Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Chinesisch ist eine der sechs Amtssprachen der UNO und erlangt im Kontext der Globalisierung auch als Verkehrssprache weltweit immer größere Bedeutung. Darüber hinaus stellen Kenntnisse der chinesischen Sprache und Kultur einen wichtigen Erschließungsfaktor für weite Teile Asiens dar.
Die chinesische Sprache mit ihrer Tonalität, ihren linguistischen Besonderheiten und ihrem eigenen Schriftsystem bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich mit einer distanten Sprachwelt auseinanderzusetzen. Im Chinesischunterricht gewinnen die Schülerinnen und Schüler aber auch Einblick in eine der ältesten Kultur- und Denktraditionen und entwickeln so ein vertieftes Verständnis für die Vielfalt der gegenwärtigen chinesischen Lebenswirklichkeit.
Der Chinesischunterricht erweitert die interkulturelle Kompetenz der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf den asiatischen Raum. In der Auseinandersetzung mit zentralen Themen wie Chinas wirtschaftlicher und politischer Stellung in der Welt, Aspekten des demografischen und sozialen Wandels sowie ökologischer Fragestellungen stärken die Schülerinnen und Schüler ihr Urteilsvermögen.
Indem die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Lebenswirklichkeiten des chinesischen Sprach- und Kulturraums kennenlernen und erleben, werden sie für fremde Lebensweisen sensibilisiert, können eigene Wertvorstellungen mit denen anderer vergleichen und die Zusammenhänge reflektieren. Das Fach Chinesisch trägt damit maßgeblich zur Entwicklung von Weltoffenheit und Toleranz bei und schafft Bedingungen zum Perspektivwechsel und zur Horizonterweiterung.
Neben der Vermittlung von funktionaler kommunikativer Sprachkompetenz zielt der Chinesischunterricht am Beruflichen Gymnasium auf die Förderung des soziokulturellen Wissens. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler auch dazu befähigt, in interkulturellen Situationen kommunikativ angemessen zu handeln.
Durch den Chinesischunterricht am Beruflichen Gymnasium erhalten die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die chinesische Lebens-, Berufs- und Arbeitswelt und erwerben so wichtige interkulturelle Kommunikationskompetenz, die ihnen vielfältige Chancen der Studien- und Berufsorientierung auch im chinesischsprachigen Kulturraum eröffnet.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der kommunikative Ansatz des schulischen Fremdsprachenlernens verlangt im Sinne der funktionalen Einsprachigkeit, dass sich der Unterricht auf authentische, auch medial vermittelte Materialien stützt und überwiegend in der Zielsprache stattfindet. Für eine distante Fremdsprache wie Chinesisch ist dies mitunter nur in eingeschränktem Maße möglich; zur Vermittlung komplexer Inhalte, insbesondere der Grammatik, muss gegebenenfalls auf das Deutsche zurückgegriffen werden. Der erfolgreichen Bewältigung alltagsweltlicher Kommunikationssituationen wird prinzipiell höhere Bedeutung beigemessen als der absoluten sprachlichen Korrektheit.
Der Chinesischunterricht trägt den Bedürfnissen der Lernenden Rechnung und fördert von Beginn an die kommunikative Handlungsfähigkeit, die sich im Zusammenspiel von kommunikativer, interkultureller und methodischer Kompetenz entwickelt und durch Aufgabenorientierung gefördert wird. Neben alltagsweltlichen Themen werden auch Aspekte, die für Studium und Beruf relevant sind, sowie individuelle Interessengebiete behandelt. Die Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich darüber hinaus mit wichtigen soziokulturellen, politischen und wirtschaftlichen Facetten und Entwicklungen und erweitern so ihre interkulturelle Kompetenz. Die Begegnung mit der chinesischen Sprache und Kultur an außerschulischen Lernorten sowie auf Studienfahrten ist, wo immer möglich, zu fördern. Wünschenswert sind in diesem Zusammenhang auch Synergien mit anderen Fächern.
Aufgrund der kommunikativen Ausrichtung liegt der Schwerpunkt des Unterrichts im Bereich des monologischen und dialogischen Sprechens. Alle weiteren Kompetenzen sind jedoch gleichermaßen zu schulen. Bedingt durch die Komplexität des chinesischen Schriftsystems ist gerade die Entwicklung der Lese- und insbesondere der Schreibkompetenz mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Zur Förderung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit ist neben der Schulung des manuellen Schriftzeichenschreibens der Einsatz der Lautumschrift Hanyu Pinyin sinnvoll, auch um die Schülerinnen und Schüler bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Lage zu versetzen, mit und in digitalen Medien authentische Texte in chinesischen Schriftzeichen zu produzieren.
Der Chinesischunterricht basiert auf der Standardsprache Putonghua sowie den in der Volksrepublik China etablierten Kurzzeichen und betrachtet alle chinesischsprachigen Kulturräume. Wie in allen modernen Fremdsprachen definiert der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) die Standards der zu erreichenden Kompetenzen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Schülerleistungen innerhalb Deutschlands und Europas sichergestellt. Soweit die Maßstäbe des GER auf Chinesisch als Fremdsprache anwendbar sind, erreichen die Schülerinnen und Schüler im Fach Chinesisch mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der Mündlichkeit das Referenzniveau A2.
Der Erwerb der funktionalen kommunikativen Kompetenzen geht einher mit der Entwicklung der prozessbezogenen Kompetenzen. Als solche werden Sprachbewusstheit und Sprachlernkompetenz ausgewiesen. Zum einen unterstützt die Fähigkeit, eine Sprache bewusst zu rezipieren und zu verwenden, den Spracherwerbsprozess; zum anderen müssen die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachlernkompetenz gefördert werden, um das eigene Sprachenlernen zielgerichtet zu steuern und Eigenverantwortung für ihren Lernprozess und -zuwachs zu übernehmen.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Textsorten sowie im Umgang mit analogen und digitalen Medien zur Informationsbeschaffung erwerben die Schülerinnen und Schüler wichtige Methoden-, Medien- und Textkompetenz. Sie arbeiten dabei zunehmend eigenständig und kooperativ.
Bei der Leistungsbeurteilung ist auf allen Stufen darauf zu achten, dass Kompetenzen durch möglichst vielseitige und handlungsorientierte Aufgabenstellungen abgeprüft werden. Die Aufgabenformate umfassen sowohl reproduktives als auch eigenständiges Anwenden von Strukturen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.