Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Die Bedeutung des Faches Musik im sechsjährigen Beruflichen Gymnasium
Musik hat eine hohe Bedeutung im Leben von Kindern und Jugendlichen. Durch Musik wird die eigene Identität und Persönlichkeit ausgedrückt. Der Umgang mit Musik ermöglicht einen ästhetischen Zugang zur Welt, der durch keine andere Art des Zugangs ersetzt werden kann.
Der Musikunterricht unterstützt und befähigt Schülerinnen und Schüler, ihren Umgang mit Musik bewusst zu erleben, zu gestalten und zu reflektieren. Er liefert einen entscheidenden Beitrag zur Förderung kognitiver, affektiver, kreativer, psychomotorischer und sozialer Kompetenzen. Somit trägt das Fach Musik zur allgemeinen Bildung bei und schafft eine wichtige Voraussetzung zur Teilhabe am kulturellen Leben.
Die vielfältigen Formen der Auseinandersetzung mit Musik sprechen den jungen Menschen ganzheitlich an, und zwar gleichermaßen als Individuum wie als Zugehörigen einer Gemeinschaft. Musikunterricht leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Er stärkt deren Bereitschaft zur Kooperation, Anerkennung und Rücksichtnahme und fördert dadurch ihr Verantwortungsbewusstsein. Auch kann Musik den interkulturellen Dialog ermöglichen und so eine Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt, insbesondere im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Besonderheiten, unterstützen.
Der Musikunterricht im sechsjährigen Beruflichen Gymnasium schließt an Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler an, die sie in der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschule oder im Gymnasium erworben haben und entwickelt diese weiter.
Neben der unterschiedlichen schulischen Sozialisation muss der Bildungsplan für das Fach Musik die heterogene außerschulische musikalische Sozialisation der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Eine Ursache dieser Heterogenität liegt in der Vielfalt der Musikangebote der heutigen Zeit, die den Schülerinnen und Schülern Zugang zu den unterschiedlichsten Stilen und Genres bietet. Auch die soziokulturelle Herkunft spielt eine große Rolle bei der Heterogenität der Musikvorlieben, insbesondere aber auch der musikalischen Aktivitäten.
Musikalische Lernprozesse gelingen besonders gut, wenn der Lehrkraft diese Heterogenität bewusst ist. Der Bildungsplan soll dabei unterstützen, durch vielfältige Handlungsformen wie Singen, Spielen, Bewegen, Tanzen, Hören, Diskutieren usw. auf die Schülerinnen und Schüler einzugehen. Gerade durch diese unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten bietet das Fach Musik zudem viele Anknüpfungspunkte mit anderen Fächern, insbesondere mit den Fächern Sport und Kunst, und schafft Möglichkeiten für Fächer übergreifendes, vernetztes Lernen und kooperative Projekte.
Digitale Medien sind heutzutage auch in der Musik allgegenwärtig. Sie prägen beispielsweise die Musikproduktion, Musikrezeption, die Veröffentlichung und die Verbreitung von Musik. Außerdem spielen sie im Alltag der Schülerinnen und Schüler eine große Rolle. Dies berücksichtigt dieser Bildungsplan, indem er Beispiele für den möglichen Einsatz digitaler Medien im Unterricht aufzeigt und den reflektierten Umgang mit Medien thematisiert.
Schulmusik beschränkt sich nicht auf den Musikunterricht. Außerunterrichtliche Formen, wie zum Beispiel musikalische Arbeitsgemeinschaften, Projekttage oder eine Kooperation mit außerschulischen Partnern, ermöglichen eine wertvolle Kompetenzerweiterung über den regulären Musikunterricht hinaus und bieten ein wesentliches Element zur Gestaltung des kulturellen Schullebens.
Außerschulische Aktivitäten wie zum Beispiel Konzert-, Opern- oder Musicalbesuche verknüpfen den Musikunterricht mit der persönlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler, erweitern diese und sind deshalb wünschenswert.
Inhalte, Ziele und Kompetenzen
Die Kompetenzbereiche des Bildungsplans für das Fach Musik sind nicht voneinander isoliert zu sehen, sondern spiegeln verschiedene Dimensionen des vernetzten und prozessorientierten Kompetenzerwerbs. Der Lehrkraft obliegt es, der jeweiligen Lerngruppe und dem jeweiligen schulischen Umfeld gemäß aus dem für die drei Schuljahre geltenden Bildungsplan einen ganzheitlichen und aufbauenden Kompetenzerwerb zu gestalten und die Einheiten demgemäß – im Sinne eines Schulcurriculums – zusammenzustellen. Der Bildungsplan verzichtet zudem auf die Nennung konkreter musikalischer Werke. Dies bietet der Lehrkraft die Möglichkeit, im Rahmen der Vorgaben durch den Bildungsplan, selbst das für die Lerngruppe und -situation geeignete Werk auszuwählen.
Ein kompetenz- und zielorientierter Bildungsplan kann nicht die Absicht haben, den Schülerinnen und Schülern möglichst viele Inhalte eines Fachs zu vermitteln. Ziele und Kompetenzen sollen an inhaltlichen und exemplarischen Schwerpunkten erarbeitet werden. Der gesamte Bildungsplan räumt der einzelnen Lehrkraft in dieser Hinsicht einen breiten Gestaltungsspielraum ein, der durch den VIP-Bereich erweitert wird. Die sinnvolle Vernetzung der ausgewählten Schwerpunkte obliegt der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.
Orientierung
Der Bildungsplan für das Fach Musik ist inhaltlich in sechs Bildungsplaneinheiten gegliedert. Um den Gestaltungsspielraum für die Lehrkraft gemäß der Lerngruppe und den schulischen Gegebenheiten so groß wie möglich zu halten, gelten die Einheiten für alle drei Schuljahre. Dabei kann die Reihenfolge verändert werden. Inhalte und Kompetenzen der Bildungsplaneinheit 1 sind grundlegend für alle anderen Einheiten, weswegen die Arbeit mit dieser in Klasse 8 begonnen werden soll. Eine weitere Vertiefung dieser Einheit erfolgt zwischen und während der Erarbeitung der übrigen Einheiten.
BPE 1: Musikalische Grundbausteine – Gestaltungsprinzipien und Verläufe
BPE 2: Notation und Improvisation
BPE 3: Musik im politischen und religiösen Kontext
BPE 4: Tradition und Bruch – Kontinuität und Wandel – Interkulturalität
BPE 5: Bild, Szene, Text und Ton
BPE 6: Musik und Gesellschaft
Jede Bildungsplaneinheit beginnt mit einer übergeordneten Zielformulierung, die ohne Operatoren die gesamte Einheit vorstellt. Darunter befinden sich die Zielleisten für jede Untereinheit. Hier werden die kompetenzorientierten Ziele durch Operatoren definiert.
Jede Bildungsplaneinheit wird durch die folgenden grundlegenden Arbeitsbereiche gegliedert, welche die Standards für die inhaltsbezogenen Kompetenzen bilden:
Arbeitsbereich 1: Musik gestalten und erleben
Im Fokus von Arbeitsbereich 1 steht der aktive Umgang mit Musik, der durch vielfältige Musiziererfahrungen ermöglicht werden soll. Unmittelbare musikalische Erfahrungen wecken die Freude an der Musik und fördern die musikalischen Fähigkeiten.
Arbeitsbereich 2: Musik verstehen
Um Musikstücke erfassen zu können, ist es notwendig, sie bewusst wahrzunehmen und ihre musikalischen Gestaltungsmittel, die Absicht und die Wirkung zu verstehen. Zur Beschreibung dienen die Kenntnis und Anwendung der musikalischen Fachsprache und Musiklehre, aber auch weitere Äußerungsformen wie Bewegung oder Kunst.
Arbeitsbereich 3: Musik reflektieren
Musik ereignet sich in spezifischen historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten und sie erfüllt unterschiedliche Funktionen. Die Auseinandersetzung mit diesen Kontexten und die individuelle Bedeutung von Musik für das eigene Leben stehen im Mittelpunkt dieses Arbeitsbereichs.
Diese drei Arbeitsbereiche sind grundsätzlich sinnvoll aufeinander zu beziehen und müssen sich wechselseitig ergänzen. Damit beziehen sich Handlungsformen wie Musizieren, Hören oder Bewegen auf alle drei Bereiche. Für das Fach Musik ergibt sich in Kombination der oben genannten Arbeitsbereiche und der Operatoren mit ihren jeweiligen Anforderungsbereichen eine Grundlage für einen abwechslungsreichen, kreativen und schülergerechten Unterricht.