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Gestaltungs- und Medientechnik
Vorbemerkung
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Profilübergreifendes Bildungsziel des Technischen Gymnasiums
Wenn Technik als Teilbereich der Kultur mehr und mehr den Alltag und die Zukunft der Arbeit und der Gesellschaft als Ganzes prägt, dann kommt dem Erwerb technischer Kompetenzen, der Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Technik, den sich aus ihrem Einsatz ergebenden Folgen sowie den wirtschaftlichen Aspekten, die in der Technik liegen, eine besondere Rolle zu. Die Schülerinnen und Schüler der Technischen Gymnasien sollen Technik nicht nur als Mittel zu einem Ziel oder als Form methodisch-planvollen Handelns begreifen, sondern befähigt werden, die in der Welt ablaufenden technischen Vorgänge ganzheitlich zu erfassen, um sie in ein zielgerichtetes und verantwortliches Handeln einbinden zu können.
Zukunftsfähige technische Lösungen erfordern neben fundiertem technischem Fachwissen verstärkt Handlungskompetenz, die auf fachlichen, personalen, methodischen und sozialen Kompetenzen beruht, sowie systemische Denk- und Arbeitsweisen, um auch bei komplexen Problemstellungen selbstständig, rational und reflektiert handeln und somit erfolgreiche und nachhaltig wirksame Entscheidungen treffen zu können. Das Technische Gymnasium stellt dies unter Berücksichtigung der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler mit seinem wissenschaftspropädeutischen Ansatz sicher und schafft in diesem Sinne die Voraussetzungen für das Studium an Universitäten. Zudem ermöglicht es eine vertiefte Profilierung für anspruchsvolle Tätigkeiten und Führungspositionen im Bereich naturwissenschaftlich-technischer, gestalterisch-technischer sowie wirtschaftstechnisch geprägter beruflichen Tätigkeiten. Der Erwerb technikwissenschaftlicher Grundkompetenzen durch die Verzahnung von Theorie und Praxis – insbesondere im Profilfach – stellt hierbei ein besonderes Merkmal der Technischen Gymnasien dar.
Unter dem Aspekt der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung wird im Technischen Gymnasium das Bewusstsein geschaffen, dass technische Systemlösungen anhand ökonomischer, ethischer und ökologischer Kriterien beurteilt sowie im gesamtgesellschaftlichen Kontext betrachtet werden müssen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Erfolgreiche technische und kommunikative Lösungsstrategien erfordern neben fundiertem Fachwissen konzeptionelles Denken, um auch bei komplexen Problemstellungen erfolgreiche und nachhaltig wirksame Entscheidungen treffen zu können. Die Produkt- und Mediengestaltung als Brücke zwischen Idee und Technologie stellt die Funktionalität eines komplexen kommunikativen Systems sicher, indem Anbieter, marktwirksame Zielgruppen und Individuen mit ihren Erwartungen aufeinandertreffen.
Zielsetzung des Profils Gestaltungs- und Medientechnik ist es, die gemeinsamen Grundlagen der in der Praxis nebeneinander existierenden Bereiche der Produkt- und Mediengestaltung herauszuarbeiten. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Fähigkeiten, die ihnen die konzeptionelle Arbeitsweise der Gestaltungsdisziplinen erschließen und somit einen wissenschaftspropädeutischen Ansatz sicherstellen.
Das Profilfach Gestaltungs- und Medientechnik am Technischen Gymnasium vermittelt über die grundlegenden technischen, technologischen und wirtschaftlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vergleichbarer Profilfächer hinaus organisatorische, analytische, produktiv-gestalterische, kulturwissenschaftliche und historisch-reflektive Kompetenzen. Die Auseinandersetzung mit Gestaltung bedeutet auch das Kennenlernen eines neuen Bezugssystems für das eigene Welt- und Selbstverständnis und damit die Möglichkeit, die eigene vertraute Welt mit neuen Augen zu sehen.
Die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Technik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989) in der jeweils gültigen Fassung sind konstituierender Bestandteil dieses Bildungsplans. Das Fach Gestaltungs- und Medientechnik fördert sowohl den Einstieg in eine Berufsausbildung als auch die Studierfähigkeit für alle Fachrichtungen.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler erwerben und vertiefen im Profilfach Gestaltungs- und Medientechnik eine umfassende Handlungskompetenz mit den Dimensionen der sachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenz. Diese zugrundeliegenden Kompetenzbegriffe sind in den einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Technik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.11.2006) ausführlich beschrieben und erläutert.
Konkrete Ziele des Unterrichts im Profilfach Gestaltungs- und Medientechnik sind:
Die Schülerinnen und Schüler erhalten Einblick in verschiedene Berufsfelder der Kreativwirtschaft, besonders in den Bereichen der Gestaltung und der Umsetzung von Produkten, Printmedien und digitalen Medien. Darüber hinaus vermittelt der Unterricht in Gestaltungs- und Medientechnik Grundlagen für Studiengänge mit gestalterischer sowie medientechnischer Ausrichtung.
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den Unterricht befähigt werden- technisches Grundlagenwissen aus den Bereichen Medientechnik (Printmedien und digitale Medien), Fertigungsverfahren, Werkstoffe, Technische Kommunikation und Ökologie zu vermitteln und disziplinübergreifende Fachsprache anzuwenden,
- technologische Chancen und Risiken einschätzen zu können. Über die Inhalte und Hinweise in diesem Bildungsplan hinaus müssen deshalb im Unterricht verbindlich der jeweilige Stand der Technik und die Innovationen in den Bereichen Kommunikation, Vernetzung, Datenerfassung, Datenorganisation, Workflow, Datenausgabe und die Rolle des Menschen darin vermittelt und reflektiert werden,
- Organisationsmethoden wie Projekt‑, Design- und Prozessmanagement sowie Methoden der Dokumentation und Bewertung einzusetzen,
- zu erkennen, dass die Realisierung gestalterischer Ideen von einer Vielzahl von Faktoren wie z. B. von Wahrnehmung (Ästhetik), technologischen Möglichkeiten, ökonomisch relevanten Zielgruppen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Werkstoffe und Fertigungsverfahren oder gesellschaftlicher Akzeptanz abhängt,
- Produkte und Medien nach übergeordneten Kategorien systematisch zu analysieren und kriteriengestützt zu bewerten. In Fallstudien werden zielgruppengerecht Anforderungen kritisch reflektiert und produkt- bzw. medienorientiert erarbeitet,
- problemorientierte sach- und prozessbezogene Denk- und Gestaltungsfähigkeiten zu entwickeln. In der Synthese von potenziellen Produkten für die Serienherstellung und von Printmedien und digitalen Medien werden die Erwartungen und Bedürfnisse des Verbrauchers und Anwenders ebenso berücksichtigt. Ferner werden ökologische Bedingungen, Marktchancen und individuelle Attribuierungen (Image, Bescheidenheit oder Luxus) einbezogen,
- geeignete Software sach- und aufgabenbezogen anzuwenden. Die eingesetzte Software entspricht aktuellen professionellen Industrie- und Dienstleistungsstandards,
- Ideen, Konzepte und Arbeitsergebnisse angemessen zu visualisieren (Freihandzeichnen, Modellbau, CAD, Rendering) sowie zielgruppenorientiert und strukturiert zu präsentieren,
- die medien- und produktbezogenen Instrumente, Methoden und Wirkprinzipien des visuellen Marketings und der Werbung anzuwenden und die suggestiven Wirkungen zu hinterfragen,
- Ökologie und nachhaltiges Wirtschaften als Schlüsselfaktoren für das Leben zukünftiger Generationen zu begreifen. Die Schülerinnen und Schüler lernen, durch verantwortungsbewusste Konzeption und Wahl der Werkstoffe und Fertigungsverfahren unter Beachtung von Umweltschutz- und Sicherheitsvorschriften negative Auswirkungen des Produktlebens auf die Umwelt zu minimieren,
- in der historischen Reflexion diachrone (Designgeschichte) und synchrone (Designtendenzen) Erscheinungen miteinander zu verknüpfen und ertragreich in die Lösung aktueller Probleme einzubringen. Die Beschäftigung mit Klassikern der Designgeschichte ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, sich mit einem bedeutenden Teil des europäischen Kulturerbes auseinanderzusetzen,
- sich persönlich mit der eigenen Medienwelt auseinanderzusetzen, kompetent mit Medien umzugehen; die offensichtliche und kulturelle Bedeutung visueller Zeichen zu diskutieren und zu bewerten.
In der Eingangsklasse werden neben den problem‑, projekt- und handlungsorientierten Denk- und Arbeitsweisen des Faches die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten sowohl in analytischer als auch in technischer und gestalterischer Hinsicht erworben. Diese Aspekte werden in den Jahrgangsstufen 1 und 2 im Hinblick auf das Design von Produkten sowie von Printmedien und digitalen Medien vertieft. Designtendenzen, Medienrecht und die kritische Reflexion der sozialen, ethischen und ökologischen Bedingungen des Produktdesigns erweitern die gestalterisch-technischen Kompetenzen. Den Abschluss bildet ein übergreifendes Projekt in der Jahrgangsstufe 2.
Die Anlage des Faches Gestaltungs- und Medientechnik bedingt überwiegend ein problem‑, handlungs- und projektorientiertes Arbeiten im Unterricht. Dies setzt in Abhängigkeit von der jeweiligen Aufgabenstellung eine intensive Beschäftigung mit neuen Themengebieten voraus.
Das Lösen komplexer gestalterischer Probleme fordert interdisziplinäres Denken und Arbeiten. Teamorientierung und arbeitsteiliges Vorgehen sind erforderlich, wodurch soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft gefördert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Gestaltung von einer dem individuellen Geschmack unterworfenen Beliebigkeit zu unterscheiden. Für den handlungsorientierten sowie Fächer verbindenden und Fächer übergreifenden Unterricht ist eine entsprechende Lernorganisation und eine möglichst freie Zeiteinteilung eine wichtige Voraussetzung.
3. Ergänzende fachliche Hinweise – Bezug zum Fach Informatik
Die sowohl bei der Erarbeitung als auch für die Darstellung der Ergebnisse verwendeten digitalen Medien verlangen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Hard- und Software, die zum Teil im Fach Gestaltungs- und Medientechnik selbst, sowie im Fach Informatik vermittelt, eingeübt, vertieft und verfestigt werden.
Der enge Bezug des Profilfachs zum Fach Informatik (TG) bedingt eine enge Kooperation der Unterrichtenden in diesen Fächern. Dies erfordert den Zugang zu Geräten (in Computerräumen) und Systemen (Internet bzw. Intranet).
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. Bildungsplaneinheiten (BPE).
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Eingangsklasse
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
60 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Grundlagen des Projektmanagements |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben grundlegende Methoden des Projektmanagements. Sie planen Projekte für andere Bildungsplaneinheiten und führen diese durch.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler planen Projekte und führen diese unter Anwendung geeigneter Methoden durch. |
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BPE 1.2 |
Parallel zum Fortgang von Projektarbeiten dokumentieren die Schülerinnen und Schüler ihre Ergebnisse und begründen ihre Entscheidungen. Sie stellen den Projektverlauf sowie das Ergebnis manuell oder computergestützt dar. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler präsentieren ihr Projekt. Sie stellen ihren Lösungsweg dar und begründen ihre Entscheidungen in Bezug auf ihr Projektergebnis. |
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BPE 2 |
Grundlagen der visuellen Kommunikation |
22 (10) |
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Die Schülerinnen und Schüler erklären den Vorgang der visuellen Wahrnehmung. Sie beschreiben visuelle Kommunikation mithilfe eines Kommunikationsmodells. Die Schülerinnen und Schüler nennen Wahrnehmungs- und Gestaltgesetze und wenden diese bei der Analyse vorgegebener und beim Entwurf eigener Medienprodukte an. Sie untersuchen mediale Produkte hinsichtlich Farben und Formen und unterziehen die Produkte einer semiotischen Analyse.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die visuelle Wahrnehmung, deren Gesetzmäßigkeiten und Merkmale. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Wahrnehmung von Farben und deren Wirkungen. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Beziehungen und Wirkungen grafischer Grundformen. |
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BPE 2.4 |
Mithilfe eines Kommunikationsmodells beschreiben die Schülerinnen und Schüler den Vorgang der visuellen Kommunikation. Sie beurteilen Zeichen hinsichtlich ihrer Repräsentationsform und führen bei gestalterischen Arbeiten eine semiotische Analyse durch. |
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BPE 3 |
Zeichentechniken und Flächengestaltung |
16 (16) |
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Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundlagen des Zeichnens und vergleichen Zeichentechniken und Zeichenwerkzeuge anwendungs- und problembezogen. Sie visualisieren Informationen mit einfachen grafischen Elementen.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Zeichenwerkzeuge und beschreiben deren Eigenschaften. Sie wählen geeignete Papiere aus. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten mit Linien und legen Flächen an. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten mit Formen und Farben. |
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BPE 4 |
Grafik |
12 (12) |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Arten und Merkmale grafischer Zeichen. Sie entwerfen grafische Zeichen manuell und setzen sie mithilfe einer Grafiksoftware am Computer um.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen grafische Zeichen hinsichtlich ihrer Merkmale, Funktionen und Einsatzgebiete. Sie analysieren die Wirkung grafischer Zeichen. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler entwerfen grafische Zeichen manuell. Sie setzen ihre Entwürfe mithilfe einer Grafiksoftware am Computer um. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die kommunikative Absicht und analysieren ihr Ergebnis. |
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BPE 5 |
Digitales Bild |
12 (12) |
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Um Bilder in Medienprodukten zu verwenden, fotografieren die Schülerinnen und Schüler und bearbeiten Bilder mit einer Bildbearbeitungssoftware. Sie beurteilen die technische Qualität der Bilder im Hinblick auf deren Einsatz in Printmedien und in digitalen Medien.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die technischen Grundlagen der fotografischen Bilderfassung. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler fotografieren und wenden hierbei die Möglichkeiten der Kamera zur fotografischen Bildgestaltung an. |
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BPE 5.3 |
Für die Weiterverwendung und Ausgabe optimieren die Schülerinnen und Schüler Bilder. Sie beurteilen die technische Bildqualität im Hinblick auf den geforderten Einsatzzweck. |
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BPE 6 |
Layout und Typografie |
18 (18) |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben grundlegende Merkmale von Layouts. Sie entwerfen einfache Layouts unter Berücksichtigung von Inhalt, Zweck und Zielgruppe. Die Schülerinnen und Schüler wählen Schriften für die Verwendung in Printmedien und in digitalen Medien aus und wenden grundlegende typografische Regeln zur Verbesserung der Lesbarkeit von Texten an.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundelemente eines Layouts und erklären die Verwendung und Wirkung eines Gestaltungsrasters. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Entwicklung von Schrift. Sie erklären charakteristische Merkmale von Schriften. |
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BPE 6.3 |
Schüler beschreiben Kriterien für gute Lesbarkeit, wenden diese Kriterien zur Optimierung des Schriftsatzes an. Sie wählen Schriften unter Beachtung des Einsatzzweckes, der Zielgruppe und des Ausgabemediums aus. |
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BPE 6.4 |
Die Schülerinnen und Schüler entwerfen mithilfe eines Gestaltungsrasters einfache Layouts für Printmedien und für digitale Medien. |
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BPE 7 |
Grundlagen der Medientechnik |
24 (12) |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Software- und Hardwareanforderungen an Computer zur Medienproduktion. Sie wenden geeignete Strategien zur Datenorganisation und Dateiverwaltung an. Die Schülerinnen und Schüler erklären grundlegende Begriffe und Zusammenhänge der Medientechnik. Sie beschreiben den Workflow zur Produktion gedruckter und digitaler Medien.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die erforderliche Hard- und Software für Medienproduktionen. Sie verarbeiten Daten und Dateien aufgabenbezogen und zielgerichtet. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die in der Medientechnik relevanten Zahlensysteme und erklären den Zusammenhang zwischen Speichereinheiten und Datenmenge einer Datei. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Verwendung von Farben in der Medienproduktion. Sie nennen und vergleichen wichtige Farbmischsysteme und Farbmodelle. |
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BPE 7.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben zentrale Begriffe der digitalen Bildtechnik. Sie berechnen die Datenmenge von Bildern. Sie begründen den Einsatz von geeigneten Dateiformaten in Abhängigkeit vom Ausgabemedium. |
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BPE 7.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Workflow zur Produktion gedruckter oder digitaler Medien. |
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BPE 8 |
Räumliche Darstellung |
24 (24) |
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Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Arten der räumlichen Darstellung. Sie entwickeln räumliches Vorstellungsvermögen. Sie stellen Ideen sowie Produkte als Scribbles und Entwurfsskizzen räumlich dar. Sie erstellen technische Zeichnungen von Produkten.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundregeln des technischen Zeichnens und wenden diese zur Erstellung manueller technischer Zeichnungen von zusammengesetzten Körpern und Produkten an. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben axonometrische Darstellungsarten und stellen zusammengesetzte geometrische Körper und Produkte manuell in Axonometrie dar. |
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BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Regeln der Fluchtpunktperspektiven. Sie skizzieren unterschiedliche Perspektiven von zusammengesetzten geometrischen Körpern sowie von Produkten. |
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BPE 8.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erstellen Scribbles und Entwurfsskizzen von Produkten. Sie wenden freihändig erstellte Hilfskonstruktionen an. |
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Modellbauverfahren |
16 (16) |
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Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Modellbauverfahren, beschreiben Modellbauwerkstoffe und passende Werkzeuge. In Werkstätten fertigen sie Modelle aufgabenbezogen an. Dabei wählen sie die zur Modellbautechnik passenden Werkzeuge und Werkstoffe aus.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler fertigen mit additiven Verfahren Modelle an. Sie beschreiben die Merkmale und Modellbauwerkstoffe additiver Verfahren. |
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BPE 9.2 |
Die Schülerinnen und Schüler fertigen mit subtraktiven Verfahren Modelle an. Sie beschreiben die Merkmale und Modellbauwerkstoffe subtraktiver Verfahren. |
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BPE 9.3 |
Die Schülerinnen und Schüler fertigen mit plastischen Verfahren Modelle an. Sie beschreiben die Merkmale und Modellbauwerkstoffe plastischer Verfahren. |
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Jahrgangsstufe 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
60 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 10 |
Projekt- und Designmanagement |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Methoden des Projekt- und Designmanagements. Sie erfassen die Bedeutung von projektorientiertem Arbeiten im wirtschaftlich-technischen Umfeld. Sie planen, dokumentieren und präsentieren Projekte aus anderen Bildungsplaneinheiten.
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BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Problemstellungen und leiten Projektziele ab. Sie planen einen Projektverlauf für andere Bildungsplaneinheiten und führen das Projekt selbstständig durch und bewerten den Projektverlauf. |
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BPE 10.2 |
Zur strukturierten Durchführung eines Gestaltungsauftrags beschreiben die Schülerinnen und Schüler Methoden und Arbeitsschritte. Sie unterscheiden das organisatorische Projektmanagement vom Gestaltungsprozess. |
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BPE 10.3 |
Parallel zum Fortgang von Projektarbeiten dokumentieren die Schülerinnen und Schüler ihre Ergebnisse und begründen ihre Entscheidungen. Sie veranschaulichen den Projektverlauf sowie das Ergebnis computergestützt. |
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BPE 10.4 |
Die Schülerinnen und Schüler präsentieren ein eigenes Projekt. Sie stellen ihren Lösungsweg dar und begründen ihre Entscheidungen in Bezug auf ihr Projektergebnis. Sie setzen zur Unterstützung ihrer Präsentation Medien zielführend ein. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Präsentation. |
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BPE 11 |
Produkt- und Medienanalyse |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben grundlegende Begriffe und Merkmale der visuellen Kommunikation. Sie charakterisieren Zielgruppen anhand geeigneter Modelle. Sie untersuchen gestaltete Produkte aus den Bereichen Produkt- und Mediendesign. Sie beschreiben den formalen Aufbau, die Wirkung und Handhabung der jeweiligen Produkte.
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BPE 11.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben grundlegende Begriffe, Merkmale und Funktionsweisen visueller Kommunikation und wenden diese bei ihren Produkt- und Medienanalysen an. |
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BPE 11.2 |
Mithilfe von Modellen und charakteristischen Merkmalen beschreiben die Schülerinnen und Schüler Zielgruppen. Sie übertragen die Inhalte dieser Bildungsplaneinheit in die BPE 13, 16, 20, 23 und 24. |
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BPE 11.3 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Syntax, Semantik und Pragmatik von Produkten, Printmedien oder digitalen Anwendungen. Sie übertragen die Inhalte dieser Bildungsplaneinheit in die BPE 12, 13, 16, 20, 23 und 24. |
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BPE 11.4 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Funktion eines Produkts, Printmediums oder einer digitalen Anwendung. Sie übertragen die Inhalte dieser Bildungsplaneinheit in die BPE 13, 16, 20, 23 und 24. |
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BPE 12 |
Designgeschichte – Epochen und Tendenzen |
24 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Epochen der handwerklichen und industriellen Gestaltung. Sie vergleichen Designepochen und Designtendenzen nach Gestaltungsmerkmalen und Intentionen. Die Schülerinnen und Schüler ordnen Designobjekte den Designepochen und den Designtendenzen zu, begründen ihre Zuordnungen anhand stilistischer und technologischer Merkmale und stellen einen zeitlichen, historischen und gesellschaftlichen Bezug her. Sie nennen passende Designerinnen und Designer sowie Institutionen.
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BPE 12.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern Grundbegriffe für die Betrachtung und Einordnung von Designobjekten. |
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BPE 12.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Stilmerkmale der Epochen. Sie analysieren Designobjekte, ordnen diese den Epochen zu und begründen ihre Zuordnung anhand stilistischer und technologischer Merkmale. Sie beurteilen den zeitlichen und gesellschaftlichen Bezug. |
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BPE 12.3 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Designtendenzen und die angesprochenen Zielgruppen. Sie erläutern Tendenzen und Ansätze in der Designkritik. Sie beurteilen Designobjekte unter diesen Aspekten. |
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BPE 12.4 |
Die Schülerinnen und Schüler übertragen die Merkmale der Epochen auf Digital- und Printmedien. |
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BPE 13 |
Konzeption und Gestaltung von Produkten |
24 (10) |
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Die Schülerinnen und Schüler planen Projekte zur Erstellung von Produkten. Sie führen diese Projekte eigenverantwortlich durch, dokumentieren den Projektverlauf, begründen ihre Entscheidungen und präsentieren ihre Projekte. Sie reflektieren den Projektverlauf und das Ergebnis.
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BPE 13.1 |
Die Schülerinnen und Schüler konzipieren Produkte. Sie stellen ihre Konzeption in Form von aussagekräftigen Scribbles, räumlichen Darstellungen und technischen Zeichnungen dar. |
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BPE 13.2 |
Die Schülerinnen und Schüler entwerfen Produkte. Bei der Ausarbeitung ihrer Ideen wenden sie die Mittel der visuellen Kommunikation zur zielgruppengerechten Gestaltung unter Berücksichtigung produktspezifischer, ergonomischer und technischer Gegebenheiten an. |
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BPE 13.3 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen ihre Entwürfe als Modell oder als Prototyp um. Sie überprüfen daran die formalen Zusammenhänge und die Ergonomie. |
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BPE 14 |
Fertigung von Produkten |
24 |
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Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Fertigungsverfahren nach DIN 8580, wichtige Werkstoffgruppen in der Produktgestaltung und deren technologische Eigenschaften.
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BPE 14.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden wichtige Werkstoffgruppen in der Produktgestaltung und deren technologische Eigenschaften. Sie ermitteln Werkstoffe bei Produktanalysen und beurteilen deren Einsatz. Sie wählen für ihre Entwürfe geeignete Werkstoffe und Fertigungsverfahren aus und begründen ihre Wahl. |
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BPE 14.2 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Fertigungsverfahren nach DIN 8580. Sie beschreiben exemplarisch an selbstgewählten Fertigungsverfahren einen Arbeitsablauf. |
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BPE 15 |
Technische Darstellung von Produkten |
14 (10) |
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Die Schülerinnen und Schüler entwickeln mit Scribbles die in BPE 13 konzipierten Produkte. Sie stellen das Ergebnis als Entwurfsskizze und als räumlich schattierte Darstellung manuell oder mit einem CAD-System dar.
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BPE 15.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Ergebnisse ihrer Entwurfsprozesse manuell als Entwurfsskizzen dar. |
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BPE 15.2 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Ergebnisse ihrer Entwurfsprozesse manuell als räumlich schattierte Darstellungen dar. |
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BPE 15.3 |
Mit einem CAD-System konstruieren die Schülerinnen und Schüler Bauteile und führen diese zu ihrem selbst entwickelten Produkt zusammen. Sie ordnen mit einem CAD-System ihren 3D-Modellen Oberflächen, Farben und Werkstoffe zu. Sie leiten daraus räumlich schattierte Darstellungen ab und exportieren die Daten. |
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BPE 16 |
Konzeption und Gestaltung von Publikationen |
30 (10) |
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Die Schülerinnen und Schüler planen Projekte zur Erstellung gedruckter und digitaler Publikationen. Sie führen diese Projekte eigenverantwortlich durch, dokumentieren den Projektverlauf, begründen ihre Entscheidungen und präsentieren ihre Projekte. Sie reflektieren den Projektverlauf und das Ergebnis.
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BPE 16.1 |
In Abhängigkeit von Zielgruppe und Einsatzzweck konzipieren die Schülerinnen und Schüler Publikationen. Sie entwickeln Layouts in Form von Scribbles und Entwurfsskizzen. |
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BPE 16.2 |
Die für ihre Publikationen erforderlichen Grafiken entwerfen die Schülerinnen und Schüler manuell. Sie entwickeln Varianten, vergleichen diese und begründen ihre Auswahl. |
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BPE 16.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erstellen die für ihre Publikationen erforderlichen Bilder oder wählen diese aus Bildarchiven aus. Sie beurteilen deren Qualität unter Anwendung der Regeln der Bildgestaltung. |
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BPE 16.4 |
Für ihre Publikation entwickeln die Schülerinnen und Schüler ein Farbkonzept. Sie beurteilen die Verwendbarkeit von Farben in Abhängigkeit vom Einsatzzweck. |
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BPE 17 |
Produktion von Printmedien |
14 (10) |
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Unter Beachtung der produktionstechnischen Anforderungen des Medienworkflows setzen die Schülerinnen und Schülern die in BPE 16 erstellten Konzeptionen mithilfe geeigneter Anwendungsprogramme um. Hierfür bearbeiten und optimieren sie Bilder, setzen ihre manuellen Entwürfe von Grafiken und Layouts am Rechner um und geben digitale Endprodukte aus.
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BPE 17.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die grundlegenden produktspezifischen und produktionstechnischen Anforderungen des Printworkflows. |
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BPE 17.2 |
Für deren Einsatz in Publikationen optimieren die Schülerinnen und Schüler Bilder und Grafiken. Sie beurteilen die Qualität aus technischer und gestalterischer Sicht und exportieren Bilder und Grafiken in geeignete Dateiformate. |
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BPE 17.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erstellen Texte für ihre Publikationen. Sie wählen Schriften aus und begründen deren Eignung. Sie setzen ihre Layouts mithilfe einer Layoutsoftware um. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Qualität und optimieren ihre Ergebnisse unter makro- und mikrotypografischen Gesichtspunkten. Sie exportieren ihre Publikationen in geeigneten Datenformaten. |
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Jahrgangsstufe 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
48 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 18 |
Medien und Gesellschaft |
8 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben wichtige Phasen der Medienentwicklung und erklären deren Relevanz. Basierend auf der historischen Entwicklung analysieren die Schülerinnen und Schüler aktuelle Medienarten im Hinblick auf ihre Funktionalität und Wirkung. Sie unterziehen das eigene Mediennutzungsverhalten einer kritischen Analyse.
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BPE 18.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die historische Entwicklung unserer heutigen Medien. Sie erklären den Begriff „Medien“ aus verschiedenen Perspektiven. |
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BPE 18.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Mediennutzungsverhalten Jugendlicher und beschreiben den Einfluss von Medien auf die Meinungsbildung. |
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BPE 19 |
Medienrecht |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben grundlegende Aspekte des Urheberrechts und die rechtlichen Grundlagen der Veröffentlichung von Werken. Sie berücksichtigen diese bei der Erstellung eigener Medienprodukte. Die Schülerinnen und Schüler benennen wesentliche Bestandteile des Datenschutzes. Sie beschreiben grundlegende Ziele der Barrierefreiheit und Inklusion.
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BPE 19.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundfragen des Urheberrechts bezüglich Werkbegriff und Schutzdauer. |
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BPE 19.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Möglichkeiten der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken. |
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BPE 19.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die rechtlich relevanten Fragestellungen bei Bildern. |
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BPE 19.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Möglichkeiten und Risiken beim Umgang mit personenbezogenen Daten und wie diese Daten geschützt werden. |
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BPE 19.5 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben in Grundzügen die Merkmale des Behindertengleichstellungsgesetztes (BGG). |
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Konzeption und Gestaltung digitaler Anwendungen |
24 (8) |
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Die Schülerinnen und Schüler planen Projekte zur Erstellung von digitalen Anwendungen. Sie führen diese Projekte eigenverantwortlich durch, dokumentieren den Projektverlauf, begründen ihre Entscheidungen und präsentieren ihre Projekte. Sie reflektieren den Projektverlauf und das Ergebnis.
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BPE 20.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren digitale Anwendungen, beschreiben deren Merkmale und unterscheiden diese von Printmedien. |
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BPE 20.2 |
In Abhängigkeit von Zielgruppe und Einsatzzweck konzipieren die Schülerinnen und Schüler digitale Anwendungen. |
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BPE 20.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das Interface als Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine. Sie erläutern die Anforderungen an Interfacedesign, Informationsstruktur, Funktionalität und Aussehen digitaler Interfaces. |
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BPE 20.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Notwendigkeit, die Inhalte digitaler Anwendungen zu strukturieren. Sie entwickeln die Navigationsstruktur und planen die Interaktionsmöglichkeiten für ihre digitalen Anwendungen. |
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BPE 20.5 |
Unter Einbezug der Zielgruppe, des Einsatzzwecks und der digitalen Endgeräte entwickeln die Schülerinnen und Schüler die visuelle Konzeption und das Layout für ihre digitalen Anwendungen. |
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BPE 21 |
Produktion digitaler Anwendungen |
24 (8) |
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Unter Beachtung der produktionstechnischen Anforderungen des Medienworkflows setzen die Schülerinnen und Schüler die in BPE 20 erstellten Konzeptionen um. Sie führen die gewünschten Inhalte (Content) mithilfe geeigneter Software zu digitalen Prototypen zusammen.
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BPE 21.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den digitalen Workflow für die Produktion und Ausgabe digitaler Medien unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten digitaler Endgeräte. |
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BPE 21.2 |
Für deren Einsatz in digitalen Anwendungen optimieren die Schülerinnen und Schüler Texte, Bilder und Grafiken. |
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BPE 21.3 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden Auszeichnungssprachen zur Strukturierung und Formatierung ihrer digitalen Anwendungen an. |
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BPE 21.4 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten interaktive Elemente und interaktive Kommunikationsmöglichkeiten. |
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BPE 21.5 |
Mithilfe einer geeigneten Software erstellen die Schülerinnen und Schüler digitale Prototypen. Sie beurteilen, überprüfen und optimieren ihre Ergebnisse. |
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BPE 22 |
Produkte und Gesellschaft |
12 |
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Unter Beachtung von gesellschaftlichen und nachhaltigen Fragestellungen analysieren die Schülerinnen und Schüler Produkte. Sie beschreiben aktuelle Entwicklungen in der Produktgestaltung. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Schutzrechte und beschreiben Grundlagen der Produkthaftung.
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BPE 22.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren und beurteilen Produkte unter gesellschaftlichen und designethischen Fragestellungen. |
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BPE 22.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Modelle der Nachhaltigkeit und übertragen diese in die Produktgestaltung. Sie bewerten Produkte bzw. deren Werkstoffe auf Nachhaltigkeit. Sie entwickeln Konzeptionen für nachhaltige Produkte. |
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BPE 22.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben aktuelle Entwicklungen in der Produktgestaltung. |
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BPE 22.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Schutzrechte und Grundlagen der Produkthaftung. |
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BPE 23 |
Redesign von Produkten |
16 (6) |
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Die Schülerinnen und Schüler erstellen ein Redesign und stellen das Ergebnis in seinem Verwendungszusammenhang visuell dar.
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BPE 23.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren existierende Produkte unter Beachtung von gesellschaftlichen und nachhaltigen Fragestellungen, den Produktfunktionen und den Gestaltungskategorien im Produktdesign und übertragen diese Ergebnisse auf ein Redesign. |
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BPE 23.2 |
Im Verwendungszusammenhang stellen die Schülerinnen und Schüler ihr Redesign in der passenden Umgebung realistisch dar. Sie zeichnen diese räumlichen schattierten Darstellungen sowohl manuell als auch computergestützt. |
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BPE 24 |
Übergreifendes Projekt |
24 (10) |
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Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten einen komplexen, interdisziplinären Auftrag, in dem die vorangegangenen Bildungsplaneinheiten zu einem Projekt zusammengeführt werden.
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BPE 24.1 |
Die Schülerinnen und Schüler konzipieren, gestalten und realisieren Produkte, Printmedien und digitale Medien. Sie führen dieses Projekt eigenverantwortlich durch und dokumentieren den Projektverlauf. Sie präsentieren ihr Projekt und analysieren ihr Ergebnis. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung AFB |
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ableiten |
auf der Grundlage wesentlicher Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
eine technische Einrichtung nach den Verfahren der jeweiligen Technikwissenschaft entsprechend der gestellten Anforderung grob dimensionieren ohne genaue Berechnungen durchzuführen
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II |
analysieren, untersuchen |
wichtige Bestandteile oder Eigenschaften auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten. Untersuchen beinhaltet ggf. zusätzlich praktische Anteile
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II, III |
auswerten |
Daten, Einzelergebnisse oder andere Elemente in einen Zusammenhang stellen und ggf. zu einer Gesamtaussage zusammenführen
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II |
begründen |
Sachverhalte auf Regeln und Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Beziehungen von Ursachen und Wirkung zurückführen
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II |
berechnen, bestimmen |
Ergebnisse von einem bekannten Ansatz ausgehend durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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I, II |
beschreiben |
Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten wiedergeben
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I |
beurteilen |
zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden formulieren und begründen
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II, III |
bewerten, Stellung nehmen |
eine eigene Position nach ausgewiesenen Kriterien vertreten
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II, III |
darstellen |
Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden usw. strukturiert und gegebenenfalls fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
dimensionieren |
eine technische Einrichtung nach den Verfahren der jeweiligen Technikwissenschaft entsprechend der gestellten Anforderung bestimmen
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II, III |
dokumentieren |
entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen darstellen
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III |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung (z. B. für ein Experiment oder eine Befragung) umsetzen
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II |
entwickeln, entwerfen |
Lösungen für komplexe Probleme erarbeiten
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II, III |
erläutern, erklären |
einen technischen Sachverhalt in einen Zusammenhang einordnen sowie ihn nachvollziehbar und verständlich machen
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I, II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
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II |
konstruieren |
Form und Bau eines technischen Objektes durch Ausarbeitung des Entwurfs, durch technische Berechnungen, Überlegungen usw. maßgebend gestalten
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II |
nennen |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten ohne Erläuterungen aufzählen
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I |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
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II |
skizzieren |
Sachverhalte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und diese grafisch oder als Text übersichtlich darstellen
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II |
strukturieren, ordnen |
vorliegende Objekte oder Sachverhalte kategorisieren und hierarchisieren
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II |
überprüfen und nachweisen |
Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken
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II, III |
übertragen |
einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen
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II, III |
vergleichen |
Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln
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I, II |
zeichnen |
einen technischen Sachverhalt mit zeichnerischen Mitteln unter Einhaltung der genormten Symbole darstellen
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I, II |