Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Der Kunstunterricht der Beruflichen Gymnasien fördert die Kreativität der Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise, zu denen die forschende Auseinandersetzung mit Formen der Kunst, die sinnlich-ästhetische Analyse gestalteter Objekte und künstlerischer Tätigkeit ebenso gehören wie die Schulung zur eigenen praktischen Gestaltung und das Erlernen des künstlerischen Ausdrucks.
Das Fach Bildende Kunst schult die Wahrnehmung, die Entfaltung imaginativer Fähigkeiten und eine ästhetisch-forschende Haltung. Problem- und Aufgabenstellungen mit starken Impulsen fordern die Schülerinnen und Schüler auf, durch aktives kreatives Handeln allein oder im Team eigene Lösungsansätze zu erarbeiten und anschließend die Prozesse und Ergebnisse zu präsentieren und zu reflektieren. Der Kunstunterricht ermöglicht die Entfaltung persönlicher Potenziale, indem manuelle Fertigkeiten erlernt oder weiterentwickelt werden. Dadurch werden individuelle Stärken und Interessen entdeckt und identitätsbildende Prozesse angestoßen.
Der Kunstunterricht vermittelt Kenntnisse im Umgang mit aktuellen Medien und fördert ein medienkritisches Bewusstsein. Die Auseinandersetzung mit der sichtbaren und gestalteten Umwelt, mit historischen und zeitgenössischen Formen der Kunst sowie deren Konstruktion von Wirklichkeit ist ein zentrales Anliegen des Faches und Grundlage eines kultursensiblen Bildverständnisses.
Der Unterricht soll auch außerhalb der Schule, in Museen, Werkstätten und Ateliers, in der Natur und im urbanen Raum stattfinden. Dies trägt dazu bei, kulturspezifische Sichtweisen und Ausdrucksformen zu verstehen, ermöglicht Einblicke in kreative Berufe, besonders in Architektur, Design, Grafik und Medien und unterstützt damit die berufliche Orientierung. Die kulturelle Bildung ist ein wesentlicher und fundamentaler Bildungsauftrag, um die Schülerinnen und Schüler auf die ihnen im Studium und Berufsleben bevorstehenden Aufgaben und Problemstellungen zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft mit ihren globalen Kulturformen vorzubereiten.
Die Bildende Kunst im Beruflichen Gymnasium kann hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten, denn in besonderer Weise ermöglicht dieses Fach die individuelle Persönlichkeitsentwicklung. Dazu gehört, den Blick für unterschiedliche ästhetische Sichtweisen zu schärfen, sinnliche Wahrnehmung und divergierendes Denken als Grundlage schöpferischer Kräfte zu verstehen und sich durch eigenes kreatives Denken und Handeln kulturelle Zusammenhänge zu erschließen.
Pflicht- und Wahlbereich
Da dem Fach Bildende Kunst ein erweiterter Bildbegriff zugrunde liegt, der den Werkbegriff impliziert, meint „Bild“ in diesem Sinne die primär visuell erfassbaren, aber auch mit allen Sinnen begreifbaren bildhaften Phänomene der Kunst. Bild umfasst die rezipierende, reflektierende und praktische Auseinandersetzung mit den Inhaltsbereichen „Fläche“, „Raum“, „Zeit“ und ist auf erkennendes Sehen ausgerichtet. Die drei Schuljahre gliedern sich in Pflicht- und Wahlbereiche:
Pflichtbereich:
- Bild: Werkbetrachtung
Wahlbereiche:
- Fläche: Grafik, Malerei, Fotografie, Grafik- und Kommunikationsdesign
- Raum: Plastik, Architektur, Objekt/Installation, Produktdesign
- Zeit: Bewegte Bilder, Aktionskunst, Land Art.
Je Klassenstufe werden zwei Bildungsplaneinheiten aus dem Wahlbereich (BPE 2 bis 12) frei ausgewählt. Das heißt von den drei unterschiedlichen Wahlbereichen „Fläche“, „Raum“, „Zeit“ werden mindestens zwei Bereiche abgedeckt. Der Pflichtbereich „Bild“ (BPE 1) ist in die ausgewählten Wahlbereiche einzubinden.
Die Wahlmöglichkeit erlaubt, auf aktuelle Anlässe wie Wettbewerbe, Ausstellungen und Jubiläen zu reagieren. Die Reihenfolge der Bildungsplaneinheiten ist frei wählbar, jedoch müssen innerhalb der Klassenstufen 8 bis 10 sechs unterschiedliche Bildungsplaneinheiten unterrichtet werden.
Basiswissen in der Mittelstufe zu vermitteln, ist ein zentrales Anliegen im Fach Bildende Kunst (siehe Inhaltsspalte). Für die Leistungsfeststellung können auch der Entstehungsprozess zum Werk, kreative Lösungsansätze, Fantasie, originelle Gedanken und Ideen herangezogen werden. Dass die Schülerinnen und Schüler vor dem Beruflichen Gymnasium verschiedene Schularten besucht haben und daher unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen, kann besonders im Bereich VIP berücksichtigt werden.