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Mathematik
Vorbemerkungen
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Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Im Mathematikunterricht lernen die Schülerinnen und Schüler Begriffe und Methoden, um ihre Umwelt mathematisch wahrzunehmen, sich in ihr zu orientieren und Probleme mit mathematischen Mitteln zu lösen. Dabei stehen positive Einstellungen zur Mathematik, Freude am Entdecken mathematischer Zusammenhänge, am Bearbeiten von mathematischen Problemstellungen, am Erleben des Lernzuwachses und am Zuwachs von Erkenntnissen gleichermaßen im Fokus.
Der Bildungsplan legt das Anforderungsniveau gemäß der Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss der Kultusministerkonferenz in diesem Fach zu Grunde. Er orientiert sich an den in der Fachpräambel formulierten Zielen: „Der Mathematikunterricht trägt zur Bildung der Schülerinnen und Schüler bei, indem er ihnen insbesondere folgende Grunderfahrungen ermöglichen, die miteinander in engem Zusammenhang stehen:- technische, natürliche, soziale und kulturelle Erscheinungen und Vorgänge mithilfe der Mathematik wahrnehmen, verstehen und unter Nutzung mathematischer Gesichtspunkte beurteilen;
- Mathematik mit ihrer Sprache, ihren Symbolen, Bildern und Formeln in der Bedeutung für die Beschreibung und Bearbeitung von Aufgaben und Problemen inner- und außerhalb der Mathematik kennen und begreifen;
- in der Bearbeitung von Fragen und Problemen mit mathematischen Mitteln allgemeine Problemlösefähigkeit erwerben“ (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, Bildungsstandards im Fach Mathematik für den Mittleren Schulabschluss, Beschluss vom 04.12.2003).
Die im Laufe der drei Schuljahre erworbenen mathematischen Inhalte und Arbeitstechniken bilden die Grundlage für die Bildungsziele der gymnasialen Oberstufe und der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler bis zur allgemeinen Hochschulreife. Da Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Schularten und aus verschiedenen Schulen kommen können, sind die verschiedenen Vorkenntnisse bei der Umsetzung des Bildungsplans zu berücksichtigen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei die Fähigkeit erwerben, in Zusammenhängen zu denken, reale Vorgänge zu modellieren, Techniken des Problemlösens zu beherrschen sowie Ergebnisse darzustellen und zu interpretieren. In das Zentrum des Unterrichts treten daher verstärkt die allgemeinen mathematischen Kompetenzen:- K1: Mathematisch argumentieren
- K2: Probleme mathematisch lösen
- K3: Mathematisch modellieren
- K4: Mathematische Darstellungen verwenden
- K5: Mit symbolischen, formalen und technischen Elementen der Mathematik umgehen
- K6: Mathematisch kommunizieren
Die Schülerinnen und Schüler erwerben diese Kompetenzen anhand der mathematischen Inhalte des vorliegenden Bildungsplans. Fächerübergreifende Aufgabenstellungen verdeutlichen die weitreichende Bedeutung der Mathematik. Aufgaben und Probleme, die diesen Praxisbezug herstellen, sollen sich an der berufsbezogenen Richtung des Beruflichen Gymnasiums orientieren und nach Möglichkeit dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler entstammen.
„Die Entwicklung mathematischer Kompetenzen wird durch den sinnvollen Einsatz digitaler Mathematikwerkzeuge unterstützt. Das Potenzial dieser Werkzeuge entfaltet sich im Mathematikunterricht- beim Entdecken mathematischer Zusammenhänge, insbesondere durch interaktive Erkundungen beim Modellieren und Problemlösen,
- durch Verständnisförderung für mathematische Zusammenhänge, nicht zuletzt mittels vielfältiger Darstellungsmöglichkeiten,
- mit der Reduktion schematischer Abläufe und der Verarbeitung größerer Datenmengen,
- durch die Unterstützung individueller Präferenzen und Zugänge beim Bearbeiten von Aufgaben einschließlich der reflektierten Nutzung von Kontrollmöglichkeiten“ (Bildungsstandards im Fach Mathematik für die Allgemeine Hochschulreife, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.12.2012).
Der Einsatz von digitalen Medien und Werkzeugen dient nicht als Ersatz, sondern als gezielte Ergänzung zu anderen Formen des Lehrens und Lernens. Materialien und Lernsequenzen können digital zur Verfügung gestellt werden. Lernstandskontrollen können mit digitalen Medien durchgeführt und zur individuellen Förderung genutzt werden. Durch den möglichen Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge wird der Unterricht entlang der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler gestaltet. Diese unterstützen die individuelle und aktive Wissensaneignung, fördern selbstgesteuertes, kooperatives und kreatives Lernen sowie die Fähigkeit, Aufgaben und Problemstellungen selbstständig und lösungsorientiert zu bearbeiten. Damit zielt der Einsatz von digitalen Medien und Werkzeugen im Mathematikunterricht auf den Aufbau der Handlungskompetenz sowie der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler.
Der Mathematikunterricht fördert durch die Behandlung von Problemen aus der Berufs- und Arbeitswelt sowie durch Begegnungen mit Anwendungssituationen die berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler sowie ihre Fähigkeit zur begründeten Planung des weiteren Lebensweges.
Bildungsplanübersicht
Klasse 8
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Termumformungen |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler beherrschen das Rechnen mit Variablen. Sie erfassen dabei die Abfolge der Rechenhierarchien und die Notwendigkeit der Klammersetzung. Diese nutzen sie, um Terme mit Variablen zu vereinfachen, zu berechnen und Sachzusammenhänge mathematisch, übersichtlich und präzise zu formulieren.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die Rechengesetze bei Termen mit Variablen an. Darüber hinaus deuten sie Sachzusammenhänge als Terme und berechnen den Wert von Termen durch das Einsetzen von Zahlen. |
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BPE 2 |
Lineare Gleichungen |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Rechenfertigkeiten auf lineare Gleichungen, lineare Ungleichungen und einfache Bruchgleichungen an.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen mithilfe von Äquivalenzumformungen die Lösung von linearen Gleichungen und Bruchgleichungen, die auf lineare Gleichungen zurückzuführen sind. Auch wenden sie die Äquivalenzumformungen für das Umstellen von Formeln und linearen Ungleichungen an. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundbegriffe der Prozent- und Zinsrechnung. Sie berechnen Prozentwert, Grundwert, Prozentsatz und Zins. |
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BPE 3 |
Lineare Funktionen |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler erfassen und interpretieren in Situationen aus dem Alltag, den Naturwissenschaften, der Technik und der Wirtschaft die Abhängigkeiten zwischen zwei Größen als funktionale Zusammenhänge. Den Funktionsbegriff erkennen sie als fundamentales Element der Mathematik.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen und interpretieren funktionale Zusammenhänge sprachlich und unter Verwendung von Tabellen und Schaubildern und führen die verschiedenen Darstellungsformen situationsgerecht ineinander über. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben lineare Zusammenhänge unter Berücksichtigung des Funktionsbegriffes. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen die Gleichung, die Steigung und den y-Achsenabschnitt von Geraden und zeichnen Geraden in ein Koordinatensystem. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen Schnittpunkte von Geraden mit den Koordinatenachsen und weisen nach, ob ein Punkt auf der Geraden liegt. Sie untersuchen die gegenseitige Lage von zwei Geraden und berechnen die gemeinsamen Punkte. |
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BPE 3.5 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Gleichungen von Geraden. |
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BPE 4 |
Lineares Gleichungssystem |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler erkennen den vielfältigen Einsatz und Nutzen von linearen Gleichungssystemen.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Sachzusammenhänge als lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen, lösen diese grafisch und bestimmen die Lösung rechnerisch mit einem Verfahren. Sie untersuchen auf Lösbarkeit und Lösungsvielfalt. |
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BPE 5 |
Kongruenz und Ortslinien |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler erfahren mathematische Beweisführungen anhand der Geometrie und erlernen, Lösungswege und geometrische Konstruktionen fachsprachlich zu begründen.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen Ortslinien, Höhen im Dreieck und Seitenhalbierende grafisch dar und lösen geometrische Probleme zeichnerisch. Sie ermitteln besondere Punkte im Dreieck mithilfe von Zirkel und Lineal und begründen die Konstruktion. Sie beweisen den Satz des Thales und nutzen ihn zur Prüfung auf Orthogonalität und zur Konstruktion eines rechten Winkels. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen Figuren auf Kongruenz. Die Konstruierbarkeit von Dreiecken begründen sie mithilfe der Kongruenzsätze. |
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Klasse 9
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 6 |
Ähnlichkeit und Strahlensätze |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und begründen Eigenschaften und Beziehungen geometrischer Figuren und nutzen diese im Rahmen des Problemlösens zur Analyse von Sachzusammenhängen.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen zwei Figuren auf Ähnlichkeit. Sie begründen die Ähnlichkeit von Dreiecken mithilfe der Ähnlichkeitssätze. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Streckenlängen und Winkelweiten unter Nutzung der Ähnlichkeit von Figuren und der Strahlensätze. |
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BPE 7 |
Reelle Zahlen, Wurzeln und quadratische Gleichungen |
20 |
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Ausgehend von geometrischen oder algebraischen Problemen erkennen die Schülerinnen und Schüler die Notwendigkeit einer weiteren Zahlbereichserweiterung. Sie rechnen mit Quadratwurzeln, wählen geeignete Methoden zur Lösung quadratischer Gleichungen und argumentieren mit diesen die Lösbarkeit.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen Quadratwurzeln exakt oder näherungsweise und vereinfachen Zahlterme, in denen Quadratwurzeln enthalten sind, auch durch teilweises Wurzelziehen; sie stellen Wurzelterme auf. Die Schülerinnen und Schüler berechnen Kubikwurzeln näherungsweise, erläutern die Notwendigkeit der Zahlbereichserweiterung auf reelle Zahlen und nennen Beispiele für irrationale Zahlen. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler lösen verschiedene quadratische Gleichungen mit unterschiedlichen Verfahren. Ebenfalls untersuchen sie die Lösbarkeit und Lösungsvielfalt von quadratischen Gleichungen. |
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BPE 8 |
Quadratische Funktionen |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler erkennen quadratische Zusammenhänge und wechseln zwischen verschiedenen Darstellungsformen. Mit der quadratischen Funktion lernen sie eine erste Erweiterung des Funktionsbegriffes kennen und behandeln anhand von quadratischen Funktionen inner- und außermathematische Fragestellungen.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler deuten quadratische Zusammenhänge aus Tabellen, Schaubildern oder Texten. Sie stellen diese Zusammenhänge grafisch dar. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Normalparabel und ihre Gleichung. Sie deuten die Wirkung der Parameter auf den Graphen abbildungsgeometrisch als Streckung, Spiegelung, und Verschiebung. |
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BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler geben die Eigenschaften einer Parabel an und skizzieren diese ausgehend von der Lage des Scheitels. |
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BPE 8.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Zusammenhang zwischen den verschiedenen Darstellungsformen von Parabeln durch quadratische Gleichungen. Mithilfe einer Wertetabelle zeichnen sie Parabeln und ermitteln grafisch und rechnerisch den Scheitelpunkt und die Achsenschnittpunkte. Die Schülerinnen und Schüler bestimmen Gleichungen von Parabeln in Scheitel- oder gegebenenfalls Linearfaktorform. |
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BPE 8.5 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen die gegenseitige Lage von Parabeln und Geraden und berechnen gemeinsame Punkte. |
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BPE 8.6 |
Die Schülerinnen und Schüler lösen quadratische Ungleichungen und interpretieren die Lösungen grafisch. |
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BPE 8.7 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Zusammenhänge durch quadratische Funktionen. Damit zusammenhängend bestimmen und interpretieren sie die Lösung einfacher Modellierungsaufgaben mithilfe quadratischer Funktionen. |
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BPE 9 |
Flächeninhalte, Satz des Pythagoras, Kreis |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen den Satz des Pythagoras als einen der elementarsten Sätze der Geometrie mit vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten zur Lösung geometrischer Probleme kennen. Sie bestimmen näherungsweise die Kreiszahl π und berechnen Flächeninhalt und Umfang von zusammengesetzten Figuren.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler geben im rechtwinkligen Dreieck die Seiten an. Sie beweisen den Satz des Pythagoras und wenden ihn als algebraisches Hilfsmittel zur Zeichnung, zur Berechnung von Streckenlängen und zur Untersuchung von Orthogonalität in Figuren und Körpern an. |
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BPE 9.2 |
Die Schülerinnen und Schüler deuten die Zahl π als Verhältnis von Umfang und Durchmesser eines Kreises. Mithilfe anschaulicher Überlegungen unter Einbeziehung eines Näherungsverfahrens erläutern sie, wie die Formeln für den Flächeninhalt und den Umfang eines Kreises entstehen. Die Schülerinnen und Schüler berechnen Flächeninhalt und Umfang von Kreisen und Kreisausschnitten. |
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BPE 9.3 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen Flächeninhalt und Umfang von zusammengesetzten Figuren. |
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BPE 10 |
Statistik |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler planen statistische Erhebungen und führen diese systematisch durch. Darüber hinaus stellen sie die Daten grafisch dar, reflektieren und bewerten Argumente basierend auf einer Datenanalyse.
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BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler führen eine Datenerhebung durch, berechnen Häufigkeiten und stellen diese grafisch dar. |
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BPE 10.2 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen die Kenngrößen unteres und oberes Quartil und Median. Sie erstellen einen Boxplot und können die Verteilung mithilfe von Boxplots interpretieren. |
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BPE 10.3 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen, interpretieren und bewerten Aussagen zur Datenanalyse. |
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Klasse 10
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 11 |
Wahrscheinlichkeitsrechnung |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Zufallserscheinungen in alltäglichen Situationen, verstehen Wahrscheinlichkeitsaussagen und kennen den Begriff der Wahrscheinlichkeit.
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BPE 11.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundbegriffe der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Ebenfalls bestimmen sie empirisch Wahrscheinlichkeiten mithilfe relativer Häufigkeiten. |
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BPE 11.2 |
Die Schülerinnen und Schüler deuten Zufallsexperimente und berechnen die Wahrscheinlichkeiten, insbesondere bei Laplace-Experimenten. |
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BPE 11.3 |
Die Schülerinnen und Schüler zeichnen Baumdiagramme und bestimmen damit Wahrscheinlichkeiten. |
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BPE 11.4 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen Erwartungswerte in konkreten Situationen. |
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BPE 12 |
Potenzen und Potenzfunktionen |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre Rechenfertigkeit durch die Anwendung der Rechengesetze für Potenzen. Sie lernen die Potenzfunktion als weitere elementare mathematische Funktion kennen.
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BPE 12.1 |
Die Schülerinnen und Schüler deuten Potenzen mit rationalen Exponenten als Wurzel- oder Bruchausdrücke. In dem Zusammenhang geben sie Zahlen in Normdarstellung sowie mit Zehnerpotenzen im Makro- oder Mikrozahlbereich an. |
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BPE 12.2 |
Die Schülerinnen und Schüler begründen die Rechengesetze für das Multiplizieren, Dividieren und Potenzieren von Potenzen mit ganzzahligen Exponenten und wenden diese an. |
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BPE 12.3 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen die Eigenschaften von Potenzfunktionen und deren Graphen und wechseln zwischen den verschiedenen Darstellungsformen. |
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BPE 12.4 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen die Lösungen einfacher Potenzgleichungen, auch im Anwendungszusammenhang. |
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BPE 13 |
Darstellung und Berechnung von Körpern |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein räumliches Vorstellungsvermögen und lernen elementare Grundkörper im Raum kennen.
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BPE 13.1 |
Die Schülerinnen und Schüler zeichnen Netze und Schrägbilder von Körpern und wechseln zwischen den Darstellungsformen. |
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BPE 13.2 |
Die Schülerinnen und Schüler weisen die Formel zur Berechnung des Mantelflächeninhaltes beim Zylinder und beim Kegel nach und erläutern die Formeln für das Volumen von Pyramide, Kegel und Kugel durch Plausibilitätsbetrachtung. |
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BPE 13.3 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen Volumen und Oberflächeninhalte von einfachen und zusammengesetzten Körpern. |
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BPE 14 |
Exponentialfunktionen |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler entdecken die Exponentialfunktionen, mit denen bestimmte Wachstums- und Zerfallsvorgänge aus Natur, Technik und Wirtschaft beschrieben werden können. Sie lernen den Logarithmus als Umkehroperation kennen und erweitern damit ihre Rechenfertigkeiten.
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BPE 14.1 |
Die Schülerinnen und Schüler deuten Wachstums- und Zerfallsvorgänge anhand von Tabellen, Schaubildern oder Texten als lineares oder exponentielles Wachstum. |
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BPE 14.2 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen Exponentialfunktionen, beschreiben die charakteristischen Eigenschaften und skizzieren deren Schaubilder. |
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BPE 14.3 |
Die Schülerinnen und Schüler deuten die Wirkung von Parametern in Funktionstermen von Exponentialfunktionen auf deren Graphen. Sie skizzieren die zugehörigen Schaubilder unter Verwendung der charakteristischen Eigenschaften. |
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BPE 14.4 |
Die Schülerinnen und Schüler interpretieren den Logarithmus einer Zahl als Lösung einer Exponentialgleichung und ermitteln die Lösungen einfacher Exponentialgleichungen. |
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BPE 14.5 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen Lösungen bei Anwendungsaufgaben zu Exponentialfunktionen. |
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BPE 15 |
Trigonometrie |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden bei Berechnungen in ebenen und räumlichen Figuren trigonometrische Kenntnisse an. Sie lernen die Sinusfunktion zur Darstellung periodischer Vorgänge als eine weitere elementare mathematische Funktion kennen.
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BPE 15.1 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen Streckenlängen und Winkelweiten unter Nutzung der Längenverhältnisse Sinus, Kosinus und Tangens in rechtwinkligen Dreiecken. Darüber hinaus wenden sie die trigonometrischen Kenntnisse in ebenen und räumlichen Figuren und in Anwendungsbezügen an. |
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BPE 15.2 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen periodische Vorgänge anhand der Sinusfunktion, skizzieren und interpretieren diese. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten im gelernten Zusammenhang unter rein reproduktivem Benutzen eingeübter Arbeitstechniken (Reproduktion).
Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter Inhalte und das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte (Reorganisation und Transfer).
Anforderungsbereich III umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu eigenständigen Begründungen, Folgerungen, Deutungen und Wertungen zu gelangen (Reflexion und Problemlösung).
Operator | Erläuterung | Zuordnung AFB |
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angeben, nennen |
für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig
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I |
begründen, nachweisen, zeigen |
Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren), das Vorgehen ist darzustellen
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II, III |
berechnen |
die Berechnung ist ausgehend von einem Ansatz darzustellen
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I, II, III |
beschreiben |
bei einer Beschreibung kommt einer sprachlich angemessenen Formulierung und gegebenenfalls einer korrekten Verwendung der Fachsprache besondere Bedeutung zu, eine Begründung für die Beschreibung ist nicht notwendig
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II, III |
bestimmen, ermitteln |
die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren), das Vorgehen ist darzustellen
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I, II, III |
beurteilen |
das zu fällende Urteil ist zu begründen
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II, III |
deuten, interpretieren |
die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang
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II, III |
erläutern |
die Erläuterung liefert Informationen, mithilfe derer sich z. B. das Zustandekommen einer grafischen Darstellung oder ein mathematisches Vorgehen nachvollziehen lassen
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II, III |
entscheiden |
für die Entscheidung ist keine Begründung notwendig
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I, II |
grafisch darstellen, zeichnen |
die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen
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I |
skizzieren |
die Skizze ist so anzufertigen, dass sie das im betrachteten Zusammenhang Wesentliche grafisch beschreibt
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I, II, III |
untersuchen |
die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren), das Vorgehen ist darzustellen
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II, III |