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Chinesisch
Vorbemerkungen
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Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Chinesisch ist eine der sechs Amtssprachen der UNO und erlangt im Kontext der Globalisierung auch als Verkehrssprache weltweit immer größere Bedeutung. Darüber hinaus stellen Kenntnisse der chinesischen Sprache und Kultur einen wichtigen Erschließungsfaktor für weite Teile Asiens dar.
Die chinesische Sprache mit ihrer Tonalität, ihren linguistischen Besonderheiten und ihrem eigenen Schriftsystem bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich mit einer distanten Sprachwelt auseinanderzusetzen. Im Chinesischunterricht gewinnen die Schülerinnen und Schüler aber auch Einblick in eine der ältesten Kultur- und Denktraditionen und entwickeln so ein vertieftes Verständnis für die Vielfalt der gegenwärtigen chinesischen Lebenswirklichkeit.
Der Chinesischunterricht erweitert die interkulturelle Kompetenz der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf den asiatischen Raum. In der Auseinandersetzung mit zentralen Themen wie Chinas wirtschaftlicher und politischer Stellung in der Welt, Aspekten des demografischen und sozialen Wandels sowie ökologischer Fragestellungen stärken die Schülerinnen und Schüler ihr Urteilsvermögen.
Indem die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Lebenswirklichkeiten des chinesischen Sprach- und Kulturraums kennenlernen und erleben, werden sie für fremde Lebensweisen sensibilisiert, können eigene Wertvorstellungen mit denen anderer vergleichen und die Zusammenhänge reflektieren. Das Fach Chinesisch trägt damit maßgeblich zur Entwicklung von Weltoffenheit und Toleranz bei und schafft Bedingungen zum Perspektivwechsel und zur Horizonterweiterung.
Neben der Vermittlung von funktionaler kommunikativer Sprachkompetenz zielt der Chinesischunterricht am Beruflichen Gymnasium auf die Förderung des soziokulturellen Wissens. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler auch dazu befähigt, in interkulturellen Situationen kommunikativ angemessen zu handeln.
Durch den Chinesischunterricht am Beruflichen Gymnasium erhalten die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die chinesische Lebens‑, Berufs- und Arbeitswelt und erwerben so wichtige interkulturelle Kommunikationskompetenz, die ihnen vielfältige Chancen der Studien- und Berufsorientierung auch im chinesischsprachigen Kulturraum eröffnet.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der kommunikative Ansatz des schulischen Fremdsprachenlernens verlangt im Sinne der funktionalen Einsprachigkeit, dass sich der Unterricht auf authentische, auch medial vermittelte Materialien stützt und überwiegend in der Zielsprache stattfindet. Für eine distante Fremdsprache wie Chinesisch ist dies mitunter nur in eingeschränktem Maße möglich; zur Vermittlung komplexer Inhalte, insbesondere der Grammatik, muss gegebenenfalls auf das Deutsche zurückgegriffen werden. Der erfolgreichen Bewältigung alltagsweltlicher Kommunikationssituationen wird prinzipiell höhere Bedeutung beigemessen als der absoluten sprachlichen Korrektheit.
Der Chinesischunterricht trägt den Bedürfnissen der Lernenden Rechnung und fördert von Beginn an die kommunikative Handlungsfähigkeit, die sich im Zusammenspiel von kommunikativer, interkultureller und methodischer Kompetenz entwickelt und durch Aufgabenorientierung gefördert wird. Neben alltagsweltlichen Themen werden auch Aspekte, die für Studium und Beruf relevant sind, sowie individuelle Interessengebiete behandelt. Die Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich darüber hinaus mit wichtigen soziokulturellen, politischen und wirtschaftlichen Facetten und Entwicklungen und erweitern so ihre interkulturelle Kompetenz. Die Begegnung mit der chinesischen Sprache und Kultur an außerschulischen Lernorten sowie auf Studienfahrten ist, wo immer möglich, zu fördern. Wünschenswert sind in diesem Zusammenhang auch Synergien mit anderen Fächern.
Aufgrund der kommunikativen Ausrichtung liegt der Schwerpunkt des Unterrichts im Bereich des monologischen und dialogischen Sprechens. Alle weiteren Kompetenzen sind jedoch gleichermaßen zu schulen. Bedingt durch die Komplexität des chinesischen Schriftsystems ist gerade die Entwicklung der Lese- und insbesondere der Schreibkompetenz mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Zur Förderung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit ist neben der Schulung des manuellen Schriftzeichenschreibens der Einsatz der Lautumschrift Hanyu Pinyin sinnvoll, auch um die Schülerinnen und Schüler bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Lage zu versetzen, mit und in digitalen Medien authentische Texte in chinesischen Schriftzeichen zu produzieren.
Der Chinesischunterricht basiert auf der Standardsprache Putonghua sowie den in der Volksrepublik China etablierten Kurzzeichen und betrachtet alle chinesischsprachigen Kulturräume. Wie in allen modernen Fremdsprachen definiert der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) die Standards der zu erreichenden Kompetenzen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Schülerleistungen innerhalb Deutschlands und Europas sichergestellt. Soweit die Maßstäbe des GER auf Chinesisch als Fremdsprache anwendbar sind, erreichen die Schülerinnen und Schüler im Fach Chinesisch mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der Mündlichkeit das Referenzniveau A2.
Der Erwerb der funktionalen kommunikativen Kompetenzen geht einher mit der Entwicklung der prozessbezogenen Kompetenzen. Als solche werden Sprachbewusstheit und Sprachlernkompetenz ausgewiesen. Zum einen unterstützt die Fähigkeit, eine Sprache bewusst zu rezipieren und zu verwenden, den Spracherwerbsprozess; zum anderen müssen die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachlernkompetenz gefördert werden, um das eigene Sprachenlernen zielgerichtet zu steuern und Eigenverantwortung für ihren Lernprozess und ‑zuwachs zu übernehmen.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Textsorten sowie im Umgang mit analogen und digitalen Medien zur Informationsbeschaffung erwerben die Schülerinnen und Schüler wichtige Methoden‑, Medien- und Textkompetenz. Sie arbeiten dabei zunehmend eigenständig und kooperativ.
Bei der Leistungsbeurteilung ist auf allen Stufen darauf zu achten, dass Kompetenzen durch möglichst vielseitige und handlungsorientierte Aufgabenstellungen abgeprüft werden. Die Aufgabenformate umfassen sowohl reproduktives als auch eigenständiges Anwenden von Strukturen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Eingangsklasse | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 20 | |||
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70 | ||||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 | |||||
Jahrgangsstufen 1 und 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 36 | |||
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126 | ||||
Zeit für Leistungsfeststellung | 18 | ||||
144 |
Prozessbezogene Kompetenzen
Sprachbewusstheit | |
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Die Schülerinnen und Schüler reflektieren beim Erwerb der sprachlichen Mittel die spezifischen Ausprägungen des Chinesischen auch im Vergleich zu ihrer Erstsprache und/oder anderen Sprachen. Sie nutzen vertraute Ausdrucksmittel des Chinesischen bewusst, setzen dabei Stil, Register sowie kulturell bestimmte Formen des Sprachgebrauchs, z. B. Formen der Höflichkeit, adäquat ein und bewältigen auch interkulturelle Kommunikationssituationen weitgehend sicher. Ihrem Gegenüber begegnen sie respektvoll und tolerant, unabhängig davon, ob dessen Identität anders geprägt ist als ihre eigene. Die Schülerinnen und Schüler nehmen sprachliche Kommunikationsprobleme wahr und sind in der Lage, Kompensationsstrategien anzuwenden. Darüber hinaus reflektieren sie die Rolle und Verwendung von Sprachen in der Welt.
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Sprachlernkompetenz | |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren und gestalten das eigene Sprachenlernen weitgehend selbstständig. Dabei greifen sie auf ihr Wissen über Sprache und auf individuelle Sprachlernerfahrungen zurück, z. B. indem sie Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen verschiedenen Sprachen erkennen und für ihr Sprachenlernen gewinnbringend einsetzen. Zur Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen nutzen sie authentische Begegnungen mit der Fremdsprache, die direkt bzw. medial vermittelt oder simuliert sind oder auch an außerschulischen Lernorten stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler verfügen über ein angemessenes Repertoire an sprachbezogenen Lernmethoden und Strategien. Sie verwenden analoge und digitale Hilfsmittel zielgerichtet und weitgehend eigenständig. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Sprachlernprozesse und ‑ergebnisse eigenverantwortlich und ziehen daraus Konsequenzen für ihr sprachliches Handeln und die Gestaltung weiterer Lernschritte.
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Eingangsklasse
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Funktionale kommunikative Kompetenzen |
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Die Schülerinnen und Schüler verfügen über kommunikative Fertigkeiten zur elementaren Sprachverwendung entsprechend der Stufe A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER). Sie handeln in einfachen Alltags- und gegebenenfalls beruflichen Situationen sprachlich weitgehend angemessen, indem sie ihre kommunikativen Fertigkeiten anwenden.
Über die verpflichtenden Themenbereiche hinaus können Themen aus den Jahrgangsstufen 1 und 2 vorgezogen werden, wenn es die kommunikative Absicht erfordert. |
BPE 1.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
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---|---|---|
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BPE 1.2 |
Leseverstehen |
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---|---|---|
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BPE 1.3 |
Schreiben |
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---|---|---|
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BPE 1.4 |
Sprechen |
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---|---|---|
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BPE 1.5 |
Sprachmittlung |
|
---|---|---|
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BPE 1.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
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---|---|---|---|
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BPE 1.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
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BPE 1.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
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---|---|---|
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BPE 1.9 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Schriftsystem und Zeichenschatz |
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---|---|---|
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BPE 2 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler wenden in direkten oder medial vermittelten, vertrauten interkulturellen Situationen ihr soziokulturelles Wissen an, erkennen interkulturelle Missverständnisse und handeln unter Beachtung zielkultureller Konventionen angemessen.
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BPE 2.1 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
|
---|---|---|
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BPE 3 |
Text- und Medienkompetenz |
|
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler verstehen didaktisierte sowie kurze, einfache authentische Texte vertrauter Thematik, erkennen ihren spezifischen kulturellen Kontext und analysieren sie in Ansätzen. Diese Kenntnisse nutzen sie, um eigene sprachlich einfach strukturierte Texte zu gestalten. Dabei beachten sie die jeweilige Kommunikationssituation sowie elementare Textsortenmerkmale.
Die Text- und Medienkompetenz entwickeln die Schülerinnen und Schüler in exemplarischer und kritischer Auseinandersetzung mit einem repräsentativen Spektrum von soziokulturell relevanten Texten. Bei der Textauswahl werden die Interessensgebiete und Erfahrungsbereiche der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Es wird von einem erweiterten Textbegriff ausgegangen. Als Texte werden alle mündlichen, schriftlichen und (audio‑)visuellen Produkte in ihrem jeweiligen kulturellen und medialen Kontext verstanden, die analog oder digital vermittelt werden. |
BPE 3.1 |
Text- und Medienkompetenz |
|
---|---|---|
|
BPE 4 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
|
---|---|---|
Auf Basis ihres soziokulturellen Orientierungswissens wenden die Schülerinnen und Schüler ihre interkulturellen, sprachlichen und medialen Kompetenzen an, um internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Schule und Privatleben gelenkt zu gestalten.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen ihre interkulturellen, sprachlichen und medialen Kompetenzen auf der Basis von grundlegenden Kenntnissen über das Alltagsleben in der chinesischen Familie und Gesellschaft ein. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen ihre interkulturellen, sprachlichen und medialen Kompetenzen auf der Basis von grundlegenden Kenntnissen über die nationale und kulturelle Identität Chinas ein. |
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Jahrgangsstufen 1 und 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
36 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 5 |
Funktionale kommunikative Kompetenzen |
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---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler verfügen, vor allem im mündlichen Bereich, über kommunikative Fertigkeiten entsprechend der Stufe A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER).
Sie handeln in Alltags- und beruflichen Situationen sprachlich und interkulturell angemessen, indem sie ihre kommunikativen Fertigkeiten anwenden, die auf Themen aus den Bildungsplaneinheiten zum soziokulturellen Orientierungswissen, zur Arbeitswelt und zum Profilbereich basieren. |
BPE 5.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
|
---|---|---|
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BPE 5.2 |
Leseverstehen |
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---|---|---|
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BPE 5.3 |
Schreiben |
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---|---|---|
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BPE 5.4 |
Sprechen |
|
---|---|---|
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BPE 5.5 |
Sprachmittlung |
|
---|---|---|
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BPE 5.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
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BPE 5.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
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BPE 5.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
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BPE 5.9 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Schriftsystem und Zeichenschatz |
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---|---|---|
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BPE 6 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler wenden in direkten oder medial vermittelten interkulturellen Situationen ihr soziokulturelles Wissen an, verstehen und beachten grundlegende kulturspezifische Konventionen, erkennen interkulturelle Konfliktsituationen und handeln den zielkulturellen Grundwerten, Empfindungen und Erwartungen entsprechend angemessen.
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BPE 6.1 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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---|---|---|
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BPE 7 |
Text- und Medienkompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler verstehen klar strukturierte didaktisierte und authentische Texte vertrauter Thematik, erkennen ihren spezifischen kulturellen Kontext und analysieren sie in Ansätzen. Diese Kenntnisse nutzen sie, um eigene Texte zu gestalten. Dabei beachten sie die jeweilige Kommunikationssituation sowie elementare Textsortenmerkmale.
Die Text- und Medienkompetenz entwickeln die Schülerinnen und Schüler in exemplarischer und kritischer Auseinandersetzung mit einem repräsentativen Spektrum von soziokulturell relevanten Texten. Bei der Textauswahl werden die Interessensgebiete und Erfahrungsbereiche der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Es wird von einem erweiterten Textbegriff ausgegangen. Als Texte werden alle mündlichen, schriftlichen und (audio‑)visuellen Produkte in ihrem jeweiligen kulturellen und medialen Kontext verstanden, die analog oder digital vermittelt werden. |
BPE 7.1 |
Text- und Medienkompetenz |
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BPE 8 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
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---|---|---|
Auf Basis ihres soziokulturellen Orientierungswissens wenden die Schülerinnen und Schülern ihre interkulturellen, sprachlichen und medialen Kompetenzen an, um internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Schule und Privatleben vorzubereiten und erfolgreich zu gestalten. Im profilbezogenen Bereich (zweites Halbjahr der Jahrgangsstufe 2) wird die kommunikative Handlungsfähigkeit anhand entsprechender Themenbereiche erweitert.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen ihre interkulturellen, sprachlichen und medialen Kompetenzen auf der Basis von erweiterten Kenntnissen über das Alltagsleben in der chinesischen Familie und der sich wandelnden chinesischen Gesellschaft ein. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen ihre interkulturellen, sprachlichen und medialen Kompetenzen auf der Basis von erweiterten Kenntnissen über die nationale und kulturelle chinesische Identität ein. |
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BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre interkulturellen, sprachlichen und medialen Kompetenzen auf der Basis von Kenntnissen im Bereich der Berufs- und Arbeitswelt an. |
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BPE 8.4 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre interkulturellen, sprachlichen und medialen Kompetenzen auf der Basis von Kenntnissen im profilbezogenen Bereich an. Sie erschließen sich ihre Kenntnisse auch anhand didaktisierter und authentischer Texte. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Anwendung von Grundfertigkeiten in der chinesischen Sprache durch Aufnahme und Wiedergabe einfacher Sachverhalte und die Kenntnis gelernter und geübter Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.
Anforderungsbereich II umfasst die Anwendung von Grundfertigkeiten in der chinesischen Sprache durch Aufnahme und Wiedergabe komplexerer Sachverhalte unter Berücksichtigung erweiterter Sprachkompetenz und die selbstständige Anwendung von Verfahrensweisen und ihre Übertragung auf vergleichbare neue Situationen.
Anforderungsbereich III umfasst die Anwendung von Grundfertigkeiten in der chinesischen Sprache durch Aufnahme und Wiedergabe komplexerer Sachverhalte unter Berücksichtigung gesicherter Sprachkompetenz, das planmäßige Verarbeiten komplexerer Gegebenheiten, um zu selbstständigen Deutungen und Wertungen zu kommen und die selbstständige Auswahl aus den gelernten Arbeitsmethoden und Lösungsverfahren und ihre Anwendung auf neue Problemstellungen.
Operator | Erläuterung | Zuordnung AFB |
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analysieren |
inhaltliche und/oder sprachliche Aspekte eines Textes herausarbeiten und erklären
|
II, III |
an- / verwenden, nutzen, einsetzen |
sprachliche und inhaltliche Kenntnisse sowie Methoden und Lernstrategien durch Abstraktion und Transfer in anderen Kontexten nutzbar machen
|
I, II, III |
ausdrücken, sich äußern |
Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
|
I, II |
aussprechen, vortragen, schreiben |
Aussprache, Intonationsmuster und Schreibweise von Wörtern und Sätzen korrekt umsetzen
|
I |
beachten |
Regeln und Konventionen zur Kenntnis nehmen und bewusst einhalten
|
I, II, III |
begründen |
Positionen, Auffassungen oder Urteile durch Argumente stützen oder widerlegen
|
II, III |
beschreiben, darstellen |
Gegenstände, Personen, Sachverhalte, Vorgänge präzise und sachbezogen charakterisieren oder schildern sowie diskontinuierliche Texte (z. B. Bild, Grafik, Tabelle) unter Verwendung angemessener Redemittel versprachlichen
|
I, II, III |
in Beziehung setzen |
einen Sachverhalt oder ein Argument aspekt- und kriterienorientiert mit einem anderen kombinieren oder in einen neuen (gegebenenfalls übergeordneten) Zusammenhang stellen
|
III |
erkennen, identifizieren |
(gelernte) sprachliche oder inhaltliche Sachverhalte (auch Strukturen und Sprechintentionen) in Texten erfassen
|
I |
erklären |
Sachverhalte so darstellen, dass Zusammenhänge (wie Ursache, Folge) klar werden, auch unter Verwendung geeigneter Beispiele
|
II |
erschließen |
einen sprachlichen oder inhaltlichen Sachverhalt aus dem Kontext heraus und/oder unter Anwendung textexternen Wissens herleiten
|
II, III |
formulieren |
Inhalte, Sachverhalte mit eigenen Worten und unter Beachtung sprachlicher Regeln zum Ausdruck bringen
|
I |
gestalten |
Texte unterschiedlicher Textsorten sprachlich und inhaltlich erarbeiten, sach- und/oder aufgabengerecht erweitern oder umschreiben und gegebenenfalls medial umsetzen
|
III |
ein Gespräch beginnen, (fort)führen und beenden, sich an einem Gespräch beteiligen |
ein Gespräch unter Anwendung soziokulturellen Wissens sowie unter Verwendung geeigneter sprachlicher Mittel und Gesprächsstrategien adressatengerecht führen/an Gesprächssituationen aktiv und mitgestaltend teilnehmen
|
II, III |
herausarbeiten |
Teilaspekte (z. B. Strukturen, zentrale Aussagen) aus einem Textganzen herauslösen und auf Wesentliches konzentriert darlegen
|
II, III |
Informationen entnehmen |
explizite oder implizite Aussagen in einem Text erfassen
|
I, II, III |
kommentieren |
seine eigene Meinung zu einem Sachverhalt begründet zum Ausdruck bringen
|
II, III |
eine Perspektive ein- / übernehmen |
sich in eine bestimmte Person oder Rolle hineinversetzen
|
III |
(be-)nennen |
Sachverhalte sprachlich angemessen und inhaltlich korrekt bezeichnen, aufzählen oder auflisten
|
I |
präsentieren |
Sachverhalte unterschiedlicher Komplexität der Klasse oder einem Publikum vorstellen, gegebenenfalls unter Einsatz geeigneter Präsentationstechniken und ‑medien
|
II, III |
reagieren |
Äußerungen eines Gesprächspartners angemessen verbal und/oder nonverbal begegnen
|
I, II, III |
Stellung beziehen, den eigenen Standpunkt darlegen |
den eigenen Standpunkt mit geeigneten Argumenten vertreten
|
III |
strukturieren |
nach vorgegebenen oder eigenen Kriterien ordnen
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II |
einen Text verfassen |
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben (z. B. Nachricht, Brief, Anfrage)
|
III |
übertragen |
Inhalte von Texten sach‑, adressaten- und situationsgerecht zusammenfassen und sinngemäß in der jeweils anderen Sprache wiedergeben
|
II |
verstehen |
einem Text – je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
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I, II, III |
wiedergeben |
Textinhalte mit eigenen Worten ausführen
|
I |
zusammenfassen |
Texte beziehungsweise einzelne Textaspekte sachbezogen, strukturiert und auf das Wesentliche begrenzt wiedergeben
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II |