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Englisch
Vorbemerkungen
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Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die Bedeutung der englischen Sprache ist heutzutage allgegenwärtig. Für fast 400 Millionen Menschen ist sie Muttersprache, rund 1,5 Milliarden Menschen nutzen sie als Zweitsprache oder lingua franca und durch die fortschreitende Globalisierung gewinnt sie weiterhin an Bedeutung. Die weltweite Verbreitung des Englischen ist historisch durch den großen Einfluss Großbritanniens begründet und setzt sich fort durch die wirtschaftliche und kulturelle Präsenz der USA. In den meisten Ländern ist die englische Sprache die erste Fremdsprache, die an Schulen gelehrt wird und vielerorts ermöglicht erst sie die Verständigung, wenn Menschen unterschiedlicher Muttersprachen aufeinandertreffen.
Es liegt daher auf der Hand, dass Schülerinnen und Schüler der englischen Sprache in ihrer Lebenswelt in vielfältiger Weise begegnen, sei es in der Jugendkultur, in den Medien, in der Werbung oder auf Reisen. Diese Erfahrungen machen ihnen unmittelbar bewusst, wie sinnvoll und bereichernd das aktive Sprachhandeln im Englischen ist. Es ermöglicht nicht nur die Teilhabe am internationalen Dialog, sondern bietet Zugang zu anglophonen Kulturräumen und Einblick in aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen, auch über Großbritannien und die USA hinaus. Vor diesem Hintergrund leistet das Fach Englisch zusätzlich zum reinen fremdsprachigen Kompetenzerwerb auch einen Beitrag zur interkulturellen Verständigung und Handlungsfähigkeit, indem es die Schülerinnen und Schüler für kulturspezifische Unterschiede sensibilisiert und zur kritischen Reflexion eigener Denkmuster und Verhaltensweisen anregt.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) sowie die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2012 bilden die Grundlage für die Ausgestaltung des Englischunterrichts am Beruflichen Gymnasium. Der Bildungsplan legt das Anforderungsniveau gemäß der Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife der Kultusministerkonferenz in diesem Fach zu Grunde.
Als prozessbezogene Kompetenzen werden Sprachbewusstheit und Sprachlernkompetenz ausgewiesen: Die Fähigkeit, sich eine Sprache bewusst zu eigen zu machen und zu verwenden, unterstützt den Spracherwerbsprozess. Die Schülerinnen und Schüler müssen zudem in ihrer Sprachlernkompetenz langfristig gefördert werden, um das eigene Sprachenlernen zielgerichtet zu steuern. Sie erwerben Strategien und Methoden, die sie dazu befähigen, ihr Lernen selbstständig zu organisieren und nach Ende ihrer Schulzeit im Sinne des lebenslangen Lernens weitere Fremdsprachen im außerschulischen Umfeld zu erlernen.
Der Eingangsklasse kommt eine wichtige Gelenkfunktion zu. Sie nimmt auf Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Schularten und mit unterschiedlichen Vorkenntnissen Rücksicht. Ziel ist eine möglichst schnelle Angleichung von Wissensstand und Kompetenzen als gemeinsame Arbeitsgrundlage. Die Unterrichtssprache ist Englisch, wobei unterschiedliche Varietäten gleichberechtigt behandelt werden. Bei Text- und Medienarbeit wird von einem erweiterten Textbegriff ausgegangen.
Der Erwerb von interkultureller kommunikativer Kompetenz nimmt in allen drei Schuljahren eine zentrale Rolle ein. Vor diesem Hintergrund soll daher nicht nur auf die Vermittlung von Wortschatz, Grammatik und soziokulturellem bzw. landeskundlichem Wissen hingewirkt werden, sondern vor allem auch darauf, in konkreten Kommunikationssituationen angemessen zu agieren. Die Schülerinnen und Schülern erweitern ihre sprachlichen Mittel mit dem Ziel, sich im beruflichen und privaten Bereich nicht nur umfassend informieren, sondern auch kompetent verständigen zu können. Dabei werden bereits bekannte grammatikalische und lexikalische Strukturen wiederholt.
Für einen ansprechenden und zeitgemäßen Fremdsprachenunterricht ist ein sinnvoller und unterstützender Einsatz moderner digitaler Medien unumgänglich. Die Text- und Medienarbeit erfordert von den Schülerinnen und Schülern einen komplexen Umgang mit Texten, der über die reine Rezeption hinausgeht. Sie erfordert, dass Schülerinnen und Schüler Texte zunehmend tiefer durchdringen und sich analysierend, produktiv und kritisch mit ihnen auseinandersetzen.
Mit Abschluss der Sekundarstufe 2 wird im Fach Englisch in allen Kompetenzbereichen das Referenzniveau B2, in Teilen C1 (im rezeptiven Bereich) gemäß dem GER erreicht.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Eingangsklasse | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 30 | |||
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105 | ||||
Zeit für Leistungsfeststellung | 15 | ||||
120 | |||||
Jahrgangsstufen 1 und 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 72 | |||
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252 | ||||
Zeit für Leistungsfeststellung | 36 | ||||
288 |
Prozessbezogene Kompetenzen
Sprachbewusstheit | |
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Die Schülerinnen und Schüler reflektieren beim Erwerb der sprachlichen Mittel die spezifischen Ausprägungen des Englischen auch im Vergleich zu ihrer Erstsprache und/oder anderen Sprachen. Sie nutzen Ausdrucksmittel des Englischen zielgerichtet, setzen dabei Stil, Register sowie kulturell bestimmte Formen des Sprachgebrauchs, zum Beispiel Formen der Höflichkeit, sensibel ein und gestalten auch interkulturelle Kommunikationssituationen sicher. Ihrem Gegenüber begegnen sie respektvoll und tolerant. Die Schülerinnen und Schüler erkennen sprachliche Kommunikationsprobleme und sind in der Lage, vielfältige Kompensationsstrategien anzuwenden. Sie erkennen, analysieren und bewerten über Sprache gesteuerte Beeinflussungsstrategien in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Sie erfahren besonders in fiktionalen Texten die ästhetische Dimension von Sprache. Darüber hinaus reflektieren sie die Rolle und Verwendung von Sprachen in der Welt.
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Sprachlernkompetenz | |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren und gestalten das eigene Sprachenlernen selbstständig. Dabei greifen sie auf ihr Wissen über Sprache und auf individuelle Sprachlernerfahrungen zurück, zum Beispiel, indem sie Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Beziehungen zwischen verschiedenen Sprachen reflektieren und für ihr Sprachenlernen gewinnbringend einsetzen.
Zur Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen nutzen sie vielfältige Begegnungen mit der Fremdsprache, wobei diese direkt beziehungsweise medial vermittelt oder simuliert sein können oder auch an außerschulischen Lernorten stattfinden. Sie verwenden zielgerichtet und eigenständig ein angemessenes Repertoire an sprachbezogenen Lernmethoden und Strategien, einschließlich der Nutzung digitaler Hilfsmittel. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Sprachlernprozesse und ‑ergebnisse und ziehen Konsequenzen für ihr sprachliches Handeln und die Gestaltung weiterer Lernschritte. |
Eingangsklasse
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Funktionale kommunikative Kompetenzen |
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Aufbauend auf den Kompetenzen der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens entwickeln die Schülerinnen und Schüler ihre kommunikativen Fertigkeiten weiter. Sie lernen, sich in zunehmend anspruchsvolleren Kommunikationssituationen sprachlich zurechtzufinden, und üben das Hörverstehen, die mündliche Ausdrucksfähigkeit, die Sprachmittlung in beide Sprachrichtungen und das Verstehen und Verfassen zunehmend komplexer Texte. Dabei orientieren sich die Kommunikationssituationen an den Themen der BPE 4 „Soziokulturelles Orientierungswissen“.
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BPE 1.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
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BPE 1.2 |
Leseverstehen |
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BPE 1.3 |
Schreiben |
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---|---|---|
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BPE 1.4 |
Sprechen |
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---|---|---|
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BPE 1.5 |
Sprachmittlung |
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BPE 1.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
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BPE 1.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
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BPE 1.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
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BPE 2 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erwerben interkulturelle Handlungskompetenz, um mit Menschen anderer Kulturen angemessen und respektvoll zu interagieren.
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über soziokulturelles Orientierungswissen zu gesellschaftlich relevanten, auch komplexeren Themen verschiedener Zielkulturen und setzen diese mit dem historischen Kontext in Beziehung. |
BPE 2.1 |
Interkulturelle Handlungskompetenz |
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BPE 3 |
Text- und Medienkompetenz |
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Im Bereich der Text- und Medienkompetenz wird ein eigenständiger und kritischer Umgang mit verschiedenen Text- und Medienformaten in Studium und Beruf sowie im privaten Bereich angestrebt.
Hierbei wird ein erweiterter Textbegriff zugrunde gelegt. Dieser schließt alle schriftlichen, mündlichen und visuellen Produkte in ihrem medialen und kulturellen Kontext ein, die digital oder analog vermittelt werden. |
BPE 3.1 |
Texte und Medien |
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BPE 4 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
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Das soziokulturelle Orientierungswissen gibt den Schülerinnen und Schülern im Zusammenspiel mit dem Ausbau der interkulturellen und funktionalen kommunikativen Kompetenz die Möglichkeit, internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Schule, Ausbildung, Studium und Beruf sowie im Privatleben vorzubereiten und erfolgreich zu bewältigen. Zielkulturen sind Großbritannien, USA und weitere englischsprachige Länder.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre interkulturellen, sprachlichen und medialen Kompetenzen auf der Basis von Kenntnissen in folgenden Themenbereichen an. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler verstehen und erkennen gedankliche Zusammenhänge eines literarischen Textes und die Bedeutung einzelner Textstellen für das Verständnis des Textganzen. |
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Jahrgangsstufen 1 und 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
72 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 5 |
Funktionale kommunikative Kompetenzen |
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Aufbauend auf den in der Eingangsklasse vermittelten Kompetenzen entwickeln die Schülerinnen und Schüler ihre kommunikativen Fertigkeiten weiter. Sie lernen, sich in anspruchsvollen Kommunikationssituationen sprachlich zurechtzufinden, und üben das Hörverstehen, die mündliche Ausdrucksfähigkeit, die Sprachmittlung in beide Sprachrichtungen und das Verstehen und Verfassen komplexer Texte. Ziel ist das Erreichen des Niveaus B2 im Bereich der funktionalen kommunikativen Kompetenzen bzw. C1 im Bereich der rezeptiven Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.
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BPE 5.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
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BPE 5.2 |
Leseverstehen |
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BPE 5.3 |
Schreiben |
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BPE 5.4 |
Sprechen |
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BPE 5.5 |
Sprachmittlung |
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BPE 5.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
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BPE 5.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
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BPE 5.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
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BPE 6 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben interkulturelle Handlungskompetenz, um mit Menschen anderer Kulturen angemessen und respektvoll zu interagieren.
Darüber hinaus verfügen die Schülerinnen und Schüler über soziokulturelles Orientierungswissen zu gesellschaftlich relevanten, auch komplexeren Themen verschiedener Zielkulturen und setzen diese mit dem historischen Kontext in Beziehung. |
BPE 6.1 |
Interkulturelle Handlungskompetenz |
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BPE 7 |
Text- und Medienkompetenz |
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Im Bereich der Text- und Medienkompetenz wird ein eigenständiger und kritischer Umgang mit verschiedenen Text- und Medienformaten in Studium und Beruf sowie im privaten Bereich angestrebt.
Hierbei wird ein erweiterter Textbegriff zugrunde gelegt. Dieser schließt alle schriftlichen, mündlichen und visuellen Produkte in ihrem medialen und kulturellen Kontext ein, die digital oder analog vermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler verstehen authentische, komplexe Texte auch zu abstrakten, gesellschaftlichen und politischen Themen und setzen sich vertieft mit diesen Texten auseinander. |
BPE 7.1 |
Texte und Medien |
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BPE 8 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
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Das soziokulturelle Orientierungswissen gibt den Schülerinnen und Schülern im Zusammenspiel mit dem Ausbau der interkulturellen und funktionalen kommunikativen Kompetenz die Möglichkeit, internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Schule, Ausbildung, Studium und Beruf sowie im Privatleben selbstständig erfolgreich zu bewältigen. Ihre Kenntnisse in den Bereichen Politik, Wissenschaft, Gesellschaft, Kultur und Geschichte ermöglichen es ihnen, an einem differenzierten Diskurs teilzunehmen.
Zielkulturen sind Großbritannien, USA und weitere englischsprachige Länder. Im profilbezogenen Bereich werden im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 Themenkreise erarbeitet, die eng mit dem jeweiligen Profilbereich verbunden sind. Die Möglichkeiten moderner Medien sind besonders zu nutzen. Über das rein inhaltliche Verständnis hinaus erfassen die Schülerinnen und Schüler Aufbau und Aussage eines literarischen Werkes, erkennen Stil- und Ausdrucksmittel und ziehen zur Interpretation auch soziokulturelles Wissen heran. Sie legen diese Einsichten mündlich und schriftlich dar. |
BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre interkulturellen, sprachlichen und medialen Kompetenzen im Bereich landeskundlicher Themen an. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Kompetenzen im Bereich der Arbeitswelt an. |
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BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Kompetenzen mithilfe verschiedener literarischer Textgattungen an. |
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BPE 8.4 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Fähigkeiten und Kenntnisse unter Verwendung des fachspezifischen Vokabulars in der Fremdsprache profilbezogen an. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten Zusammenhang, die Verständnissicherung sowie das Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren.
Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten, Erklären und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen und Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte.
Anforderungsbereich III umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler selbstständig geeignete Arbeitstechniken und Verfahren zur Bewältigung der Aufgabe, wenden sie auf eine neue Problemstellung an und reflektieren das eigene Vorgehen.
Operator | Erläuterung | Zuordnung AFB |
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analysieren |
inhaltliche und/oder sprachliche Aspekte eines Textes herausarbeiten und erklären
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II, III |
benennen |
Sachverhalte präzise bezeichnen, aufzählen
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I |
beschreiben, charakterisieren |
Gegenstände, Personen und Vorgänge sachlich und präzise darstellen
|
I, II |
einen Text verfassen |
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben
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III |
einigen |
eine gemeinsame Lösung finden
|
I, II |
erklären |
Sachverhalte so darstellen, dass Zusammenhänge klar werden, auch unter Verwendung geeigneter Beispiele
|
II |
erörtern |
eine vorgegebene Problemstellung unter Abwägung von Argumenten diskutieren und zu einem begründeten Urteil kommen
|
III |
kommentieren |
einen Sachverhalt oder eine Fragestellung kritisch hinterfragen
|
II, III |
präsentieren |
Sachverhalte unterschiedlicher Komplexität einem Publikum (unter Verwendung geeigneter Präsentationstechniken und Medien) vorstellen
|
III |
Stellung beziehen |
den eigenen Standpunkt mit geeigneten Argumenten begründet darlegen und verteidigen
|
III |
zusammenfassen |
Texte oder einzelne Textaspekte sachbezogen, strukturiert und auf die wesentlichen Aussagen begrenzt wiedergeben
|
II |