnisch geprägter beruflicher Tätigkeiten. Der Erwerb technikwissenschaftlicher Grundkompetenzen durch die Verzahnung von Theorie und Praxis – insbesondere im Profilfach – stellt hierbei ein besonderes Merkmal der Technischen Gymnasien dar.
Unter dem Aspekt der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung wird im Technischen Gymnasium das Bewusstsein geschaffen, dass technische Systemlösungen anhand ökonomischer, ethischer und ökologischer Kriterien beurteilt sowie im gesamtgesellschaftlichen Kontext betrachtet werden müssen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Im Unterricht des Profilfaches Technik und Management machen die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen, gewinnen Einsichten und erwerben Fähigkeiten und Kompetenzen, die ihnen die Denk- und Arbeitsweisen der Technik, verknüpft mit wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen anschaulich erschließen und vertiefen. Die Schülerinnen und Schüler begreifen, dass das Denken in Systemen eine für die Technik und Betriebswirtschaft typische Vorgehensweise ist und technische Problemlösungen oft Kompromisse verlangen. Sie erlernen die Übertragung und Umsetzung ingenieurwissenschaftlicher Erkenntnisse und Verfahren in technische Systeme unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher und sozialer Gesichtspunkte. Lösungsansätze werden analysiert und technische wie wirtschaftliche Bewertungsverfahren durchgeführt. Die technischen und betriebswirtschaftlichen Lehrplaneinheiten sind in ihrer Auslegung aufeinander beziehbar, so ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten um eine enge Verzahnung beider Disziplinen zu erreichen.
Die Arbeitswelt der Zukunft erwartet ein hohes Maß an Flexibilität und vernetztem Denken. Unternehmerischer Erfolg setzt nicht nur das Beherrschen technischer Lösungen voraus, sondern auch wirtschaftliche Handlungskompetenz, um bei komplexen Problemstellungen erfolgreiche Entscheidungen treffen zu können.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler erwerben und vertiefen im Profilfach Technik und Management eine umfassende Handlungskompetenz mit den Dimensionen der sachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenz. Diese zugrundeliegenden Kompetenzbegriffe sind in den einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Technik der KMK i. d. F. vom 16.11.2006 ausführlich beschrieben und erläutert.
Zur Sachkompetenz gehört z. B.:
- fachspezifische Probleme analysieren, Wirkungszusammenhänge ermitteln, Lösungen entwickeln und deren Wirksamkeit beurteilen,
- fachspezifische Aufgabenstellungen und Lösungen unter den Aspekten ihrer Zweckbestimmung, Funktionalität und Übertragbarkeit analysieren und die Folgen unter Beachtung humaner, ökonomischer und ökologischer Aspekte bewerten,
- Optimieren von Lösungen für technische Aufgabenstellungen durch Strukturieren von Lösungswegen, Feststellen möglicher Lösungsvarianten, Vergleichen der Lösungsvarianten, Auswählen einer Variante und Darstellen des Kompromisscharakters der bevorzugten Lösung,
- Theorien und Gesetzmäßigkeiten sowie möglicher Analyse- und Syntheseverfahren mittels Reduktion technischer Sachverhalte auf Modelldarstellungen unter Berücksichtigung ihres Geltungsbereichs bereitstellen und anwenden.
Sachkompetenz kann z. B. nachgewiesen werden durch:
- fachsprachlich korrektes Fassen technischer Sachverhalte,
- systematisiertes Auswerten von Ergebnissen,
- fachgerechtes Wiedergeben von komplexeren technischen Problemstellungen, deren Analyse und der Darstellung der komplexen Zusammenhänge,
- Lösung der technischen Problemstellung durch Auswählen und Verknüpfen von Daten, Fakten und Methoden eines abgegrenzten Gebiets,
- problembezogenes Einordnen und Nutzen von Wissen aus verschiedenen technischen Wissensbereichen,
- kreative eigenständige Lösung technischer Problemstellungen,
- Beurteilung der Wirksamkeit der Lösungsvarianten,
- Erklären komplexer technischer Lösungen,
- Entwickeln alternativer Lösungswege, wenn dieses in der Aufgabenstellung gefordert wird.
Zur Methodenkompetenz gehört z. B.:
- Erkenntnismethoden der Technik beschreiben und situationsgerecht nutzen,
- mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen zur Durchführung technischer Experimente sowie experimentelles Ermitteln der Funktionen konkreter technischer Systeme umgehen,
- Informationen selbstständig unter Nutzung zeitgemäßer informationstechnischer Möglichkeiten beschaffen, verarbeiten und präsentieren sowie den Gültigkeitsbereich von modellbezogenen Aussagen kritisch abwägen und deren Aktualität beurteilen,
- fachbezogene Kommunikationstechniken anwenden und technische Komponenten planen und konstruieren,
- typische Lösungsverfahren erfassen, auswählen, anwenden und bewerten.
Methodenkompetenz kann z. B. nachgewiesen werden durch:
- Entnehmen von Informationen aus einfachen Texten,
- Durchführen von Messungen nach einfachen Verfahren,
- sachgerechtes Nutzen einfacher Software,
- Visualisierung von technischen Sachverhalten in verschiedenen Darstellungsformen (z. B. Tabelle, Graph, Skizze, Text, Bild, Diagramm, Mindmap, Formel),
- schriftliches oder mündliches Präsentieren einfacher Sachverhalte,
- Entnehmen von Informationen aus komplexen Texten,
- Strukturieren und schriftliches oder mündliches Präsentieren komplexer Sachverhalte,
- Führen eines Fachgespräches auf angemessenem Niveau zu einem Sachverhalt,
- Exzerpieren von Informationen aus komplexen Texten,
- Erheben von Daten zur Überprüfung von Hypothesen,
- Darstellen eines eigenständigen bearbeiteten komplexen Sachverhalts für ein Fachpublikum (z. B. in einer Facharbeit).
Dem Anspruchsniveau des Bildungsplanes liegen die Einheitlichen Prüfungsanforderungen der KMK in der Abiturprüfung zugrunde. Dieses Niveau konkretisiert sich in den Zielformulierungen der einzelnen Bildungsplaneinheiten. Für die Umsetzung dieser Ziele soll der Unterricht möglichst problemorientiert und aktualitätsbezogen gestaltet werden. Dabei sind die zu erwerbenden Fachkompetenzen in Handlungskontexte einzubetten, damit sie als Beitrag zur Lösung der Handlungs- oder Entscheidungssituationen erarbeitet werden können. Die Analyse von Strukturzusammenhängen, Zielkonflikten und so genannten „Dilemmasituationen“ ermöglicht das Erarbeiten von Problemlösungsansätzen aus ganzheitlicher Sicht und fördert das vernetzte Denken. Neben den Fachkompetenzen müssen auch methodische, personale und soziale Kompetenzen gefördert werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen des gemeinsamen Projektes in der Jahrgangsstufe 1.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Das Profilfach beinhaltet zahlreiche Anknüpfungspunkte an die Fächer Informatik (TG) sowie Wirtschaftslehre mit Projektmanagement. Der Computereinsatz unterstützt die Analyse technischer und betriebswirtschaftlicher Sachverhalte und dient ebenso zur Aufbereitung entscheidungsrelevanter Informationen wie zur Informationsbeschaffung zum Beispiel in laufender Projektarbeit und zur Präsentation von Arbeitsergebnissen.
Das Projekt in der Jahrgangsstufe 1 baut auf dem Unterricht im Fach Wirtschaftslehre und Projektmanagement der Eingangsklasse auf und es besteht die Möglichkeit, die Industrie 4.0-Thematik (vgl. Bildungsplan Wirtschaftslehre mit Projektmanagement) aufzugreifen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.