Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb
Mathematik ist ein elementarer Teil der Allgemeinbildung. Im Alltag ergeben sich viele Problemstellungen, welche in einem mathematischen Kontext dargestellt und gelöst werden können. Aber auch in allen beruflichen Branchen können und müssen Problemstellungen mithilfe mathematischer Lösungsstrategien gelöst werden. Die Anwendung von mathematischen Methoden erlaubt es den Schülerinnen und Schülern somit, komplexe Zusammenhänge im beruflichen Alltag zu analysieren und zu bewerten. Daher ist die Kenntnis mathematischer Grundlagen essenziell.
Im Fach „Mathematik I“ werden die Schülerinnen und Schüler mit den Grundlagen der Analysis vertraut gemacht. Nach Möglichkeit geschieht dies schulprofilbezogen durch Verwendung berufsspezifischer Problemstellungen. Neben theoretischen Grundlagen werden die mathematischen Inhalte anwendungsbezogen eingeführt und behandelt.
Mit der Reproduktion der erlernten mathematischen Vorgehensweisen sollen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, das Erlernte zu reorganisieren. Das Lösen mathematischer Fragestellungen im Alltag und Beruf wird somit erst ermöglicht.
Die Fähigkeit, in Zusammenhängen zu denken, reale Vorgänge zu modellieren, Techniken des Problemlösens zu beherrschen sowie Ergebnisse darzustellen und zu interpretieren, wird zunehmend bedeutsamer. Dazu gehören Kompetenzen, wie logisches und sprachliches Erfassen mathematischer Sachverhalte, mathematisches Modellieren realitätsbezogener Fragen, Finden geeigneter Lösungsmethoden und Darstellungsformen, Argumentieren und Dokumentieren.
Ziel der einzelnen Bildungsplaneinheiten ist es zusätzlich, die Schülerinnen und Schüler auf ein mögliches Studium vorzubereiten.
2. Ergänzende fachliche Hinweise
Im Fach „Mathematik I“ gewinnen die Schülerinnen und Schüler einen Überblick über Fragestellungen, Denk- und Arbeitsweisen der Mathematik. Sie lernen, mathematische Methoden zur Beschreibung und Lösung berufsbezogener Aufgabenstellungen zu verwenden. Insbesondere stellen sie damit Querverbindungen zu anderen Fächern her. Sie lernen, exakte und numerische Rechenverfahren auszuwählen und einzusetzen. Dabei lernen sie Einsatzmöglichkeiten und Grenzen elektronischer Hilfsmittel.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.