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Nachhaltige Landwirtschaft und Umwelt
Vorbemerkungen
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Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Das Wahlfach Nachhaltige Landwirtschaft und Umwelt (NLU) ergänzt in den Jahrgangsstufen 1 und 2 den besonderen richtungsspezifischen Bildungsauftrag. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Einsichten in Abläufe der Tier- und Pflanzenproduktion in der Landwirtschaft. Sie beschäftigen sich mit den Auswirkungen menschlicher Einflussnahme auf Natur und Umwelt. Die hohe gesellschaftliche Relevanz, die den Inhalten in der heutigen Zeit in besonderem Maße zukommt, führt dazu, dass die aufgeworfenen Fragestellungen nicht nur eine sozial- und geisteswissenschaftliche Dimension aufweisen, sondern eine fundierte Kenntnis naturwissenschaftlich-technischer Zusammenhänge notwendig macht.
Das Wahlfach NLU richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die besonderes Interesse an Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften, Ökologie und Umwelttechnologie und somit an vielfältigen Aspekten der Naturwissenschaften zeigen und erleichtert den Einstieg in Studiengänge und Berufe dieser Bereiche.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Das Wahlfach NLU vernetzt Naturwissenschaften mit sozialen und ethischen Inhalten. Damit wird die gesellschaftliche, ökologische und wirtschaftliche Bedeutung des agrarwissenschaftlichen Bereichs in unserer Gesellschaft verdeutlicht. Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Fähigkeit, Entscheidungen in komplexen ökologischen Zusammenhängen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu treffen und Maßnahmen naturwissenschaftlich zu begründen Die Schülerinnen und Schüler erwerben nicht nur Fach‑, sondern auch Handlungs- und Sozialkompetenzen. Eine herausragende Position nehmen hierbei vor allem die Kompetenzen ein, die einen eigenverantwortlichen Wissenserwerb ermöglichen. Mit diesen sollen sie selbstständig biologisch-ökologische Phänomene erkennen, beschreiben und erklären sowie auf praktische Zusammenhänge in der Agrarwirtschaft übertragen.
Die ungebrochene Bedeutung der Nahrungssicherung einer wachsenden Weltbevölkerung führt zur Thematisierung globaler Lösungsansätze. Agrarpolitische Aspekte, die Kenntnis der landwirtschaftlichen Produktion und deren Probleme ermöglichen eine qualifizierte Diskussion über die Auswirkung menschlichen Handelns im Umgang mit natürlichen Ressourcen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit.
Die Gestaltung des Unterrichts und die Auseinandersetzung mit vielschichtigen Sachverhalten befähigt die Schülerinnen und Schüler, sich fundiert mit Themen aus den Bereichen der nachhaltigen, weltweiten Nahrungsmittelproduktion sowie Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Landschaftspflege auseinanderzusetzen. Wichtiges Ziel des Unterrichts ist die Vermittlung von Fach‑, Sozial‑, Methoden- und Medienkompetenz. Die erworbenen Kompetenzen stellen die Schülerinnen und Schüler logisch und unter Verwendung von agrarwissenschaftlichen und biologischen Fachbegriffen dar und berücksichtigen dabei digitale Medien. Durch Lerngänge und Projekte vertiefen sie die gewonnenen theoretischen Kenntnisse (vgl. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Agrartechnik mit Biologie der KMK i. d. F. vom 16.11.2003).
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Der Bildungsplan im Wahlfach Nachhaltige Landwirtschaft und Umwelt versteht sich als Ergänzung zum Bildungsplan des Profilfachs Agrarbiologie.
In den Jahrgangsstufen 1 und 2 sind, nach Interesse der Schülerinnen und Schüler, jeweils 2 von 4 Wahlthemen auszuwählen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Jahrgangsstufe 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 20 | |||
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25 | ||||
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10 | ||||
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15 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 | |||||
Jahrgangsstufe 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 16 | |||
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25 | ||||
|
15 | 56 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 8 | ||||
64 |
Jahrgangsstufe 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Produktionskette Pflanze |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Weg eines pflanzlichen Lebensmittels von der Produktion im landwirtschaftlichen Betrieb über die Verarbeitung bis hin zur Vermarktung an einem Beispiel wie Getreide, Obst, Wein, Zuckerrübe oder Ölfrucht.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Anbau einer Kulturpflanze von der Saat/Pflanzung bis zur Ernte. Sie begründen die Notwendigkeit verschiedener Maßnahmen zur Sicherstellung des Ertrages. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Produktqualitäten und diskutieren verschiedene Möglichkeiten der Weiterverarbeitung. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen den Anteil der landwirtschaftlichen Produktion an der Wertschöpfung und bewerten diesen. |
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BPE 2 |
Ökosystem Gewässer |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Bedeutung von Oberflächengewässern und übertragen die gewonnenen Kenntnisse auf Techniken zur Gewässerreinigung.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Aufbau und Funktion eines Gewässerökosystems. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Wasserqualität. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler übertragen die gewonnenen Erkenntnisse auf die Funktionsweise einer Kläranlage. |
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BPE 3* |
Wahlgebiete |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich gemeinsam mit der Lehrkraft für zwei der nachfolgenden Wahlgebiete (3.1 bis 3.4).
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Besonderheiten des ländlichen Raumes und vergleichen diesen mit urbanen Situationen. Sie erläutern die Problematik der Endlichkeit der natürlichen Ressourcen und leiten daraus die Notwendigkeit nachwachsender Rohstoffe ab. Die Schülerinnen und Schüler begründen die Notwendigkeit landschaftspflegerischer Maßnahmen. Sie erläutern die Bedeutung des Ökosystems Wald und seiner Bewirtschaftung. |
BPE 3.1* |
Besonderheiten des ländlichen Raums: |
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BPE 3.2* |
Nachwachsende Rohstoffe: |
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BPE 3.3* |
Landschaftspflege: |
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BPE 3.4* |
Ökosystem Wald: |
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Jahrgangsstufe 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
16 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 4 |
Produktionskette Tier |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Weg eines tierischen Lebensmittels von der Produktion im landwirtschaftlichen Betrieb über die Verarbeitung bis hin zur Vermarktung an einem Beispiel wie Rind, Schwein oder Geflügel.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Lebenslauf eines Nutztieres, nennen Kriterien zur artgerechten Haltung, zu seiner Fütterung und diskutieren Eingriffe am Tier. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Notwendigkeit hygienischer Maßnahmen im tierhaltenden Betrieb. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen Kriterien der Produktqualitäten. Sie erläutern verschiedene Möglichkeiten der Weiterverarbeitung. |
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BPE 4.4 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen den Anteil der landwirtschaftlichen Produktion an der Wertschöpfung und bewerten diesen. |
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BPE 5* |
Wahlgebiete |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich gemeinsam mit der Lehrkraft für zwei der nachfolgenden Wahlgebiete (5.1 bis 5.4).
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Konzepte zur Abfallvermeidung und ‑reduzierung. Sie erläutern Verfahren zur Abfallbehandlung. Sie erläutern Problemstellungen und Lösungsansätze zur Nahrungsmittelproduktion regional und weltweit. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Entstehung des Klimas und Ursachen von Wetterextremen. |
BPE 5.1* |
Müll, Abfall und Recycling: |
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BPE 5.2* |
Lebensmittelproduktion in Ballungsräumen: |
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BPE 5.3* |
Welternährung und ihre Problematik: |
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BPE 5.4* |
Meteorologie und Wetterextreme: |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten wie z. B. Daten, Fakten, Regeln, Formeln, Aussagen aus einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang sowie die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.
Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Kriterien in einem durch Übung bekannten Zusammenhang sowie selbstständiges Übertragen des Erlernten auf vergleichbare neuartige Fragestellungen, veränderte Sachzusammenhänge und/oder abgewandelte Verfahrensweisen.
Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges und kreatives Bearbeiten vielschichtiger Problemstellungen mit dem Ziel, selbstständig zu Lösungen, Deutungen, Wertungen und Folgerungen zu gelangen sowie bewusstes und selbstständiges Auswählen und Anpassen geeigneter erlernter Methoden und Verfahren auf neue Situationen.
Operator | Definition | Zuordnung AFB |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage wesentlicher Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
angeben, nennen, wiedergeben |
Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen
|
I |
analysieren |
naturwissenschaftliche Sachverhalte aus Materialien kriterien- bzw. aspektorientiert beschreiben und erklären
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen
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II |
auswerten |
Daten, Einzelergebnisse oder andere Elemente in einen Zusammenhang stellen und gegebenenfalls zu einer Gesamtaussage zusammenführen
|
II |
begründen |
Sachverhalte auf Regeln und Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Beziehungen von Ursache und Wirkung zurückführen
|
III |
berechnen |
Aufgaben anhand vorgegebener Daten und Sachverhalte mit bekannten Operationen lösen
|
I |
beschreiben |
wesentliche Aspekte eines Sachverhalts in logischem Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben
|
I |
beurteilen |
den Stellenwert von Sachverhalten und Prozessen in einem Zusammenhang bestimmen, um theorie- und kriterienorientiert zu einem begründeten Urteil zu gelangen
|
III |
bewerten |
einen Sachverhalt an erkennbaren Wertkategorien oder an bekannten Beurteilungskriterien messen
|
III |
darstellen |
Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden etc. strukturiert und gegebenenfalls fachsprachlich wiedergeben
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II |
diskutieren |
Argumente und Beispiele zu einer Aussage oder These einander gegenüberstellen und abwägen
|
II |
erklären, erläutern |
Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einordnen und deuten; gegebenenfalls durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen
|
II |
Hypothesen entwickeln |
begründete Vermutungen auf der Grundlage von Beobachtungen, Untersuchungen, Experimenten oder Aussagen formulieren
|
III |
interpretieren, deuten |
fachspezifische Zusammenhänge im Hinblick auf eine gegebene Fragestellung begründet darstellen
|
III |
protokollieren |
Beobachtungen oder die Durchführung von Experimenten detailgenau zeichnerisch einwandfrei bzw. fachsprachlich richtig wiedergeben
|
I |
Stellung nehmen |
zu einem Gegenstand, der an sich nicht eindeutig ist, nach kritischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung ein begründetes Urteil abgeben
|
III |
vergleichen |
Sachverhalte gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten
|
II |
zusammenfassen |
das Wesentliche in konzentrierter Form herausstellen
|
II |