Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Die besondere Bedeutung des Französischen ergibt sich aus seiner alle Kontinente umfassenden Verbreitung, seiner internationalen Stellung als Weltsprache, als zweiter Sprache der Diplomatie und aus seiner kulturprägenden Rolle für die europäische Geschichte und Zivilisation. Seit dem Elysée-Vertrag von 1963 ist auf politischer Ebene festgehalten, die persönlichen und institutionellen Kontakte zwischen Frankreich und Deutschland zu intensivieren und das Erlernen der Partnersprache besonders zu fördern. Mit der im Jahre 2010 verabschiedeten Deutsch-Französischen Agenda 2020 wurde dieses politische Ziel erneut bekräftigt. Dabei wurde festgehalten, den Austausch und die Kooperation zwischen den beiden Staaten in politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereichen zu stärken.
Die engen Beziehungen beider Länder haben viele Städte-Partnerschaften entstehen lassen und manifestieren sich auch in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Tourismus. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln deshalb Interesse an politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorgängen und am kulturellen Leben in Frankreich und der frankophonen Welt. In der Auseinandersetzung mit fremden Denk- und Verhaltensweisen bauen sie ihre interkulturelle Kommunikationskompetenz auf.
Der Fremdsprachenunterricht ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, in Frankreich und der frankophonen Welt einen Praktikumsplatz zu suchen oder sich über Studienbedingungen zu informieren und sich zu bewerben.
Der Französischunterricht sieht seine Aufgabe in der Förderung der soziokulturellen Kompetenz und in der Förderung der Bereitschaft zu Sachlichkeit, Offenheit und Toleranz. Neben der Vermittlung von funktionaler kommunikativer Sprachkompetenz werden die Schülerinnen und Schüler folglich auch mit jenen interkulturellen Unterschieden bekannt gemacht, die für eine erfolgreiche Kommunikation mitentscheidend sind.
Vor dem Hintergrund des kulturellen Lebens kennen die Schülerinnen und Schüler aktuelle politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorgänge in der Welt und reflektieren diese zunehmend kritisch. Sie begreifen und bewerten sie in Verbindung mit Kenntnissen aus anderen Fachgebieten.
Der Französischunterricht in der Mittelstufe des Beruflichen Gymnasiums
Der Französischunterricht in der Mittelstufe trägt über die Bildungspläne Französisch als fortgeführte Fremdsprache (Niveau F) und als neu beginnende Fremdsprache (Niveau N) den Bedürfnissen aller Lernenden – vom Anfänger bis zum Fortgeschrittenen – Rechnung. Der Erwerb der funktionalen kommunikativen Mittel spielt insofern eine zentrale Rolle, als er eine sinnvolle Kommunikation in Wort und Schrift sicherstellt und die anschließende Weiterführung der Sprache in der Oberstufe ermöglicht.
Der Französischunterricht im Beruflichen Gymnasium legt von Anfang an besonderen Wert auf die funktionale kommunikative Kompetenz. Die Schülerinnen und Schüler lernen schon sehr früh, Kontakte zu knüpfen, Informationen zu erfragen und Gefühle in der Fremdsprache zu äußern. Mit fortschreitenden Kenntnissen verfügen sie über eine größere sprachliche Variabilität und sind in der Lage, das français familier vom français standard zu unterscheiden, wobei das français familier auf Grund seiner Verbreitung in Frankreich angemessen berücksichtigt werden muss. Der Französischunterricht erreicht am Ende der Klasse 10 ein sprachliches Niveau, das den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, ihre Französischkenntnisse für private und berufliche Zwecke eigenständig zu erweitern und ihre interkulturellen kommunikativen Kenntnisse zu vertiefen.
Wie in allen modernen Fremdsprachen definiert der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) die Standards der zu erreichenden Kompetenzen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Schülerleistungen innerhalb Deutschlands und Europas sichergestellt.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln nach und nach Sprachbewusstheit. Sie erwerben Einsichten über Struktur und Gebrauch der französischen Sprache und nutzen diese Einsichten zusammen mit ähnlichen Einsichten über andere Sprachen für eine erfolgreiche schriftliche und mündliche Kommunikation. Die Unterrichtssprache ist Französisch im Sinne der aufgeklärten Einsprachigkeit.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Umgang mit analogen und digitalen Medien zur Informationsbeschaffung zunehmend Methoden-, Medien- und Sprachkompetenz. Sie lernen Fakten und Aussagen aus fremdsprachlichen Quellen selbstständig zu entnehmen und sich in eigener Arbeit zusätzliche Informationen zu einem Thema zu beschaffen. Die dabei verwendeten Texte sind mündliche, schriftliche oder visuelle Dokumente, die analog oder digital vermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die Interessens- und Erfahrungsbereiche der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.
Klasse 10 hat hierbei eine wichtige Gelenkfunktion zwischen Mittel- und Oberstufe. Es müssen Lernvoraussetzungen geschaffen werden, die dem mittleren Bildungsabschluss entsprechen. Mit Abschluss der Sekundarstufe 1 wird im Fach Französisch in allen Kompetenzbereichen das Referenzniveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erreicht. Den Schülerinnen und Schülern beider Niveaustufen soll im Anschluss an die zehnte Klasse die problemlose Fortführung der französischen Sprache auf F-Niveau möglich sein.