Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Das Fach Katholische Religionslehre ist nach Art. 7, Absatz 3 GG und nach Artikel 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg „ordentliches Lehrfach“. Als solches leistet es seinen unverzichtbaren Beitrag zur Verwirklichung des in der Landesverfassung verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, indem es versucht, „den Glauben im Dialog mit den Erfahrungen und Überzeugungen der Schülerinnen und Schüler, mit dem Wissen und den Erkenntnissen der anderen Fächer, mit den gegenwärtigen Fragen der Lebens- und Weltgestaltung und mit den Positionen anderer Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen zu erschließen“ (Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts, Die deutschen Bischöfe, Nr. 103, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2016 S. 12).
Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der betreffenden Religionsgemeinschaft von deren Beauftragten erteilt und beaufsichtigt (Schulgesetz § 96 Absatz 2).
Allgemeine Zielsetzungen des Faches
Zu dem in der Landesverfassung Artikel 2, Absatz 1 und im Schulgesetz vorgegebenen Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule trägt der katholische Religionsunterricht dadurch bei, dass er den Schülerinnen und Schülern Hilfen zur weltanschaulichen Orientierung, zu einer begründeten Glaubensentscheidung und zur verantwortlichen Lebensgestaltung im persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Bereich vermittelt. Maßgebend für den katholischen Religionsunterricht sind der Beschluss der gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland „Der Religionsunterricht in der Schule“ (1974) und die sich daran anschließenden Veröffentlichungen der deutschen Bischofskonferenz.
„Die bildende Kraft des Religionsunterrichts“ (1996) bezeichnet den katholischen Religionsunterricht als konfessionellen Religionsunterricht, „der in ökumenischem Geist erteilt werden muss“. Dem liegt ein Verständnis von Konfessionalität zugrunde, das „eine grundlegende Öffnung zu den anderen christlichen Konfessionen und die hierfür notwendige Dialogbereitschaft“ voraussetzt (Die bildende Kraft des Religionsunterrichts, Die deutschen Bischöfe, Nr. 56, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1996, S. 76).
Konkret unterstreichen die Bischöfe dies in ihrer jüngsten Schrift „Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts“ (2016): „Der konfessionelle Religionsunterricht zielt über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Umgang mit dem christlichen Glauben und anderen Religionen auf die Entwicklung religiöser Orientierungsfähigkeit im persönlichen und gesellschaftlichen Leben. Er verbindet die Frage, was Menschen glauben, mit der Frage, was der oder die Einzelne begründet glauben kann und soll. In der Auseinandersetzung mit dem Wahrheitsanspruch und der existenziellen, die Lebensgestaltung herausfordernden Bedeutung des christlichen Glaubens können die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen religiösen moralischen Überzeugungen prüfen, gegebenenfalls revidieren und weiterentwickeln. Sie lernen, einen eigenen begründeten Standpunkt einzunehmen und anderen gegenüber zu vertreten. Der Erwerb einer solchen konfessorischen Kompetenz auf der hermeneutischen Grundlage einer bestimmten religiösen Tradition ist ein Qualitätsmerkmal des konfessionellen Religionsunterrichts, das ihn von einem religionskundlichen Unterricht unterscheidet“ (Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts, Die deutschen Bischöfe, Nr. 103, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2016, S. 11).
Religiöse Bildung in der pluralen Gesellschaft
Schülerinnen und Schüler stehen heute und in Zukunft vor den Herausforderungen einer immer komplexer werdenden Welt. Sie sind konfrontiert mit den ökologischen Grenzen unseres Planeten, mit ungerechter Ressourcenverteilung und zunehmender Ökonomisierung aller Lebensbereiche, mit den Möglichkeiten und Gefahren einer globalisierten und digitalisierten Welt, mit Problemen des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft sowie mit wachsender Pluralisierung und Individualisierung. Um diese Herausforderungen bestehen zu können, sind Schülerinnen und Schüler auf Orientierung angewiesen. Schulische Bildung und Erziehung, an der auch der Religionsunterricht Anteil hat, will ihnen Orientierung anbieten, sie in ihrer Individualität stärken und sie befähigen, in der Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen.
Religion als ein eigener Zugang zur Wirklichkeit
Im Kontext der PISA-Studie verweist der Erziehungswissenschaftler Jürgen Baumert auf vier unterschiedliche Modi der Weltbegegnung, das heißt vier unterschiedliche Zugänge, um Wirklichkeit zu verstehen. Neben dem mathematisch-naturwissenschaftlichen, sprachlich-ästhetischen und gesellschaftlich-politischen Zugang bieten Religion und Philosophie eine eigene Art der Welterschließung. Sie stellen Grundfragen des Menschseins, vor allem die nach dem Sinn des Lebens, nach dem Woher, Wozu und Wohin. Keiner dieser vier Modi der Weltbegegnung beziehungsweise Weltaneignung ist verzichtbar, sondern sie ergänzen sich wechselseitig zu einem ganzheitlichen Verständnis von Wirklichkeit. Unter Bezugnahme auf diesen bildungstheoretischen Ansatz formulieren die deutschen Bischöfe: „Religion eröffnet einen eigenen Zugang zur Wirklichkeit, der durch keinen anderen Modus der Welterfahrung ersetzt werden kann“ (Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Die deutschen Bischöfe, Nr. 80, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn, 16. Februar 2005, S. 7). Religiöse Bildung von Schülerinnen und Schülern ist vor diesem Hintergrund ein unerlässlicher Teil der Allgemeinbildung in einer modernen pluralen Gesellschaft.
Glaubenswissen als lebensbedeutsames Orientierungswissen
Schülerinnen und Schüler werden im Religionsunterricht befähigt, Wirklichkeit in ihrem Bezug auf Transzendenz zu reflektieren. Sie lernen vor dem Hintergrund ihrer je eigenen Erfahrungen nach Gott zu fragen, sich in Bezug auf religiöse Fragestellungen zu positionieren und ethische Entscheidungen auch unter Berücksichtigung des christlichen Menschenbildes zu treffen. Hierzu ist es notwendig, strukturiertes und lebensbedeutsames Grundwissen über den Glauben der Kirche zu erwerben (Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 18 – 23) und um die kulturprägende Wirkung von Religion zu wissen. Schülerinnen und Schüler lernen deshalb im katholischen Religionsunterricht zentrale Inhalte sowie Formen gelebten christlichen Glaubens zu reflektieren und zu verstehen. Sie setzen sich mit Aspekten des Christentums in seinen geschichtlichen und konfessionellen Ausprägungen auseinander. Sie begegnen ebenso anderen Religionen und Weltanschauungen, entdecken deren Geschichte und Traditionen und erkennen, wie Religionen Kulturen und Gesellschaften geprägt haben und prägen.
Dieser Bildungsprozess zielt auf die Identität und Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler und auf gelingendes Zusammenleben in solidarischer Verantwortung. Er ist immer ein Prozess der Selbstbildung, in dem sich personale Freiheit verwirklicht, die in christlicher Deutung ihren unverfügbaren Grund in Gott hat. Deshalb ist der Erwerb von Glaubenswissen nicht Selbstzweck, sondern dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler. Im Mittelpunkt des Religionsunterrichts steht der Mensch, dessen Leben gelingen soll.
Religiöse Bildung als Beitrag zu einer humanen Gesellschaft
Religiöse Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zu einer Humanisierung von Bildung und Gesellschaft. Dieser basiert auf der Tradition des prophetischen Einspruchs, auf den Visionen der Reich-Gottes-Botschaft vom wahren und erfüllten Leben und auf der Zusage der Gottebenbildlichkeit jedes Menschen. Angesichts der im christlichen Menschenbild verankerten unverfügbaren Würde jedes Menschen hinterfragt der katholische Religionsunterricht Denk- und Handlungsansätze, die diese Würde in Frage stellen, indem sie zum Beispiel den Menschen allein über seine Leistung definieren. Daher weiß sich der katholische Religionsunterricht auch der Inklusion verpflichtet.
Kritisch befragt werden auch Erscheinungsformen missverstandener und missbrauchter Religion. Hier übernimmt der katholische Religionsunterricht wichtige Aufklärungsarbeit. Er trägt dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler einen eigenen Standpunkt gegenüber anderen Menschen und Institutionen begründet vertreten können und bereit werden, Verantwortung für sich und in der Gesellschaft zu übernehmen.
Der katholische Religionsunterricht ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Vergangenheit und die gegenwärtige kulturelle Situation zu verstehen und gewonnene Erkenntnisse in die Zukunftsgestaltung mit einzubringen. Dies gilt insbesondere für den Dialog der Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen, der gerade in dem von Heterogenität und Pluralität besonders gekennzeichneten Beruflichen Gymnasium eine große Herausforderung darstellt. Damit verpflichtet sich das Fach Katholische Religionslehre, die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler umfassend und ganzheitlich zu fördern.
Religiöse Bildung im Kontext der Berufsbildung
Der katholische Religionsunterricht fördert die religiöse Bildung der Schülerinnen und Schüler. Er leistet einen integralen, unverzichtbaren Beitrag zum allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, ist anschlussfähig an die Bildungspläne der Sekundarstufe I und eröffnet einen qualifizierten Zugang zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung des Beruflichen Gymnasiums. Darüber hinaus bietet der katholische Religionsunterricht Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit ihre Begabungen und Fähigkeiten zu entdecken und berufliche Perspektiven im Kontext eines sinnerfüllten Lebens zu reflektieren. Insbesondere in der Jahrgangsstufe 2 thematisiert der Bildungsplan ganz explizit den Beitrag des Profilfachs sowie philosophischer und christlicher Ethik zur Lösung gegenwärtiger Herausforderungen. Auch durch die profilbezogene Berufsorientierung des Bildungsplans fördert der Religionsunterricht Schülerinnen und Schüler darin, religiöse und weltanschauliche Grundhaltungen in der Lebens- und Arbeitswelt zur Sprache zu bringen und den Herausforderungen einer globalen Wirtschafts- und Arbeitswelt kompetent zu begegnen.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Grundlage des im Bildungsplan verwendeten Kompetenzbegriffs ist die Definition von Eckhard Klieme und Franz Weinert, wie sie die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz verwenden. Dieser Bildungsbegriff definiert Kompetenzen „(…) als die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können. Kompetenz ist nach diesem Verständnis eine Disposition, die Personen befähigt, bestimmte Arten von Problemen erfolgreich zu lösen, also konkrete Anforderungssituationen eines bestimmten Typs zu bewältigen.“ (Weinert 2001, S. 27 f.). Auch die Kompetenzformulierungen des Bildungsplans spiegeln dies wieder. Bezogen auf die jeweilige Jahrgangsstufe beschreiben sie, was Schülerinnen und Schüler wissen und können sollen. Der Religionsunterricht ist aber auch auf langfristige und nachhaltige Ziele und Fähigkeiten angelegt. Diese beziehen sich u. a. auf die Bildung der Persönlichkeit und den Umgang mit anderen, auf Verfahren der Gewinnung, Vernetzung und Sicherung von Wissen, auf Strategien zur eigenen Planung, Gestaltung und Reflexion von Lernprozessen, auf gestalterische Fähigkeiten sowie die Anwendung erworbenen Wissens und Könnens in Kommunikations- und Handlungssituationen. Auch die Auseinandersetzung mit existentiellen Fragen und lebensrelevanten Themen der Schülerinnen und Schüler behalten ihren zentralen Stellenwert im Religionsunterricht. Im Mittelpunkt des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, deren Leben gelingen soll. Deshalb spielen zusätzlich zur Förderung kognitiver Kompetenzen in der Auseinandersetzung mit den Bildungsplaneinheiten auch Formate ganzheitlichen Lernens zur Förderung der affektiven und emotionalen Persönlichkeitsentwicklung eine wichtige Rolle. All das trägt zu Lernprozessen bei, die den Religionsunterricht kennzeichnen und der Förderung einer ganzheitlich verstandenen religiösen Kompetenz als spezifischer Fachkompetenz des Religionsunterrichts dienen.
In diesem Kontext werden die von der Kultusministerkonferenz (KMK) verbindlich vorgegebenen ganzheitlich orientierten prozessbezogenen Kompetenzen zum Erwerb religiöser Bildung relevant. Diese gliedern sich in fünf Kompetenzbereiche:
- Wahrnehmen und darstellen (religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen und beschreiben)
- Deuten (religiös bedeutsame Sprache und Zeugnisse verstehen und deuten)
- Urteilen (in religiösen und ethischen Fragen begründet urteilen)
- Kommunizieren (am religiösen und interreligiösen Dialog argumentierend teilnehmen) und
- Gestalten (religiös bedeutsame Ausdrucks- und Gestaltungsformen reflektiert verwenden).
Diese auf lebenslanges Lernen ausgerichteten Kompetenzen sind nicht an bestimmte Inhalte gebunden, werden aber aufbauend über alle Schuljahre hinweg in Anbindung an inhaltsbezogene Kompetenzen erworben. Neben den in den Bildungsplänen ausgewiesenen Kompetenzen weist der Bildungsplan für das Berufliche Gymnasium folgende übergeordneten Leitziele aus:
- Sicherstellung der allgemeinen Studierfähigkeit
- Erwerb von Kompetenzen an aktuellen Inhalten
- Vorbereitung auf das Leben in einer sich dynamisch wandelnden pluralistischen und demokratisch verfassten Gesellschaft
- Förderung des Umgangs mit Heterogenität
- Stärkung der gesellschaftlichen und beruflichen Integrationsleistung
- Nachhaltige Nutzung digitaler Medien
- Bezug zur beruflichen Wirklichkeit als Markenkern des Beruflichen Gymnasiums.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Die sieben Bereiche dieses Bildungsplans entsprechen dem Bildungsplan der allgemein bildenden Schulen für das Fach Katholische Religionslehre: Mensch, Welt und Verantwortung, Bibel, Gott, Jesus Christus, Kirche, Religion und Weltanschauungen. Der Bildungsplan für die Katholische Religionslehre ist wie die Bildungspläne der anderen Fächer aufgebaut. Er verschränkt in der Eingangsklasse die Bereiche Mensch, Religion und Bibel, in der Jahrgangsstufe 1 Gott und Jesus Christus sowie in der Jahrgangsstufe 2 Welt und Verantwortung und Kirche. Die Aufteilung dieser Bereiche auf drei Schuljahre berücksichtigt in besonderer Weise das Alter, den Entwicklungsstand und die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie fachwissenschaftliche Überlegungen. In der Eingangsklasse sind deshalb die für die Oberstufe grundlegenden inhaltsbezogenen Kompetenzen und die dazugehörenden Inhalte verortet. Die sichtbare Verbindung der Bereiche „Gott“ und „Jesus Christus“ in der Jahrgangsstufe 1 sowie „Welt und Verantwortung“ und „Kirche“ in der Jahrgangsstufe 2 intendiert ein Denken in Zusammenhängen, die Vernetzung von Inhalten und eine vertiefte Auseinandersetzung mit den übergreifenden Zielen und Kompetenzen des Bildungsplans.
Aufbau und inhaltliche Verzahnung der Bereiche über die drei Schuljahre hinweg legen eine Umsetzung der Bildungsplaneinheiten entsprechend der im Bildungsplan ausgewiesenen Reihenfolge nahe. In den Hinweisspalten sind didaktisierende Fragen vorangestellt. Sie nehmen mögliche Fragehaltungen der Schülerinnen und Schüler zur jeweiligen Bildungsplaneinheit in den Blick und sind deshalb offen formuliert. Sie verbinden die Inhalte mit dem Schülerhorizont und dienen daher als Planungsgrundlage für einen kompetenzfördernden Unterricht, z.B. für das Generieren von Anforderungssituationen.
Der katholische Religionsunterricht beteiligt sich an Fächer verbindenden Projekten und nutzt insbesondere die vielfältigen Möglichkeiten konfessionell-kooperativer Zusammenarbeit. Außerunterrichtliche Angebote, wie Tage der Orientierung, können den Unterricht sinnvoll ergänzen und vernetzen ihn mit der Schulpastoral.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.